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> Aktuelle Rechtslage Verbandskasten Ablaufdatum
ndby
Beitrag 20.04.2024, 10:38
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

erstmal vorneweg - ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, und auch diverse Threads gefunden. Leider alle uralt und auch nicht so richtig eindeutig. Daher stellt sich mir die Frage: Gab es eventuell in den letzten 10 Jahren irgendein Gerichtsurteil in dieser Hinsicht? Irgendwas neues in Hinblick auf die Argumentation ggü. Polizeibeamten?

Versteht mich bitte nicht falsch: Erste-Hilfe zu leisten finde ich enorm wichtig, und es geht mir auch nicht wirklich um die 5€ für einen neuen Kasten. Ich werde nur ein bisschen trotzig, wenn ich wegen eines mehr oder weniger willkürlich aufgedruckten Datums von der Beschaffenheit her einwandfreie Ware entsorgen soll.

Was mich dabei auch noch sehr umtreibt: Ich hatte mal ein Dokument, ich glaube es war ein Auszug aus einer Zeitschrift der Polizeigewerkschaft (?). Der Artikel war konkret an die Beamten adressiert, und forderte dazu auf, mangels Rechtsgrundlage auf das Bemängeln dieses Punkts zu verzichten. Den hätte ich mir gerne ausgdruckt zum Kasten gelegt. Leider finde das Dokument nirgends mehr. Falls irgendjemand weiß, wo das PDF noch zu kriegen ist, oder es mir zukommen lassen mag, wäre ich unglaublich dankbar.

Vielen Dank schonmal.

Schöne Grüße

NDBY
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Q-Treiberin
Beitrag 20.04.2024, 11:39
Beitrag #2


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Ein „abgelaufener“ Verbandkasten wird nicht sanktioniert so lange alles vorgeschriebene enthalten ist.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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azrael
Beitrag 20.04.2024, 12:16
Beitrag #3


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Richtiger wäre: Ein abgelaufener Verbandskasten sollte nicht sanktioniert werden, es gibt aber Polizisten die dies trotzdem tun.

Da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt sollte man in diesem Fall die Zahlung einfach verweigern.
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mir
Beitrag 20.04.2024, 12:21
Beitrag #4


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Vielleicht das "Gültigkeitsdatum" einfach selber aktualisieren, wenn man das abgelaufene Material austauscht?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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ndby
Beitrag 20.04.2024, 22:51
Beitrag #5


Neuling
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Vielen Dank schonmal für eure Antworten bisher!

Stellt sich trotzdem die Frage, wie folgendes Gespräch weiterginge:

police.gif : Lieber Herr Ndby, ihr Verbandszeug ist letztes Jahr abgelaufen. Das macht dann 5€ Verwarngeld. Der Halter kriegt per Post noch einen Bescheid über 10€ zugeschickt.

unsure.gif : Aber es ist in der StVZO nur das Vorhandensein eines Verbandskastens gemäß DIN ... gefordert, über ein Ablaufdatum steht da nix.

police.gif : Aber ein abgelaufener Kasten ist ja nicht mehr verwendbar, also so viel wert wie gar keiner.

Das wäre der Punkt, an dem ich sprachlos enden würde. Hat da vielleicht jemand noch ein gutes Argument parat?

Schöne Grüße
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hk_do
Beitrag 20.04.2024, 23:01
Beitrag #6


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warum sprachlos?

Du bedankst dich artig bei dem Beamten, dass er dir jetzt endlich mal die Gelegenheit geben will, dieses alte Thema gerichtlich klären zu lassen.

Und lehnst natürlich das Verwarngeldangebot ab. (eine Begründung ist nicht erforderlich)

whistling.gif
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Majesto
Beitrag 20.04.2024, 23:45
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 20.04.2024, 13:21) *
Vielleicht das "Gültigkeitsdatum" einfach selber aktualisieren, wenn man das abgelaufene Material austauscht?


Wäre das denn nicht Urkundenfälschung? Ich würde in so einem Fall lieber das aufgedruckte Ablaufdatum lieber ganz entfernen und auf die Inhalte verweisen.

Viele Grüße
Majesto
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Explosiv
Beitrag 21.04.2024, 06:51
Beitrag #8


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Welche Urkunde?


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bartdude
Beitrag 21.04.2024, 11:11
Beitrag #9


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Ich habe da ja auch so meine Probleme, an dem "MHD"-Sticker auf einem Verbandskasten eine Urkunde zu erkennen, aber wenn sich vor Ort mit der police.gif ein Gespräch wie #5 ergibt, dann kommen die möglicherweise auch auf die Idee,nen 267er auf das Ticket zu schreiben. Ist m.E. zwar Kappes, aber erst mal hat man dann die Rennerei...
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mir
Beitrag 21.04.2024, 11:41
Beitrag #10


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Eigentlich hat erst mal der Polizist die Rennerei, wenn man das Verwarnungsangebot ablehnt.

Aber natürlich kann man auch immer vorbeugend sich einen neuen Verbandskasten kaufen, wenn man das Risiko nicht mag.

Irgendwie sind das immer dieselben Diskussionen. Da kommt dann auch immer wieder dasselbe raus. laugh2.gif

Zitat (Majesto @ 21.04.2024, 00:45) *
Wäre das denn nicht Urkundenfälschung? Ich würde in so einem Fall lieber das aufgedruckte Ablaufdatum lieber ganz entfernen und auf die Inhalte verweisen.


Wenn Du das Aktualisieren des Datums für eine Urkundenfälschung hältst, wäre das eine Urkundenunterdrückung. Wenn Du den Verbandkasten als Urkunde siehst, wäre dann einfach ein zusätzliches Etikett sinnvoll, aus dem erkennbar wird, dass Du es selber angebracht hast.

Eigentlich durchaus praktisch, dann siehst Du auch selber, bis wann Du den Inhalt wieder neu prüfen musst.

Ultimative Lösung ist aber, einfach ein eigenes Behältnis zu nehmen. Nur in Bussen muss es ein Verbandskasten sein, ansonsten darf es nur ein beliebiges Behältnis sein, das den Inhalt vor Staub, Feuchtigkeit, Kraft und Schmierschoffen ausreichend schützt. Das dürfte hinreichend großer Zip-Beutel oder eine Tupperdose locker erfüllen.

Siehe § 35h Abs. 3 S. 2 StvZO.

Wenn man das Material aber eh in ein beliebiges Behältnis ohne Ablaufdatum umpacken darf, sollte eigentlich klar sein, dass - außer in Bussen - das Ablaufdatum des Verbandskasten völlig egal ist.


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nachteule
Beitrag 21.04.2024, 13:43
Beitrag #11


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Hallo, ndby,

Zitat (ndby @ 20.04.2024, 23:51) *
Das wäre der Punkt, an dem ich sprachlos enden würde. Hat da vielleicht jemand noch ein gutes Argument parat?

sollte es bei einer Kontrolle Probleme geben, kannst Du ja auf diesen Artikel, insbesondere ab Seite 18 hinweisen.

Noch eine allgemeine Empfehlung, insbesondere für die Verbandstaschen, bei denen Warndreieck und Warnweste enthalten sind:

Es bringt nichts, wenn diese irgendwo so im Fahrzeug transportiert werden, dass man sie nicht problemlos und schnell erreichen kann oder wenn man gar nicht weiß, wo sie sich befinden.

Viele Grüße,

Nachteule


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F117
Beitrag 21.04.2024, 17:11
Beitrag #12


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Letzte Empfehlung: Entfernt bitte die Klarsichtfolie, in die die Kästen eingeschweißt sind. Im Falle des Falles hat man besseres zu tun, als diese Folie zu versuchen zu entfernen. Wenn der Ersthelfer (Du!) voller Adrenalin steckt, ist die Folie ein unerwünschter Gegner.


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ulm
Beitrag 21.04.2024, 17:48
Beitrag #13


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Letzte Empfehlung: Lasst bitte die Klarsichtfolie dran, in die die Kästen eingeschweißt sind. So weisst Du, dass der Kasten vollständig ist und brauchst dem Kontrolleur nicht vorzählen, dass alle Mullbinden da sind. Wenn der Ersthelfer (Du!) voller Adrenalin steckt, ist die Folie eine dringend notwendige Ablenkung, um Abstand zum Ereignis zu bekommen und dann konzentriert zu helfen.
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Q-Treiberin
Beitrag 21.04.2024, 18:06
Beitrag #14


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Vor vielen Jahren hab ich mal (glaube ich) mit @Coyota darüber gesprochen….

Für einen Ersthelfer ist es wichtig dass etwas gemacht wird…. ob Sterilität oder nicht (wegen „Ablaufdatum“) ist völlig egal, man kann auch mit einer benutzten Strumpfhose Erste Hilfe leisten…. antibiotische Hilfe wird eh erst im KH geleistet.

Also macht etwas, egal wie, aber macht nichts weil ggf. ein „Ablaufdatum“ überschritten ist…


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ulm
Beitrag 21.04.2024, 18:11
Beitrag #15


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Auch das ist vollkommen richtig!
Der einzige wirkliche Fehler bei der Ersten Hilfe ist, nichts zu machen.

Wichtig ist ein guter Notruf (bei Verletzten immer an die 112) mit korrekter Standortangabe, denn dann kommt die professionelle Unterstützung zügig.


Und für die drei lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Stoppen lebensbedrohlicher Blutungen
braucht man im ersten Schritt keinen Verbandkasten.
Dann kommt der Notruf an die 112 und danach hat man Zeit, in Ruhe den Verbandkasten zu öffnen.

Wer sich jetzt wundert, warum man für das Stoppen lebensbedrohlicher Blutungen erst einmal keinen Verbandkasten braucht: Daumen draufdrücken ist wunderbar effektiv. Den Druckverband kann man dann in Ruhe in den nächsten Minuten zusammenbasteln, wenn das eigene Adrenalin nachlässt.
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ndby
Beitrag 21.04.2024, 18:36
Beitrag #16


Neuling
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Vielen Dank für alle Antworten. Wirklich schön wie viel Fachkompetenz hier geteilt wird.

Besonders angetan hat es mir aber dein Link, Nachteule. Das kann man ausdrucken und mitnehmen. Danke wavey.gif

Zitat (nachteule @ 21.04.2024, 14:43) *
sollte es bei einer Kontrolle Probleme geben, kannst Du ja auf diesen Artikel, insbesondere ab Seite 18 hinweisen.


Schöne Grüße aus Bayern
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Q-Treiberin
Beitrag 21.04.2024, 18:47
Beitrag #17


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@ulm thumbup.gif

Ich war schon ein-/zweimal bei wirklich schweren Unfällen (einmal mit zwei Verstorbenen) Ersthelfer und das Datum und der evtl. Ablauf meines Kastens war mir so was von latte…

In der Situation ist ggf. die HLW wichtig bis der NA oder der Rettungsdienst vor Ort ist und in der Zwischenzeit ggf. lebensbedrohliche Blutungen zu stoppen.

Sterilität…? In dem Fall unerheblich, da kümmert sich dann ggf. das KH drum…


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nachteule
Beitrag 21.04.2024, 19:18
Beitrag #18


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Hallo, Q-Treiberin,

Zitat (Q-Treiberin @ 21.04.2024, 19:06) *
Also macht etwas, egal wie, aber macht nichts weil ggf. ein „Ablaufdatum“ überschritten ist…

sehe ich genauso. wavey.gif

Vor Jahren gab es ja noch die Unsitte, den Verbandskasten in einer Mulde der Hutablage unter der Heckscheibe zu deponieren, mit dem Ergebnis, dass der Kasten oft durch die Hitze geschmolzen ist und das Verbandmaterial, insbesondere Pflaster, nicht selten unbrauchbar war.

Das ist ja mittlerweile zum Glück anders und wenn der Verbandskasten "unversehrt" ist, spielt es keine Rolle, ob die steril verpackten Teile abgelaufen sind oder nicht.

Andererseits schadet es natürlich nicht, auf Nummer sicher zu gehen und ab und an einen neuen Kasten oder besser noch so eine kombinierte Tasche mit Verbandsmaterial, Warndreieck und Warnweste zu kaufen, denn zwei Warndreiecke sind besser als eines.

Das "alte" Verbandsmaterial kann man ja Kindern zum spielen oder übern geben bzw. dem roten Kreuz für Erste - Hilfe - Ausbildung spenden.

Viele Grüße,

Nachteule


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F117
Beitrag 22.04.2024, 13:51
Beitrag #19


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@ulm - das war nicht meine Idee, sondern der ziemlich deutliche Hinweis eines Rettungssanitäters, der die Folie als vermeidbares Hindernis im Falle des Falles bezeichnete.



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ulm
Beitrag 22.04.2024, 14:53
Beitrag #20


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Kein Problem, es gibt in dem Themenkomplex immer wieder viele konträre Meinungen und vor allem viel Fortentwicklung der wissenschaftliche Erkenntnisse.
Ich persönlich gehe auch als Erste-Hilfe-Ausbilder auch nicht mit allen Aussagen konform, die die "Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe" trifft. Und was manche Rettungssanitäter erzählen, die nicht auch in der Ausbildung aktiv sind. Hmm.

Zum eingepackten Verbandkasten meine klare Meinung:
- automatische Vollständigkeitskontrolle
- Schutz vor Verschmutzung
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dazydee
Beitrag 22.04.2024, 16:47
Beitrag #21


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Da weiterhin Erste-Hilfe-Material nach dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 vorgeschrieben ist, hat man irgendwann als gesetzestreuer Bürger keine Wahl mehr, als das abgelaufene Ding mitzunehmen...

Hindert einen natürlich nicht daran einen neuen dazuzupacken, wenn man dem alten nicht mehr traut smile.gif


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Nulla poena sine lege
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mir
Beitrag 22.04.2024, 16:50
Beitrag #22


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Das stimmt gar nicht. Solange man keinen Bus fährt, tut's auch gleichwertiges Material, oder, wie's im Gesetz steht:

Zitat
In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen [Omnibusse] mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.




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Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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ulm
Beitrag 22.04.2024, 16:56
Beitrag #23


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Auch das ist so eine Clowns-Nummer des Praktikantenstadel.
Seit Februar 2022 ist die Nachfolgeversion der DIN 13 164 gültig und im Verkehrsmysterium hat man es bisher immer noch nicht geschafft, die StVZO anzupassen...
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mir
Beitrag 22.04.2024, 16:58
Beitrag #24


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Haben die schon das mit der Maut geklärt? thread.gif


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ulm
Beitrag 22.04.2024, 17:00
Beitrag #25


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Wäre der Laden in der freien Wirtschaft in Konkurrenz zu anderen Läden, wäre er schon längst insolvent...
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 22.04.2024, 17:34
Beitrag #26


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Wieso unfähig? Sie haben es geschafft ihre Nichtreduzierung von CO2 auf die anderen Ressorts abzuschieben. crybaby.gif

Den Verbandskasten aus dem Auto kann man in der Wohnung oder der privaten Werkstatt aufbrauchen, wenn es fürs Auto einen neuen gibt.



Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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hk_do
Beitrag 22.04.2024, 20:57
Beitrag #27


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Zitat (dazydee @ 22.04.2024, 17:47) *
Da weiterhin Erste-Hilfe-Material nach dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 vorgeschrieben ist, hat man irgendwann als gesetzestreuer Bürger keine Wahl mehr, als das abgelaufene Ding mitzunehmen...


Es gibt doch zwischenzeitlich eine Verlautbarung, dass auch ein Verbandkasten nach der aktuellen Norm nicht zu beanstanden ist? think.gif


Zitat (ulm @ 22.04.2024, 17:56) *
Auch das ist so eine Clowns-Nummer des Praktikantenstadel.
Seit Februar 2022 ist die Nachfolgeversion der DIN 13 164 gültig und im Verkehrsmysterium hat man es bisher immer noch nicht geschafft, die StVZO anzupassen...


Warten wir einfach mal ab wie lange sie brauchen, um den veralteten Verweis auf den Beuth-Verlag als Quelle der DIN-Normen zu ändern book.gif

Die Uhr läuft seit heute whistling.gif
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Mueck
Beitrag 22.04.2024, 21:02
Beitrag #28


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.04.2024, 18:34) *
Wieso unfähig? Sie haben es geschafft ihre Nichtreduzierung von CO2 auf die anderen Ressorts abzuschieben. crybaby.gif
Das hat Konsequenzen!!1 thread.gif
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Explosiv
Beitrag 23.04.2024, 07:59
Beitrag #29


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Hoffentlich.


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dazydee
Beitrag 23.04.2024, 12:24
Beitrag #30


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Zitat (mir @ 22.04.2024, 17:50) *
Das stimmt gar nicht. Solange man keinen Bus fährt, tut's auch gleichwertiges Material, oder, wie's im Gesetz steht:

Zitat
In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen [Omnibusse] mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.


Du meintest den Absatz darunter, oder?
"Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."

Hapert es da nicht an der Menge? Zumindest 1 Dreieckstuch ist da zu wenig, oder?


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mir
Beitrag 23.04.2024, 17:49
Beitrag #31


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Ja. Andererseits dürften Richter auf die Idee kommen, dass der Zweck der Sache ist, dass ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung steht, und es daher nur darauf ankommt, dass man Erste Hilfe so ausüben kann, wie man's im Kurs gelernt hat. Wenn da keine Dreieckstücher vorkommen, braucht's auch keine solche Tücher im Verbandskasten.

Ich würde mich sehr wundern, wenn's sowas nicht eh eingestellt wird.


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Beitrag 23.04.2024, 22:57
Beitrag #32


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da wir weiter oben bei den Notrufen waren.

Bitte beachtet:

Bei modernen Telefonen mit integriertem GPS erfolgt bei Wählen der

- Notrufnummer 112 und freigegebenem Standort die Übertragung der GPS-Daten an die Rettungs-/Feuerwehrleitstelle
- Notrufnummer 110 generell keine Übertragung der Standortdaten. Die Standortermittlung ist dann nach einigen bürokratischen Wegen der Polizei trotzdem möglich. Dauert nur eben einiges länger. (Stichwort Datenschutz)

Bei Notrufapps hängt ebenfalls von der Freigabe der Standortdaten (ggf in der App) ab bzw davon, ob es in der App integriert ist.


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hk_do
Beitrag 24.04.2024, 21:26
Beitrag #33


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Am zuverlässigsten dürfte es sein, bei einem Auto mit eCall den manuellen Notruf-Knopf zu betätigen.

Da hat man dann auf jeden Fall den aktuellen Standort und nicht wie beim Handy mit etwas Pech einen veralteten. Und man hat bei geschlossenen Türen und Fenstern den Verkehrslärm ausgesperrt, was durchaus ein großer Vorteil sein kann.

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ulm
Beitrag 24.04.2024, 21:38
Beitrag #34


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Bitte nicht!
Der Knopf gewährleistet nicht, dass Du bei der echten 112 ankommst, es ist leider auch zulässig, dass Du damit in einem Callcenter Deines Automobil-Herstellers landest.
Dort erzählst Du von Deinen Problemen, Sorgen und Nöten. Die schreiben das auf und geben es hoffentlich an die zuständige Rettungsleitstelle* weiter, die müssen das dann nochmals in ihrem System erfassen. Und wenn es Rückfragen gibt, dann verliert man ein weiteres Mal Zeit.

Unfall mit Verletzten = 112 anrufen
Unfall ohne Verletzte = 110 anrufen

Und es schadet nicht, sich vorher Gedanken um seinen Standort zu machen (in der Karte des Smartphones Standort-Punkt lange drücken und die Koordinaten ablesen) und auf Autobahnen die Fahrtrichtung.




*Mir ist es selbst schon passiert, dass ich beim Dienst auf der Rettungsleitstelle von einem Automobilhersteller-Callcenter einen Notruf weitererzählt bekommen hatte. Leider nicht aus meinem Zuständigkeitsbereich...
Wieder Zeit verloren zulasten der Verletzten.
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hk_do
Beitrag 24.04.2024, 21:55
Beitrag #35


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Stimmt: wenn man nicht sicher weiß, dass das Fahrzeug keine 3rd-Party-Lösung implementiert hat ist der Notrufknopf ein Risiko blushing.gif
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Tanker
Beitrag 24.04.2024, 22:13
Beitrag #36


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Wer garantiert eigentlich das man bei der zuständigen Leitstelle rauskommt? Oder überhaupt rauskommt? Je nach geografischen Gegegebenheiten kann es durchaus sein das man eben bei einer benachbarten Leitstelle rauskommt. Also muß eine Leitstelle mich mit der anderen verbinden oder so. Erschwernd kommt hinzu dass es noch genügend Funklöcher gibt. Wers nicht glaubt einfach mal bei mir vorbei kommen.
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Explosiv
Beitrag 24.04.2024, 22:18
Beitrag #37


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Jetzt musst Du ganz stark sein: das garantiert niemand.
Das Leben ist eines der risikoreichsten. Nur das Ende ist garantiert.


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Tanker
Beitrag 24.04.2024, 22:22
Beitrag #38


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Ich muß nicht stark sein. Sondern die vielen anderen hier die behaupten dass es Funklöcher und so nicht gibt.
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Ernschtl
Beitrag 24.04.2024, 23:34
Beitrag #39


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Schief gehen kann immer was.
Bei einem normalen Handy entscheidet sozusagen die Funkzelle in der man gerade angemeldet ist wohin der Notruf geht. Das kann natürlich auch mal daneben sein.
Bei Smartphones wird automatisch die Standortbestimmung aktiviert und die Geodaten übertragen. Das passt dann schon
Mitten im bayerischen Wald wäre das persönliche survival Kit aber zielführender.


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Wer bremst hat Angst
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Explosiv
Beitrag 25.04.2024, 05:39
Beitrag #40


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Vielstern rot.


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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 25.04.2024, 16:23
Beitrag #41


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Zitat (blackdodge @ 23.04.2024, 23:57) *
da wir weiter oben bei den Notrufen waren.

Bitte beachtet:

Bei modernen Telefonen mit integriertem GPS erfolgt bei Wählen der

- Notrufnummer 112 und freigegebenem Standort die Übertragung der GPS-Daten an die Rettungs-/Feuerwehrleitstelle



Huch. Wieder etwas dazu gelernt.

Wenn man mit dem Handy die 112 kontaktiert, kann man aussteigen und Erkunden.

Ist halt ein Unterschied ob man auf den Knopf im Auto drückt und sagt: "Da ist ein Auto vor den Baum gefahren" oder Man mit dem Handy zum Auto geht und sagen kann, das drei Erwachsene im Auto sitzen und alle noch ansprechbar sind.


Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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hk_do
Beitrag 25.04.2024, 17:02
Beitrag #42


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Die Reihenfolge ist ja auch erst Aussteigen, erkunden und unaufschiebbare Sofortmaßnahmen durchführen (z.B. Absichern!) und dann anrufen wavey.gif
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Odenwälder
Beitrag 12.05.2024, 17:46
Beitrag #43


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Zitat (Ernschtl @ 25.04.2024, 00:34) *
Schief gehen kann immer was.
Bei einem normalen Handy entscheidet sozusagen die Funkzelle in der man gerade angemeldet ist wohin der Notruf geht. Das kann natürlich auch mal daneben sein.
Bei Smartphones wird automatisch die Standortbestimmung aktiviert und die Geodaten übertragen. Das passt dann schon
Mitten im bayerischen Wald wäre das persönliche survival Kit aber zielführender.


Ich bin bei einem modernen Smartphone mit aktivem GPS schon in der Leitzentrale vom Nachbarbundesland raus gekommen. Muss man da noch spezielle Einstellungen aktivieren?


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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hk_do
Beitrag 12.05.2024, 20:00
Beitrag #44


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Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass für das Routing (also bei welcher Leitstelle die 112 landet) immer noch die Einstellungen in der Funkzelle relevant sind.

Lediglich der dorthin übermittelte Standort kommt aus der Standortfunktion des Handys.

(und wenn man die regulär abgeschaltet hat kann das auch mal ein Ort sein, an dem man ein paar Tage vorher war...)

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Der_Veranstalter
Beitrag 12.05.2024, 21:37
Beitrag #45


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Zitat (Tanker @ 24.04.2024, 23:13) *
Je nach geografischen Gegegebenheiten kann es durchaus sein das man eben bei einer benachbarten Leitstelle rauskommt. Also muß eine Leitstelle mich mit der anderen verbinden oder so.


@ alle Profis hier:

Zu meiner aktiven Zeit als KBM war geplant, dass zumindest in Bayern jede Leitstelle jede Örtlichkeit direkt eingeben kann und das Event dann automatisch bei der richtigen Leitstelle aufpoppt.

Sprich:

Ich habe einen Unfall im Bereich der Leitstelle A gemeldet, wurde aber zur benachbarten Leitstelle B verbunden.
B gibt das in den Rechner ein.
Das Event poppt im Rechner der Leitstelle A auf und wird dort weiter bearbeitet.

Hat das schon jemand in der Realität oder ist das immer noch Wunschtraum?



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haschee
Beitrag 13.05.2024, 18:04
Beitrag #46


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Es begab sich, daß der ärztliche Notdienst nachts einen Krankenwagen haben wollte.

Er hat im äußerst nahen und zerklüfteten Grenzgebiet aber immer die württembergische Leitstelle bekommen per Handy.
Wollte aber die bayerische.

Da hat er das Festnetz genommen. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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LaRue
Beitrag 13.05.2024, 18:31
Beitrag #47


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Zitat (Der_Veranstalter @ 12.05.2024, 22:37) *
Ich habe einen Unfall im Bereich der Leitstelle A gemeldet, wurde aber zur benachbarten Leitstelle B verbunden.
B gibt das in den Rechner ein.
Das Event poppt im Rechner der Leitstelle A auf und wird dort weiter bearbeitet.

Hat das schon jemand in der Realität oder ist das immer noch Wunschtraum?

Das mag in Bereichen gehen, in denen eine einheitliche Alarmierungsstruktur und Leitstellensoftware verwendet wird. Für meinen Kreis hier ist mir derlei nicht bekannt. Die angerufene Leitstelle nimmt den Notruf auf und gibt die Infos dann an die zuständige Leitstelle weiter. Je nach technischen Voraussetzungen (s. o.) erfolgt dies per Leitstellensoftware mit zusätzlichem Anruf oder ausschließlich per Anruf.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 13.05.2024, 19:37
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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hk_do
Beitrag 13.05.2024, 20:12
Beitrag #48


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Zitat (LaRue @ 13.05.2024, 19:31) *
Das mag in Bereichen gehen, in denen eine einheitliche Alarmierungsstruktur und Leitstellensoftware verwendet wird.



Genau dafür ist Bayern doch das leuchtende Beispiel?

Ich hätte jetzt aus dem Stehgreif gesagt, dass es für jede Leistelle (mindestens?) eine "Ersatzleitstelle" gibt, die mit dem selben Datenstand unverzüglich die Aufgaben als Rückfallebene übernehmen kann. Aber bayernweit? unsure.gif

In anderen Bundesländern ist man da noch etwas altmodischer:
Da schickt die eine Leitstelle der anderen ein Fax und ruft dann an "ich hab euch ein Fax geschickt".

Hier in NRW sollte mit der Umsetzung des neuen Luftrettungserlasses die rein elektronische Anforderung von RTH (und damit auch von allen anderen Einsatzmitteln?) umgesetzt werden. Ich habe da aber keinen aktuellen Sachstand, wo "wir" im Moment stehen. (die einschlägigen Hersteller bieten entsprechend kompatible Schnittstellen dem Vernehmen nach an, man muss sie halt nur bezahlen wollen)

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dopero
Beitrag 17.06.2024, 14:13
Beitrag #49


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Zitat (ulm @ 22.04.2024, 17:56) *
Auch das ist so eine Clowns-Nummer des Praktikantenstadel.
Seit Februar 2022 ist die Nachfolgeversion der DIN 13 164 gültig und im Verkehrsmysterium hat man es bisher immer noch nicht geschafft, die StVZO anzupassen...

Es handelt sich ja um eine harmonisierte Norm, da auf diese in der StVZO verwiesen wird.
Hat man denn schon analog der EU Rechtssprechung. umgesetzt, dass diese Norm öffentlich und kostenlos zugänglich ist? 😈

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LaRue
Beitrag 17.06.2024, 14:50
Beitrag #50


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Das ist nicht das Merkmal, das eine Norm zur europäisch harmonisierten Norm macht.

Die DIN 13164 ist eine nationale Norm.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 17.06.2024, 15:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 00:05