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> AHK Kugelkopf vorgeschriebene Höhe, bei Tieferlegung aber nur Fahrradträger Nutzung
haschee
Beitrag 10.04.2024, 11:58
Beitrag #1


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Gute Mahlzeit, ich bin neu hier.

Problem ist gibt es eine vorgeschriebene Mindesthöhe für AHK Kugelkopf (wie Unterkante Schweinwerfer Abblendlicht)
bei Tieferlegung?

Die AHK würde nur für einen Fahrradträger genutzt werden.

1. Ist das überhaupt ein Problem?


2. Falls Problem:
Muß/Kann man die Anhängelast austragen? think.gif

ggf. in Verbindung mit Vermerk Stützlast wegen Fahrradträger bleibt?

Sonst machts ja überhaupt keinen Sinn. (wie bei manchen Elektrofahrzeugen... nicht erwischen lassen mit Fahrradträger)



Was sagen die Prüfenden und LRA Mitarbeitenden hier im Forum?




--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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hk_do
Beitrag 10.04.2024, 18:49
Beitrag #2


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Zitat (haschee @ 10.04.2024, 12:58) *
Problem ist gibt es eine vorgeschriebene Mindesthöhe für AHK Kugelkopf (wie Unterkante Schweinwerfer Abblendlicht)
bei Tieferlegung?


Die Anbauvorschriften finden sich in Anhang 7 der ECE-R55.

Konkret:

Zitat
1.1. Anbau von Kupplungskugeln und Halterungen
1.1.1. Kupplungskugeln und Halterungen sind an Fahrzeugen der Klassen M1, M2 (mit einer höchstzulässigen Masse bis 3,5 t) und N1 (1) so zu befestigen, dass der in der Abbildung 25 dargestellte Freiraum und die dort angegebenen Höhenabmessungen eingehalten sind. Die Höhe ist bei den in der Anlage 1 zu diesem Anhang angegebenen Beladungszuständen des Fahrzeugs zu messen.

Die vorgeschriebenen Höhenabmessungen gelten nicht für Geländefahrzeuge der Klasse G nach der Definition in der Anlage 7 zur Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik


Die Abbildung 25 zeigt dann, dass die Mitte der Kupplungskugel ein einem Abstand von 350 bis 420 mm über dem Boden sein muss. Bei (vereinfacht gesagt) voll beladenem Fahrzeug.

Natürlich besteht bei Tieferlegungen das Risiko, diese Vorschrift nicht mehr einzuhalten. Deswegen gelten die fahrzeugbezogenen Genehmigungen für Verbindungseinrichtungen in der Regel auch nicht für Fahrzeuge mit geändertem Fahrwerk (da gibt es ein lustiges Bildchen für). Weiß halt kaum jemand, fragt auch selten jemand nach. Aber eigentlich bräuchte die Kupplung dann eine Einzelgenehmigung, nachdem im Rahmen eines 21er Gutachtens die vorschriftsmäßige Höhe festgestellt wurde. Mindestens sollte aber bei der Abnahme der Tieferlegung die Höhe der Kupplungskugel überprüft (und ggf. beanstandet) werden!

Zitat
Die AHK würde nur für einen Fahrradträger genutzt werden.
1. Ist das überhaupt ein Problem?
2. Falls Problem:
Muß/Kann man die Anhängelast austragen? think.gif
ggf. in Verbindung mit Vermerk Stützlast wegen Fahrradträger bleibt?


Für spezielle Befestigungssysteme für die Benutzung von Hecktragesystemen gilt diese Mindesthöhe nach meinem Verständnis nicht.

Allerdings ist in diesem Zusammenhang die AKE-Festlegung Nr. 01-2017 (aktuell sollte Version 3 vom 17.03.2022 sein) zu beachten.
Dort wird u.A. folgendes festgelegt:

Zitat
2.2 Andere „Spezielle Befestigungseinrichtungen“
Eine „Spezielle Befestigungseinrichtung“, z.B. für Hecktragesysteme, darf nicht so
gestaltet sein, dass sie missbräuchlich als mechanische Verbindungseinrichtung zum
Ziehen von Anhängern verwendet werden kann, also darf KEINE Standard-Kupplungskugel mit Halterung ohne Bauartgenehmigung verwendet werden.

Ebenso ist es unzulässig, eine Aufnahmevorrichtung einer abnehmbaren Standard-Kupplungskugel mit Halterung ohne Bauartgenehmigung zur Aufnahme einer speziellen Befestigungseinrichtung zu verwenden, da dann ein gefährlicher Austausch gegen eine Standard-Kupplungskugel mit Halterung möglich ist.


Also einfach die Anhängelast austragen und "nur für Hecktragesysteme" irgendwo hinschreiben reicht nicht.

Bei einer starren oder schwenkbaren Kugel könnte man darüber nachdenken, durch Aufschweißen eines Teils die Kuppelbarkeit mit Anhängern zu verhindern. Bei abnehmbaren Kugeln nicht, siehe oben zweiter Absatz.
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haschee
Beitrag 11.04.2024, 11:22
Beitrag #3


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Dankeschön.

Ok also interessiert es eigentlich keinen. thread.gif

Und eine Anfrage einer Austragung der Anhängelast bei Beibehaltung der Stützlast könnte schlafende Hunde wecken.

Natürlich soll die AHK aus optischen Gründen abnehmbar sein.
Wenn man sich nur tief genug bückt sieht man, daß der Diffusor ausgeschnitten ist.... whistling.gif
Sonst sieht man nix.


Finde es aber nicht toll.
Da macht man sich Gedanken über legalität und dann funktioniert das so nicht.




Was ist eigentlich mit Elektroautos mit nur Stützlast?

Da könnte so eine Fahrradträger AHK ja auch missbraucht werden. think.gif



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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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F117
Beitrag 11.04.2024, 12:10
Beitrag #4


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Nein, weli die so gestaltet ist, dass sie einen Träger, aber keine Zugkugelkupplung aufnehmen kann.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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hk_do
Beitrag 11.04.2024, 19:37
Beitrag #5


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Zur Verdeutlichung hier mal der erstbeste Google-Treffer.

Da sind auch Bilder von zwei verschiedenen Ausführungen dieser speziellen Befestigungsvorrichtungen, an die ersichtlich kein Anhänger gekuppelt werden kann.
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haschee
Beitrag 15.04.2024, 08:27
Beitrag #6


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ok dankeschön. wavey.gif



Wobei wir bei unseren Hyundais mit der nicht Anhängelast immer echte AHKs bezahlt haben...

Vielleicht ein Autohaus Problem.


HU aber nie Probleme.
Jedenfalls keine von denen wir gehört hätten.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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