Eskalationweg Verkehrsschau? |
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Eskalationweg Verkehrsschau? |
23.02.2024, 09:00
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Das grundsätzliche Problem scheint die Position der örtlichen Verkehrspolizei zu sein. Die Sachbearbeiter dort haben eine sehr liberale Vorstellung vom Kfz-Verkehr nach dem Schema: die beste Verkehrsführung ist keine Verkehrsführung, Radler und Fußgänger passen schon irgendwo dazwischen. Alle paar Jahre stirbt hier ein Kind auf dem Schulweg (zuletzt Ende 2023, auf einer Fußgängerquerung in einer abknickenden Vorfahrt ), juckt anscheinend keinen. Die Position der VP wird dabei kompromisslos formuliert und die zuständigen SVB richten sich nach einer Verkehrsschau dann auch exakt nach der Position der Polizei, mit meinen Anfragen beisse ich auf Granit. Mir geht es dabei nicht darum, den Pkw-Verkehr einzuschränken - ich bin multimodal und sehr viel mit dem Pkw unterwegs und finde die Verkehrsgestaltung grundsätzlich chaotisch. Ich habe daher versucht, einen Eskalationsweg zu beschreiten und mich schriftlich an die Bezirkspolizei gewandt. Die hat aber auch nichts besseres zu tun als den Schrieb wieder an die Sachbearbeiter der VP vor Ort weiterzuleiten. Sehr nett... Gibt es einen anderen sinnvollen Weg, um den Sachverhalt an eine unabhängige, übergeordnete Instanz zu bringen? |
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23.02.2024, 12:32
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Fachaufsicht, oft beim Kreis oder Land angesiedelt.
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24.02.2024, 17:16
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 177 Beigetreten: 23.11.2003 Wohnort: Chemnitz Mitglieds-Nr.: 687 |
Die Bearbeiter vor Ort gehören zur unteren Verkehrsbehörde.
Wenn du dort nicht weiter kommst, kannst du dich an die obere Verkehrsbehörde wenden. Wer das in deinem Fall ist, wird dir die untere Verkehrsbehörde mitteilen. Du kannst auch bei der unteren Verkehrsbehörde einen konkreten Antrag stellen, was du geändert haben möchtest und aus welchem Grund. Diesen Antrag wird die Behörde bearbeiten. Auf "Wunsch" ergeht von der Behörde auch ein Bescheid, im allgemeinen Kostenpflichtig. Gegen diesen Bescheid kannst du in Wiederspruch gehen. Kann die Behörde dem Wiederspruch nicht abhelfen, wird die Aufsichtsbehörde über den Fall entscheiden. Du kannst gegen den Bescheid auch Klagen... Soweit die Theorie Wende Dich doch mal an die Verkehrswacht, ADAC , ADFC etc., die sind oft auch bei den Verkehrsschauen dabei... |
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24.02.2024, 18:33
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7849 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Alle paar Jahre stirbt hier ein Kind auf dem Schulweg (zuletzt Ende 2023, auf einer Fußgängerquerung in einer abknickenden Vorfahrt ), juckt anscheinend keinen. Bei einer abknickenden Vorfahrt gilt ausdrücklich "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." zusätzlich gilt überall, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Wenn Autofahrer Verkehrsregeln grob missachten, dann sind dafür nicht Verkehrsplaner verantwortlich. |
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24.02.2024, 20:50
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Danke für Eure Beiträge!
Bei einer abknickenden Vorfahrt gilt ausdrücklich "2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden." zusätzlich gilt überall, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass eine Gefährdung von Kindern ausgeschlossen ist. Wenn Autofahrer Verkehrsregeln grob missachten, dann sind dafür nicht Verkehrsplaner verantwortlich. Das stimmt, aber als SVB lege ich nicht eine Rad- und Fußwegquerung genau in die abknickende Vorfahrt und hebe noch kurz vorher Tempo 30 auf. Seht selbst: hier der Ort zu dem besagten Unfall. |
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24.02.2024, 21:22
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich bin jetzt verwirrt: laut Zeitung war der Unfall auf der Schwestergasse in Höhe der Nr. 25. Das ist eine andere Kreuzung weiter, und da ist keine abknickende Vorfahrt.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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24.02.2024, 22:37
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Der Artikel meint die Hans-Wertinger-Straße 25, das ist das Eckhaus. Ihr könnt mir schon glauben…
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25.02.2024, 06:31
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2384 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Wenn es zu viele Unfälle mit Verletzten an einer Stelle gibt, wird sich die Unfallkommission einschalten. Abund zu interessiert sich auch die Lokalpresse dafür.
-------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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25.02.2024, 21:58
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Der Artikel meint die Hans-Wertinger-Straße 25, das ist das Eckhaus. Ihr könnt mir schon glauben… Mit Glauben hat das nichts zu tun, man redet bzw. schreibt leicht aneinander vorbei, und wenn einem etwas widersprüchlich vorkommt, ist es immer gut, nachzufragen. Wenn Verkehrsplaner gegen Vorschriften verstoßen und dann bei Unfällen Menschen verletzt oder gar getötet werden, kann sich der Träger der Straßenverkehrsbehörde schadensersatzpflichtig und deren Mitarbeiter strafbar machen, wenn die Vorschriften dafür da sind, genau diese Art von Unfällen zu verhindern. Also wenn in einer abknickenden Vorfahrt ein Kind beim Queren stirbt, könnte man durchaus Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstatten. Der Staatsanwalt wird dann ermitteln, ob hier das Unterbinden von Fußgängerverkehr aus der Sicht ex ante erforderlich gewesen wäre, und falls ja, wer für die Untätigkeit zuständig ist (im Zweifelsfall der Sachgebietsleiter, sofern er den Fall kennt oder die Unkenntnis auf Desorganisation beruht). Wenn das gar ein zweites Mal vorkommt, wird man über bedingten Vorsatz nachdenken müssen. Dann wird wegen Totschlag ermittelt. In jedem Fall ist es sinnvoll, den Sachgebietsleiter nachweisbar darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein gefährlicher und regelwidriger Zustand besteht. Und den Chef des Trägers der Behörde (Bürgermeister oder Landrat) ebenfalls. Das ist auch nicht etwa etwas für die nächste Verkehrsschau, dafür ist das zu dringend. Zitat Die Straßenverkehrsbehörden haben bei jeder Gelegenheit die Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des Verkehrs zu prüfen[...] Gefährliche Stellen sind darauf zu prüfen, ob sie sich ergänzend zu den Verkehrszeichen oder an deren Stelle durch Verkehrseinrichtungen wie Leitpfosten, Leittafeln oder durch Schutzplanken oder durch bauliche Maßnahmen ausreichend sichern lassen - VwV-StVO zu § 45 Abs. 3. Die Anordnung einer abknickenden Vorfahrt braucht zudem die Erlaubnis der obersten Landesbehörde (oder der von ihr damit betrauten Stelle), die kann man durchaus gleich mit ins Boot holen, denn die sind auch mit in der Haftung. Also einfach direkt ans Landesministerium schreiben, die leiten das dann schon weiter. Zur abnickenden Vorfahrt schreiben die VwV vor: Zitat Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer. (zu Zeichen 306) -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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25.02.2024, 22:36
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Danke Dir!
Mit Glauben hat das nichts zu tun, man redet bzw. schreibt leicht aneinander vorbei, und wenn einem etwas widersprüchlich vorkommt, ist es immer gut, nachzufragen. Da geb ich Dir auf jeden Fall Recht! Also wenn in einer abknickenden Vorfahrt ein Kind beim Queren stirbt, könnte man durchaus Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstatten. Der Staatsanwalt wird dann ermitteln, ob hier das Unterbinden von Fußgängerverkehr aus der Sicht ex ante erforderlich gewesen wäre, und falls ja, wer für die Untätigkeit zuständig ist (im Zweifelsfall der Sachgebietsleiter, sofern er den Fall kennt oder die Unkenntnis auf Desorganisation beruht). Ich geh davon aus, dass die StA bei einer getöteten Person ohnehin ermittelt, zudem weil die Situation zuvor mehrmals im Verkehrsausschuss der Stadt bearbeitet wurde (hier Top 2). Da ging es primär um ein Tempolimit, was am Ende abgelehnt wurde. Hätte aber den grundsätzlichen Fehler (Querung in der abknickenden Vorfahrt) nicht behoben. Der Unfallatlas weist neben dem genannten tragischen Fall an der Stelle 2 Unfälle mit Personenschäden in den letzten 8 Jahren aus. In jedem Fall ist es sinnvoll, den Sachgebietsleiter nachweisbar darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein gefährlicher und regelwidriger Zustand besteht. Und den Chef des Trägers der Behörde (Bürgermeister oder Landrat) ebenfalls. Hab ich, gefühlt juckt das einfach niemanden - eine Antwort bekommt man jedenfalls nicht, bzw. wenn dann höchstens von der SVB mit Tenor "des passt scho, stellt dich ned so an". Daher mein Ansatz, den Eskalationsweg zu beschreiten. Es ist leider nicht so, dass die gefährliche Verkehrssituation ein Einzelfall ist. Man stolpert in der Region alle paar Meter über irgendwelchen dilettantischen Unsinn. Stattdessen will man dann mit "5G" und "KI" (Buzzword-Bingo) den Schulweg sicherer machen. Das is einfach so unerwartet unterirdisch für eine Bezirkshauptstadt. Zur abnickenden Vorfahrt schreiben die VwV vor: Zitat Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer. So kenn ichs auch. Und das würde in der besagten Situation sicher zutreffen, denn wer in dieser abknickenden Vorfahrt Vorrang hat, ist mir auch heute noch völlig unklar. |
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25.02.2024, 22:57
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich kann Dir nur viel Geduld und eine hohe Frustrationstoleranz wünschen. Leider gilt im öffentlichen Dienst vielerorts das Motto: Wir machen, was wir können, weil für das, was wir müssen, haben wir keine Zeit. Was natürlich letztlich Organisationsversagen ist.
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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.02.2024, 10:56
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7849 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Wenn Autofahrer gegenüber Fußgängern Verkehrsregeln missachten, dann muss die Bewegungsfreiheit von Fußgängern eingeschränkt werden? Wie wäre es statt dessen mit geeigneten Maßnahmen, damit Autofahrer Verkehrsregeln beachten?
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26.02.2024, 15:29
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Gibt es keine. Manche fahren sogar noch Auto, nachdem man ihnen die FE entzogen hat. Und Knast gibt es nur sehr sehr selten.
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26.02.2024, 17:19
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7775 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Wie wäre es statt dessen mit geeigneten Maßnahmen, damit Autofahrer Verkehrsregeln beachten? Gibt es keine. Ich glaube, Schorsch meint das anders ...Im Prinzip ist es schon fast eine normale vierarmige Kreuzung, nur dass ein Ast in eine nahe Kurve übergeht. Womöglich könnte man mit kleineren Umbauten und Markierungen auf das Abknickgedöns verzichten und eine normale Kreuzung draus machen, dann könnte man evtl. sogar ein Zebra über die Vorfahrtstr. markieren, was bei Abknickzeugs verboten ist nach R-FGÜ (obwohl ... wenn die Kettenpflicht nach VwV-StVO ignoriert wird, kann man die R-FGÜ ja auch ignorieren ...), dann haben die FUßgänger ihren Abknick-Vorrang so, dass es auch der Letzte merken sollte ... |
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26.02.2024, 20:57
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Wenn Autofahrer gegenüber Fußgängern Verkehrsregeln missachten, dann muss die Bewegungsfreiheit von Fußgängern eingeschränkt werden? Wie wäre es statt dessen mit geeigneten Maßnahmen, damit Autofahrer Verkehrsregeln beachten? Ich denke, das Problem an der Verkehrssituation ist, dass die Verkehrsregeln nicht offensichtlich sind und durch die Gestaltung auch verwässert werden. Abknickende Vorfahrten gibts hier "zum Saufüttern" und nicht immer sinnvoll, etwa hier. Da sind sogar rote Handtücher hingemalt, wo ein Fußgänger keinerlei Sicht hat, aber die meisten Autofahrer ballern hier mit >60 um die "Kurve", die ja maximal ein 20°-Knick ist. Niemand, wirklich absolut niemand der hiesigen VT würde hier für einen Fußgänger anhalten. Meine Theorie zum tragischen Ereignis von oben: das Kind hat die Straße überquert und befand sich dabei zeitweise hinter der A-Säule des ankommenden Pkw. Hätte, könnte, wäre - sicherlich. Meines Erachtens könnte man draus lernen. |
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08.04.2024, 21:46
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
So wie sich die Lage inzwischen darstellt, scheint das Hauptproblem nicht die SVB zu sein, sondern die Position der Verkehrspolizei. Mir fehlt der Vergleich, jedoch ist es im hiesigen Landkreis anscheinend die Regel, dass die Stellungnahme der VP auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung ablehnt, wenn diese nicht zwingend und unumgehbar sind. Begründung: Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.
Damit läuft sich natürlich jegliche Verkehrsgestaltung tot, weil Kann-Einrichtungen wie z.B. Fußgängerüberwege auch beim Erfüllen aller Voraussetzungen praktisch immer abgelehnt werden und kein politisches Amt oder Gremium gegen die Empfehlung der Polizei entscheiden will. Zu einer Empfehlung für Tempo 30 vor Schule oder KiTa ringt man sich dann durch, in einer Anliegerstraße ohne Busverkehr gibts ja faktisch keinen triftigen Grund dagegen. Also wohl Fachaufsicht... |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:50 |