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> Trotz Ordnungsgemäßer Eintragung der Federn und Felgen Betriebserlaubnis entzoge
VerLeihNix386
Beitrag 29.05.2024, 01:40
Beitrag #1


Neuling
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Hey Leute,

Bin neu hier und habe leider nix passendes zu meinen Thema gefunden.
Hoffe mir kann hier trotzdem einer helfen.

Zu meinen Anliegen
Bin am 27.5.24 angehalten worden und man hat gleich gemerkt das die auf biegen und brechen was finden wollen.
Erst waren es die angeblich nicht vorhandene Reflektoren bei den Rückleuchten mit den Hinweis auf die e Nummer und das doch Reflektoren vorhanden sind hat sich das Thema erstmal erledigt.
Danach hieß es die Felgen und die Federn sein nicht in Kombination eingetragen obwohl beides nach 19.3 in genau dieser Kombi vom tüv abgenommen wurde.
Ich habe bis jetzt nur Probleme diesbezüglich gehabt und fahre schon 6jahre so rum

Auf jedenfall hat er sehr kompetente Herr nicht mit sich reden lassen und mir die be bezogen nur noch Garten zum tüv oder Werkstatt sein erlaubt.

Beim tüv war ich schon da hieß es,
Es sein alles ordnungsgemäß eingetragen und es gebe keinerlei bedenken sie wussten selber auch nicht was sie da noch machen sollen.
Ein mängelschein habe ich auch nicht bekommen. Und der nette Beamte trotz mich schon würde er mich mit dem Fahrzeug nochmal sehen mir die Schlüssel abzunehmen und die Karte stillzulegen.

Was kann ich da jetzt machen hat da einer einen Rat für mich oder war vllt sogar in der selben Situation

Für jede Hilfe wäre ich dankbar
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VerLeihNix386
Beitrag 29.05.2024, 03:53
Beitrag #2


Neuling
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Ich meine habe bis jetzt noch nie Probleme diesbezüglich gehabt.
Hatte ein kleinen Tipp Fehler wodurch der Satz schon wieder ganz anders verstanden werden kann.
Ich entschuldige mich vorab schonmal.
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ulm
Beitrag 29.05.2024, 05:15
Beitrag #3


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Du hast nichts schriftliches bekommen?
Dann kannst Du das Thema erst einmal ignorieren.
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.05.2024, 07:05
Beitrag #4


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Zitat (VerLeihNix386 @ 29.05.2024, 02:40) *
Und der nette Beamte trotz mich schon würde er mich mit dem Fahrzeug nochmal sehen mir die Schlüssel abzunehmen und die Karte stillzulegen.


Die erste Hälfte des Satzes macht zwar keinen Sinn, aber wenn das nochmals passiert, würde ich an deiner Stelle auf etwas schriftlichem bestehen.


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Firefighter im Ruhestand....

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VerLeihNix386
Beitrag 29.05.2024, 15:49
Beitrag #5


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Ne hab nix schriftlich bekommen.
Habe auch eine mängelkarte verlangt da meinten die sie müssten keine ausstellen
Auch bei der Frage nach dem dienstausweis sagten sie den müssen sie nicht vorzeigen es reicht wenn sie ihren Namen sagen


Zitat (Der_Veranstalter @ 29.05.2024, 08:05) *
Zitat (VerLeihNix386 @ 29.05.2024, 02:40) *
Und der nette Beamte trotz mich schon würde er mich mit dem Fahrzeug nochmal sehen mir die Schlüssel abzunehmen und die Karte stillzulegen.


Die erste Hälfte des Satzes macht zwar keinen Sinn, aber wenn das nochmals passiert, würde ich an deiner Stelle auf etwas schriftlichem bestehen.


Sry bin da grade von der Arbeit gekommen und war müde

Er meinte sollte er mich mit dem Auto nochmal sehen würde er es stilllegen und die Schlüssel einbehalten
Übrigens zum Auto Nix besonderes ein a4 b7 bis auf die Felgen Federn und Rückleuchten ist alles original
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blackdodge
Beitrag 29.05.2024, 16:51
Beitrag #6


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kannst Du das Gutachten der TÜV-Abnahme der Kombination Rad/Reifen und Federn hier mal anonymisiert einstellen ? (Fotos oder Scans bei einem Hoster hochladen und hier verlinken)


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VerLeihNix386
Beitrag 29.05.2024, 18:52
Beitrag #7


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Klar werde ich machen sobald ich wieder im Auto bin
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VerLeihNix386
Beitrag 31.05.2024, 08:39
Beitrag #8


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So hab die Bilder jetzt mal gemacht

https://www.pic-upload.de/view-37367463/IMG_4344.jpg.html

https://www.pic-upload.de/view-37367462/IMG_4343.jpg.html
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die-scharfs
Beitrag 31.05.2024, 09:33
Beitrag #9


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Es wird sicherlich die Frage aufkommen, ob das denn "zwischenzeitlich" in den "Schein" eingetragen wurde. Das Ganze datiert ja aus 2005 whistling.gif
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VerLeihNix386
Beitrag 31.05.2024, 11:32
Beitrag #10


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Ne wurde es leider nicht als ich es eintragen lassen wollte meinte die Dame von der Zulassung sie könne es nicht eintragen da die Ausstellung zu lange her ist

Ter tüv Prüfer sagte mir damals das wäre Schwachsinn aber würde nix machen dann müsse ich das immer dabei haben.

Wie gesagt bis jetzt habe ich nie Probleme mit gehabt
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Hass0123
Beitrag 31.05.2024, 22:38
Beitrag #11


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Also ohne Mängelkarte kann man nicht irgendwo Vorfahren...
Nächstes mal den Namen des Beamten notieren und welche wache zuständig ist und dann mal dort anrufen was da wirklich das Problem sei, wenn das nochmal vorkommt.
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blackdodge
Beitrag 01.06.2024, 10:56
Beitrag #12


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Die Polizei hat rechtlich eigentlich 2 Möglichkeiten.

- 1. Mängelfeststellung , danach Untersagung der Weiterfahrt oder ohne Untersagung, Aushändigung des Mängelscheines und der FAhrzeugführer kümmert sich selber um den Abtransport des Fahrzeuges

- 2. Mängelfeststellung, danach Sicherstellung oder Beschlagnahme des Fahrzeuges (Sicherstellungsbeleg !) mit anschließender Begutachtung des Fahrzeuges, wobei aber erst hiernach ein Mängelschein bzw ein Gutachten erstellt und ausgehändigt wird. (Manchmal darf man sogar noch unter Pol-Begleitung zum Abstellort bzw zum Gutachten-Ort fahren um Verfahrenskosten zu sparen)

Das einfach nur drohen ist einfach nix.

Übrigens, zu empfehlen ist, dass DU unter Vorlage des Gutachtens einfach eine erneute Abnahme machst. Solche Gutachten laufen irgendwann mal ab, deswegen hat die Zulassungsstelle auch den Eintrag bzw die Eintragung abgelehnt.

Interessante Frage wäre auch, war die abnehmende Sachverständigenorganisation damals zur Änderungsabnahme berechtigt ? oder war es nur ein Gefälligkeitsgutachten ?


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bartdude
Beitrag 01.06.2024, 22:07
Beitrag #13


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Zitat (blackdodge @ 01.06.2024, 10:56) *
Solche Gutachten laufen irgendwann mal ab,


Das fände ich überraschend, insbesondere bei 19.3-Gutachten, deren Übernahme in die Papiere "bei nächster Befassung" stattfinden soll, was ja gerne auch mal mehrere (evtl. auch zweistellig) Jahre sein können. Das, was das Gutachten bestätigt, wird ja durch den Zeitablauf nicht anders - wäre es nicht so, dann müßte man sonst ja nach soundsoviel Jahren auch die daraus resultierte Eintragung in den Papieren genauso anzweifeln.

Und wenn es doch so ist: gibt es denn da ein konkretes Ablaufdatum bzw. Gültigkeitsdauer? So hört sich das nämlich ziemlich willkürlich an...
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hk_do
Beitrag 01.06.2024, 22:12
Beitrag #14


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Ehrlich gesagt bin ich auch der Meinung, dass solche Nachweise nicht ablaufen.

Nach vorherrschender Meinung läuft die Gültigkeit von Gutachten nach §21 i.V.m. §19(2) nach 18 Monaten ab. Wobei das die einzelnen Zulassungsstellen auch arg unterschiedlich handhaben.

Am Ende ist halt immer die Zulassungsbehörde Herrin des Verfahrens, und im Zweifelsfall hat sie dann irgendwelche Bedenken über die Vorschriftsmäßigkeit und fordert einen Nachweis ihrer Wahl. In diesem Fall eine neue 19(3).

Dann kann man einen langwierigen Verwaltungsrechtsstreit anfangen oder einfach eine neue 19(3) machen lassen...

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blackdodge
Beitrag 02.06.2024, 08:25
Beitrag #15


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Das Thema mit dem möglichen Ablauf von Gutachten hatten wir hier übrigens letztens schon mal in einem Thread, sonst wäre ich auch nicht drauf gekommen.

Grund könnte meiner Meinung nach z.B. bei der Änderung von Rad-/Reifenkombination in Verbindung mit Tieferlegungsfedern das nutzungsbedingte Setzen letzterer sein, womit ja der Zustand zum Zeitpunkt des Gutachtens für einen Eintrag nicht mehr stimmt.


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hk_do
Beitrag 02.06.2024, 12:15
Beitrag #16


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Würde man der Logik folgen, müsste man ja auch die bereits im Fahrzeugschein eingetragenen Änderungen regelmäßig neu begutachten lassen wavey.gif
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F117
Beitrag 02.06.2024, 12:38
Beitrag #17


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Zitat (blackdodge @ 01.06.2024, 11:56) *
Solche Gutachten laufen irgendwann mal ab, deswegen hat die Zulassungsstelle auch den Eintrag bzw die Eintragung abgelehnt.

Mit Verlaub: Nein, solche Gutachten haben (anders als Einzelabnahmen) kein Ablaufdatum. Die Hinweise auf die ZB1 (@bartdude, @hk_do) sollten ausreichen.

Zitat (blackdodge @ 01.06.2024, 11:56) *
war die abnehmende Sachverständigenorganisation damals zur Änderungsabnahme berechtigt?

Dem Stempel ist zu entnehmen, dass der Sachverständige beim (damals noch existierenden) RWTÜV tätig war. Deine Frage stellt sich also nicht. Und: 2005 war auch kein Prüfingenieur mehr ohne Lizenz für Änderungsabnahmen unterwegs.


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VerLeihNix386
Beitrag 04.06.2024, 16:36
Beitrag #18


Neuling
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Ok ich sehe schon sind zwei geteilter Meinungen hier, mit der Mehrheit das es so rechtens ist hat mir mein jetziger tüv Prüfer ja auch bestätigt.
Als warte ich jetzt mal ab bis ich was schriftliches bekomme falls das der Fall sein sollte gebe ich es einfach an meinen Anwalt weiter und hier sag ich auch nochmal Bescheid was bei raus gekommen ist

Ansonsten danke für die Hilfe
Wünsche euch allen ein super Tag und gute Fahrt.
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shortie
Beitrag 08.06.2024, 07:40
Beitrag #19


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Zitat (VerLeihNix386 @ 29.05.2024, 15:49) *
Übrigens zum Auto Nix besonderes ein a4 b7 bis auf die Felgen Federn und Rückleuchten ist alles original


Üblicherweise hast du zu den Federn (Tieferlegung?) eine ABE oder ein Teilegutachten erhalten.
Sowas hast du auch für die Felgen bekommen.
Ganz oft steht da aber drin, dass diese ABE nur gilt, wenn keine weiteren Änderungen am Fahrzeug vorhanden sind.

Wenn also so eine Einschränkung bei den Federn vorhanden ist, darfst du nicht zusätzlich auch noch geänderte Rad/Reifenkombinationen fahren.
Umgekehrt gilt das natürlich genau so. Hast du also Räder drauf, die in der ABE diese Einschränkung haben, ist Essig mit Tieferlegungsfedern.

Ich hab mir mal von RIAL die KBA gezogen.
Diese Felge ist für den Audi A4 B8 zulässig (und einige MB)
Als Auflagen sind je nach Bereifung z.B. A01 - A05 - K41 - K44 - K46 - K50 - K56 zu beachten.

Abgesehen davon, dass du auf dem B7 Diese Felgen eh nicht fahren darfst, wäre die A05 dein Schafott. Da heisst es:
"Das Fahrwerk und . . . . müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. "

KBA 45975

Nach dem Gutachten für die Federn such ich erst gar nicht.


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hk_do
Beitrag 08.06.2024, 13:49
Beitrag #20


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Zitat (shortie @ 08.06.2024, 08:40) *
Üblicherweise hast du zu den Federn (Tieferlegung?) eine ABE oder ein Teilegutachten erhalten.
Sowas hast du auch für die Felgen bekommen.
Ganz oft steht da aber drin, dass diese ABE nur gilt, wenn keine weiteren Änderungen am Fahrzeug vorhanden sind.


"ganz oft" gilt:

Tieferlegung nur durch Federn plus Sonderräder ist 19(3), Tieferlegung mit Gewindefahrwerk plus Sonderräder ist 19(2).
Aber von dieser Faustformel gibt es immer wieder Ausnahmen, deswegen muss man den Einzelfall betrachten.

Deswegen habe ich mit jetzt mal das Teilegutachten für die Tieferlegung gezogen (02TG0674-01 vom 21.11.2003), und da steht unter römisch III der übliche Textbaustein:

Zitat
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen
Fahrwerksänderung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk.


Das Gutachten der Federn hat also keine Probleme mit den Sonderrädern

Die ABE für die Sonderräder führt in Anlage 12 vom Nachtrag 3 durchaus auch den Auti A4 8E auf, jedenfalls für den kW-Bereich 74 bis 162.
Dort gelten die Auflagen A02, A04, A05, A08, A09, A12, A14, A21, A71, A73, Car, Lim, M01, V17, W20, S01.

Mit Serien-Fahrwerk dürfte diese Kombination also sogar ohne Abnahme gefahren werden.

Die Auflage A05, wie du schon zitiert hast:
Zitat
"Das Fahrwerk und . . . . müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. "

wird nun in der Praxis unterschiedlich ausgelegt.

Verbreitet ist die Auslegung "beurteilen tut man im Rahmen von 19(3), begutachten müsste man über 19(2)". Letztlich sind ja durch die Mehrfachänderung keine gegenseitigen Beeinflussungen zu erwarten, die nicht im Rahmen der Änderungsabnahme überprüft werden könnten (im Wesentlichen: Freigängigkeit und Radabdeckung). Mir ist aber auch schonmal die Auslegung begegnet, dass bereits das "beurteilen" 19(2) sei.

So gesehen spricht also von der Papierlage her für mich nichts dagegen, die Kombination über 19(3) abzunehmen. Allerdings mit dem Wissen, dass es einzelne Stellen mit einer anderen Meinung gibt.

Was mir bei der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den vorgelegten Bruchstücken des 19(4)-Nachweises allerdings aufgefallen ist:
Es sind genullte Schlüsselnummern für den Fahrzeugtyp eingetragen. Damit würde sich die Frage stellen, ob das Fahrzeug überhaupt einer EG-Typgenehmigung entspricht. Falls nein, scheidet 19(3) aus. (ebenfalls scheint im Feld für die Aufbauart die Abgasnorm eingetragen zu sein?!).



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F117
Beitrag 08.06.2024, 16:27
Beitrag #21


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19(2) würde nur dann zutreffen, wenn der Audi eine echte Einzelgenehmigung hätte und nicht von einem aaS wegen Kinkerlitzchen genullt worden ist. Gern bei Fahrzeugen aus dem EU-Ausland, die zwar ein CoC haben und Zwillingsbrüder ihres typgenehmigten Modells sind. Passiert immer wieder bei ignoranten Zulassungsstellen und den passenden aaS.


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hk_do
Beitrag 08.06.2024, 20:47
Beitrag #22


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Genau so.

Die genullten Schlüsselnummern sind nur ein Indiz, aber kein Beweis.

Genau so wie es reichlich unnötig genullte Fahrzeug gibt gibt es aber auch PIs, bei bei §19 an einem genullten Fahrzeug schreiend weglaufen....

Woher die genullten Schlüsselnummern kommen kann man in den meisten Fällen ja nicht mehr nachvollziehen, mögliche Gründe gibt es reichlich.
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shortie
Beitrag 09.06.2024, 06:29
Beitrag #23


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Zitat (hk_do @ 08.06.2024, 13:49) *
Die ABE für die Sonderräder führt in Anlage 12 vom Nachtrag 3 durchaus auch den Auti A4 8E auf, jedenfalls für den kW-Bereich 74 bis 162.

Dann müsste man sich mal anschauen welche Felge verbaut ist, welche Anlage die zutreffende ist und ob die Auflagen erfüllt sind.
Mittenloch und ET sind ja unterschiedlich.
Die A05 ist jedenfalls bei beiden nicht erfüllt.

So pauschal zulässig sind solche Kombinationen jedenfalls nicht.
Da wär es mir auch egal ob der Kontrollierte einen Zettel vom TüV hat oder nicht.

Zitat (hk_do @ 08.06.2024, 13:49) *
So gesehen spricht also von der Papierlage her für mich nichts dagegen, die Kombination über 19(3) abzunehmen.

Sonderräder + Geänderte Federn = kein Serienfahrwerk = Erlöschen BE
Diese Kombi kann auch der TüV (oder sonst wer) nicht eintragen.
Der TüV selber hat ja diese Felge geprüft und mit den entsprechenden Auflagen versehen (auch die A05) --->>> siehe Aussteller der Anlage 12 (oder 13) mit Stempel.

Wär schon arg seltsam wenn ein TüV Prüfer seinem eigenen "Technologiezentrum für Verkehrswesen" öffentlich z.B. als Zeuge in einer Hauptverhandlung widerspricht.
Ich als Richter müsste an mich halten, um nicht zu lachen.

Zitat (hk_do @ 08.06.2024, 13:49) *
Verbreitet ist die Auslegung "beurteilen tut man im Rahmen von 19(3), begutachten müsste man über 19(2)".

Du spielst auf den Nachsatz "Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen" an?
Da geht es aber nicht um die Art und Weise einer "Beurteilung" oder "Begutachtung".
Da geht es um weitere" Veränderungen am Fahrzeug.

"Weitere Veränderungen" wären welche, die über die geänderten Federn hinausgehen z.B. Spurverbreiterung oder Sonderlenkrad.


Zitat (hk_do @ 08.06.2024, 13:49) *
So gesehen spricht also von der Papierlage her für mich nichts dagegen, die Kombination über 19(3) abzunehmen.

Das sehe ich aber ganz anders.
Da steht an mehreren Stellen drin, dass Beschränkungen und Auflagen einzuhalten sind.
Und das ist ja nicht der Fall - siehe A05

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F117
Beitrag 09.06.2024, 10:35
Beitrag #24


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Ich habe mit jetzt nicht die Mühe gemacht, beide Gutachten/ABE-Anhänge zu lesen. Aber die pauschale Aussage
Zitat (shortie @ 09.06.2024, 07:29) *
Sonderräder + Geänderte Federn = kein Serienfahrwerk = Erlöschen BE
Diese Kombi kann auch der TüV (oder sonst wer) nicht eintragen

ist Quark. Selbstverständlich trage ich als "einfacher" Prüfingenieur eine Tieferlegung plus geänderte Räder ein. Warum auch nicht, wenn die Aktenlage nicht dagegen spricht? Das tut sie nämlich nicht, Du interpretierst da etwas hinein, das dort nicht steht. hk_do hat den Unterschied zwischen "beurteilen" und "begutachten" treffend erklärt. Die "weiteren Änderungen" (3. Zitat hk_do) sind nämlich genau die nicht mehr serienmäßigen Räder.


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VerLeihNix386
Beitrag 19.06.2024, 13:45
Beitrag #25


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So Leute heute war auch der Brief im Briefkasten.

https://i.postimg.cc/Kv3TsR0d/IMG-4380.jpg

Was meint ihr das an ein Anwalt weiter leiten das er sich drum kümmert.
Oder wie sollte ich da jetzt weiter vorgehen
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F117
Beitrag 19.06.2024, 15:42
Beitrag #26


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Zitat (VerLeihNix386 @ 19.06.2024, 14:45) *
Was meint ihr das an ein Anwalt weiter leiten das er sich drum kümmert.

Natürlich. Warst Du da nicht schon längst?


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VerLeihNix386
Beitrag 19.06.2024, 18:31
Beitrag #27


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Ne war ich noch nicht hab ja drauf gewartet was schriftlich zu bekommen
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blackdodge
Beitrag 19.06.2024, 20:23
Beitrag #28


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zumindest ist die Anhörung der Bußgeldstelle fehlerhaft. Man hat bei der KBA-Nummer der Felge die 9 vergessen (wenn se auf der Felge drauf sein sollte)


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F117
Beitrag 19.06.2024, 21:40
Beitrag #29


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Ist sie garantiert. Schon traurig, was da abgeht.


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dopero
Beitrag 19.06.2024, 22:56
Beitrag #30


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Und die angeblich fehlende Pluspolabdeckung ohne Nennung der Paragraphenkette ist ja auch mal wieder „toll“.
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VerLeihNix386
Beitrag 20.06.2024, 01:05
Beitrag #31


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Das mit der kba ist mir auch aufgefallen und ja die steht auf der Felge 😂
Naja Pluspol Abdeckung ja hat gefehlt weil ich kurz vorher noch den Nachbarn überbrückt habe und vor lauter Zeit Druck da ich auf die Arbeit musste, hab ich vergessen die wieder drauf zu machen.
Hab die aber in Anwesenheit der Beamten dann drauf gemacht hat den zwei Herren aber nicht interessiert.
Das würde ich ja noch in Kauf nehmen von mir aus zahle ich die 20€ oder was das sind
Aber alles andere sehe ich nicht ein
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random
Beitrag 20.06.2024, 09:30
Beitrag #32


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Also was ich vor Gericht anfechten würde, wäre die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. Das wäre noch nachzuweisen und zu erläutern, wodurch diese den zustande kommen soll. (dann wären es 50€, 0P)

Wenn man nun davon ausgehn würde, was ich hier für zulässig halte, aber das ist eben ehr eine Gefühlssache, dass das Gutachten nicht mehr greift. Dafür spricht, dass die Zulassungsstelle es nicht anerkannt hat. Damit ist die BE erloschen. Gefährlich ist das Fahrzeug deshalb trotzdem nicht...

Was mich jedoch stutzig macht. Im Bußgeldbescheid ist die Rede von gelben Federn. In deiner Eintragung für den Fahrzeugschein steht diese sind schwarz. Welche Farbe ist den nun richtig? Wurden diese vielleicht innerhalb der letzten 19 Jahre erneuert?
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VerLeihNix386
Beitrag 20.06.2024, 14:11
Beitrag #33


Neuling
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Stimmt jetzt wo das erwähnt wurde mit der Farbe der Federn
Ist es mir auch aufgefallen die sind nicht gelb sondern schwarz
In der Zeit wurden die zwar schon mal gewechselt aber sind immer noch schwarz und die Nummer ist die selbe
Habe beim Wechsel alles verglichen das bloß alles passt
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hk_do
Beitrag 20.06.2024, 20:16
Beitrag #34


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Spannende Frage jetzt:

Haben die Beamten bei der Kontrolle Fotos gemacht von den "gelben" Federn?

Letztlich sehe ich hier noch nicht unbedingt die Notwendigkeit für einen Anlass.

1. würde ich einfach antworten, dass der Vorwurf unzutreffend ist, weil ja eben doch die vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt worden war, und diese dann eben in Kopie beifügen.

2. würde ich darauf verweisen, dass sowohl die Farbe der Federn als auch die KBA-Nummer (letzteres könnte helfen!) durch die kontrollierenden Beamten falsch dokumentiert wurden. Bilder davon würde ich ebenfalls anhängen. Es wäre sicher nicht schädlich, wenn auf den Bildern auch erkennbar wäre, dass die zugehörigen Schrauben schon länger nicht mehr bewegt worden sind. (und vor allem würde ich jetzt jegliches Schrauben an diesen Teilen unterlassen!!).

Erst wenn dann der Textbaustein "...ihre Einlassungen konnten den Vorwurf nicht entkräften..." kommt wäre für mich der Punkt für Akteneinsicht und Anwalt.

Wenn natürlich die Beamten bei der Kontrolle wirklich gelbe Federn fotografiert haben, dann nützt der Anwalt jetzt auch nichts mehr...

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VerLeihNix386
Beitrag 21.06.2024, 14:39
Beitrag #35


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Fotos von den Federn wurden soweit ich weis nicht gemacht. nur von den Felgen
Und ja es waren, und sind tatsächlich, wie soll das auch anders sein schwarze Federn verbaut.
Mir hat der Anwalt auch gesagt das ich Stellung zu nehmen soll ohne mich in irgendeiner Art und Weise zu belasten.
Ich soll drauf hinweisen das die Kba Nummer nicht stimmt genau so wie die Farbe der Federn. und das als Foto mitschicken
Genauso so von der Eintragung.

Falls dann immer noch was kommen sollte soll ich mich nochmal melden damit wir dann gegen vorgehen

Mein Problem ist grade nur wie ich das alles formulieren soll um auch auf die ganzen Fehler hinzuweisen.
Hätte oder würde sich hier vllt jemand die Zeit und Mühe nehmen/machen für ein kleinen Info Text wie das aussehen sollte?
Wäre auf jedenfall super lieb wenn das möglich wäre.
Könnte mir nämlich vorstellen das man es am besten noch in Beamten Deutsch schreibt. wenn ihr versteht was ich meine
Und als Legastheniker ist das schriftliche nicht grade meine stärke darum entschuldige ich mich auch für die Schreibfehler genau so wie kommen und Punkt Setzung.
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VerLeihNix386
Beitrag 21.06.2024, 15:03
Beitrag #36


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Was meint ihr wäre der Text ok so oder soll ich noch was abändern oder hinzufügen?

Habe den Text von hk_do etwas abgeändert hoffe es ist ok für dich ��

1. der Vorwurf ist unzutreffend, weil eben doch die vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt wurden, diese werde in Kopie beigefügt.

2. Verweisen ich drauf hin, dass sowohl die Farbe der Federn als auch die KBA-Nummer durch die kontrollierenden Beamten falsch dokumentiert wurden. Bilder der (Schwarzen) Federn sowohl der richtigen kba Nummer 45(9)75, die in Klammer gesetzte 9 ist nicht mit dokumentiert worden. füge ich ebenfalls hinzu. Ebenfalls füge ich Bilder hinzu aus denen ersichtlich ist, dass die zugehörigen Schrauben schon länger nicht mehr bewegt worden sind.
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Beitrag 21.06.2024, 15:20
Beitrag #37


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Also in einem fiktiven Fall würde ICH wohl ungefähr so Antworten:

Zitat
Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen XYZ vom ZYX ein.
In dem von Ihnen erlassenen Bußgeldbescheid wird fälschlicherweise eine unvollständige KBA-Nummer genannt. Ferner wird darin behauptet, dass die an dem von mir geführten Fahrzeug, Pkw, XXX, ZZZ verbauten Federn "gelb" wären. Dieses entspricht nicht der Realität, wie sie dem beigefügten Lichtbild entnehmen können. Eine Kopie der Abnahme durch die Prüforganisation liegt ebenfalls bei.

Insofern Sie das Gutachten/Abnahme/was auch immer drüber steht auf Grund des Alters anzweifeln, wäre ich mit einem Verwarngeld in Höhe von 50,- Euro bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis einverstanden. Das durch die nicht erfolgte Änderung der Fahrzeugpapiere eine Gefährdung enstanden ist, ist nicht nachvollziehbar.

Ort, Datum Unterschrift
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hk_do
Beitrag 21.06.2024, 21:37
Beitrag #38


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Bisher hat der TE doch überhaupt keinen BGB bekommen sondern nur die Anhörung.

Deren Sinn ist es doch aus rechtsstaatlicher Sicht, dass der Betroffene Stellung nehmen und seine Sicht der Dinge äußern kann. Im Fall des TE sehe ich durchaus eine realistische Chance, dass es dann erst überhaupt nicht zu einem BGB kommt.

Auf gar keinen Fall würde ich den vorgeworfenen Verstoß zugeben, wenn ich ihn für falsch halte, auch nicht in einer minderschweren Form!

(Ich sehe auch überhaupt nicht, warum ein zu alter 19(4)-Nachweis die BE dann doch wieder erlöschen lassen sollte. Wenn überhaupt könnte ich mir da einen Verstoß gegen §15(1) FZV vorstellen, aber das würde ich der Behörde ja nicht auch noch auf die Nase binden...)
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F117
Beitrag 21.06.2024, 22:41
Beitrag #39


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+1

Zitat (hk_do @ 21.06.2024, 22:37) *
Auf gar keinen Fall würde ich den vorgeworfenen Verstoß zugeben, wenn ich ihn für falsch halte, auch nicht in einer minderschweren Form!


+2


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Beitrag 22.06.2024, 03:43
Beitrag #40


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"Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist bei der nächsten Befassung erforderlich" Die gab es schon. Und nachdem diese dem TE durch die Zulassungsstelle verweigert wurde, hätte er eigentlich auch auf die Idee kommen könne, das es besser wäre aktiv zu werden. Das es pingelig ist, ist klar. Aber formalrechtlich imho eben angreifbar. Wie ich sagte, ich würde es so machen, weil ich einen Fehler sehe und mit 50,- Euro leben kann...
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bartdude
Beitrag 22.06.2024, 08:11
Beitrag #41


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@verleihnix386: Du schreibst doch, Du hättest die Federn aus der ursprünglichen Änderungsabnahme gegen baugleiche erneuert. Dabei ist es interessant, dass H&R seit ein paar Jahren auch eine ABE für diese Federn hat (KBA 91036). Sollte auf Deinen neuen Federn diese Kennzeichnung (KBA91036) aufgedruckt sein, könnte man sich einfach darauf zurückziehen, zumal in dieser ABE auch das Thema "Sonderräder mit eigener ABE" abgehandelt wird (Punkt 3.8).

Edit: Ich sehe gerade, das Fahrzeug hat genullte TSN. Dann ist das vermutlich doch nicht so einfach...
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hk_do
Beitrag 22.06.2024, 21:26
Beitrag #42


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Zitat (random @ 22.06.2024, 04:43) *
"Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist bei der nächsten Befassung erforderlich" Die gab es schon.


Aber der Verstoß gegen diese Vorschrift führt nicht zum Erlöschen der BE.

Es handelt sich um einen Verstoß gegen (heute) §15 Absatz 1 Satz 2 FZV, für den im Bußgeldkatalog unter der Nummer 180 ein Regelsatz von 15 Euro vorgesehen ist.

Zitat
Wie ich sagte, ich würde es so machen, weil ich einen Fehler sehe und mit 50,- Euro leben kann...


Es bleibt ja nicht bei den 50 Euro:
Wenn man das Erlöschen der BE bejaht darf man konsequenterweise das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Ansonsten wäre jede einzelne Fahrt (seit einem noch näher zu diskutierenden Zeitpunkt) eine eigene 50-Euro-OWi. Und im Übrigen wäre zeitnah eine Betriebsuntersagung zu erwarten.

Warum um alles in der Welt willst du dieses Fass aufmachen?!
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Beitrag 23.06.2024, 05:58
Beitrag #43


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Zitat (hk_do @ 22.06.2024, 22:26) *
-


Der Einfachheit halber und weil ich zugegebenerweise im ersten Moment nicht daran dachte.

Die Zulassungsstelle hat entweder jetzt schon Kenntnis oder wird keine mehr erhalten, insofern die Verwaltung annähernd organisiert ist wie in Bayern. Wenn man es übertrieben genau nehmen würde, könnte man natürlich auch noch hinterfragen, wann die Federn gewechselt wurden. Wenn es nach Ausstellung der Fahrzeugpapiere war, wäre man imho wieder beim erlöschen BE.

Ich persönlich vertrete eben die Meinung, den Punkt auf jeden Fall zu verhindern. Ob jetzt 50 € oder 15 € wäre mir persönlich egal wenn das Ding zeitnah und ohne Anwalt erledigt ist und dafür funktioniert es meist besser ein Stöckchen zu werfen, als die Armee aufzufahren. Hinterher begründet noch jemand das ganze wegen der fehlenden Batteriepolabdeckung, von der Behauptet der TÜV auch sie wäre ein erheblicher Mangel - rolleyes.gif .
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F117
Beitrag 23.06.2024, 12:22
Beitrag #44


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Ein EM führt aber doch nicht zum Erlöschen der BE. Wenn Dein Auto eine Haubenmatte innen hat, ist nicht mal die Kurzschlussgefahr (Grund für die Pluspolabdeckung) gegeben, also auch nur ein geringer Mangel.

Ich würde das ganze aussitzen und mir nix, aber auch gar nix vorwerfen lassen, was der Rennleiter angeleiert hat, damit er selbst nicht blöd dasteht. "Zahlen schafft Frieden" stimmt hier nur in Richtung des Pozzelisten (er wird bestätigt), nicht in Deiner.


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Beitrag 23.06.2024, 14:06
Beitrag #45


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Zitat (F117 @ 23.06.2024, 13:22) *


nicht so als wäre es mir ernst mit der Pluspolabdeckung, aber das die Haube senkrecht nach unten gedrückt wird ist ehr selten. Beim Frontaufprall sehe ich schon die Chance das nicht isolierte Bereiche oder gar der Schlossträger angedrückt werden. Von Zahlen schafft spreche ich auch nicht.
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F117
Beitrag 23.06.2024, 19:07
Beitrag #46


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Hmmm ... think.gif ... was willst Du uns sagen?


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:21