Als LKW zugelassenen PKW aus DK in D als PKW zulassen? |
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Als LKW zugelassenen PKW aus DK in D als PKW zulassen? |
25.06.2024, 12:21
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2227 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 |
da offenbar der Passat meiner Frau gerade stirbt (also genauer die Automatik) suche ich nach neuen Fahrzeugen. Dabei bin ich auf einen Tiguan gestoßen der in Dänemark steht. Dort ist die hintere Sitzbank ausgebaut, dafür ist dort Ladefläche geschaffen. Dies ist mutmaßlich aus steuerlichen Gründen passiert, habe ich dort schon häufiger gesehen. Darüber hinaus ist aber nichts am Fahrzeug geändert, es gibt keine bauliche Trennung zum Laderaum, es sind auch noch alle Fenster vorhanden. Das nur 2 Sitzplätze vorhanden sind stellt kein Problem dar (ist sogar eher willkommen), die LKW-Zulassung aber weniger. Zum einen ist die Versicherung vermutlich deutlich teurer, zum anderen gilt es ggf. auch mal Sonntags einen Anhänger zu ziehen. Ich würde das Fahrzeug also gerne als PKW zulassen in D. Ist das möglich ohne das zurück zubauen? Oder erwarten mich da größere Hürden? Hat das schon mal jemand gemacht? Es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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25.06.2024, 12:25
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Das Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhängern gilt nicht für Privatpersonen.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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25.06.2024, 13:16
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1097 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51685 |
Hm. Wären denn die fehlenden Sitze problemlos wieder einzubauen?
Oder wurden irgendwelche Gewinde verschweißt bzw. die hinteren Gurte entfernt? Bei meinem T4 California, der letztes Jahr kurz vor dem H-Kennzeichen dem Motor-Tod erlegen ist, Stand in der ZulBesch. Teil 1: Sitzplätze 4, wahlweise 2 oder 6. Der T4 war als sonstiges KFZ Wohnmobil eingetragen, bei Erstzulassung aber als PKW. Auch aus steuerlichen Gründen. |
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25.06.2024, 20:30
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ich würde das Fahrzeug also gerne als PKW zulassen in D. Ist das möglich ohne das zurück zubauen? Oder erwarten mich da größere Hürden? Hat das schon mal jemand gemacht? Die Kriterien zur Unterscheidung von PKW und LKW finden sich (mutmaßlich für das unbekannte Baujahr) in der Richtlinie 2007/46 EG. für LKW der Aufbauart BB "Van" : Zitat Hat jedoch ein als BB definiertes Fahrzeug mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3 500 kg: — mehr als 6 Sitzplätze außer dem Fahrersitz oder —treffen die beiden folgenden Bedingungen zu: i) die Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz beträgt nicht mehr als 6 und ii) P – (M + N × 68) ≤ N × 68 wird dieses Fahrzeug nicht als Fahrzeug der Klasse N angesehen. Es ist davon auszugehen, dass man die zweiten beiden Bedingungen erfüllen muss, um wieder einen PKW zu sehen. Darin bedeuten: P = technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand in kg M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Anschaulich gesprochen muss also die Personentransportkapazität gleich oder größer als die Gütertransportkapazität sein. Wenn wir der Einfachheit halber mal 1.500 kg Leergewicht und 2.000 kg zulässige Gesamtmasse annehmen, dann wäre bei nur einem Sitzplatz außer dem Fahrersitz die Personentransportkapazität 68 kg, die Gütertransportfähigkeit aber (500-48=) 432 kg. Ganz klar ein LKW. Um kein LKW mehr zu sein muss das Beispielauto nach diesen Regeln also wieder 5 Sitzplätze haben (4*68=272, das ist mehr als die Hälfte von 500) |
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25.06.2024, 21:35
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 28.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90266 |
Ein M1 braucht nur S=1 oder S>1.
Wichtiger ist ja hier, ob die Abgas- und Geräuschvorschriften auch für M1 Fz. eingehalten werden. Ohne weitere Daten vom Fz. kann das also nicht beantwortet werden. |
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25.06.2024, 21:40
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ein M1 braucht nur S=1 oder S>1. Es ging hier um die Unterscheidung zwischen M1 und N1 (bei Vorliegen bestimmter baulicher Merkmale). Zitat Wichtiger ist ja hier, ob die Abgas- und Geräuschvorschriften auch für M1 Fz. eingehalten werden. Ohne weitere Daten vom Fz. kann das also nicht beantwortet werden. Bei einem Fahrzeug das als PKW vom Band gefallen ist sehe ich erstmal keinen Grund daran zu zweifeln, dass es die PKW-Abgasnormen einhält |
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25.06.2024, 21:58
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Ich weiß (ohne es mit Quellen belegen zu können), dass es in Dänemark gängige Praxis war/ist, bei Kombis/SUV die Rücksitzbank auszubauen, um dann ein günstigere Lkw-Zulassung zu bekommen. Dass dazu noch andere Änderungen vorgenommen werden, wäre mir nicht bekannt.
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25.06.2024, 22:11
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Das war hier ja grundsätzlich nicht völlig anders.
Wobei das "Ausbauen" dann auch umfasste, dass ein einfacher Einbau nicht mehr möglich sein durfte. Also Befestigungen für Sitzbank und Gurtverankerungspunkte entweder zuschweißen oder mit Abreißschrauben verschließen. Dass man da viele Jahre nichts mehr von gehört hat hängt wohl damit zusammen, dass die Finanzämter sich irgendwann für die Besteuerung nicht mehr ausschließlich nach der eingetragenen Fahrzeugart gerichtet hatten. |
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27.06.2024, 09:58
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2227 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 |
Danke für eure Antworten.
Konkret geht es um dieses Fahrzeug hier. Die Papiere liegen mir hier noch nicht vor, aber ich merke schon ganz so einfach wird es vermutlich nicht werden. Eine gewisse Zuladung hat der Tiguan ja, da sind 2 Sitze dann vermutlich zu wenig. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
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27.06.2024, 10:34
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 519 Beigetreten: 18.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13039 |
Das sieht auf dem einen Foto so aus, als seien die Rücksitze gar nicht so richtig ausgebaut, sondern nur die Lehnen, und dann 'ne große Plastikwanne darübergedübelt worden...
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29.06.2024, 17:46
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 599 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Nein, die Rückbank ist weg. Es würde mich auch wundern, wenn die mit Leder bezogenen Teile noch dabei wären.
Dafür lassen sich Ledersitze - auch Teile einer Ausstattung - zu gut verkaufen. Ich würde lieber ein anderes Fahrzeug kaufen, eines mit deutschen Papieren, oder eine ganz andere Marke. Ich finde das Angebot nicht sehr attraktiv. |
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01.07.2024, 09:08
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2227 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 |
Danke für eure Antworten.
Ich werde das Thema mit dem Fahrzeug aus Dänemark nicht weiter verfolgen, aktuell habe ich ohnehin etwas Zeit gewonnen. Der Passat meiner Frau hat nämlich (vielleicht aus Angst vor dem Werkstattmeister) spontane Selbstheilung durchlebt, der Fehler ist nicht mehr nachzuvollziehen. Dennoch, ewig wird er es nicht mehr machen, aber ich habe jetzt etwas mehr Zeit. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:23 |