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> Zulassungsbescheinigung teil 1 verloren
Willi54321
Beitrag 04.07.2024, 20:37
Beitrag #1


Neuling


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Ich habe ein kleines Problem ich habe meine zulassungsbescheinigung teil 1 verloren und habe mein letzten HU breicht auch verloren und kann kein TÜV machen da mein Auto nicht mehr fährt und ich es abmelden will was kann ich da am besten machen vielen dank im voraus
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hk_do
Beitrag 04.07.2024, 20:38
Beitrag #2


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Zur Zulassungsstelle gehen und denen das dort genau so mitteilen.

Da wird es einen Weg geben.

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F117
Beitrag 04.07.2024, 23:30
Beitrag #3


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Und beim nächsten Posting mal über Punkt und Komma nachdenken. Dein Geschreibsel ist mehr als schlecht lesbar.


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haschee
Beitrag 05.07.2024, 07:53
Beitrag #4


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Wenn du weißt bei welcher Organisation du deine HU hast machen lassen kannst du dort eine Zweitschrift bekommen.


Falls du die noch brauchst. think.gif wavey.gif
Da du "keine HU machen kannst" ist die letzte vermutlich schon 2 Jahre her?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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F117
Beitrag 05.07.2024, 15:49
Beitrag #5


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Nein, er braucht den Nachweis der HU, damit die Zulassungsstelle eine neue ZB1 drucken kann. Zur HU kann das Auto nicht, weil es wegen einem Defekt (nehme ich an) nicht fährt.


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hk_do
Beitrag 05.07.2024, 20:16
Beitrag #6


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Ich bin mir absolut sicher, dass man ein Auto auch ohne ZBI stilllegen kann...

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Jens
Beitrag 06.07.2024, 08:04
Beitrag #7


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Und wie geht das? In der FZV wird bei der "normalen" Außerbetriebsetzung (§ 16) gefordert, dass die ZB 1 bei der Behörde vorgelegt wird. Bei der internetbasierten Außerbetriebsetzung (§§ 24, 25) muss der Sicherheitscode der ZB 1 erfasst und verifiziert werden. think.gif


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blackdodge
Beitrag 06.07.2024, 11:39
Beitrag #8


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die fehende HU-Bescheinigung sollte kein Problem sein, da vor 2 Jahren die HU auch schon im Zevis erfasst wurde (inkl der vorhandenen Mängel)


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TT22
Beitrag 06.07.2024, 13:37
Beitrag #9


Neuling
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Abmelden geht trotzdem!

Einfach zur Zulassungsstelle und das Anliegen vortagen.

Es wird dann in einem Arbeitsgang eine neue ZBI ausgestellt (da wird dann halt die abgelaufene HU eingedruckt) und im gleichen Zug die Außerbetriebsetzung vermerkt.
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F117
Beitrag 06.07.2024, 16:50
Beitrag #10


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IMHO ist das von der Software der Zulassungsstelle abhängig, mir hat mal eine Mitarbeiterin gesagt, sie könne bei der HU-Fäligkeit kein Datum in der Vergangenheit angeben, dann würde der Druckjob zurückgewiesen. Mag sich aber mittlerweile geändert haben.


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Ernschtl
Beitrag 06.07.2024, 20:12
Beitrag #11


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QUOTE (F117 @ 06.07.2024, 17:50) *
IMHO ist das von der Software der Zulassungsstelle abhängig,...
Echt? Da wäre es mir ja noch lieber, wenn es von der Tagesform der Beamten abhängt.
Die können zumindest auch mal gut drauf sein.


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Gorm
Beitrag 08.07.2024, 08:56
Beitrag #12


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Zitat (F117 @ 06.07.2024, 16:50) *
IMHO ist das von der Software der Zulassungsstelle abhängig, mir hat mal eine Mitarbeiterin gesagt, sie könne bei der HU-Fäligkeit kein Datum in der Vergangenheit angeben, dann würde der Druckjob zurückgewiesen. Mag sich aber mittlerweile geändert haben.

Das bedeutet, wenn ich jetzt mein altes Wohnmobil abmelden will, bei dem die HU schon seit 3 Jahren überfällig ist, das geht garnicht?
Da muss ein Denkfehler vorliegen blink.gif
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Jens
Beitrag 08.07.2024, 09:07
Beitrag #13


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Die von dir zitierte Aussage bezieht sich nach meinem Verständnis nicht auf die Abmeldung sondern auf die Ausstellung einer ZB 1, die softwarbedingt nur mit gültiger HU möglich ist.


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hk_do
Beitrag 08.07.2024, 12:12
Beitrag #14


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Und für die Abmeldung braucht man eine ZB I.

(Weil da ja die Abmeldung vermerkt wird und man die ggf. bei der Wiederzulassung vorlegen muss).

Ein Teufelskreis unsure.gif
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F117
Beitrag 08.07.2024, 12:16
Beitrag #15


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@Jens: Genau so.


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jan47
Beitrag 08.07.2024, 12:41
Beitrag #16


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Zitat
Und für die Abmeldung braucht man eine ZB I.


Dem mochte ich widersprechen. Ich habe schon das ein oder andere Auto aus Deutschland exportiert und fur die Abmeldung reichte mal nur der Kaufvertrag, mal nur die alten Kennzeichen oder die neue auslandische Zulassung. ZB1 und 2 werden immer im Ausland einkassiert und ich hatte noch nie ein Problem das Auto in DE ohne die kompletten Papiere abzumelden.

Und wenn das Amt sich weigert und das Auto eh permanent abgemeldet werden soll, einfach auf Papier an einen auslandischen Freund "verkaufen" und der geht es dann abmelden wink.gif
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