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> ABE für Frontbügel nur auf Italienisch und Englisch
Sherry201
Beitrag 05.04.2024, 17:56
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

ich brauche bitte euer geballtes Wissen.

Ich habe meinem Vater zum Geburtstag einen Frontbügel für seinen Suzuki Jimny gekauft. Dieser kam auch mit einer ABE, leider nur auf Italienisch und Englisch. Der Hersteller sagt das reicht, er hat keine deutsche Variante. Die DEKRA sagt ohne deutsche Version genehmigen sie das Teil nicht.
Gibt es irgendeine Möglichkeit sich eine deutsche Version erstellen zu lassen / zu besorgen, oder muss ich den Bügel jetzt wieder zurück schicken?

Vielen Dank für die Hilfe
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ulm
Beitrag 05.04.2024, 18:01
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Du hast bei einem deutschen Händler gekauft?
Dann hat er auch eine deutsche Gebrauchsanweisung zu liefern (§ 3 Abs. 4 ProdSG).
Ob ABE, Teilegutachten oder was sonst, steht in seiner Produktbeschreibung auf seiner Homepage.

Wie er das macht? Sein Problem.
Zurücksenden? Nö, ich würde dem Verkäufer eine Frist von 14 Tagen setzen, androhen, dass Du einen Anwalt beauftragst und dass dieser selbstverständlich auch seinen Aufwand beim Verkäufer eintreibt.

Sind denn auf dem Bügel "E1", "e1", "KBA" oder eine Wellenlinie eingeprägt?
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Sherry201
Beitrag 05.04.2024, 18:30
Beitrag #3


Neuling


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Ja, das war ein deutscher Händler und ein italienischer Hersteller.

Ich bin leider sehr blauäugig und völlig ahnungslos an die Sache ran gegangen und stoße jetzt auf diese Probleme. Der Bügel hat eine Plakette, aber leider ohne E-Nummer oder ich habe sie einfach noch nicht gefunden.

Was mich auch maßlos irritiert: auf der ABE ist ein Kreis mit „E9“, aber wäre die 9 nicht eigentlich Spanien? Müsste es bei einem italienischen Hersteller und Gutachten nicht E3 sein?
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hk_do
Beitrag 05.04.2024, 21:33
Beitrag #4


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Natürlich ist eine ABE immer auf deutsch, weil sie ja ein nationales deutsches Dokument ist wavey.gif

Frontschutzsysteme müssen aber seit geraumer Zeit internationalem Recht entsprechen, derzeit der EG-Verordnung 78/2009. Ebenfalls gibt es die ECE-Regelung Nr. 127 zum Fußgängerschutz. Wenn das mitgelieferte Prüfzeugnis ein großes E im Kreis hat wird es eine ECE-Genehmigung sein.

Da grundsätzlich bei Teilen mit internationaler Genehmigung der Fahrzeugführer keinen Nachweis derselben mitführen muss verstehe ich nicht, was der DEKRA da (nicht) genehmigen will? think.gif

Aber vielleicht lässt sich die Sache aufklären, wenn du mal ein Foto vom Typschild der Einrichtung und vom Prüfzeugnis (erstmal das Deckblatt...) postet.
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Hoheneicherstation
Beitrag 05.04.2024, 22:22
Beitrag #5


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Zitat: Der Frontbügel wird mit einer aufgeklebten E-Nummer verschickt, dadurch ist der Frontbügel eintragungsfrei und kann sofort montiert werden. Sie sparen sich dadurch sowohl den Weg zum TÜV oder einer anderen Eintragunsstelle, als auch die Kosten für die Eintragung! Die Lieferung enthält eine bebilderte Anbauanleitung auf Englisch und das passende Anbaumaterial. Die mitgelieferten Dokumente werden in Englisch und Italienisch mitgeliefert und sind europaweit gülitg. (Oning)

Wer vergibt die Aufkleber und wer kontrolliert wo diese draufgeklebt werden?
Die könnten doch auch aus einer Druckerei sonst wo her kommen.

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F117
Beitrag 06.04.2024, 00:06
Beitrag #6


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Der Hersteller, der Hersteller und drucken tut sie der Hersteller. Nur die Nummer bekommt er von dem/r Land(esbehörde), in dem das Gutachten erstellt wird. Bei [E]9 xxxx wohl Spanien, wenn Sherry201 richtig nachgeschlagen hat. Dass die richtige Nummer an der richtigen Stelle auf das richtige Teil appliziert wird, beschreibt das zertifizierte Qualitätsmanagementsystem des Herstellers.


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dopero
Beitrag 06.04.2024, 07:28
Beitrag #7


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Ich wäre bei einem Frontbügel mit aufgeklebter E-Nummer auch sehr skeptisch. Habe noch irgendwie im Hinterkopf, dass diese „dauerhaft“ und „manipulationssicher“ angebracht sein muss.
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hk_do
Beitrag 06.04.2024, 12:36
Beitrag #8


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Es spricht natürlich nichts dagegen, Frontbügeln ablehnen gegenüber zu stehen.

Geklebte Typschilder sind bei jeder Art von Anbauteilen aber absolut üblich. Im besten Fall werden sie direkt vom Hersteller aufgeklebt, haben fälschungserschwerende Merkmale (z.B. Hologramm) und sind so beschaffen, dass sie sich beim Ablösen zerstören. Im einfachsten Fall liegen sie den Papieren bei uns müssen z.B. nach dem Lackieren des Teils aufgeklebt werden. Die Manipulationssicherheit ergibt sich dann nur "durch Gesetz", konkret den §267 StGB.

Letztlich werden aber auf aufgenietete Blechschilder gefälscht, und auch eingegossene der eingeprägte Prüfzeichen bzw. Genehmigungsnummer können beim Plagiat aus Fernost direkt in der Produktion angebracht werden.

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