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> Cannabisgesetz 1.4. : Ich raff garnix mehr
kleines-Chaos
Beitrag 11.04.2024, 12:30
Beitrag #1


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Hallo liebe Community wavey.gif ,

ich bin sicher alles Andere als eine "Dauerkonsumentin", jedoch konsumiere ich jeden abend CBD, was mir unheimlich beim Einschlafen hilft. Gelegentlich ziehe ich am WE auch mal an einem echten Tütchen.

Bis jetzt bin ich immer gut damit gefahren, mich selbst zu testen: 25ng Cut Off Urin von Amazon
positiv --> entspanntes Busfahren
negativ --> zeitsparendes Auto fahren

Und nun ?

Brauche ich meine 25ng THCCOOH Tests überhaupt noch ?
Wie könnte man sich statt dessen testen ?
Ist der oft diskutierte Grenzwert von 3,5ng THC nun bindend ? Und wie wäre der entsprechende THCCOOH Wert dazu ?
Wie gehen die Cops während des kommenden Blitzermarathons damit um ? cop.gif
So viele Fragen und nirgendwo gibts verständliche Antworten

ranting.gif

Es wäre toll, wenn mich jemand aufklären könnte

smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 11.04.2024, 12:39
Beitrag #2


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Hier gibt es einen langen Thread dazu... http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...=135311&hl=


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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kleines-Chaos
Beitrag 11.04.2024, 12:46
Beitrag #3


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Danke, den kenne ich bereits. Allerdings werden meine Fragen dort nicht beantwortet - zumindest nicht eindeutig bzw für mich klar verständlich
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MsTaxi
Beitrag 11.04.2024, 12:53
Beitrag #4


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Das liegt daran, dass es für viele deiner Fragen noch keine "neuen" gültigen Antworten gibt.

Im Moment ist mit Ausnahme, dass es beim ersten Ertappt werden nur juristische, aber in der Regel (?) keine fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen gibt ist noch alles beim alten, inklusive 1.0 ng/ml als Grenzwert und THC-COOH als Indikator für Konsumformen.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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kleines-Chaos
Beitrag 11.04.2024, 13:04
Beitrag #5


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Danke. Ich denke es ist dann erstmal besser an meinen gewohnten "Traditionen" fest zu halten. Das erscheint mir am sichersten.

LG
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MsTaxi
Beitrag 11.04.2024, 13:32
Beitrag #6


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Da hast du zweifellos recht.


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kleines-Chaos
Beitrag 14.04.2024, 08:36
Beitrag #7


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Ich habe hier ein interessantes Video gefunden, auch von einem Anwalt, die nicht mehr öfter mal angucke. Mich würde eure professionelle und natürlich unverbindliche Meinung zu dem Gesagten hier durchaus interessieren, Spezial was die neuen Grenzwerte angeht. Dieser Mann schätzt, dass der neue Grenzwert bereits heute zur Anwendung kommen wird, er argumentiert da auch entsprechend:

https://www.youtube.com/live/XnTQYxGsHs4?si=SEjiY9ar4SwTGWfK

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Sam Donluna
Beitrag 14.04.2024, 11:09
Beitrag #8


Neuling


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Der "aktuelle" Grenzwert ist eine Empfehlung.
Eine Festschreibung soll stattfinden, ist aber noch nicht erfolgt.
Daher ist die Verwendung des "neuen" Grenzwertes derzeit noch unsicher.
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Test62
Beitrag 14.04.2024, 17:30
Beitrag #9


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Hab mir 10 Minuten vom Video angesehen, dauert ja 1:27.

Ist ganz nett, bisschen ne Werbung für seine Kanzlei. Aber ok, er muss ja auch Kohle generieren.

Aber auch hier gilt: 2 Juristen - 3 Meinungen und wenn ein Arzt so oft falschliegen würde mit seiner Einschätzung wie ein Anwalt würde ihm die Approbation entzogen werden😃

Fakt ist nach der Gesetzesänderung gibts eine berauschte Fahrt frei, ohne Maßnahmen der FE-Behörde, analog Alkohol größer 0,5 Promille. OWI-technisch bleibt es bei 500€. Wenn der Betroffene jetzt die 3,5ng geltend machen möchte, fehlt es derzeit an der Rechtsgrundlage. Der Grenzwert ist nicht gesetzlich verankert, somit wird der durch die Rechtssprechung als Maßstab bisherige Wert von 0,1ng verwendet. Grundsätzlich ist der Rechtweg offen - Berufung - Revision. Müßte ein Betroffener mal durchziehen.

Bei Maßnahmen der der FE-Behörde sind wir nicht im Straf- bzw. Owi-Recht, sondern im Verwaltungsrecht. Hier gilt die Kontinutät der Verwaltung, auf bayerisch „des ham imma scho so gmacht“. Hier: die 0,1ng-Grenze wird weiter als gültig angesehen

Für Klienten die die 3,5ng-Grenze einfordern, gilt der nächste Grundsatz der Gleichheit der Entscheidungen. Auch hier wieder die Bayerische Zusammenfassung: Da könnt ja jeder daherkommen.

Sollte nicht gesetzlich ein Grenzwert festgelegt werden, wobei ich mir nicht vorstellen kann, welche Partei/Fraktion/Ministerium dies initiieren würde, bleibt nur der Klageweg durch alle Instanzen dauert Jahre und kostet. Darüberhinaus ist man diese Zeitraum ohne FE.
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Philipp68
Beitrag 14.04.2024, 17:54
Beitrag #10


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Zitat (Test62 @ 14.04.2024, 17:30) *
bisherige Wert von 0,1ng 1,0ng
Hier: die 0,1ng 1,0ng Grenze wird weiter als gültig angesehen

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kleines-Chaos
Beitrag 15.04.2024, 07:56
Beitrag #11


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In dem Video (bzw eines seiner Videos) wurde von Oktober 2024 gesprochen für den offiziellen einguss des neuen Grenzwertes.
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Der_Veranstalter
Beitrag 15.04.2024, 08:01
Beitrag #12


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Das stand irgendwann mal auf dem Plan, aber da sich die Bundesländer nicht einigen können, sind diese neuen Grenzwerte alles andere als sicher. Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei den bisherigen Grenzwerten bleibt, würde ich durchaus bei "mittel bis hoch" sehen.


--------------------
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kleines-Chaos
Beitrag 15.04.2024, 08:21
Beitrag #13


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Dann richtet die Teil Legalisierung mehr schaden als sie nutzt. Ich rauche eigentlich nur CBD und selbst hier ist mein selbst Test gelegentlich positiv
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Hornblower
Beitrag 15.04.2024, 08:31
Beitrag #14


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Zitat (kleines-Chaos @ 15.04.2024, 09:21) *
Dann richtet die Teil Legalisierung mehr schaden als sie nutzt.

Das hast Du gut erkannt.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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haschee
Beitrag 15.04.2024, 08:40
Beitrag #15


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Dann bleibt es eben bei der 99 % (100 gibt es nicht) Lösung am Freitag Abend und erst Montag wieder fahren.

Was natürlich jeder macht...


Es könnte natürlich sein, daß gewisse Bundesländer die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft anweisen den empfohlenen Grenzwert zu nutzen. thread.gif

Flickenteppich unserer schönen Föderatzie.


Edit:
Für Bayern und die 100 Meter Regel wird offenbar der "BayernViewer" der schon für die Grundsteuer genutzt wurde eingesetzt.
Mit rechtssicheren Daten der Vermessungsämter. (Man konnte zu Grundsteuer Zwecken die m² Zahl und die Grundstücksnummer abrufen)
Bayern wird die 100 Meter Regel hart durchsetzen.

Nächstes Problem ist ja, woher kommen die erlaubten 25 Gramm in euerer Hosentasche?
Ihr könnt das ja noch gar nicht von eurem Club haben. Und auch nicht angebaut haben.

Ist das ne Hausdurchsuchung wert?
(also in Bayern)

Auch Samen derzeit eigentlich nur illegal zu bekommen. Wenn da Listen von Händlern zugespielt werden...


=
Das Gesetz ist Mist.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jens
Beitrag 15.04.2024, 10:00
Beitrag #16


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Zitat (haschee @ 15.04.2024, 09:40) *
Es könnte natürlich sein, daß gewisse Bundesländer die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft anweisen den empfohlenen Grenzwert zu nutzen.
Wäre es dann nicht sinnvoller, die Bußgeldstellen anzuweisen?


--------------------
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kleines-Chaos
Beitrag 15.04.2024, 12:24
Beitrag #17


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Ich persönlich finde vor allem die Führerschein stellen sollten sich an den neuen Grenzwert richten, besonders NR W, wo ich wohne.

Ich wette daß viele Menschen Probleme WG dem Führerschein bekommen werden, da sie davon ausgehen daß Cannabis ab jetzt wie Alkohol gehandhabt wird. Nicht nur dumm für die Bürger sondern auch für die Behörden wegen einer Flut von "Verkehrsdelikten", die bearbeitet und wegen Erst-Auffälligkeit dann fallen gelassen werden müssen.

Da hat dann wirklich niemand gewonnen...

Mal abgesehen davon daß die 1ng Regel nachweislich käse ist...
Alles Murks in meinen Augen

Jetzt werden die Leute erst Recht Probleme bekommen, obwohl sie eigentlich wissenschaftlich gesehen mit klaren Kopf am Steuer sitzen (zumindest die meisten)

Der aktuelle Blitzmarathon wird bestimmt erste ganz furchtbare Zahlen erzeugen

laugh2.gif
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perry
Beitrag 15.04.2024, 16:01
Beitrag #18


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Korrekt.

Wenn man jetzt noch bedenkt, wie viele Fälle es allein hier im Forum die letzten Jahre gab mit THC-Werten zwischen 1,0 und 3,5, wird einem das Ausmaß dieser willkürlichen Vorgehensweise langsam bewusst.
Vom Gefühl her (!), würde ich sagen, mehr als 2/3 der "Standard-Fälle" hier bewegen sich nämlich genau in diesem Bereich.

Da haben also Leute Jobs verloren, sind in finanzielle Notlage gekommen, wurden sozial ausgegrenzt aufgrund mangelnder Mobilität, haben familiäre Dramen hinter sich oder was auch immer, weil irgendwann
mal irgendjemand einen Wert festgelegt hat, der weder nachvollziehbar ist, noch eine evidenzbasierte Basis hat.

Da brauchte es erst einen Regierungswechsel und eine Neuausrichtung der Drogenpolitik, um diese Missstände mal ans Licht zu bringen. Na ja, ich hoffe, dass das bald Geschichte ist und es dann gerechter zugeht.
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MsTaxi
Beitrag 15.04.2024, 16:23
Beitrag #19


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Wenn du mit
Zitat
Neuausrichtung der Drogenpolitik
die bisher noch nicht eingelösten finanziellen Versprechungen Lauterbachs meinst, naja, die Frankfurter Bahnhofsgegend wimmelt jedenfalls immer noch von menschlichen Wracks, für die es immer noch nicht ausreichend Fixerräume gibt. Die haben die Crack- und Meth-Welle überlebt und werden hoffentlich in der sich anbahnenden Fentanyl-Welle nicht ertrinken.


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perry
Beitrag 16.04.2024, 07:30
Beitrag #20


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Da hast du absolut recht, von einer Lösung des gesamten Problems sind wir meilenweit entfernt und wahrscheinlich gibt es diese Lösung auch nicht.

Es ist aber (imho) ein Schritt in die richtige Richtung, das Thema überhaupt mal anzupacken und sich klar zu machen, dass die stumpfe Verbotspolitik der letzten 50 Jahre Mortler & Co. einfach nicht funktioniert hat. Strafen halten kaum jemanden wirklich ab, führen offensichtlich nicht zu einer relevanten Eindämmung des Problems und verurteilen am Ende Konsumenten, die unmittelbar niemandem geschadet haben, außer sich selbst.

Aber das war ja nicht Thema, ging ja eher um die FE hier und diese Änderung ist bei Cannabis imho sogar wichtiger, als die Legalisierung. Niemand musste mit ernsthaften Folgen rechnen, wenn er mit ein paar Gramm erwischt wurde, aber die 1,3 ng am nächsten Morgen konnten dein Leben komplett auf Links drehen. Das wurde einfach jahrelang als "Ersatzstrafrecht" missbraucht.



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Test62
Beitrag 16.04.2024, 08:16
Beitrag #21


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Zitat (haschee @ 15.04.2024, 09:40) *
Nächstes Problem ist ja, woher kommen die erlaubten 25 Gramm in euerer Hosentasche?
Ihr könnt das ja noch gar nicht von eurem Club haben. Und auch nicht angebaut haben.

Ist das ne Hausdurchsuchung wert?
(also in Bayern)


In den nächsten Wochen (bis zur ersten möglichen Ernte) deutet dies ja auf einen illegalen Erwerb hin. Die Polizei könnte (evtl. müsste wegen Legalitätsprinzip) dem Anfangsverdacht nachgehen. Aber wenn man nicht direkt beim Deal erwischt wird, fällt der Besitz ja unter die Amnestie.

Wenn keine weiteren Verdachtsmomente hinzukommen, wie szenetypische Verpackungseinheiten und Stückelung des mitgeführten Bargeldes wird es auch in Bayern keine HD geben.
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F117
Beitrag 16.04.2024, 08:17
Beitrag #22


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It's a lie we don't believe anymore!"

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Test62
Beitrag 16.04.2024, 09:52
Beitrag #23


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Das mag so scheinen, dass derzeit der Besitz über wenige Konsumeinheiten hinaus keine Auswirkungen auf die FE hat.

Es gibt durch die aktuellen Änderungen weder ein(e) einheitliche(s) Rechtssprechung bzw. Verwaltungshandeln.

Ich gebe aber zu bedenken, dass der (wiederholt?) behördlich festgestellte Besitz von zwar strafrechtlich zulässigen, aber auf regelmäßigen Konsum hindeutenden Mengen, die Behörde veranlassen könnte, im Rahmen eines äG das Konsummuster feststellen zu lassen.

Ich verkenne nicht, dass dies spekulativ ist, für Bayern aber gut vorstellbar.

Das äG ist zwar für die meisten Konsumenten zu bestehen, kostet aber 3stellig und einen Urlaubstag.
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kleines-Chaos
Beitrag 16.04.2024, 09:59
Beitrag #24


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Kann sein, dass ich das bestehen würde, vor allem, da ich nur cbd rauche , aber ich spiele ungern Poker um meinen Führerschein
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chris72
Beitrag 16.04.2024, 10:53
Beitrag #25


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Zitat (Test62 @ 16.04.2024, 10:52) *
Ich gebe aber zu bedenken, dass der (wiederholt?) behördlich festgestellte Besitz von zwar strafrechtlich zulässigen, aber auf regelmäßigen Konsum hindeutenden Mengen, die Behörde veranlassen könnte, im Rahmen eines äG das Konsummuster feststellen zu lassen.


Auf welcher gesetzlichen Basis soll alleine der Besitz von einer Menge X Cannabis ein äG rechtfertigen? Wer legt diese Menge fest, und warum darf ich drei Kisten Bier und 5 Kartons a 6 Flaschen Wein besitzen, ohne dass jemand auf die Idee kommt mein Konsummuster feststellen zu wollen?
Bayern kann auf viele Ideen kommen, aber auch die müssen sich an Gesetze und Verordnungen halten.
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Der_Veranstalter
Beitrag 16.04.2024, 11:37
Beitrag #26


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Zitat (perry @ 16.04.2024, 08:30) *
Strafen halten kaum jemanden wirklich ab,


Wenn eine Strafe nichts bewirkt, war die Strafe zu niedrig.




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haschee
Beitrag 16.04.2024, 11:52
Beitrag #27


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Zitat (chris72 @ 16.04.2024, 10:53) *
Bayern kann auf viele Ideen kommen, aber auch die müssen sich an Gesetze und Verordnungen halten.

Mir ging es mehr um die Frage der Hausdurchsuchung bei der ggf. mehr als 3 Pflanzen gefunden werden
bzw. eigentlich kann man noch gar keine Pflanzen haben...

Aber OT.
Waren nur grundsätzliche Gedanken.

Bayern ist hart...


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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chris72
Beitrag 16.04.2024, 12:01
Beitrag #28


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Zitat (haschee @ 15.04.2024, 09:40) *
Auch Samen derzeit eigentlich nur illegal zu bekommen. Wenn da Listen von Händlern zugespielt werden...

Btw, es ist erlaubt Samen z.B. auch in den Niederlanden zu bestellen.
Zitat
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig.

siehe Punkt 17 https://www.bundesgesundheitsministerium.de...-cannabisgesetz
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Richard Rorty
Beitrag 17.04.2024, 03:14
Beitrag #29


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Zitat (kleines-Chaos @ 11.04.2024, 12:30) *
Brauche ich meine 25ng THCCOOH Tests überhaupt noch ?
Wie könnte man sich statt dessen testen ?


Diskutiert und vorgeschlagen wurden Speicheltests an Stelle von Urintest, da diese wohl deutlich besser auf eine aktive Wirkung testen und nicht auf nicht-psychoaktive Abbauprodukte, wie die bisherigen Urintests. Fraglich könnte sein, ob ein solcher Urintest auf THC-Metabolide im Sinne der Verhältnismäßigkeitsprüfung überhaupt noch geeignet ist, um einen hinreichenden Anfangsverdacht zu substantiieren. Für Erfahrungswerte muss abgewartet werden.

Zitat (kleines-Chaos @ 11.04.2024, 12:30) *
Wie gehen die Cops während des kommenden Blitzermarathons damit um ? cop.gif


Ich empfehle die "Cops" selbst zu fragen, am besten auf Reddit, da dort die jüngeren, nach meiner Beobachtung etwas weniger verbohrten Beamtinnen und Beamten unterwegs sind.

Zitat (Der_Veranstalter @ 15.04.2024, 08:01) *
Das stand irgendwann mal auf dem Plan, aber da sich die Bundesländer nicht einigen können, sind diese neuen Grenzwerte alles andere als sicher. Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei den bisherigen Grenzwerten bleibt, würde ich durchaus bei "mittel bis hoch" sehen.


Nö, gem. Art. 74 I Nr. 22 GG ist das Straßenverkehrsrecht im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung allein dem Bundesgesetzgeber obliegend, da es als besonderes Ordnungsrecht (allein) dazu dient, einerseits die vom Straßenverkehr für seine Teilnehmer wie Dritte drohenden Gefahren abzuwehren und andererseits solchen Gefahren zu begegnen, die von außen auf den Straßenverkehr einwirken (Dreier/Wittreck GG Art. 74 Rn. 108). Wenn der Bundesgesetzgeber sich somit auf einen Grenzwert einigen sollte, können die Länder diesen durch den bekannten Vermittlungsausschuss lediglich verzögern. Das heißt nicht, dass dieser sicher kommt, aber auch nicht, dass die Wahrscheinlichkeit "gering bis mittel" ist.


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Test62
Beitrag 17.04.2024, 08:44
Beitrag #30


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Zitat (chris72 @ 16.04.2024, 11:53) *
Zitat (Test62 @ 16.04.2024, 10:52) *
Ich gebe aber zu bedenken, dass der (wiederholt?) behördlich festgestellte Besitz von zwar strafrechtlich zulässigen, aber auf regelmäßigen Konsum hindeutenden Mengen, die Behörde veranlassen könnte, im Rahmen eines äG das Konsummuster feststellen zu lassen.


Auf welcher gesetzlichen Basis soll alleine der Besitz von einer Menge X Cannabis ein äG rechtfertigen? Wer legt diese Menge fest, und warum darf ich drei Kisten Bier und 5 Kartons a 6 Flaschen Wein besitzen, ohne dass jemand auf die Idee kommt mein Konsummuster feststellen zu wollen?
Bayern kann auf viele Ideen kommen, aber auch die müssen sich an Gesetze und Verordnungen halten.


Alkohol ist, mit den Grenzen, die die zoll- bzw. jugendschutzrechtlichen Bestimmungen setzen, voll verkehrsfähig. Cannabis aber nur hinsichtlich Anbau und Besitz und hier auch mit Mengenbegrenzung.

Par. 14 FeV lässt auch in der Neufassung ein äG bei Cannabiskonsum zu. Denklogisch ist der mehrmalige festgestellte Besitz von gesetzlich zulässigen Mengen ja nur für den Eigenverbrauch zulässig. Hier gilt es nun den unbestimmten Rechtsbegriff der „Tatsachen“ zu definieren. Das wird m.E. Kohorten von Juristen beschäftigen.

Wo geht die Reise in Bayern hin? Bayern wird „all in“ gehen. Als Indiz werte ich den Bayer. Bußgeldkatalog in dem das Kiffen um 24:00 Uhr auf einem Spielplatz 500€ kostet, welches früher zwar eine Anzeige brachte, welche auch in Bayern regelmäßig eingestellt wurde. Dies wird jetzt vom Schweregrad mit einer Trunkenheitsfahrt mit 1,0 Promille gleichgesetzt.
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chris72
Beitrag 17.04.2024, 11:18
Beitrag #31


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Zoll- und jugendrechtliche Aspekte haben aber auch nichts mit wohlmöglichen Eignungszweifeln bzgl. der Fahrerlaubnis zu tun. Wenn also die Besitzmenge Eignungszweifel hervorruft, dann sollte das sowohl für Cannabis als auch Alkohol gelten.
Zitat
Par. 14 FeV lässt auch in der Neufassung ein äG bei Cannabiskonsum zu. Denklogisch ist der mehrmalige festgestellte Besitz von gesetzlich zulässigen Mengen ja nur für den Eigenverbrauch zulässig. Hier gilt es nun den unbestimmten Rechtsbegriff der „Tatsachen“ zu definieren. Das wird m.E. Kohorten von Juristen beschäftigen.

Denklogisch wäre es so eine Tatsache wenn feststeht, dass die Menge eine Ration für einen bestimmten Zeitraum ist. Nur weil jemand die erlaubten 50g zu Hause hat, heißt das ja nicht dass dies eine Monatsration ist. Sollte man zwei Monate später bei der Person wieder eine Menge X feststellen, kann es sich um das selbe Cannabis handeln, dass er schon zuvor hatte. Fraglich ist auch inwiefern die Polizei den bloßen Besitz von Cannabis an die Feb weiter gibt, da es sich nicht mehr um Betaübungsmittel nach dem BtmG handelt. Ich denke eine solche Tatsache wäre tatsächlich nur über den THC COOH gegeben.
Zitat
Bayern wird „all in“ gehen.

Davon ist zweifelsfrei auszugehen.



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kleines-Chaos
Beitrag 18.04.2024, 16:31
Beitrag #32


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https://www.deutschlandfunk.de/ampel-koalit...erkehr-100.html

Halleluja, oh yes, Maria 🙏🙏🙏
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