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> Länge von historischen LKW-Zügen
die-scharfs
Beitrag 01.06.2024, 15:13
Beitrag #1


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Moin zusammen,

rein interessehalber folgende Betrachtung zur Länge von LKW-Zügen im Laufe der Zeit:

Mat von hier.

Vor 1934 war gar keine Maximallänge festgelegt.

­22 Meter durfte ein Lkw in Deutschland von 1934 bis 1951 in der Länge messen.

Seit 1952 belief sich das Maximalmaß immer noch auf 20 Meter.

1956 holzte Verkehrsminister Seebohm kräftig und wollte mehr als 14 Meter Gesamtlänge nicht übrig lassen.

1960 waren wieder 16,5 Meter erlaubt.

1965 dann 18 Meter.

Nun die Frage:
Hatten und haben Bestandsfahrzeuge Bestandsschutz? Das Ganze ist ja wohl wie auch heute in der STVZO geregelt.

Oder waren die langen Züge "von jetzt auf gleich" unzulässig?

Das Spannende ist, dass Einzelfahrzeuige nicht betroffen sein dürften, sondern nur deren Kombination zum Zug.

Danke!



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hk_do
Beitrag 01.06.2024, 16:10
Beitrag #2


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Lesetipps:

die Primärquellen, also zunächst mal die StVZO.

Veröffentlicht für die BRD im Bundesgesetzblatt und dort auch online abrufbar, jeweils mit Datum vom
- 24. August 1953
- 29. März 1956
- 6. Dezember 1960
- 15. November 1974
. 28. September 1988
- 26. April 2012

und für die DDR im dortigen Gesetzblatt mit Datum vom
- 04. Oktober 1956
- 30. Januar 1964
- 26. November 1981 mit Durchführungsbestimmungen vom 28. Mai 1982

Vorher galt wohl jeweils die Reichts. StVZO vom 13. November 1937. Veröffentlicht natürlich im Reichsgesetzblatt und auch als solchen im Netz zu finden.

Jedenfalls sind das die mir bekannten und vorliegenden Quellen, Hinweise auf weitere Dokumente nehme ich gerne zur Kenntnis wavey.gif
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blackdodge
Beitrag 01.06.2024, 20:46
Beitrag #3


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ich habe damals, 1986 bei der Fahrschule noch gelernt,

LKW + max 2 Anhänger, max 22m. Besonderheit hatten se vergessen, nur der LKW und der letzte Anhänger durften blinken, rote Heckleuchten mussten an allen Fahrzeugen funktionieren.

Bin selber noch auf der Insel Usedom so rumgegondelt, mit 22m (ZIL 157 plus 2 x Anhänger HL 50).


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die-scharfs
Beitrag 02.06.2024, 09:05
Beitrag #4


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Zitat (hk_do @ 01.06.2024, 16:10) *
Lesetipps:

die Primärquellen, also zunächst mal die StVZO.


Danke!


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.06.2024, 19:03
Beitrag #5


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Zitat (blackdodge @ 01.06.2024, 21:46) *
ich habe damals, 1986 bei der Fahrschule noch gelernt,
LKW + max 2 Anhänger, max 22m.

Und ICH hatte schon 1968/'69 in der Fahrschule gelernt:
"Lkw darf max. Anhänger haben und die Zuglänge beträgt max. 18 m."

Es macht offenbar einen Unterschied, in WELCHEM Deutschland man zur Zeit des Führerscheinerwerbs gelebt hat.

Doc


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hk_do
Beitrag 02.06.2024, 20:52
Beitrag #6


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Natürlich.

Für @Blackdodge galt die StVZO-DVO von 1982:



während für dich die West-StVZO galt, mutmaßlich in dieser Fassung:



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blackdodge
Beitrag 03.06.2024, 09:33
Beitrag #7


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Danke fürs raussuchen wavey.gif


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