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> Fahrradprüfung nicht bestanden, und jetzt?
TAK
Beitrag 15.05.2024, 12:58
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

meine Tochter ist in der 4. Klasse und hat heute Ihre praktische Fahrradprüfung nicht bestanden, weil Sie gemäß Ihrer Schilderung anscheinend zu unsicher gefahren ist...

Die Frage, die sich uns jetzt einfach nur stellt ist diejenige, welche Folgen oder Konsequenzen das ganze hat...

Da es wohl länderspezifische Unterschiede gibt - das ganze hat sich in BaWÜ ereignet...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Pogge
Beitrag 15.05.2024, 13:18
Beitrag #2


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Die Konsequenz sollte sein dass sie mehr übt!
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Bielo
Beitrag 15.05.2024, 13:20
Beitrag #3


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Soweit ich das kenne, hat das keine Konsequenzen. Denn bei dem Fahrradführerschein handelt es sich nicht um eine echte Fahrerlaubnis. Stattdessen hat der Fahrradführerschein eher einen symbolischen Charakter.
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Pogge
Beitrag 15.05.2024, 13:27
Beitrag #4


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Ist halt eine Erlaubnis für etwas, dass ohne nicht verboten ist. wavey.gif
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auchdasnoch
Beitrag 15.05.2024, 13:35
Beitrag #5


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Zitat (Pogge @ 15.05.2024, 14:18) *
Die Konsequenz sollte sein dass sie mehr übt!

yes.gif
Und dann würde ich mal schauen, ob sie irgendwann, irgendwo zur Steigerung des Selbstwertgefühls die Prüfung noch einmal machn, und dann bestehen, kann.
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TAK
Beitrag 15.05.2024, 14:00
Beitrag #6


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Zitat (auchdasnoch @ 15.05.2024, 14:35) *
Steigerung des Selbstwertgefühls


ganz schweres Thema - aber komplett unabhängig jetzt vom Fahrrad...

Da versuchen wir Sie schon immer zu stärken, aber das ist bei Ihr dermaßen schwer, weil Sie so extrem unsicher bei allem ist... Nur ein paar Beispiele... sie traut sich nicht bei jemandem zu übernachten wenn Mama nicht dabei ist... - also auch nicht bei Oma/Opa etc... selbst mit mir zusammen war letztes jahr nicht möglich... zu Hause okay aber auswärts (noch) keine Chance

Anderes ist panische Angst vor sämtlichen Tieren... waren gerade am Wochenende in einem Wildpark wo man durch ein Gehege mit Ziegen, und Rehe durchlaufen musste... das war schon ein riesen Fortschritt, dass Sie bei den wilden Tieren zumindest an der Hand durchgelaufen ist... das wäre vor 2 Jahren noch undenkbar gewesen... Sie springt auch komplett auf den Stuhl oder Sofa, wenn wir daheim mal ein Kaninchen hoppeln lassen...

Also die Unsicherheit und dass Sie sich nichts zutraut ist leider ein ganz großes anderes Kapitel... dass Sie Fahrrad fahren kann wissen wir... und ich glaube keine in Ihrer Klasse kennt die Verkehrszeichen so gut wie Sie... aber Sie steht sich mit Ihrer Unsicherheit immer selbst im Weg... und das jetzt heute ist natürlich wieder ein riesen Rückschlag, weil Sie sich ja jetzt bestätigt fühlt, dass Sie es nicht kann...

@Bielo, Pogge danke, so hatte ich das auch im Kopf, da ich meines Wissens nie einen Fahrradführerschein bekommen hatte... - da gabs den Kleber hinten ans Fahrrad und das war es damals...

Daher mal gut überlegen, ob wir Sie dann überhaupt zu einer Nachprüfung schicken... Sie selbst ist da noch nicht so ganz überzeugt davon... denn da kennt Sie dann ja nicht mal jemand, das macht das ganze dann nicht einfacher...


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m01
Beitrag 15.05.2024, 14:28
Beitrag #7


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In dem Fall (wenn es ums Selbstwertgefühl geht) an den Fahrlehrer des Vertrauens wenden, auf einem Kinder-Verkehrsübungsplatz treffen und nach erfolgter "Prüfung" vom Fahrlehrer ganz offiziell die vorher ausgedruckte "bestandene Fahrradprüfung" überreichen lassen. Fahrlehrer dürfen das schließlich auch - muss man wissen!
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auchdasnoch
Beitrag 15.05.2024, 15:07
Beitrag #8


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Umso wichtiger, dass sie mal ein Erfolgserlebnis hat. Ich kann mich an keinen Fall erinnern, bei dem ein Kind durch die Fahrradprüfung gerasselt ist. Daher vemute ich mal, dass die ganze Klasse (oder aber zumindest die meisten Knder) die Prüfung bestanden haben. Das ist ja für Deine Tochter dann die Bestätigung, dass nur sie es nicht kann. Daher halte ich es wirklich für wichtig, dass sie noch einmal eine Chance bekommt und dann auch (hoffentlich bald) ihren Fahrradführerschein erhält und stolz darauf sein kann.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.05.2024, 16:29
Beitrag #9


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Ich bin damals in der vierten Klasse (lang lang ist‘s her blushing.gif) auch durch die Fahrradprüfung gerasselt obwohl ich zu der Zeit schon mit dem Fahrrad alleine zur Schule gefahren bin….

Konsequenzen hatte es keine, nur die Scham dieses meinen Eltern beichten zu müssen und als Strafe vier Wochen wieder „Fußgänger“ zu sein…


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mir
Beitrag 15.05.2024, 17:25
Beitrag #10


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Hatte damals ebenfalls nicht bestanden. Leider konnte mir niemand erklären, was ich falsch gemacht hatte.

Mangels Beschwer ist kein Rechtsbehelf möglich. thread.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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HaWeThie
Beitrag 15.05.2024, 19:35
Beitrag #11


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Zitat
welche Folgen oder Konsequenzen das ganze hat...

die Gleichen, wie ein nicht bestandenes Seepferdchen....
Du darfst auch ohne Seepferdchen ins Wasser und schwimmen - ohne Fahrradführerschein darfst du weiterhin Fahrrad fahren.


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Söne spitze Steine
Beitrag 16.05.2024, 00:05
Beitrag #12


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Immer mal wieder das ein oder andere mit ihr versuchen, was sie sich bisher nicht getraut hat. Irgendwann klappt es dann, und dann hat sie auch ihre Erfolgserlebnisse. Der Stand eines Kindes ist nie fix, man/frau entwickelt sich stets weiter.

Es gibt auch untere Gerichte, die mehrfach besoffenen Rad- oder Scooterfahrer untersagen wollten, mit den Dingern im Straßenverkehr zu fahren. Die oberen Gerichte haben dieses Ansinnen – eben mangels Führerscheinpflicht – verworfen. Einen Lappen kann ich zeitweise oder dauerhaft einziehen; für den Entzug der Berechtigung, ein Fahrrad zu fahren, fehlt die gesetzliche Grundlage.


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TAK
Beitrag 16.05.2024, 06:53
Beitrag #13


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die Tränen und das Drama besteht immer noch... wobei hier natürlich auch entsprechende Mitschüler und wohl auch der Polizist seinen Teil dazu beigetragen haben... Wenn Ihr seitens Polizist gesagt wird, dass Sie jetzt nur noch im Garten fahren darf, dann ist so etwas halt nicht wirklich förderlich... - zumal eben im Juli mit der Schule ein Abschlussausflug mit dem Rad geplant ist...

@Q die 4 Wochen von den Eltern dann?

@mir bei Ihr hieß es nur "unsicher" - wobei man auch sagen muss, dass das ganze nicht mit Ihrem Fahrrad stattgefunden hat, sondern mit den dortigen die gefühlt aus den 80ern stammen (Hoher Lenker, keine Gangschaltung, etc.)... daher hätte ich den Rechtsbehelf oder direkte Nachprüfung durch einen anderen Prüfer auch gerne biggrin.gif - Aber Nachprüfungstermin ist erst im Juli wohl wieder etwas...

@Söne spitze Steine genau das machen wir ja auch, aber du weisst ja selbst, ein Negativerlebnis macht gleich 10 positive wieder zu nichte... daher umso ärgerlicher jetzt eben, zumal wir ja schon Radtouren mit 15-20km gemacht haben und sehen konnten dass Sie eigentlich gut fährt und auch beim Linksabbiegen das mit einhändig und Schulterblick etc. alles problemlos meistert... und auch sonst, sie war diesen Monat gefühlt täglich mit dem Fahrrad draußen - wir wohnen in der Sackgasse und haben einen großen Parkplatz der Festhalle vor unserer Türe - also der perfekte Ort zum Radfahren und Runden drehen...





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Schorsch
Beitrag 16.05.2024, 12:50
Beitrag #14


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Welchen Einfluss könnte es gesetzliche Unfallversicherung haben, wenn das Kind auf dem Weg zur Schule verunglückt?
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Q-Treiberin
Beitrag 16.05.2024, 16:08
Beitrag #15


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Zitat (TAK @ 16.05.2024, 07:53) *
@Q die 4 Wochen von den Eltern dann?
Jo.
Bei sowas waren sie leider immer etwas komisch „drauf“….

Zitat (Schorsch @ 16.05.2024, 13:50) *
Welchen Einfluss könnte es gesetzliche Unfallversicherung haben, wenn das Kind auf dem Weg zur Schule verunglückt?
Keinen, warum auch bzw. auf welcher Grundlage?


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Mueck
Beitrag 16.05.2024, 17:29
Beitrag #16


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Ich habe keine potentiellen Rentenzahler in die Welt gesetzt, würde mir wohl auch diesbzgl. nix helfen ... thread.gif
Aber ich habe aus alten Usenet-Zeiten aus de.rec.fahrrad noch gut in Erinnerung, dass es da mehrmals um das Thema ging, dass Schulen zu jungen Schülern die Anfahrt mit dem Rad verbieten wollten, glaub auch mit der Begründung, die können das ja noch nicht, erst mit Fahrradführerschein.
Damals hieß es meiner inzwischen sehr dunklen Erinnerung nach meistens, dass deren Regelbefugnis am Schultor endet, also muss das Rad notfalls draußen festgetüddelt werden ...
Aber bei ...
Zitat (TAK @ 16.05.2024, 07:53) *
- zumal eben im Juli mit der Schule ein Abschlussausflug mit dem Rad geplant ist...
... klingeln die Warnglocken, weil so'n Schulausflug natürlich komplett in deren Regelungsbereich fallen ... Also frühzeitig nachfragen.

Zitat (Q-Treiberin @ 16.05.2024, 17:08) *
Zitat (Schorsch @ 16.05.2024, 13:50) *
Welchen Einfluss könnte es gesetzliche Unfallversicherung haben, wenn das Kind auf dem Weg zur Schule verunglückt?
Keinen, warum auch bzw. auf welcher Grundlage?
Aufgrund des Kleingedruckten ... thread.gif
Bei den Risiken des Schulwegs könnte die Reichweite der Schule weiter reichen, wenn es um das Zahlen von Schäden geht.
Bei Arbeitswegunfällen gibt es ja auch Bedingungen, wann sie zahlt, ichsachnur Umwege ...
Im Zweifel zahlt dann halt nur die Krankenkasse und kann ihre Rechnung nicht an die Unfallvers. weiterreichen und glaub auch paar Zusatzleistungen fallen ggfs. weg. Das sollte man also recherchieren, wenn sie damit zur Schule oder zum Ausflug will und man auf diesen Schutz nicht verzichten will ...

Zitat (TAK @ 16.05.2024, 07:53) *
und auch beim Linksabbiegen das mit einhändig und Schulterblick etc. alles problemlos meistert...
Hoffentlich nicht alles gleichzeitig? Muss man nicht, beim Abbiegen darf und sollte man den Arm am Lenker lassen und der Schulterblick ist eh das Wichtigste.
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HaWeThie
Beitrag 17.05.2024, 07:32
Beitrag #17


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Zitat
Es gibt auch untere Gerichte, die mehrfach besoffenen Rad- oder Scooterfahrer untersagen wollten, mit den Dingern im Straßenverkehr zu fahren. Die oberen Gerichte haben dieses Ansinnen – eben mangels Führerscheinpflicht – verworfen. Einen Lappen kann ich zeitweise oder dauerhaft einziehen; für den Entzug der Berechtigung, ein Fahrrad zu fahren, fehlt die gesetzliche Grundlage.

sicher? ich hab mehrererere Flensburg-Einträge gesehe, in denen ein dauerhaftes Radfahrverbot vermerkt war.
Ist zwar schon was her, aber:
Fahrradfahrverbot


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Jens
Beitrag 17.05.2024, 07:54
Beitrag #18


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2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbehörden nicht ermöglicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen (Pressemitteilung).


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Mueck
Beitrag 17.05.2024, 08:12
Beitrag #19


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cheers.gif shutup.gif
Zitat
Der unterlegene Freistaat Bayern kann gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht
Revision einlegen.
(BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234)
Hat er?
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Söne spitze Steine
Beitrag 17.05.2024, 10:50
Beitrag #20


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Das BVerwG hat bereits in einem Fall entschieden (Pressemitteilung). Allerdings ist dabei eine Frist abgelaufen, nach der de Trunkenheitsfahrt auf dem Drahtesel nicht mehr zu Lasten des Betroffenen verwertet werden darf (und ich daher die grundsätzliche Bedeutung nicht einschätzen kann).

In einem weiteren Fall vor dem OVG Saarland geht es um zweifachen Konsum harter Drogen, bei dem sich das Gericht damit herauswindet, die Untersagung beziehe sich ja nur auf das Führen von (fahrerlaubnisfreien) Kraftfahrzeugen. Radfahren untersage die Behörde ja gar nicht, daher sei der Bescheid der Antragsgegnerin auch verhältnismäßig.


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Majesto
Beitrag 18.05.2024, 00:36
Beitrag #21


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Zitat (mir @ 15.05.2024, 18:25) *
Hatte damals ebenfalls nicht bestanden. Leider konnte mir niemand erklären, was ich falsch gemacht hatte.

Mangels Beschwer ist kein Rechtsbehelf möglich. thread.gif


Da bin ich dann also nicht der Einzige, der die Fahrradprüfung vergeigt hat. Bei mir scheiterte es schon am Fahren.
Damit mir nicht langweilig war, bekam ich die Aufgabe, am Stop-Schild Strichlisten zu führen, wer dieses nicht beachtet hat. Waren gar nicht so wenig Striche und sogar eine leichte Kollision.

Habe erst einige Zeit später Fahrrad fahren gelernt und bin dann immer mit unserer Nachbarin ein paar Runden gefahren. Habe da erst gemerkt, wie schön und entspannend Fahrrad fahren ist. Auch ohne Führerschein und ohne Helm. Ist ja zum Glück auch nicht vorgeschrieben.

Viele Grüße
Majesto
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shortie
Beitrag 18.05.2024, 07:08
Beitrag #22


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Zitat (Jens @ 17.05.2024, 07:54) *
2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die derzeitige Rechtslage es den Fahrerlaubnisbehörden nicht ermöglicht, ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu verhängen

Das Gericht kannte offenbar den § 3 Abs. 1 S. 1 FEV nicht:
" Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen."

Eine vortreffliche Rechtsgrundlage für so was, finde ich.
Der Verordnungsgeber hat wohl bewusst Fahrzeuge angesprochen und nicht Kraftfahrzeuge und ebenso bewusst hat er das Wort "führerscheinpflichtig" weg gelassen.
Auch die Erwähnung im § 3 FEV, also noch vor der Fahrerlaubnispflicht und der FE Klassen, dürfte nicht unwichtig sein.

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Mueck
Beitrag 18.05.2024, 10:05
Beitrag #23


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Habe die Tage nur die verlinkte PM gelesen und demnach waren dem Gericht die Regelungen für Nicht-Kfz zu unspezifisch und Dein §§-Zitat bestätigt das in meinen Augen, wenn man in den §§ wirklich nur das findet ... thread.gif
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Tanker
Beitrag 18.05.2024, 22:22
Beitrag #24


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M.M. nach der Schilderung des TE ist eine profesionlle Hilfe erforderlich. Egal um welchen § es geht. So wie es der TE erzählt helfen da Hausmittel nicht mehr. Und ja, ich war auch schon in einer ähnlichen Lage. Und nochmals ja, die für meine Lage verantwortlichen Personen (nicht meine Eltern) wollten immer das mit den damals üblichen "Hausmitteln" "bekämpfen". Hat natürlich bei mir nicht funkioniert. Trozt meiner Verwandtschft und dank meiner elter habe ich es trotzdem geschafft ein einigermaßen normaler Mensch zu werden. Aber nicht allle können das ohne Hilfe.
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Q-Treiberin
Beitrag 19.05.2024, 10:55
Beitrag #25


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@Tanker, was willst Du mit diesem Post aussagen? unsure.gif

Dass eine 10jährige eine psychotherapeutische Maßnahme benötigt weil sie noch etwas unsicher im Leben ist und durch die Fahrradprüfung gefallen ist?

So hört sich Dein Post für mich an und das halte ich für völlig überzogen.


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Alex79
Beitrag 20.05.2024, 18:45
Beitrag #26


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Bei uns hatte das damals schon Kosequenzen.
Zu unserer Schulzeit durfte nur mit dem Fahrrad in die Schule der die Fahrradprüfung bestanden hatte.
Wer trotzdem gefahren ist, musste die Schulhausordnung abschreiben.
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AMenge
Beitrag 20.05.2024, 18:54
Beitrag #27


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Die Schule kann nicht darüber entscheiden, ob ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt oder nicht.
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Schorsch
Beitrag 20.05.2024, 20:38
Beitrag #28


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Als mein Sohn zur Grundschule ging, hieß es, dass sie wegen der gesetzlichen Unfallversicherung erst nach der Prüfung mit dem Fahrrad fahren sollen.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 21.05.2024, 04:51
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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AMenge
Beitrag 20.05.2024, 21:06
Beitrag #29


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"nicht sollen" ist aber etwas anderes als "nicht dürfen" - und auch da hätte ich den Passus in der Versicherung hinterfragt.

"Aus versicherungstechnischen Gründen" wird genauso gern als Ausrede eingesetzt wie "aus Gründen des Datenschutzes".
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Ernschtl
Beitrag 20.05.2024, 22:00
Beitrag #30


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Ich bin alt, nö wurde nur in einer anderen Epoche geboren.
Meine Mutter hat mich genau einmal zur Schule gebracht, am ersten Schultag. Dann nie mehr.
Zuerst zu Fuss, dann Fahrrad, Bus und Moped. Es war immer mein Problem wie ich zur Schule komme.

Was hat das mit Versicherung zu tun?


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Tanker
Beitrag 20.05.2024, 22:30
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Q-Treiberin Was ist daran so schwer zu verstehen? Wie bereits geschrieben war ich mal als Kind in einer ähnlichen Lage. Und die lage kam durch meine dämliche Verwandschaft die nebendran wohnte. Jedenfalls ist es nicht normal was das Mädchen lt. TE für Ängste hat. Da kann jemand der ein bisschen Ahnung davon hat nur hilfreich sein. Von 10 Jahren und so habe ich nicht geredet! Wie sage ich immer. Das waren damals eben noch Kriegsfolgen. Kann man verstehen, muß es aber nicht.



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 21.05.2024, 14:32
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Zitat (Ernschtl @ 20.05.2024, 23:00) *
... Meine Mutter hat mich genau einmal zur Schule gebracht, am ersten Schultag. Dann nie mehr.
Zuerst zu Fuss, dann Fahrrad, Bus und Moped. Es war immer mein Problem wie ich zur Schule komme.

Willkommen im Club.

"Zu Fuß" galt bei mir während der Grundschule (900 m);
"Rad" bzw "Bus" galt ab 5. Klasse Gymnasium (3,3 km);
"Moped" war mangels Moped nie angesagt.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Ernschtl
Beitrag 21.05.2024, 18:24
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Ähnlich, allerdings war Moped schon gut. Es waren 10km ab der 5. Jedoch bei Wind und Wetter.


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Tanker
Beitrag 21.05.2024, 23:10
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Den kürzesten Schulweg hatte ein Schulkamerad. Er war der Sohn des Hausmeisters und wohnte deshalb in der Schule. tongue.gif Aber ich hatte auch nur ca. 400m Schulweg. Intresannt wurde es erst ab der ersten Klasse einer weiterführenden Schule. Morgens um 6.20 fuhr der Bus 20km nach Stuttgart. Dann och 2 Kilometr mit der Straßenbahn und ich war da. War aber ziemlich kanpp kalkuliert. whistling.gif Auf der Heimfahrt wars nicht besser. Da musste ich sportlicch sein. Denn es gab 2 Straßenbahnlinien. Eine zum Charlottenplatz und eine an den Hbf. Je nachdem wir aus der Schule kamen rein in die nächste Straßenbahn. Wenn wir Glück hatten fuhr die Bahn zum Charlottenplatz. Mit weiger Glück für sie zu Hbf. Eigentlich nicht schlimm. Denn der Bus fuhr ja am HBF ab. Aber wir muststen dannn am Schlossplatz raus und rüber zum Charlottenplatz rennen. Das war die Zeit die der bus vom Hbf zum Charlottenplatz brauchte. Mit Pech konnte man sich dann die Stunde bis der nächste Bus fuhr vertreiben. Wir deshalb weil es noch zwei betraff. Deren Bus fuhr zeitgleich mit meinen. Auf dem Gym wars dann einfacher. Mein Vater hatte eh was in sindelfingen zu erledigen. also nahme er mich mit. An der Schule hat er mich dann springen lassen. Dort habe ich dann erfreut festgestellt dass noch zwei aus meinem Dorf da waren. Der eine war zwei Jahre älter und hatte ein Auto. Sonst hätte ich heute kein Hilfsabi. Weil ich nicht gewusst hätte wie ich die Grenze zwischen Böblingen und Sindelfingen überwunden hätte.
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TAK
Beitrag 23.05.2024, 09:51
Beitrag #35


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also den aktuellen Schulweg betrifft es überhaupt nicht, der ist 50m lang und daher kein Thema fürs Fahrrad... das mit dem Radausflug der 4. Klasse im Juli wird eher aktuell... aber da die Nachprüfungstermine ohnehin erst danach sind, ist das eigentlich ja auch nicht so relevant... d.h. entweder die Schule erlaubt (den beiden durchgefallenen Mädels) dass sie mitradeln oder man fährt diese mit dem Auto etc... aber da gabs wohl schon im Vorfeld das THema beim Elternbeirat, d.h. hier wirds nach den Pfingstferien wohl nochmal darum gehen und eine Lösung geben.

Ansonsten geht die große ab September ohnehin auf die weiterführende Schule, wo Sie auch erstmal nicht mit dem Fahrrad fahren muss... Der Bus fährt zwar erst ab dem Nachbarort, aber da wäre Sie bis zum Bus schon mal 30minuten mit dem Rad unterwegs und das wird Sie am Anfang noch nicht machen müssen... d.h. hier würde Sie bis nächstes Frühjahr auf jeden Fall von uns gefahren (entweder bis zum Bus oder gleich direkt zur Schule, das wird man sehen). Auf dem Rückweg nach Hause fährt der Bus dann mit Umsteigen immerhin bis zu uns ins Dorf...

Daher ist die Tendenz aktuell eher das ganze Fahrradprüfungsthema mal zur Seite zu schieben und einfach bei Ihr weiterzumachen und die Erfolgserlebnisse zu feiern... für uns mögen das vielleicht alles Kleinigkeiten und Selbstverständlichkeiten sein, für Sie sind das aber glaube schon große Schritte... gestern freiwillig in Streichelzoo und jetzt zwei Nächte alleine bei Omi&Opi... thumbup.gif da gabs zwar auch im Vorfeld Tränen aber gestern gabs dann nur noch bei unserem Kleinen Tränen, weil der nicht auch übernachten durfte... so unterschiedlich sind die beiden biggrin.gif - und ich glaube wir fahren hier mit unserem Weg relativ gut... man bemerkt bei Ihr einfach stets eine Entwicklung...

Gerade wenn wir sehen, wo Sie noch vor 4-5 Jahren war und wie weit Sie jetzt bereits ist... daher danke auch für Eure Erfahrungsberichte und @Q danke auch für die klare Aussage

Therapeutische Behandlung würde hier ganz viel bringen... weil Sie ja gerade bei Fremden sich so ganz sicher fühlt, da bewirken die gaaaaaanz viel... Unsere Große hatte es auch mal in der ersten Stunde der Logopädie geschafft exakt null zu sprechen... also wirklich kein einziges Wort... und das 45 Minuten lange... das ist genau das was ich eben mit der Entwicklung meine... da sind wir jetzt schon so viel weiter und das zerstören wir sicherlich nicht durch so etwas...

Daher will ich da auch gar nicht weiter darauf eingehen, weil es eben wie immer absoluter Käse ist, was nullkommanull weiterhilft... ebenso zu irgendwelchen Schilderungen von Straßenbahn und Bus...



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mir
Beitrag 23.05.2024, 13:57
Beitrag #36


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Zitat (TAK @ 16.05.2024, 07:53) *
die Tränen und das Drama besteht immer noch... wobei hier natürlich auch entsprechende Mitschüler und wohl auch der Polizist seinen Teil dazu beigetragen haben... Wenn Ihr seitens Polizist gesagt wird, dass Sie jetzt nur noch im Garten fahren darf, dann ist so etwas halt nicht wirklich förderlich... - zumal eben im Juli mit der Schule ein Abschlussausflug mit dem Rad geplant ist...


Das ändert völlig meine Einschätzung, dass keine Abhilfemöglichkeit besteht, denn damit hat der Polizist ja wirklich ein Radfahrverbot ausgesprochen. Das ist sooooo eine Unverschämtheit, wenn Polizisten ihre Autorität bei Kindern dazu missbrauchen, ihnen etwas völlig falsches zu vermitteln!

Ich würde das - ernst gemeint! - als Anlass nehmen, dem Kind zu vermitteln, dass auch Polizisten mal Fehler machen und man sich wehren kann. Und dass der Polizist ihr gar nicht das Fahrradfahren verbieten darf. Grundschüler nehmen das mit den Regeln typischerweise sehr, sehr genau.

Man kann erst mal versuchen, ein Gespräch mit dem Polizisten im Beisein des Kindes zu erreichen. Da sollte er eigentlich schon heftig zurückrudern und das Kind (nicht die Eltern!) um Entschuldigung bittten. Wenn nicht, dann kann man darum bitten, dass er für das Fahrradverbot, das er ausgesprochen hat, dann doch bitte einen Bescheid erstellt und diesen mit einer Begründung und einer Rechtsbehelfsbelehrung versieht. Darauf hat auch ein Kind einen Anspruch, das steht in jedem Bundesland im Polizeirecht.

Wenn das unergiebig verläuft, kann man zum Chef der Dienststelle gehen, oder eben gleich direkt zum Anwalt, der gegen das Fahrradverbot eben eine Eilentscheidung beantragt.

Letztlich entscheiden die Eltern darüber, ob das Kind Fahrrad fahren kann, und die Lehrer haben natürlich ein Mitspracherecht, wenn es um einen Schulausflug geht - wobei diese dann bei Zweifeln auch das Kind und die Eltern hören und sich nicht auf die Fahrradprüfung alleine stützen sollten.


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m01
Beitrag 23.05.2024, 20:23
Beitrag #37


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Zitat (mir @ 23.05.2024, 14:57) *
Das ist sooooo eine Unverschämtheit, wenn Polizisten ihre Autorität bei Kindern dazu missbrauchen, ihnen etwas völlig falsches zu vermitteln!

Das ist wahrscheinlich der Kern des Problems. Meine Fahrradprüfung ist schon lange her, aber ich kann mich erinnern dass die grundsätzlichen Umfänge an sich so einfach waren, dass das wirklich jedes Grundschulkind schaffen kann - jedoch die zur Schau gestellte Autorität und die kleinkarierte "Prüfung" (kann mich erinnern, dass man beim Linksabbiegen auf dem VÜ-Platz genau 30 cm von der Mittellinie entfernt fahren musste - ja Danke, mit dem Schulgarten-Fahrrad mit schiefem Lenker und zwei Achtern rolleyes.gif ) hat dann bei allen, auch mir, zu diversen Fehlern geführt, die in der Realität völlig belanglos sind.

Eine Fahrradprüfung in der Grundschule sollte m.M.n. so gestaltet sein, dass jedes Kind sie am Ende auch besteht, alles andere ist ja sinnfrei.
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TAK
Beitrag 24.05.2024, 09:34
Beitrag #38


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danke @mir und @m01 für die Aussagen, die sich mit meiner Sichtweise absolut decken...

so wie es meine Große erzählt hat, glaube ich zumindest bzw. rede es mir vielleicht auch einfach schön, dass der Polizist das als Scherz gemeint hat, der nicht so wirklich ankam... das war wohl auch vor der Prüfung vor allen und nicht in einem Gespräch danach...
Von uns Eltern war ja niemand dabei... lediglich die Klassenlehrerin noch... daher aktuell auch keine Chance hier den Polizisten überhaupt ausfindig zu machen... Das gute ist, dass Ihr Opi bis vor 2 Jahren noch Polizist war und ich bei der Autobahnpolizei meinen besten Kumpel habe und berufsbedingt natürlich auch entsprechende Kontakte zur (bayerischen) Polizei habe - also dass die Aussage mit dem Garten Quatsch war, konnte man ihr mittlerweile schon darlegen...

Auch die Kommentare hier im Forum halfen glaube auch enorm weiter - auch der Seepferdchenvergleich in #11 hat ihr das glaube auch sehr deutlich gemacht, dass sie weiterhin normal fahren darf...

Bisher gabs auch diese Woche kein einziges Mal das Thema Fahrradprüfung... nächste Woche sind wir ohnehin im schönen Österreich, da wirds auch kein Thema werden und dann mal nach Gespräch mit der Schule schauen, ob wir das einfach als erledigt ansehen oder ob wir das Thema Nachprüfung nochmal angehen werden... dass man mit Ihr weiterhin radelt und übt ist ohnehin klar... bei mir startet schließlich auch das Stadtradeln.


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Mueck
Beitrag 24.05.2024, 10:20
Beitrag #39


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Zitat (TAK @ 24.05.2024, 10:34) *
... Opi ... Polizist ... Nachprüfung
Hat er noch eine Uniform im Schrank hängen oder hat der beste Kumpel eine ähnliche Statur? thread.gif
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TAK
Beitrag 24.05.2024, 10:37
Beitrag #40


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auf solche Gedanken kam ich auch schon... ebenso wie Ihr ne Geschichte zu erzählen dass man Ihr Fahren auf Video aufnimmt und das dann einschickt und man ihr hinterher dann einfach einen (selbstgebastelten) Fahrradführerschein überreicht...


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Kuli
Beitrag 27.05.2024, 08:24
Beitrag #41


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Zitat (HaWeThie @ 15.05.2024, 20:35) *
Zitat
welche Folgen oder Konsequenzen das ganze hat...

die Gleichen, wie ein nicht bestandenes Seepferdchen....
Du darfst auch ohne Seepferdchen ins Wasser und schwimmen - ohne Fahrradführerschein darfst du weiterhin Fahrrad fahren.

Im öffentlichen Bereich, ja. Viele Schwimmbäder aber schreiben das Seepferdchen vor, um ohne Schwimmhilfe ins Wasser zu dürfen.
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mir
Beitrag 27.05.2024, 10:02
Beitrag #42


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Oje, Seepferdchen hab ich keines. crybaby.gif
Fahrradprüfung in der Grundschule hab ich auch nicht bestanden. crybaby.gif


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TAK
Beitrag 18.06.2024, 09:16
Beitrag #43


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Kurzer Zwischenstand:

- verantwortlicher Polizist konnte bzw. wollte man mir seitens Revier nicht mitteilen
- Töchterchen radelt fleissig bei uns im Dorf weiter
- Anmeldung zur Nachschulung Ende Juli ist erfolgt
- Seitens Schule noch keinerlei Auskunft bzgl. Abschlussausflug...


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TAK
Beitrag 25.07.2024, 09:14
Beitrag #44


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Nachdem am Montag nochmals ein Übungstag war, fand gestern dann die erfolgreiche Fahrradprüfung statt.

Waren jetzt zwei sehr entspannte Nachmittage... da ja die Eltern dabei sein mussten und es doch tatsächlich ganze 2 Kinder waren, die sich nochmal dem ganzen stellten, blieb hier auch viel Zeit für Gespräche... und vor allem der Abteilungsleiter der dieses mal mit dem Kollegen dabei war, der auch damals die Prüfung abnahm, hatte zu dem ganzen Konzept doch auch eine klar andere Ansicht, als die Vorgaben der (Landes-)Regierung, die den unsrigen hier im Thread doch sehr nahe kamen...

Der Abschlussausflug der 4. Klasse fand übrigens ohne Rad statt...

Und ansonsten ist die Große jetzt noch größer und hat hoffentlich wieder einen Entwicklungsschritt in Sachen Selbstvertrauen gemacht...

Und wir Eltern können zumindest einen großen Haken setzen


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mir
Beitrag 25.07.2024, 09:39
Beitrag #45


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Sehr gut. Dann bleibt nur, schöne und entspannte Ferien zu wünschen!


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20