Länge von historischen LKW-Zügen |
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Länge von historischen LKW-Zügen |
01.06.2024, 15:13
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
rein interessehalber folgende Betrachtung zur Länge von LKW-Zügen im Laufe der Zeit: Mat von hier. Vor 1934 war gar keine Maximallänge festgelegt. 22 Meter durfte ein Lkw in Deutschland von 1934 bis 1951 in der Länge messen. Seit 1952 belief sich das Maximalmaß immer noch auf 20 Meter. 1956 holzte Verkehrsminister Seebohm kräftig und wollte mehr als 14 Meter Gesamtlänge nicht übrig lassen. 1960 waren wieder 16,5 Meter erlaubt. 1965 dann 18 Meter. Nun die Frage: Hatten und haben Bestandsfahrzeuge Bestandsschutz? Das Ganze ist ja wohl wie auch heute in der STVZO geregelt. Oder waren die langen Züge "von jetzt auf gleich" unzulässig? Das Spannende ist, dass Einzelfahrzeuige nicht betroffen sein dürften, sondern nur deren Kombination zum Zug. Danke! |
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01.06.2024, 16:10
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7479 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Lesetipps:
die Primärquellen, also zunächst mal die StVZO. Veröffentlicht für die BRD im Bundesgesetzblatt und dort auch online abrufbar, jeweils mit Datum vom - 24. August 1953 - 29. März 1956 - 6. Dezember 1960 - 15. November 1974 . 28. September 1988 - 26. April 2012 und für die DDR im dortigen Gesetzblatt mit Datum vom - 04. Oktober 1956 - 30. Januar 1964 - 26. November 1981 mit Durchführungsbestimmungen vom 28. Mai 1982 Vorher galt wohl jeweils die Reichts. StVZO vom 13. November 1937. Veröffentlicht natürlich im Reichsgesetzblatt und auch als solchen im Netz zu finden. Jedenfalls sind das die mir bekannten und vorliegenden Quellen, Hinweise auf weitere Dokumente nehme ich gerne zur Kenntnis |
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01.06.2024, 20:46
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6438 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
ich habe damals, 1986 bei der Fahrschule noch gelernt,
LKW + max 2 Anhänger, max 22m. Besonderheit hatten se vergessen, nur der LKW und der letzte Anhänger durften blinken, rote Heckleuchten mussten an allen Fahrzeugen funktionieren. Bin selber noch auf der Insel Usedom so rumgegondelt, mit 22m (ZIL 157 plus 2 x Anhänger HL 50). -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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02.06.2024, 09:05
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
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02.06.2024, 19:03
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21926 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
ich habe damals, 1986 bei der Fahrschule noch gelernt, LKW + max 2 Anhänger, max 22m. Und ICH hatte schon 1968/'69 in der Fahrschule gelernt: "Lkw darf max. Anhänger haben und die Zuglänge beträgt max. 18 m." Es macht offenbar einen Unterschied, in WELCHEM Deutschland man zur Zeit des Führerscheinerwerbs gelebt hat. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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02.06.2024, 20:52
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7479 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Natürlich.
Für @Blackdodge galt die StVZO-DVO von 1982: während für dich die West-StVZO galt, mutmaßlich in dieser Fassung: |
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03.06.2024, 09:33
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6438 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Danke fürs raussuchen
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