Zulassungsbescheinigung teil 1 verloren |
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Zulassungsbescheinigung teil 1 verloren |
04.07.2024, 20:37
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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 04.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91867 |
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04.07.2024, 20:38
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Zur Zulassungsstelle gehen und denen das dort genau so mitteilen.
Da wird es einen Weg geben. |
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04.07.2024, 23:30
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Und beim nächsten Posting mal über Punkt und Komma nachdenken. Dein Geschreibsel ist mehr als schlecht lesbar.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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05.07.2024, 07:53
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Wenn du weißt bei welcher Organisation du deine HU hast machen lassen kannst du dort eine Zweitschrift bekommen.
Falls du die noch brauchst. Da du "keine HU machen kannst" ist die letzte vermutlich schon 2 Jahre her? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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05.07.2024, 15:49
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Nein, er braucht den Nachweis der HU, damit die Zulassungsstelle eine neue ZB1 drucken kann. Zur HU kann das Auto nicht, weil es wegen einem Defekt (nehme ich an) nicht fährt.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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05.07.2024, 20:16
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ich bin mir absolut sicher, dass man ein Auto auch ohne ZBI stilllegen kann...
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06.07.2024, 08:04
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Und wie geht das? In der FZV wird bei der "normalen" Außerbetriebsetzung (§ 16) gefordert, dass die ZB 1 bei der Behörde vorgelegt wird. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung (§§ 24, 25) muss der Sicherheitscode der ZB 1 erfasst und verifiziert werden.
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06.07.2024, 11:39
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
die fehende HU-Bescheinigung sollte kein Problem sein, da vor 2 Jahren die HU auch schon im Zevis erfasst wurde (inkl der vorhandenen Mängel)
-------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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06.07.2024, 13:37
Beitrag
#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 43 Beigetreten: 24.12.2022 Mitglieds-Nr.: 90259 |
Abmelden geht trotzdem!
Einfach zur Zulassungsstelle und das Anliegen vortagen. Es wird dann in einem Arbeitsgang eine neue ZBI ausgestellt (da wird dann halt die abgelaufene HU eingedruckt) und im gleichen Zug die Außerbetriebsetzung vermerkt. |
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06.07.2024, 16:50
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
IMHO ist das von der Software der Zulassungsstelle abhängig, mir hat mal eine Mitarbeiterin gesagt, sie könne bei der HU-Fäligkeit kein Datum in der Vergangenheit angeben, dann würde der Druckjob zurückgewiesen. Mag sich aber mittlerweile geändert haben.
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It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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06.07.2024, 20:12
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
IMHO ist das von der Software der Zulassungsstelle abhängig,... Echt? Da wäre es mir ja noch lieber, wenn es von der Tagesform der Beamten abhängt.Die können zumindest auch mal gut drauf sein. -------------------- Wer bremst hat Angst
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08.07.2024, 08:56
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 188 Beigetreten: 12.04.2006 Wohnort: OWL Mitglieds-Nr.: 18415 |
IMHO ist das von der Software der Zulassungsstelle abhängig, mir hat mal eine Mitarbeiterin gesagt, sie könne bei der HU-Fäligkeit kein Datum in der Vergangenheit angeben, dann würde der Druckjob zurückgewiesen. Mag sich aber mittlerweile geändert haben. Das bedeutet, wenn ich jetzt mein altes Wohnmobil abmelden will, bei dem die HU schon seit 3 Jahren überfällig ist, das geht garnicht? Da muss ein Denkfehler vorliegen |
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08.07.2024, 09:07
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die von dir zitierte Aussage bezieht sich nach meinem Verständnis nicht auf die Abmeldung sondern auf die Ausstellung einer ZB 1, die softwarbedingt nur mit gültiger HU möglich ist.
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08.07.2024, 12:12
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Und für die Abmeldung braucht man eine ZB I.
(Weil da ja die Abmeldung vermerkt wird und man die ggf. bei der Wiederzulassung vorlegen muss). Ein Teufelskreis |
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08.07.2024, 12:16
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1940 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
@Jens: Genau so.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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08.07.2024, 12:41
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 328 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat Und für die Abmeldung braucht man eine ZB I. Dem mochte ich widersprechen. Ich habe schon das ein oder andere Auto aus Deutschland exportiert und fur die Abmeldung reichte mal nur der Kaufvertrag, mal nur die alten Kennzeichen oder die neue auslandische Zulassung. ZB1 und 2 werden immer im Ausland einkassiert und ich hatte noch nie ein Problem das Auto in DE ohne die kompletten Papiere abzumelden. Und wenn das Amt sich weigert und das Auto eh permanent abgemeldet werden soll, einfach auf Papier an einen auslandischen Freund "verkaufen" und der geht es dann abmelden |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:45 |