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> Strafbefehl wegen Sekundenschlaf - gibts da Punkte
automatix
Beitrag 08.07.2024, 20:00
Beitrag #1


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Servus,

ich hatte vor zwei Monaten mit dem LKW auf der Autobahn einen Unfall mit Fremdschaden, hab wegen Einschlafen die Spur nicht gehalten und einen überholenden PKW touchiert, nur Blechschaden, nichts tragisches. Hab allerdings bei der Rennleitung gesagt, ich wäre eingeschlafen. (ja, war blöde, ist aber jetzt so)
Jetzt hab ich am Freitag den Strafbefehl erhalten - einen Monat Fahrverbot, 45 Tagessätze Geldstrafe (§315) - fände ich jetzt gar nicht so tragisch. Mit der Führersteinstelle hab ich auch schon geredet und denen ein Gutachten meines Hausarztes zukommen lassen auf deren Verlangen

Jetzt ist die Frage - ich würde ja den Strafbefehl annehmen, weil meine Aussage gegenüber der Polizei steht ja da und das eine Monat Fahrverbot wäre jetzt nicht die Welt.
Was aber jetzt aus dem Strafbefehl nicht hervorgeht gibt das Punkte? Wenn ja, wieviele? Wäre halt doch eine wichtige Information, ob man doch Einspruch einlegt.

vielen Dank schonmal


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GM_
Beitrag 08.07.2024, 20:09
Beitrag #2


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2 Punkte, und den Einspruch würde ich mir verkneifen: Bist saugut weggekommen.


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nachteule
Beitrag 08.07.2024, 20:16
Beitrag #3


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Hallo, automatix,

hättest Du gleich nach dem Unfall und der unbedachten Aussage, dass Du eingeschlafen bist, einen Anwalt eingeschaltet, wäre es gut möglich gewesen, dass ein sofortiger Einspruch Erfolg gehabt hätte.

Da Du aber so lange abgewartet und dazu noch, quasi als Schuldanerkenntnis, das Gutachten an die Führerscheinstelle geschickt hast, dürfte ein Einspruch vermutlich nichts mehr bringen, sondern möglicherweise sogar bei einer Gerichtsverhabdlung dazu führen, dass der Richter das Fahrverbot in eine Entziehung der Fahrerlaubnis ändert.

Deshalb wäre es vermutlich besser, den Strafbefehl zu akzeptieren.

Ggf. kannst Du dies ja noch mal mit einem Anwalt besprechen, wobei der vermutlich nichts anderes sagen wird.

Viele Grüße,

Nachteule


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Beförderungsfall
Beitrag 09.07.2024, 07:44
Beitrag #4


Neuling
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aus eigener Erfahrung:

akzeptiere den Strafbefehl, du bist noch sehr gut weggekommen. Da kann schon mal ein Entzug der Fahrerlaubnis kommen, mit Fahrverbot hast du nochmal Glück gehabt. Immerhin ist dies ein Straftatbestand

ich selbst habe auch mal unbedachterweise und vollgepumpt mit Adrenalin und vor lauter Glück dass außer meinem Auto nichts weiteres passiert ist gegenüber den Beamten im "einleitenden Small-Talk" erwähnt dass ich eingeschlafen bin. Erst als es an die offizielle Aussage ging und ich auf mein Aussage-Verweigerungsrecht hingewiesen wurde habe ich den Mund gehalten.

Mein Anwalt hat die Sache dann über die Argumentation Beweisverwertungsverbot aus der Welt geschafft. Am Ende 35€ Verwarnungsgeld, Unfall mit Sachbeschädigung (Verkehrsschild) . Versicherung hat den Schaden und RA-Kosten übernommen

Bei dir ist aber der Drops gelutscht

Seither habe ich in meinen Kopf eingehämmert: Grundsätzlich gegenüber der Polizei "ich möchte mich dazu nicht äußern" !!!

Also, zahlen und lernen und froh sein dass nichts schlimmeres passiert ist
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Uwe Mettmann
Beitrag 09.07.2024, 21:07
Beitrag #5


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Hallo automatix,

unabhängig von der strafrechtlichen Seite, solltest du dir Gedanken über die Ursache machen, wie der Sekundenschlaf zustande gekommen ist. Vermutlich hast du das und dein Hausarzt schon gemacht. Habt ihr an Atemaussetzer während des Schlafes gedacht (Schlafapnoe)? Das ist eine sehr häufige Ursache für Sekundenschlaf. Solltest du während des Schlafens schnarchen, so solltest du auf jeden Fall untersuchen lassen, ob du Schlafapnoe hast.


Gruß

Uwe
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automatix
Beitrag 10.07.2024, 13:41
Beitrag #6


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Chef meint, einen Einspruch gegen das Fahrverbot einzulegen - macht das Sinn? (muß mir wohl doch noch einen Anwalt suchen)

Wenn ich den Strafbefehl richtig lese müsste ich das Fahrverbot einen Monat nach Rechtskraft antreten, gabs da nichtmal was, daß man da ein paar Monate Luft hat um wählen? Weils käms halt genau in die Sommerferien, das wäre halt auch für die Kollegen dann mies....
Ich hatte mal eines vor 17 Jahren, da war das so.
Punkte hab ich keine mehr, der letzte wurde getilgt im Juni 23 und gelöscht im Juni 24....

Danke schonmal für die bisherigen Antworten.


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nachteule
Beitrag 10.07.2024, 13:50
Beitrag #7


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Hallo, automatix,

wenn Du sicher gehen willst, kannst Du Dich natürlich noch von einem Anwalt beraten lassen, wobei ich davon ausgehe, dass der es nicht sehr viel anders sehen wird als wir.

Bzgl. Antreten des Fahrverbotes: Hier kannst Du mit der Staatsanwaltschaft abklären, wann Du dieses genau antreten musst, bzw., ob es möglich ist, dieses ein wenig zu verschieben.

Viele Grüße,

Nachteule


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auchdasnoch
Beitrag 10.07.2024, 14:30
Beitrag #8


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Du kannst, um Zeit zu gewinnen und die Frist zu wahren, einen unbegründeten Einspruch einlegen. Dann musst Du das Fahrverbot noch nicht antreten und kannst Dich mit einem Anwalt beraten. Den Einspruch kannst Du später wieder zurückziehen.

Ich denke aber, dass Du mit einem Monat Fahrverbot sehr gnädig davongekommen bist. Laut & 69 StGB ist bei einer Verurteilung gem § 315 StGB in der Regel die Fahrerlaubnis zu entziehen und ein eSperrfrist zu verhängen. Hier wurde zu Deinen Gunsten von dieser Regel abgewichen.

Ein Einspruch wäre daher nur sinnvoll, wenn man tatsächlich die Chand´ce auf eine Einstellung des Verfahrens sieht. Staatsanwaltschft und Gericht haben das bislang nicht gesehen. Da braucht es schon verdammt gute Argumente, um sie umzustimmen.
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Jens
Beitrag 10.07.2024, 21:34
Beitrag #9


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Zitat (automatix @ 10.07.2024, 14:41) *
Wenn ich den Strafbefehl richtig lese müsste ich das Fahrverbot einen Monat nach Rechtskraft antreten, gabs da nichtmal was, daß man da ein paar Monate Luft hat um wählen?

Die Viermonatsfrist, innerhalb der man ein Fahrverbot antreten kann, gibt es nur bei Fahrverboten, die auf Grundlage des § 25 StVG verhängt werden. Bei dir ist die Rechtsgrundlage aber der § 44 StGB. Du kannst das Fahrverbot auch sofort mit Rechtskraft de Strafbefehhls antreten. Der eine Monat ist nur die Frist, ab der das Fahrverbot automatisch zu laufen beginnt (und zwar auch dann, wenn du den Führerschein bis dahin nicht abgegeben hast. Nur beginnt die Dauer das Fahrerbots trotzdem erst zu laufen, wenn du den Führerschein abgibst).


Zitat (nachteule @ 10.07.2024, 14:50) *
Hier kannst Du mit der Staatsanwaltschaft abklären, wann Du dieses genau antreten musst, bzw., ob es möglich ist, dieses ein wenig zu verschieben.
Darauf hat die Staatsanwaltschaft keinen Einfluss. Der § 44 ist eindeutig. Ein Verschieben wäre wirklich nur durch einen Einspruch möglich, den man dann "passend" zurücknimmt.


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2024
Beitrag 11.07.2024, 15:28
Beitrag #10


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Ganz ehrlich, du bist doch glimpflich weggekommen.
Wenn du per Einspruch mit denen noch herundiskutierst,
schicken die dich am Ende noch zum Ärztlichen Gutachten,
ob bei dir eventuell Narkolepsie oder sonst etwas vorliegt.
Das kostet dann wieder extra und alles verzögert sich.
Gib ihn einen Monat ab und zahle, das am schnellsten
und am sichersten.
Und in Zukunft keine Aussagen machen.
Irgendwoher müssen sie ja wissen, dass du kurz eingeschlafen bist?
Solche Szenarien dienen bei älteren Verkehrsteilnehmern oft
für die Anordnung von Fachärztlichen Gutachten.
Ergo: Glück gehabt und 1 Monat Pause machen.
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Q-Treiberin
Beitrag 11.07.2024, 15:34
Beitrag #11


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Zitat (2024 @ 11.07.2024, 16:28) *
Irgendwoher müssen sie ja wissen, dass du kurz eingeschlafen bist?

Tja, woher wohl….. whistling.gif
Zitat (automatix)
Hab allerdings bei der Rennleitung gesagt, ich wäre eingeschlafen.



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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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automatix
Beitrag 31.08.2024, 16:58
Beitrag #12


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jetzt ist das Ding rechtskräftig, jetzt das nächste Problem. Den Führerschein will die Staatsanwaltschaft haben, ich mußte am Freitag noch arbeiten, jetzt verlier ich zwei Tage, weil ich den Schein denen ja erst am Montag bringen kann - die lokalen Polizisten wollten den nicht - warum muß ich den zur Staatsanwalt bringen/schicken? Wäre ja zu einfach gewesen, einfach den ganzen September Fahrverbot und gut ist....


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mir
Beitrag 31.08.2024, 23:01
Beitrag #13


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Es ist die Behörde zuständig, die das Fahrverbot beantragt hat - und das ist die Staatsanwaltschaft. Dass die Strafe nervt und lästig ist, ist bei einer Strafe nun mal so, das ist ja genau das Ziel.



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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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automatix
Beitrag 01.09.2024, 07:54
Beitrag #14


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aber den Leuten zu erschweren die Strafe anzutreten ist ja auch nicht wirklich sinnvoll oder? Sie wollen einen ganzen Monat, nehmen den Schein aber nur an 5 Tagen von 8 - 12 entgegen.... (und sind mal eben 60 km weg)

Ja, eine Strafe ist eine Strafe, aber den Leuten es auch so zu erschweren, die Strafe anzutreten finde ich dann schon etwas daneben.


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jan47
Beitrag 01.09.2024, 14:19
Beitrag #15


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Zumal das anderswo auch "normal" geregelt ist, in PL zum Beispiel gilt ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug sofort ab Urteil, die FE wird elektronisch gesperrt. Das physische Dokument interessiert niemanden, kannst du dir für die Zeit der Sperre einrahmen, bei einer Kontrolle ist es eh nichts wert.

Geht wenn man will.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 01.09.2024, 22:03
Beitrag #16


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Eigentlich sollten Staatsanwaltschaften einen Briefkasten für Fristsachen habe. Der wird um 24Uhr gelehrt und alles was bis dahin drin ist ist an dem Tag abgegeben worden.


Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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GM_
Beitrag 01.09.2024, 22:43
Beitrag #17


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Oder die Polizei sollte in ihrer Eigenschaft als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft agieren und den Schein entgegen nehmen.

D.h. vielleicht hätte man die Abgabe bei der Polizei vorher mit der StA absprechen können? think.gif


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automatix
Beitrag 02.09.2024, 07:15
Beitrag #18


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ja, ich hatte mit dem Rechtspfleger telefoniert, der meinte, ich soll es bei der Polizei probieren - der Polizist meinte, er bräuchte das aber schriftlich....

ahso, ja, hab grad nochmal den Titel gelesen:

ich hab jetzt das Schreiben bekommen um das Fahrverbot anzutreten bis spätestens mitte September
Ich hab die Zahlungsaufforderung bekommen.
In beiden steht nichts von Punkten - heißt das jetzt, daß ich dafür keine Punkte bekommen habe?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 02.09.2024, 08:23
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Jens
Beitrag 02.09.2024, 08:33
Beitrag #19


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Das Gericht hat nichts mit den Punkten zu tun, also stehen die auch nicht im Strafbefehl. Die Verurteilung wird nach Rechtskraft ins Fahreignungsregister eingetragen und dort gemäß Anlage 13 FeV mit 2 Punkten bewertet.


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automatix
Beitrag 06.10.2024, 15:18
Beitrag #20


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aber Information, daß man Punkte bekommen hat bekommt man nicht?


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Q-Treiberin
Beitrag 06.10.2024, 18:30
Beitrag #21


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Nö….


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Jens
Beitrag 06.10.2024, 20:02
Beitrag #22


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Zitat (automatix @ 06.10.2024, 16:18) *
aber Information, daß man Punkte bekommen hat bekommt man nicht?
Die bekommst du aus Flensburg. Aber dafür musst du mindestens 4 Punkte gesammelt haben.


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treysis
Beitrag 07.10.2024, 05:48
Beitrag #23


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Punktekonto kann man doch jederzeit und kostenlos binnen Sekunden beim KBA online abfragen:
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20