... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Neue Federn und Eintragung
V40
Beitrag 17.05.2024, 12:14
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 27
Beigetreten: 17.05.2024
Mitglieds-Nr.: 91733



    
 
Hallo Leute,

bin Thomas (44) aus dem Raum Hannover und habe mal eine Frage an euch.

Ich bin vor gut zwei Wochen durch die HU gefallen (Federbruch Achse 1). Habe dann die Federn getauscht und die Spur einstellen lassen. Aktuell habe ich keine HU und keine Eintragung, da Termin beim TÜV erst am Dienstag ist. Ich müsste aber an Pfingsten arbeiten und bräuchte 2 Tage das Auto. Gibt es da ein Problem? Oder darf ich so nun fahren bis zum Termin?

Danke und Gruß
Go to the top of the page
 
+Quote Post
F117
Beitrag 17.05.2024, 12:24
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1885
Beigetreten: 05.01.2022
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 89096



Ich gehe davon aus, dass Du Originalfedern verbaut hast. Die gelten als Ersatzteile, anders als Tieferlegungsfedern, und bedürfen keiner Eintragung. Aber warum fährst Du nicht einfach mal zu einer beliebigen Prüfstelle (das muss ja nicht beim TÜV sein, das kann auch eine GTÜ-, KÜS- oder Dekra-Prüfstelle sein) und lässt schnell heute noch die NU machen? Einen Termin für eine Nachuntersuchung - auf so ein schmales Brett kommen auch nur die Kollegen in blau ... thread.gif

Edith sagt: Guckst Du zum Beispiel <<<hier>>>..


--------------------
"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 17.05.2024, 12:50
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2604
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Viele Prüfstellen haben auch am Samstag geöffnet.

Wenn di HU noch gültig sein sollte, dann ist es kein Problem mit dem Wagen zu fahren. So lange die HU nicht um mehr als 2 Monate überzogen sein sollte, sehe ich da auch kein großes Problem.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
V40
Beitrag 18.05.2024, 07:05
Beitrag #4


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 27
Beigetreten: 17.05.2024
Mitglieds-Nr.: 91733



Danke für eure Antworten.

Doch, es handelt sich um Tieferlegungsfedern. Ich konnte es nicht mehr editieren und ich hatte keine Zeit mehr.

Zeitlich schaffe ich es leider nicht vor Dienstag. Habe Schichtdienst und dann haben wir noch ein Haus gekauft, was Ende Mai fertig sein muss. Da geht jede freie Minute drauf und ab gestern gibt es wieder 24 Stunden Schicht crybaby.gif rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hass0123
Beitrag 18.05.2024, 19:28
Beitrag #5


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 51
Beigetreten: 15.05.2022
Wohnort: Ruhrgebiet
Mitglieds-Nr.: 89593



Hallo.
Die geben doch eine Frist bis wann man zur Nachuntersuchung soll?
14 Tage oder 4 Wochen, mein neuer gebrauchter Ford musste wohl auch zur Nachuntersuchung, jetzt weiß ich nicht mehr was da für ein Termin stand für Nachuntersuchung (Standort Essen)...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 18.05.2024, 21:07
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13750
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Ein Monat
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 18.05.2024, 22:08
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7418
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (V40 @ 17.05.2024, 13:14) *
Gibt es da ein Problem? Oder darf ich so nun fahren bis zum Termin?


In Bezug auf die HU: ja, wenn du vorher keine Betriebsuntersagung bekommen hattest.

In Bezug auf die Federn: kommt drauf an, vermutlich gibt es aber kein Problem.

Wenn es nur Tieferlegungsfedern sind haben die vermutlich ein Teilegutachten. Da musst du unverzüglich eine Änderungsabnahme durchführen lassen. Der Dienstag nach Pfingsten sollte noch unverzüglich sein, also kein Problem.

Sollte aber aus irgendwelchen Gründen eine Einzelabnahme erforderlich sein, dann sieht es anders aus: dann darfst du bis zur Erteilung der neuen Betriebserlaubnis (also wenn die Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein ausstellt) nur Fahrten machen, die zur Widererlangung der BE dienen. Also im Wesentlichen die Fahrt zur Begutachtung und die Fahrt zur Behörde. Am Wochenende damit zum Dienst fahren ist also formal nicht erlaubt.


P.S.: bei vielen aktuellen Fahrzeugen ist im Fall einer Tieferlegung nicht nur die Achsvermessung, sondern auch eine Kalibrierung der Assistenzsysteme notwendig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
V40
Beitrag 22.05.2024, 08:34
Beitrag #8


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 27
Beigetreten: 17.05.2024
Mitglieds-Nr.: 91733



Hallo,

hat sich alles erledigt. Bin mit dem Auto meines Vaters gefahren und meiner hat jetzt eine neue HU. Ich hätte, laut Prüfer aber fahren dürfen. Naja, nun ist es egal.

Danke an alle wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.10.2024 - 12:22