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> Abknickende Vorfahrt mit Ast "innen"
m01
Beitrag 24.04.2024, 21:57
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

aus rein akademischem Interesse - ich will nicht verschweigen, dass sich an der folgenden Stelle 2023 ein tödlicher Unfall mit einem Schulkind ereignet hat, dessen Geschehen und Ursachen sollen hier aber keine Rolle spielen.

Eine abknickende Vorfahrt ist so beschildert: https://maps.app.goo.gl/hyUNLcxVsSQwvzo69
Die Grafik auf dem Zusatzzeichen entspricht grob der Realität, bei dem "linken", westlichen Ast handelt es sich um eine Fahrradstraße (Anlieger frei), bei dem "innenliegenden" Ast rechts unten um einen kombinierten Rad- und Fußweg, der nach etwa 10 Metern zu einer Anliegerstraße wird (Randnotiz: der Verkehrsspiegel erzeugt eine Sichtbeziehung zwischen der Vorrangstraße und dem innenliegenden Ast).
Bemerkenswert: die Beschilderung der Gegenrichtung verzichtet auf die Darstellung des innenliegenden Astes, ebenso der nachrangige westliche Ast (da sieht man aber noch einen Abdruck - also da war mal ein schwarzer Streifen...).
Vom innenliegenden Ast gibt es überhaupt keine Beschilderung (ist aber an der Kreuzung auch "nur" noch ein Geh-/Radweg).

Wie bewertet Ihr diese Gestaltung? Ist eine abknickende Vorfahrt mit "innenliegendem Ast" überhaupt möglich?
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ulm
Beitrag 24.04.2024, 22:00
Beitrag #2


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Nachdem die Füßlinge sich hier frei bewegen können: Gefährlicher Mist! ranting.gif
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Mueck
Beitrag 24.04.2024, 23:01
Beitrag #3


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Die Stelle hatten wir doch schon mal. Da hatte ich schon vorgeshlagen, eine normale Kreuzung draus zu machen
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blackdodge
Beitrag 24.04.2024, 23:53
Beitrag #4


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Zitat (m01 @ 24.04.2024, 22:57) *
Hallo zusammen,

Wie bewertet Ihr diese Gestaltung? Ist eine abknickende Vorfahrt mit "innenliegendem Ast" überhaupt möglich?



von der Sache her ist das ohne weiteres möglich. Nur das Bild auf dem Zusatzzeichen sollte vlt. de örtl. Geggebenheiten angepasst werden.


das was natürlich bei der Beschilderung fehlt, ist die 205 oder das Stopp-Schild aus der Hans W. Straße (aus dem innenliegenden Ast heraus), gerade gesehen, aus dem außen liegenden Ast heraus fehlt zuminest der Hinweis auf den innenliegenden Ast auch.


Also aus 4 Richtungen unterschiedliche und unklare Beschilderung.


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ulm
Beitrag 25.04.2024, 04:37
Beitrag #5


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Wobei man durch den Bordstein auch einen §10-Fall sehen kann und dann dürfte der innenliegende Ast auf den Zusatzzeichen gar nicht vorkommen.

Der innenliegende Ast gehört aber alleine durch den starken Radverkehr (führt ja gegenüber in eine Fahrradstraße) sauber negativ beschildert.
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m01
Beitrag 25.04.2024, 06:54
Beitrag #6


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Zitat (Mueck @ 25.04.2024, 00:01) *
Die Stelle hatten wir doch schon mal. Da hatte ich schon vorgeshlagen, eine normale Kreuzung draus zu machen

Erwähnt wurde sie schon mal, aber dabei gings um ein anderes Thema. Eine normale Kreuzung würde von der hiesigen SVB/Polizei nicht akzeptiert, dann wären ja Pkw wartepflichtig. Bereits Tempo 30 wurde abgelehnt, nachdem eine Verkehrszählung zum Ergebnis kam, dass in der Kurve niemand schneller als 45 fährt - eine Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs ein paar Meter weiter (an einer zentralen Fuß- und Radverkehrsachse) wurde 2021 abgelehnt.

Zitat (blackdodge @ 25.04.2024, 00:53) *
von der Sache her ist das ohne weiteres möglich. Nur das Bild auf dem Zusatzzeichen sollte vlt. de örtl. Geggebenheiten angepasst werden.

Danke für die Info! Es wäre also praktisch möglich, fahrenden Verkehr kreuzen zu lassen, Fußgänger und ähnliche sollten jedoch davon abgehalten werden. Eigentlich ähnlich wie hier, oder?
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Mueck
Beitrag 25.04.2024, 08:52
Beitrag #7


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Zitat (m01 @ 25.04.2024, 07:54) *
Zitat (Mueck @ 25.04.2024, 00:01) *
Die Stelle hatten wir doch schon mal. Da hatte ich schon vorgeshlagen, eine normale Kreuzung draus zu machen

Erwähnt wurde sie schon mal, aber dabei gings um ein anderes Thema. Eine normale Kreuzung würde von der hiesigen SVB/Polizei nicht akzeptiert, dann wären ja Pkw wartepflichtig.
Warum wäre er es? Eine RvL-Kreuzung natürlich nicht, Vorfahrtstr. kann bleiben ... Von dort kopiert:
Zitat (Mueck @ 26.02.2024, 18:19) *
Zitat (Schorsch @ 26.02.2024, 10:56) *
Wie wäre es statt dessen mit geeigneten Maßnahmen, damit Autofahrer Verkehrsregeln beachten?
Zitat (Explosiv @ 26.02.2024, 15:29) *
Gibt es keine.
Ich glaube, Schorsch meint das anders ...
Im Prinzip ist es schon fast eine normale vierarmige Kreuzung, nur dass ein Ast in eine nahe Kurve übergeht.
Womöglich könnte man mit kleineren Umbauten und Markierungen auf das Abknickgedöns verzichten und eine normale Kreuzung draus machen, dann könnte man evtl. sogar ein Zebra über die Vorfahrtstr. markieren, was bei Abknickzeugs verboten ist nach R-FGÜ (obwohl ... wenn die Kettenpflicht nach VwV-StVO ignoriert wird, kann man die R-FGÜ ja auch ignorieren ...), dann haben die FUßgänger ihren Abknick-Vorrang so, dass es auch der Letzte merken sollte ...
Na gut, vorm Zebra (am besten etwas abgesetzt, damit er keine Radler anlockt) muss er ggfs. warten, aber so lange er nominell auf der Vorfahrstr. fährt ...

Aber das Abknickgedöns gehört in vielen Deiner Bsp. einfach nur weg ...
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m01
Beitrag 25.04.2024, 09:01
Beitrag #8


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Zitat (Mueck @ 25.04.2024, 09:52) *
Na gut, vorm Zebra (am besten etwas abgesetzt, damit er keine Radler anlockt) muss er ggfs. warten, aber so lange er nominell auf der Vorfahrstr. fährt ...

Genau das Zebra wurde im selben Abschnitt 50 Meter weiter nördlich von der SVB abgelehnt, Begründung: zuviele Pkw, zu wenig Fußgänger (kann ich persönlich nicht nachvollziehen).

Zitat (Mueck @ 25.04.2024, 09:52) *
Aber das Abknickgedöns gehört in vielen Deiner Bsp. einfach nur weg ...

Sehe ich genau wie Du. SVB und Polizei machen mich nur blöd an, wenn ich sowas fordere. unsure.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.04.2024, 09:12
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
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mir
Beitrag 25.04.2024, 10:27
Beitrag #9


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Ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse, die zu dieser komischen Kreuzung geführt haben, kann man da gar nichts sagen, außer dass Kreuzungen ohne ausreichende Sichtbeziehungen halt Unfälle provozieren, aber das wissen die örtlichen Straßenplaner sicher selber.

Als Erstehilfemaßnahme zur Vermeidung weiterer Unfälle kann man einstweilen Tempo 20 anordnen und mit geeigneten Straßeneinbauten erzwingen. Lässt sich über die besonderen Gefahren, die diese Kreuzung erwiesenermaßen mit sich bringt, problemlos rechtfertigen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Hornblower
Beitrag 25.04.2024, 13:50
Beitrag #10


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Zitat
Abknickende Vorfahrt mit Ast "innen"


Jetzt hab' ich doch auf den ersten Blick gedacht: Was ist DAS denn für eine übelkeitserregende Form, zu gendern..... thread.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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m01
Beitrag 25.04.2024, 20:23
Beitrag #11


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Abknickende Vorfahrende, die von der/dem vorfahrtsberechtigten Ast*in einen zufußgehenden Überquerenden Vorrang*in gewährt. So in etwa?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.04.2024, 20:50
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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m01
Beitrag 05.05.2024, 13:03
Beitrag #12


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Zitat (Mueck @ 25.04.2024, 09:52) *
Aber das Abknickgedöns gehört in vielen Deiner Bsp. einfach nur weg ...

Die Stadt Landshut hat inzwischen tatkräftig gehandelt und zur Unfallvermeidung... ein VZ 138 aufgestellt. Ja, was soll man da noch sagen. unsure.gif
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dopero
Beitrag 05.05.2024, 14:30
Beitrag #13


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Zitat (m01 @ 24.04.2024, 22:57) *
…, bei dem "innenliegenden" Ast rechts unten um einen kombinierten Rad- und Fußweg, der nach etwa 10 Metern zu einer Anliegerstraße wird (Randnotiz: der Verkehrsspiegel erzeugt eine Sichtbeziehung zwischen der Vorrangstraße und dem innenliegenden Ast).
Für mich gehört das Zeichen 240 eindeutig zum Fuß- und Radweg welcher dem Verlauf der abknickenden Vorfahr folgt. Der „innenliegende Ast“ hat keine Beschilderung, auch auf der Gegenseite. Für ihn gilt allerdings §10, wegen des abgesenkten Randsteins.
Vermutung: weil sich niemand an §10 gehalten hat und es öfter mal knapp war, hat man den Spiegel montiert.
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m01
Beitrag 05.05.2024, 16:15
Beitrag #14


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Das kann durchaus sein. Dann wäre der innenliegende Ast aber immer noch ein Fußweg (VZ239 ist auch auf die Fahrbahn gemalt) und §10 gilt nicht für parallel querende Fußgänger beim Abbiegevorgang. Deswegen ja der Grundsatz, Fußgänger in einer abknickenden Vorfahrt auszusperren.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.05.2024, 18:05
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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ulm
Beitrag 05.05.2024, 18:09
Beitrag #15


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Moderativer Hinweis @m01:
Wenn Du antworten möchtest, dann nutze bitte die Funktion "antworten".
Das "Zitieren" ist nur für das Zitieren der wesentlichen Passagen länger zurückliegender Beiträge.
Deine vollkommen unnötigen Vollzitate hemmen den Lesefluss und rauben den hilfsbereiten Forenteilnehmer Zeit.
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m01
Beitrag 05.05.2024, 19:37
Beitrag #16


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Okay, wenn das hier so gehandhabt wird... ich kannte es bisher so, dass per Zitat ein eindeutiger Bezug hergestellt wird, insbesondere wenn während des Postens ein weiterer Beitrag dazwischen geschrieben wird ("Das kann durchaus sein" --> was meint er denn jetzt?). Aber ich werd mich gern danach richten.
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F117
Beitrag 05.05.2024, 21:36
Beitrag #17


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Entweder Du antwortest auf das direkte Vorposting, dann brauchst Du kein Zitat (außer das Vorposting ist dutzende Zeilen lang). Oder Du antwortest auf ein weiter zurück liegendes Posting, dann reicht es aber auch, die Passage zu zitieren, auf die Du antwortest.


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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m01
Beitrag 02.11.2024, 18:57
Beitrag #18


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Nachdem in einem anderen Thread gefragt wurde:
Zitat (GM_ @ 31.10.2024, 22:46) *
Zumindest laut diesem Beitrag wurden Poller mit Ketten aufgestellt um dort das Überqueren der Kreuzung zu verhindern. Ob das reicht kann ich nicht beurteilen, weil ich das Ergebnis des Unfallgutachtens nicht finden kann.

Aber da du dich dafür so sehr interessierst, hast du dich mit diesem Gutachten natürlich längst ausführich befaßt, und kannst uns dazu einen Link zur Verfügung stellen, bitte.

...möchte ich das im zugehörigen Thread ergänzen. Denn: ja, der Verkehrssenat hat sich mit dem Thema beschäftigt, vorbehaltlich des Unfallgutachtens, welches - Stand heute - noch nicht abgeschlossen und daher auch nicht kommuniziert wurde.
Nun hat man einerseits Tempo 30 an dieser Ecke abgelehnt, was vorhersehbar war, da das selbe Vorhaben (mit Einordnung der Ecke als Gefahrenstelle) noch 2023 kurz vor dem Unfall abgelehnt wurde - hätte man das nun anders gesehen, wäre die Einschätzung 2023 ja falsch gewesen. thread.gif
Stattdessen wurden hier fahrbahneinengende Maßnahmen beschlossen - jedenfalls theoretisch, nachdem der VCD-Spassverein eine Querungshilfe in der abknickenden Vorfahrt gefordert hat. Von diesen fahrbahneinengenden Maßnahmen wurden lediglich ein 25 cm Leitbord südlich der Unfallstelle umgesetzt. Keine Absperrung, keine Kette, auch nicht auf der gegenüberliegenden Seite. Stattdessen wurde nun auch der östliche Teil der Hans-Wertinger-Straße zur Fahrradstraße (mit weiterhin Vz 239 auf die Fahrbahn gepinselt rolleyes.gif ) erhoben.

Aktuell sieht es so aus, wenn man aus der neuen Fahrradstraße/Fußweg/wasauchimmer kommt:



Ist das noch Unfähigkeit?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:46