Beschuldigtenanhörung AAK 2,55 / BK 1,45, Tippfehler in der Beschuldigtenanhörung |
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Beschuldigtenanhörung AAK 2,55 / BK 1,45, Tippfehler in der Beschuldigtenanhörung |
22.11.2024, 08:43
Beitrag
#101
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 13.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91720 |
Lieber Cornelius! Ich danke dir sehr für den umfangreichen Beitrag und weiß deine Einschätzung sehr zu schätzen und nehme mir diese natürlich auch zu Herzen.
Ihr werdet mich für verrückt erklären, aber das ist nunmal mein Wesen. Ich war gestern erneut bei einer dritten Anlaufstelle zur MPU Vorbereitung.. und das war total gegensätzlich zu den vorherigen! Das Gespräch ging knapp 2 Stunden, obwohl wir damit die Öffnungszeiten sprengten. Die Beratung gibt e seit knapp 15 Jahren und ist hier in der Stadt sehr renommiert. Ich versuche mich kurzzuhalten und würde mich über eure Meinung freuen. I. Sie arbeiten eng mit Anwälten der Region und der FEB zusammen. Und auch Sie sprach von 10 Jahren Tilgung und 5 Jahren Überliegefrist bei unserer FEB (ich grenze mal ein, Niedersachsen). Sie wies mich darauf hin, dass sie erst kürzlich Mandanten hatte bei denen selbst nach 17 Jahren vom Gutachter Fragen zur Altlast gestellt wurden und dass wenn man dann versucht etwas zu "verheimlichen" das Gutachten in den meisten Fällen negativ ausfällt. Ich vertraue euch bei den Fristen voll und ganz, dss ändert offensichtlich aber nichts daran, dass hier anders "gearbeitet“ wird. Sie wies mich außerdem darauf hin, dass selbst ein RA Probleme haben wird die Akteneinsicht zu bekommen, sofern noch kein Antrag auf Neuerteilung gestellt ist… II.Jetzt zum WICHTIGEN Unterschied zu den Beratungen davor und meiner Hauptfrragestellung. Die Psychologin hat kontrolliertes Trinken und auch 6M Abstinenz innerhalb von Sekunden ausgeschlossen, nicht aufgrund dessen wie sie mich wahrgenommen hat, sondern aufgrund der Aktenlage / Ausgangssituation. Naja, bei 6M Abstinenz meinte sie, das müssten wir grandios begründen können und da kann sie zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zu treffen - ich solle aber eher mit 12M rechnen. Als Ersttäter wäre das sicherlich noch was anderes, aber sie meinte eben (siehe I.) dass sie unsere Behörden leider sehr gut kennt und sie davon ausgeht, dass ich als Wiederholungstäter behandelt werde, auch wenn sie natürlich meinte ich soll erst mal den Antrag abwarten. Dazu meine Frage; Die Aussagen von ihr passen viel eher zudem was ich auch hier und auch sonst gelesen habe. Wie kamen die anderen Beratungen darauf, das mit KT lösen zu können und zwar mit voller Überzeugung?! Thema: Seriös?! Wollten die mich einfach locken? Ich habe verstanden, dass auch ihr, sofern Wiederholungstäter eine 12M Abstinenz seht, korrekt? |
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22.11.2024, 09:01
Beitrag
#102
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Guten Morgen Wonti,
ich spreche jetzt mal aus eigener Erfahrung. Meine 1. TF war vor 19 Jahren (2005). 2006 dann Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU. 2023 bin ich dann erneut auffällig geworden und musste nun zur MPU. Ich zählte nicht als Wiederholungstäter. Du machst dich schon vorher verrückt, aber ich kenne das und kann das verstehen. Ich bin genauso Die 1. TF darf, und wird auch nicht, bei deinem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis herangezogen werden. Du wirst als Ersttäter behandelt und dementsprechend wird bei 1,45 Promille mit Ausfallerscheinungen, mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit, keine MPU angeordnet werden. Zu dem Punkt "verheimlichen" der 1. TF. Sollte eine MPU angeordnet werden kannst du diese ja sowieso nicht verheimlichen, weil diese ja Bestandteil der Anordnung ist. Bei dem vorgetragenen Fall der Beratung wurde mit Sicherheit keine Akteneinsicht des Probanden getätigt und somit wird die Behörde "vergessen" haben, die Akte zu bereinigen. Ich bekam keine Frage gestellt zu meiner 1. TF. Solltest du als Wiederholungstäter (was du ja nicht bist) zur MPU müssen (was du vermutlich nicht musst) dann solltest du dich mit dem Gedanken der 12 Monate Abstinenz anfreunden. |
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22.11.2024, 09:20
Beitrag
#103
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 13.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91720 |
. Bei dem vorgetragenen Fall der Beratung wurde mit Sicherheit keine Akteneinsicht des Probanden getätigt und somit wird die Behörde "vergessen" haben, die Akte zu bereinigen. Ich bekam keine Frage gestellt zu meiner 1. TF. Guten Morgen und Lieben Dank Und genau da sind wir doch wieder beim Thema. Wichtiger Hinweis noch mal dazu! Meine FEB weiß aktuell noch nichts(!!) vom aktuellen FS Entzug. Keine Ahnung wo die Akte rumwandert Soll ich jetzt einfach den Neuantrag stellen? Soll ich vorher probieren die Akte bereinigen zu lassen weil die FEB dann ja nicht mal den Grund vorhalten könnte, dass ja jetzt was hinzugekommen ist? Soll ich warten bis die MPU Anordnung kommt und dann Akteneinsicht fordern? Die meisten hier sagen, stell doch einfach den Neuantrag. Ja, verstehe ich - aber was wenn ich (ohne Aktenbereinigung) genau das erwirke was du eben geschrieben hast, nämlich dass spätere "vergessen" des Herausnehmens / Löschens der FEB..? Ich verstehe wirklich(!), auch wenn man es mir nicht glaubt, dass ihr der Ansicht seid, dass es bei Antrag auf Neuerteilung oder spätestens bei Übermittlung ans MPI gelöscht werden müsste. Ich hab jetzt aber wirklich von 6-7 unterschiedlichen Stellen, total unabhängig voneinander, gehört dass es in der Theorie so ist und in der Praxis anders läuft. Nur daher kommt meine Verunsicherung. So viele Variablen, bei denen mir weder VP noch RA weiterhelfen können. Die einzigen die wirklich helfen, seid ihr. |
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22.11.2024, 09:32
Beitrag
#104
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Ich würde, sobald als möglich, den Antrag auf Neuerteilung stellen und zeitgleich die Akteneinsicht beantragen. Am Tag des Antrages der Neuerteilung hat der SB der Fsst deine Akte dann sowieso vor sich liegen und man könnte ggf. beide Termine miteinander verbinden.
Die Bearbeitung deines Neuantrages wird dann ohnehin nicht direkt beginnen, da erst Unterlagen angefordert werden. Sei es die Akte vom Gericht oder Auszüge aus dem FAER usw. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen beginnt die Fsst mit der Bearbeitung. Bis diese Unterlagen vorliegen könnte die Bereinigung der Akte vollzogen worden sein. Das würde ich versuchen Gibt es mit Sicherheit auch andere Meinungen. |
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22.11.2024, 09:57
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#105
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 13.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91720 |
Okay, klingt total nachvollziehbar.
Kannst du kurz begründen, warum du die Bereinigung nicht versuchen würdest solange der aktuelle Vorfall noch unbekannt ist? Würde mich einfach interessieren, welche Gegenargumente aus deiner Sicht vorliegen. Merci |
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22.11.2024, 10:11
Beitrag
#106
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Grundsätzlich hast du ja schon den Versuch gestartet Akteneinsicht zu nehmen. Am 18.11. hast du hier im Forum ja die Reaktion der Fsst. beschrieben.
Ich bin da eher die Sorte Mensch, die nicht demjenigen, der dann über eine mögliche MPU entscheidet, ständig auf die Füße treten will und somit eventuell seinen Unmut auf sich zieht. Und sei es nur, dass die Bearbeitungszeiten deutlich länger sind Letztlich entscheidest du das ja selbst. Ich würde keinen Anwalt zu Rate ziehen und dort für Stress sorgen, für einen Prozess, der im Zuge des Antrages der Neuerteilung ohnehin vollzogen wird. Edit: Und weil du ja "Angst" hast das der SB dich als Wiederholungstäter sieht. Selbst wenn die Akte bereinigt ist, steht dein erster Entzug der Fahrerlaubnis noch im ZFER drin. Wollte ich nur mal erwähnen. |
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22.11.2024, 10:22
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#107
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 13.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91720 |
Absolut nachvollziehbar! Besten Dank für deine super Unterstützung! Ich hoffe ich kann das irgendwie, irgendwann mal ausgleichen. Dann stelle ich Montag mal den Antrag auf Neuerteilung. EDIT: Würdest du hier dann ein Schreiben beifügen mit der bitte um Akteneinsicht sobald die Unterlagen vorliegen? Und sollte ich dann, falls ich da dann letztendlich sehe, dass die Altlasten noch drin sind, höflich um Berenigung bitten? Das meintest du mit deiner Empfehlung oben, korrekt?
Ich freue mich natürlich dennoch über weitere Einschätzungen. Interessehalber |
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22.11.2024, 10:28
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#108
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Hast du einen Termin dafür gemacht? Ich wollte damals den Antrag stellen, wurde wieder weg geschickt mit der Ansage einen Termin zu machen. Der Termin war dann 4 Wochen (!!!) später
Edit: Wie gesagt, ich musste einen Termin machen für die Antragsstellung. Solltest du auch erst einen Termin vereinbaren müssen, dann kannst du bei der Absprache des Termins ja auch direkt wegen der Akteneinsicht fragen. Wird natürlich interessant mit der Antragsstellung wenn die am 18.11. noch nicht mal etwas von dem Entzug wussten. |
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22.11.2024, 10:32
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#109
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 13.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91720 |
Also ich habe bereits nach Terminvergabe zwecks Antrag Neuerteilung gefragt. Daraufhin erhielt ich eine Mail mit dem Antrag und der Bitte diesen ausgefüllt inkl. aller Unterlagen per Mail / oder Post einzureichen. Die VP gestern meinte, weil sie die Behörde gut kennt, ich soll lieber direkt zum Empfang, das ganze abgeben und mir die Abgabe quittieren lassen
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22.11.2024, 10:48
Beitrag
#110
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Langsam verstehe ich warum ich den Leuten damals so dermaßen auf den Sack gegangen bin.
Ich wollte auch alles ganz genau erklärt bekommen... wusste alles besser... hab tausend mal nachgefragt... vermutlich ist das normal. Aber mittlerweile würde ich sagen, dass man hier den Leuten vertrauen kann. Wenn hier einer Scheiße erzählt, wird er unmittelbar von den anderen korrigiert. Die Leute hier sind sehr kompetent und vertrauenswürdig! Mach dir keinen Stress! Wenn dir hier etwas erzählt wird, dann stimmt das. Da kann dann keine FEB anders handeln oder hat Handlungsspielraum. Jetzt chill dich, komm runter und du bekommst deinen Lappen schon wieder! |
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22.11.2024, 11:02
Beitrag
#111
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 13.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91720 |
Das hat mich zum lachen gebracht !!!!!!
Genau so fühle ich mich! Ich überlege echt mittlerweile mehrfach ob ich schreiben soll, oder nicht… aber was soll ich tun, es muss raus Also ja, ich stelle Montag den Neuantrag und dann schauen wir mal weiter. Beste Grüße an alle |
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22.11.2024, 15:52
Beitrag
#112
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Lieber @Wonti, mit den nur 6 Monaten an AN und dem KT hatte ich dir bereits einen deutlichen Wink gegeben, das zu lassen. Wenn andere Beratungen die Möglichkeit betonen, so mögen das andere Überlegungen sein. Darüber erstmal ins Gespräch kommen, die Überzeugung zu ohne KT mit Abstinenz kommt dann später während der Beratung/Behandlung. Vielleicht auch wirtschaftliche Überlegungen. Der Aufwand, KT beizubringen, mag deutlich geringer sein, als gegebenenfalls tief in die Psyche und deren Gründe für Fehlverhalten vorzudringen. Für KT dienen vorbereitete Unterlagen. Für anderes muss sich ein Coach/Therapeut gegebenenfalls einiges einfallen lassen. KT mag auch längere Zeit einen Stundenbedarf erzeugen, also kalkulierbare Einnahmen.
Wenn verschiedene Ansichten geäußert werden, so ist das zunächst unbefriedigend. Das passt nicht zur idealen Welt. Schlimmer wäre, wenn nur eine Meinung geäußert wird und diese sich noch als falsche erweist. Verschiedene Meinungen sind Aufforderungen, sich mit denen auseinander zu setzen. @Wonti, letztendlich musst du dich für einen Weg entscheiden. Hinterher siehst du das Ergebnis. Das ist das reale Leben. Deine Wegentscheidung bedeutet, ich bin bereit deren Nachteile zu ertragen für die Chance deren Vorteile haben zu können. Selbst bei einer bereinigten FS-Akte weiß ein Gutachter über eine vorherige TF. Denn in der FS-Akte stehen auch die Erteilungsdaten einer FE. Wer nach Mitte dreißig eine FE erwirbt, hat ziemlich wahrscheinlich schon früher eine besessen. Dazwischen muss sie entzogen worden sein oder auf sie verzichtet worden sein. Je nach eigener Aufarbeitung kann einer frühere, nicht mehr zu verwertende TF auch freiwillig eingeräumt werden. Das schafft Vertrauen zum Gutachter. Betroffene können so zeigen, dass sie in dieser Aufarbeitung nicht noch einmal von ihnen selbst überrollt werden wollen, nun deutlich gründlicher am Thema Widerholungsgefahr gearbeitet haben. Tiefer in ihrer Aufarbeitung gegangen sind. Nun ein Perspektivwechsel. Stelle dir vor, du wärst FEB-Mitarbeiter. Würdest du die Akte bereinigen wollen, wo täglich ein Gerichtsbeschluss, eine FAER-Meldung eintreffen könnte, die eine Bereinigung verhindern könnte? Eben, die Antwort ist nein. Wenn du nach Antrag und vorliegen aller Unterlagen zu einem Stichtag entscheiden musst, dann eben ja. FEB lassen sich zu FE-Anträgen auch gerne unterschreiben, dass keine weiteren Verfahren laufen. Mit dem schnell noch vorher bereinigen ist dadurch auch Käse. @Wonti, deine Kopfspiele sind doch von einer gewissen Angst oder einem dringenden Optimierungswunsch aus der Persönlichkeit getragen. Verstehe ich. Mit einer gründlichen Vorbereitung mit Aufarbeitung wirst du jede MPU bestehen. Es gibt in D keine Three-Strikes-Regel oder ähnliches wie nach der dritten TF verliert man eine FE lebenslang. Und ehrlich, ganz tief in dir, möchtest du doch auch nicht eine dritte TF erleben. Du hast ein ureigenstes Interesse daran, das zu verhindern. Also willst du dir doch diesmal trotz der einen oder anderen Schmutzecke sicher sein, du hast dein Inneres aufgeräumt. Das dauert solange es dauert. Da hilft dir auch keine äußere Zeitvorgabe wie mit KT ab 6 Monate an AN. Kehre es um. Ich, Wonti, bin Wiederholungstäter, auch wenn es nun rechtlich nicht mehr ist. Ich will nie wieder eine TF begehen. Was muss ich daher tun, um mir (und anderen) darin sicher sein zu können. Wie schaffe ich es, ein Alarmsystem zu etablieren und aufrecht zu erhalten. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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22.11.2024, 16:22
Beitrag
#113
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 13.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91720 |
Lieber Cornelius,
Amen! Bin dir sehr, sehr dankbar für deinen Beitrag. Und ich denke, es hat fürs erste "klick" gemacht. Ich habe die 12M Abstinenz akzeptiert und mich heute zur Kontrolle (Urin) vertraglich gebunden. Beste Grüße, |
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22.11.2024, 20:33
Beitrag
#114
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Gut so. Du hast dich befreit. Dann hatte das hier Erfolg, lach.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:41 |