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> laufender Motor bei Lieferfahrzeug
frau_petra
Beitrag 02.07.2024, 09:43
Beitrag #1


Neuling


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Guten Tag,
wir wohnen gegenüber einer Pizzeria (enge Fußgängerzone, wo es nach oben schallt).
Die Pizzeria bekommt (2 x wöchentlich) Lieferung, wobei der Motor des Lieferfahrzeuges ununterbrochen läuft, immer 50 bis 60 min.
Auf meine Nachfrage beim Lieferer erhielt ich zur Antwort, dass das Abstellen des Motors wegen der Kühlung nicht möglich sei. Auf meine Gegenfrage, warum denn das Abladen so lange dauert, erhielt ich zur Antwort, dass der Fahrer zur Einhaltung vorgeschriebener Pausen verpflichtet ist und ich Verständnis haben soll.
Dieser höllische Lärm geht jedoch zu Lasten meiner und meines (schwerbehinderten) Mannes.
Muss ich wirklich Verständnis zeigen, wenn der Fahrer den LKW laufen lässt, nur weil er IN der Pizzeria seine Pause macht?
Danke für eine Antwort.
beste Grüße
Petra
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blackdodge
Beitrag 02.07.2024, 10:23
Beitrag #2


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Willkommen im Verkehrsportal

Ja, es gibt Kühlgeräte welche vom Fahrmotor elektrisch oder hydraulisch angetrieben werden, gibt aber auch Kühlgeräte welche einen eigenen Motor haben (sehr oft lauter als der Fahrmotor)

Ja, der Motor muss zum zwecke der Kühlung auch in der Pause laufen. Du willst ja schließlich auch keine angegammelten Lebensmittel kaufen. (Pause wenn sie in einem Block genommen wird muss mind. 45 min betragen). Wo der Fahrer seine Pause macht ist egal, er darf auch in der Pizzeria.............

Du kannst Dich natürlich bei der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) bzw dem zuständigen Polizeirevier melden und prüfen lassen, ob er tatsächlich eine Pause an dieser Stelle macht. Dazu braucht man aber jmd der auch die Daten lesen und interpretieren kann.


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Explosiv
Beitrag 02.07.2024, 10:47
Beitrag #3


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Man könnte auch abseits der StVO über das Immissionsschutzgesetz versuchen, das Verhalten zu ändern. Lärm messen und beim zuständigen Amt beschweren. Je nach Einordnung als Wohngebiet, Mischgebiet etc. gelten andere Grenzwerte.


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AMenge
Beitrag 02.07.2024, 11:35
Beitrag #4


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Ich würde es erstmal beim Arbeitgeber des Fahrers probieren und dort anfragen, ob der Motor wirklich laufen muss. Vorher würde ich versuchen rauszufinden, ob es tatsächlich der Motor des Fahrzeugs ist oder nicht einfach "nur" das Kühlaggregat.

Meine Frau hatte bei einer ihrer Arbeitsstellen mal ein ähnliches Problem und diese Problem war nach einem Anruf beim Arbeitgeber des Fahrers gelöst.
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frau_petra
Beitrag 02.07.2024, 12:24
Beitrag #5


Neuling


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Der Arbeitgeber hat mir gesagt, dass der Motor laufen muss, damit die Kühlung funktioniert.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 02.07.2024, 13:38
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Schorsch
Beitrag 02.07.2024, 12:34
Beitrag #6


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Der parkt in der Fußgängerzone, wo wahrscheinlich nur zur Anlieferung gehalten werden darf? Pause machen ist aber nicht Anlieferung.
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frau_petra
Beitrag 02.07.2024, 12:49
Beitrag #7


Neuling


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Vielen vielen Dank! Das ist natürlich ein Grund, warum ich das Ordnungsamt einschalten kann.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.07.2024, 21:22
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 02.07.2024, 15:04
Beitrag #8


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Muss es immer gleich das Ordnungsamt sein?

Wie @Blackdodge schon schrieb, Du möchtest doch auch, dass bei der Ware die Du kaufst die Kühlkette nicht unterbrochen wird/wurde.

Ich würde es ja eher verstehen wenn das täglich und das auch noch zu Ruhezeiten (morgens/nachts/abends) passieren würde, aber für zweimal die Woche 50-60 Minuten so ein Fass aufzumachen finde ich persönlich völlig daneben.

Die kurze Zeit macht man eben das betreffende Fenster zu und gut ist’s….


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der unverbesserliche
Beitrag 02.07.2024, 15:30
Beitrag #9


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Ich hab vor 20. Jahren ein Haus direkt neben der Kirche gekauft. Ich würde mir niemals erlauben wegen den Glocken ein Fass auf zu machen. Weil @ frau Petra, wer war zu erst da die Fußgängerzone mit Geschäften oder DU? Aber heute meint ja jeder, ich ziehe da hin und verändere danach die Welt um mir. So wie es mir passt.
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MsTaxi
Beitrag 02.07.2024, 16:34
Beitrag #10


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Ich finde auch, dass die Einschaltung des Ordnungsamtes ein klassisches Kanonen auf Spatzen schießen wäre. Alle anderen Liefer-LKW, deren Be- und Entladevorgänge ebenfalls beträchtlichen Lärm entwickeln (können), stören euch nicht? Ein bißchen mehr Gelassenheit wäre vielleicht angebracht. Ich wohne in einem Pflegeheim, in dem jeden Tag mehrere Paketdienste und Lieferanten aus und ein fahren, da regt sich kein Mensch auf.


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dopero
Beitrag 02.07.2024, 17:15
Beitrag #11


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Bin der Meinung, dass das abfeiern der notwendigen Pause in der Fußgängerzone, gar nicht geht. Erstens weil das nichts mit Anlieferung zu tun hat und zweitens weil es andere mehr als vermeidbar belästigt.
Mich wundert zudem, dass hier das Ordnungsamt anscheinend nicht selbst tätig wird. Zu Zeiten meines Zivildienstes haben wir regelmäßig nach 3 Minuten mit dem verschlossenen Behinderentansportfahrzeug in der Fußgängerzone einen Zettel bekommen. Die notwendige Begleitung des Fahrgastes zum Arzt musste dann jedes Mal im Nachhinein nachgewiesen werden.
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F117
Beitrag 02.07.2024, 22:04
Beitrag #12


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Ich schließe mich @dopero an und bin so gar nicht @Q-Treiberins Ansicht. Unnötig laufende Motoren (ja ich weiß, der Fall liegt hier anders, aber trotzdem) machen mich kirre. Auf dem Nachbargelände meines Jobs übernachten reichlich LKW-Fahrer in ihren Fahrzeugen, und irgendwie haben die wohl gelernt, dass ein großvolumiger Motor unbedingt im Stand warmlaufen muss, während der Fahrt aufzuwärmen muss unbedingt vermieden werden. Genauso regt mich die Zündschlüsselallergie aller Lieferfahrer auf, die meinen, dass alle Anlasser dieser Welt nach dem 3. Mal benutzen kaputt gehen.

Und zu der Pizzeria: Welcher Lieferfahrer dieser Welt kann jede seiner Routen so planen, dass er immer genau an dieser einen Pizzeria seine 4 Stunden-Pause machen muss? Wenn der noch mehr zu liefern hat, muss er weiterfahren. Dann kann es ja mal vorkommen, dass er zufällig passend zur Pause dort ist. Aber jedesmal? Zweimal die Woche? Sorry, aber an solche Planung glaube ich nicht. Von daher ist das Ordnungsamt nicht die Spatzenkanone, sondern der legitime Vorgang, dem einen Riegel vorzuschieben.


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Söne spitze Steine
Beitrag 03.07.2024, 02:44
Beitrag #13


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Halten wir fest: Fußgängerzone. Eine Fußgängerzone darf nur soweit für andere Verkehrsarten freigegeben werden, solange der eigentliche Widmungszweck – ein sicherer Bereich für Fußgänger – nicht gefährtdet ist. Das ist in der Regel bei einer Freigabe der Fußgängerzone durch Zusatzzeichen wie „Lieferverkehr zwischen 9 und 11 Uhr frei“ gegeben.

Die hM von „Lieferverkehr frei“ (herrschende Meinung) dieses Zusatzes bedeutet: Mehl und Dönerspieße anliefern ja, Pizza und Döner abholen: nein. Es muß sich um gewerblichen Lieferverkehr handeln (1), und der hat anzuliefern und wieder zu verschwinden (2).

(1) Gewerblicher Lieferverkehr ist Be- und Entladen von Waren, die gewerblich zum Betrieb eines Gewerbes in der Fußgängerzone benötgt wird.

Darunter fallen z:b. die Anlieferung von Waren, die im Elnzelhandel veräußert werden. Oder Roh- und Hilfstoffe, aus denen dann Waren wie Döner oder Brötchen zwecks Verkauf hergestellt werden.

Nicht darunter fallen das „Beladen“ privater PKW für in der Fußgängerzone erworbene Waren, Pizza-/Döner-Lieferdienste die in einem in der Fußgängerzone gelegenen Laden zubereitere Pizza/Döner an Endverbraucher ausliefern.

(2) Die Berechtigung zum Befahren der Fußgängerzone beschränkt sich in der Regel auf den Vorgang des Be- und Entladens. Das Parken und Kaffeetrinken ist nicht.

Zwar könnte man argumentieren, ein Fahrzeuigführer (Fzf) könne ja mal zufällig in der Fußgängerzone stehen, wenn er seine gesetzliche Pause antreten muß und daher nicht unverzüglich wieder wegfahren kann.

Ein gewerblicher Fzf kann aber auch nicht einfach mitten auf der Autobahn oder der Straße anhalten, sondern muß rechtzeitig einen Parkplatz aufsuchen, wo er nach StVO parken darf. Die Probleme, die Fernfahrer auf den Autobahnen mit überfüllten Rastanlagen haben, wo sie dann nach dem zweiten oder dritten überfüllten Parkplatz einfach auf dem Seitenstreifen stehenbleiben, dürfte es in der (räumlich begrenzten) Fußgängerzone nicht geben.

(3) Je nach Bundesland kann es aber Abweichungen geben, was die Ordnungsbehörden tatsächlich verfolgen. MWn den einzigen „Falschparkererlaß“ im Sinne der StVO bzw. des obenstehenden hat das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg an die kommunalen Behörden herausgegeben. Ob die Behörden gegen 45 Minuten Motorlärm in der Fußgängerzone vorgehen, sehen einige Behörden in ihrem „Ermesssen“.

Eine weitere Möglichkeit ist die sog. Privatanzeige bei der kommunal zuständigen Bußgeldstelle. Einige Kommunen bieten dazu Online-Formulare auf deren Website an.


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Acki
Beitrag 03.07.2024, 05:38
Beitrag #14


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Zitat (F117 @ 02.07.2024, 22:04) *
irgendwie haben die wohl gelernt, dass ein großvolumiger Motor unbedingt im Stand warmlaufen muss, während der Fahrt aufzuwärmen muss unbedingt vermieden werden.

Warmlaufen? Geht es da nicht eher ums Druck aufbauen für die Bremse?

Gruß Acki
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FiveBucks
Beitrag 03.07.2024, 10:49
Beitrag #15


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Zitat (Acki @ 03.07.2024, 06:38) *
Warmlaufen? Geht es da nicht eher ums Druck aufbauen für die Bremse?

Gruß Acki

Ja, früher war das so.
Zur heutigen Zeit, wenn die Bremsanlage dicht ist, muss man das nicht mehr machen.
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Acki
Beitrag 03.07.2024, 12:27
Beitrag #16


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Zitat (FiveBucks @ 03.07.2024, 10:49) *
wenn die Bremsanlage dicht ist, muss man das nicht mehr machen.

Eben ... wenn
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frau_petra
Beitrag 03.07.2024, 14:53
Beitrag #17


Neuling


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Zitat (Söne spitze Steine @ 03.07.2024, 03:44) *
Halten wir fest: Fußgängerzone. Eine Fußgängerzone darf nur soweit für andere Verkehrsarten freigegeben werden, solange der eigentliche Widmungszweck – ein sicherer Bereich für Fußgänger – nicht gefährtdet ist.


herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort. Gibt es hierfür auch einen passenden Pargrafen aus der StVO?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 04.07.2024, 12:43
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat und Doppelposting gelöscht
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Tanker
Beitrag 03.07.2024, 18:47
Beitrag #18


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Zitat
Ja, früher war das so.
Zur heutigen Zeit, wenn die Bremsanlage dicht ist, muss man das nicht mehr machen.


An manchen LKW gibt es manchmal noch mehr Luftverbraucher. ZB. Silofahrzeuge (Bäckereien). Bei Tankern gehts auch nur bei Gewerbebetrieben. Privathaushalte durfte ich ja nicht beliefern. Als was zählen dann Freiberufler? Was ist eigentlich der Unterschied wenn ich eine Spediton beauftrage um um zu ziehen oder mir einen LKW miete und den Umzug selbst mache? Denn der Eine darf ja, der andere nicht.
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Söne spitze Steine
Beitrag 04.07.2024, 00:18
Beitrag #19


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Zitat (frau_petra @ 03.07.2024, 14:53) *
Gibt es dafür auch einen Paragraphen in der StVO?


Das ist mit der STVO etwas komplizierter. § 41 Absatz 1 StVO verweist auf die Anlage 2. Dort ist u.a. zu VZ 242.1 „Fußgängerzone“ aufgeführt:

1.Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen.

2.Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung einer Fußgängerzone für eine andere Verkehrsart erlaubt, dann gilt für den Fahrverkehr Nummer 2 zu Zeichen 239 entsprechend.

Das 239 ist der Gehweg, da heißt es in Nr. 2:
2- Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Einige Urteile zu dem Zusatzzeichen „Lieferverkehr frei“ gibt es hier.

Und hier gibt es noch ein Urteil (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1991 - 5 S 1791/90) zu den Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung, um außerhalb der per Zusatzzeichen erlaubten Zeiten die Zone befahren zu dürfen. An die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung „sind strenge Anforderungen zu stellen“. Weil nämlich sonst im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der bloßen Behauptung, nicht innerhalb der erlaubten Lieferzeiten liefern zu können, jeder Hansel ein Anrecht auf eine Genehmigung hätte, der diese Behauptung aufstellt.

Und:
Zitat
Rn. 30). Darauf dürfen Fußgänger in einem Fußgängerbereich vertrauen. Das Befahren eines Fußgängerbereichs mit Kraftfahrzeugen – auch nur zum Parken – birgt deshalb abstrakt die Gefahr einer Kollision mit Fußgängern und beeinträchtigt schon deshalb die Funktion des Fußgängerbereichs.

Zum Abschleppen eines Fahrzeugs aus der Fußgängerzone. (Das Abschleppen ist ein Verwaltungsakt, gegen den vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden muß. Bußgeldsachen selbst sind Zivilrecht und daher das Amtsgericht zuständig.)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.03.2015 - 3 L 201/11


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F117
Beitrag 04.07.2024, 11:41
Beitrag #20


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Ihr könnt mir durchaus glauben, wenn ich schreibe, dass die Motoren warm laufen und nicht Luft für die Kessel gefördert werden muss.


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Kühltaxi
Beitrag 21.07.2024, 13:24
Beitrag #21


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Zitat (blackdodge @ 02.07.2024, 11:23) *
Ja, es gibt Kühlgeräte welche vom Fahrmotor elektrisch oder hydraulisch angetrieben werden, gibt aber auch Kühlgeräte welche einen eigenen Motor haben (sehr oft lauter als der Fahrmotor)

Den Standard für Fahrmotorantrieb hast du vergessen, der Kühlkompressor hängt vollmechanisch über Keilriemen (meistens ein separater) direkt an der Kurbelwelle, wie ein Klimakompressor (ist technisch auch das gleiche nur etwas größer). Ausgeschaltet wird er über eine elektromagnetische Kupplung von seiner Antriebsscheibe entkuppelt, ebenfalls genau wie ein Klimakompressor.

Elektrisch und hydraulisch ist schon sehr exotisch, gibt es nur in wenigen Sonderfällen, weil es ist teuer, umständlich und paarmal energieformumwandelnd was den Wirkungsgrad drückt. Da ist Separatmotorantrieb mit kleinem Diesel wenn Direktantrieb vom Fahrmotor nicht geht auch meistens sinnvoller.


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automatix
Beitrag 21.07.2024, 20:39
Beitrag #22


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Zitat (F117 @ 02.07.2024, 23:04) *
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Und zu der Pizzeria: Welcher Lieferfahrer dieser Welt kann jede seiner Routen so planen, dass er immer genau an dieser einen Pizzeria seine 4 Stunden-Pause machen muss? Wenn der noch mehr zu liefern hat, muss er weiterfahren. Dann kann es ja mal vorkommen, dass er zufällig passend zur Pause dort ist. Aber jedesmal? Zweimal die Woche? Sorry, aber an solche Planung glaube ich nicht. Von daher ist das Ordnungsamt nicht die Spatzenkanone, sondern der legitime Vorgang, dem einen Riegel vorzuschieben.


mei, als einer, der auch in den Städten ausliefert kann ich dir sagen, je nach Art der Kunden und Größe des LKWs sind die Plätze, wo man seine Pause machen kann oft sehr dünn gesät. und wenn er da die Chance hat diese zu machen wird er die nutzen.


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F117
Beitrag 22.07.2024, 09:02
Beitrag #23


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Das ändert aber nichts daran, dass das eine Interessenkollision erzeugt. Das Problem des einen "Wo soll ich Pause machen?" kann nicht das Problem des anderen (Ruhebedürfnis) aushebeln. Das erinnert mich an diesen Thread, wo auch der eine das Recht des anderen beschneidet.


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automatix
Beitrag 22.07.2024, 13:44
Beitrag #24


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die Pause ist ja kein Bedürfnis, die Pause ist Gesetz und der Fahrer muß sich an die Gesetze halten. Und ja, mich störts auch massiv, wenn ich während der Pause die Kühlung laufen lassen muß, aber was soll ich machen? Müßte ich diese blöde Pause nicht machen, ich würde sie nicht machen (mich trifft fast immer nur die Arbeitsgesetz Pause nach 6 h, fast nie die Lenkzeitpause), weil ich das nicht als Pause oder Erholung finde, mit dem LKW mit laufender Kühlung irgendwo sinnlos rumzustehen, wo man nichts machen kann, weil man ja das laufende Auto nicht verlassen sollte und es an den meisten Parkplätzen auch gar keine Möglichkeit gibt irgnedwas zu machen.


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F117
Beitrag 22.07.2024, 14:03
Beitrag #25


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Und was machst Du, wenn die Pause mitten auf der Autobahn ihre Pflicht fordert? Auf den Pannenstreifen fahren und warten?

Natürlich nicht. Warum dann in einer Wohngegend/Fußgängerzone/... ?


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Beitrag 22.07.2024, 19:47
Beitrag #26


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Wenn du solche Kunden belieferst, dann fährst du halt den ganzen Arbeitstag in der Wohngegend/Fußgängerzone rum - und versuch du mal in München einen Parkplatz zu finden, wo du 45 Minuten stehen kannst mit laufender Kühlung ohne daß dir irgendein Anwohner mit der Polizei droht.... und 30 Minuten raus fahren aus der Stadt um dann irgendwo einen zu finden ist halt auch blöde....

Auf der Autobahn ist es das gleiche, wenn die Pause fällig ist muß ich den nächsten Parkplatz nehmen, der kommt, da kann ich dann auch nicht eine Stunde überziehen um mir einen Parkplatz zu suchen, den ich schöner finde.
Und wenn du deine Kunden und Strecken einigermaßen kennst, dann weißt du, wo du wann stehen bleiben mußt um die Karte sauber zu halten.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.07.2024, 21:16
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F117
Beitrag 22.07.2024, 20:43
Beitrag #27


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(Hinweis: Dein Vollzitat ist hierzuforum unerwünscht, weil Du auf das direkte Vorposting antwortest)

Kann ich nachvollziehen, ist aber nicht das Problem des lärmbelästigten und daher genervten Anwohner, der ein Recht (!) auf Ruhe hat, sondern Deines (oder das eures Disponenten). Ein FuZo ist schlicht kein Pausenparkplatz für LKW., eine Wohnsiedlung ganz sicher auch nicht.

Dein Problem haben täglich hunderte von Truckern auf den Autobahnen, weil es für die zuwenige Parkplätze an den BAB gibt. Die müssten doch dann einfach auch nur zeitlich passend irgendeine Abfahrt runter und im nächsten Ort rechts ran. Macht aber irgendwie keiner think.gif


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Tanker
Beitrag 23.07.2024, 11:51
Beitrag #28


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Welche Ruhe meinst du? Bei den meisten bei uns im Dorf ist um 6.00 die Nachtruhe vorbei. Und um 23.00 begint sie auch nicht unbedingt. Ach ja, ich wohne in einer Einflugschneisse eines Flughafens. Oder in deiner Nachbarschaft wird gerade gebaut. Oder du wenn du nur zu bestimmten Zeiten deinen Rasen mähen darfst, aber vor deinem Haus der städtische Gärter den Rasen mäht. Und Ruhe in einer Stadt? Oder um diese Jahreszeit auf dem Dorf (Ernte)? Wieviele Beispiele soll ich noch bringen?
Warum wohl habe ich keine Lust mehr mir ein paar Euro hinzu zu verdienen? Da sammle ich lieber Flaschen! Ist einfach weniger Stress.
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F117
Beitrag 24.07.2024, 07:52
Beitrag #29


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Seufz ...

Ruhe entsteht, wenn *VERMEIDBARER* Lärm unterbleibt. Weder kannst Du den Flughafen verschieben noch den Acker. Über den Rest denk einfach selbst noch einmal nach.


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automatix
Beitrag 24.07.2024, 16:27
Beitrag #30


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ich kann aber auch nichts dafür, wenn Kunden in Fußgängerzonen und Wohngebieten sind - und ich kann auch nichts für Arbeitszeitgesetz und die Vorschriften der Lenk und Ruhezeiten - und ich kann auch nichts dafür, wenn meine Firma so disponiert, wie sie disponiert und ich kann auch nichts dafür, wenn das vielleicht der einzige geeignete Parkplatz ist, um meine Pause in legalen Rahmen zu machen. Ja, in einer perfekten Welt gings anders, aber die Welt ist halt nicht perfekt


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F117
Beitrag 24.07.2024, 19:42
Beitrag #31


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Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Wenn Du mehrmals so disponiert wirst, dass Du Deine Pause an unzulässiger Stelle machen musst, ist das Gespräch in der Firma Pflicht. *Du* musst etwas ändern, nicht der Anwohner bessere Fenster einbauen lassen.


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Tanker
Beitrag 24.07.2024, 21:35
Beitrag #32


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Zitat (F117 @ 24.07.2024, 08:52) *
Seufz ...

Ruhe entsteht, wenn *VERMEIDBARER* Lärm unterbleibt. Weder kannst Du den Flughafen verschieben noch den Acker. Über den Rest denk einfach selbst noch einmal nach.


Ach ja, wie denn? think.gif Wenn eben das Hintergrundrauschen, sprich Lärm durch anderes als mein LKW, schon eine bestimmte Lautstärke hat dann hilft es auch nichts wenn ich den Motor abstelle. Denn dann ist trotzdem genügend Lärm vorhanden um zu stören. rolleyes.gif Oder anders ausgedrückt, so lange der errechnete Durchscnittslärmgrenzwert für das Gebiet nicht überschritten wird ist doch alles in Ordnung. shutup.gif
Um es mit Wilhelm Busch zu sagen: Musik wird störend oft empfunden, dieweil sie mit Geräusch verbunden.
Woher weißt du dass die Stelle unzulässig ist? Dann wäre es einfach einen zu verjagen. Sprich Strafzettel.
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SeriousSam
Beitrag 25.07.2024, 12:41
Beitrag #33


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Zitat (automatix @ 24.07.2024, 16:27) *
und ich kann auch nichts dafür, wenn meine Firma so disponiert, wie sie disponiert

Wenn deine Firma also so disponiert, dass du mit 80 durch die Stadt fahren musst um die Tour zu schaffen dann könntest du da also auch wenig machen und machst das dann auch so? Oder so dass du ständig überladen bist? blink.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.07.2024, 14:00
Beitrag #34


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Ich finde, eine Tour sollte SO disponiert sein, dass sie zu schaffen ist unter Berücksichtigung
- der reinen Fahrzeit bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit;
- verkehrsbedingter Aufenthalte wie "übliche" Staus, rote Ampeln und geschlossene Bahnschranken;
- der üblichen Lade- und Entladezeiten;
- der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten.

Ich halte es aber für etwas übertrieben, wenn man vom Disponenten verlangt, dass er für jede Pause auch noch die Fahrzeiten für das Verlassen des Stadtgebiets uns die Rückkehr zum Kunden einkalkulieren soll.

Doc



P.S.
mal zwei Dummie-Fragen:

1.
Sind Aggregat und Wärmedämmung eines Kühltrans wirklich so schwach dimensioniert, dass die Kühlmaschine permanent laufen muss?
Der Tiefkühlschrank in unserer Küche springt nur relativ selten an - und ist dann kaum zu hören.

2.
Hat die Batterie eines Kühltransporters wirklich so wenig Kapazität, dass sie nicht in der Lage ist, das Kühlaggregat für einige Zeit ALLEIN mit Strom zu versorgen?


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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automatix
Beitrag 25.07.2024, 15:12
Beitrag #35


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gut, mein Auflieger hat schon ein paar Jahre auf dem Buckel, aber vom Lärm her spielts eigentlich keine Rolle, ob das Aggregat vom Motor angetrieben wird oder vom Strom.
Akku haben wir keinen.

Und da haben wir halt den nächsten Punkt:
selbst wenn der Disponent irgendwo einen tollen Ort für die Pause mit einplanen würde ist halt oft genug die Frage, schafft man es rechtzeitig dahin (Staus, blockierte Ladestellen usw. kann man ja nicht vorhersehen...

Zitat (SeriousSam @ 25.07.2024, 13:41) *
Zitat (automatix @ 24.07.2024, 16:27) *
und ich kann auch nichts dafür, wenn meine Firma so disponiert, wie sie disponiert

Wenn deine Firma also so disponiert, dass du mit 80 durch die Stadt fahren musst um die Tour zu schaffen dann könntest du da also auch wenig machen und machst das dann auch so? Oder so dass du ständig überladen bist? blink.gif


wäre das der Fall würde mich mir natürlich eine andere Firma suchen - aber es macht halt Sinn, wenn es geht, die Kunden so zu legen daß man diese nah beisammen hat - und da kommt dann halt ein paar Stunden nicht aus der Stadt raus - und entsprechend muß man die Pause halt auch in der Stadt machen und in der Stadt hast du immer das Problem daß jemand jammert du wärst zu laut


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F117
Beitrag 25.07.2024, 16:07
Beitrag #36


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Wie lange ist eigentlich die nach AZG vorgeschriebene Pause?


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Tanker
Beitrag 25.07.2024, 22:19
Beitrag #37


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Kommt drauf an. Nach Nach ArbZG bei bis zu 9 Std. 30 Minuten bei mehr als 9 Std. eben 45 Minuten. Aber für BKF gilt auch noch das Fahrpersonalgesetz ( FPersG). D.h. heißt nach 4,5 Stunden Lenkzeit müssen 45 Minuten Pause gemacht werden müssen. Beides ist verbunden. Wenn der BKF keine 4,5 Stunden Lenkzeit zusammenbringt muß er spätestes nach 6 Stunden eine Pause machen. Aber nicht nur 30 Minuten sondern 45 Minuten. Wobei die Pause auch aufgeteilt werden kann in einmal 15 Min. und einmal 30 Min. Aber innerhalb der 6 Stunden. Früher waren sogar 3 mal 15 Min. erlaubt. Habe ich früher auch gerne genuzt. Den ich bin ein Fan k urzer aber häufiger Pausen. Da das nicht mehr geht habe ich die Pausen oft in 15 und 30 Minuten gesplittet. Da ich eh im Nahverkehr unterwegs war und da eh ne Stunde Mittag mir abgezogen wurde, habe ich eben eine Stunde Pause gemacht. Und noch was, die bekannte "Schichtzeit" gibt es nicht. Das ist nur die Zeit zwischen den Ruhepausen. Es steht aber nirgeds, dass wenn der LKW steht und die Zündung aus ist und der Tacho automatisch auf Pause schaltet das auch wirlich Pause ist. Also Zündung wieder wieder an zum abladen und den Tacho wieder auf Arbeitzeit stellen oder als Alternative die Fahrerkarte entfernen und nach der angelichen Pause wieder stecken und einen Nachtrag machen. Aber wer weiß das schon?
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Kühltaxi
Beitrag 03.08.2024, 09:17
Beitrag #38


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 25.07.2024, 15:00) *
1.
Sind Aggregat und Wärmedämmung eines Kühltrans wirklich so schwach dimensioniert, dass die Kühlmaschine permanent laufen muss?
Der Tiefkühlschrank in unserer Küche springt nur relativ selten an - und ist dann kaum zu hören.
2.
Hat die Batterie eines Kühltransporters wirklich so wenig Kapazität, dass sie nicht in der Lage ist, das Kühlaggregat für einige Zeit ALLEIN mit Strom zu versorgen?

1.
Nein, solange man die Tür zuläßt. Die wird im Themenfall aber wohl geöffnet. Dann hängt es stark von der Außentemperatur und ob Vorhänge vorhanden sind ab wie schnell sich der Laderaum aufwärmt.
2.
Die Batterie eines Kühltransporters versorgt nur die Kühlungselektrik inklusive Lüfter. Damit kann man bestenfalls nur etwas Restkälte aus dem Verdampfer rausblasen wenn der Motor steht. Der Kompressor wird wenn er keinen eigenen kleinen Diesel hat vom Fahrmotor über Keilriemen direkt angetrieben, wie ein Klimakompressor wenn die Klimaanlage keine Standklimaanlage ist. Es gibt nur in ganz seltenen Ausnahmefällen schon mal extra Pufferbatterien für den Kompressorantrieb. Dann mußt du aber auch extra Generator und extra Elektromotor haben, wie bei einer dieselelektrischen Lok, und so Geraffel tut sich ohne Not keiner an.


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"Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat."
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.08.2024, 13:37
Beitrag #39


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blackdodge
Beitrag 03.08.2024, 18:47
Beitrag #40


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ich kenne aus meiner Fahrpraxis noch 2 andere Bauformen.


bei Thermoking gab es die Version der hydraulischen Kraftübertragung von Pumpe am Fahrmotor über Rohrleitungen zum Hydraulikmotor im Aggregat.

ähnlichesgab es bei Carrier, nur auf elektrischer Basis, also Zusatzgenerator am Fahrmotor und Elektroantrieb für die Pumpe im Aggregat.

Bei beiden waren Frische- wie auch TK-Temperaturen möglich. Heizung leider nicht da hier das Warmwasser des Dieselaggregates gebraucht wurde.


Bei beiden Versionen war der Lauf des Motors zur Kühlung notwendig. (wir hatten damals immer einen 2. Schlüssel dabei.) Ach so, nochwas, bei allen Fahrzeug- Kühlaggregaten erfolgt mehrfach am Tage eine automatisch gesteuerte Abtauung des Aggregates


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Kühltaxi
Beitrag 19.08.2024, 09:30
Beitrag #41


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Aber bei Aufliegern und/oder Anhängern, oder? Bei Solofahrzeugen sehe ich keinerlei Sinn für sowas. Erinnere mich auch noch an alte Aldi-Kühlsattelzüge die zusätzlich hinter dem Führerhaus bei Strom und Bremsluft eine sichtbare Hydraulikkupplung für die Kühlung hatten. Aber wie ich schon schrieb, heute gibt es da nur noch den Eigenantrieb.

Für Kühlcontainer gab es übrigens mal Aggregatchassis mit einem 400-V-Aggregat, vorne oder Unterflur. Sieht man aber auch nicht mehr, wird wohl heute auch irgendwie anders gelöst.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:24