Reihenfolge 07er Kennzeichen austragen, Fahrzeug zulassen? |
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Reihenfolge 07er Kennzeichen austragen, Fahrzeug zulassen? |
22.07.2024, 09:15
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 92 Beigetreten: 01.05.2022 Mitglieds-Nr.: 89540 |
folgende Situation. Ein Fahrzeug ist mit einem 07er roten Kennzeichen "zugelassen" (bzw. als eines von mehreren Fahrzeugen auf dieses Kennzeichen). Dieses Fahrzeug soll veräußert werden, TÜV wurde bereits neu gemacht. Der Käufer würde das Auto gerne zeitnah abholen. Kann er das Fahrzeug schon auf sich zulassen, wenn es noch im 07er Kennzeichen eingetragen ist? Anscheinend gilt das Auto ja momentan offiziell als abgemeldet? Eine Abholung wäre erst nachdem das Fahrzeug bei dem 07er Kennzeichen ausgetragen wurde. Aus gesundheitlichen und organisatorischen Gründen geht es leider nicht andersrum. Die Nachfrage bei der Zulassungsstelle hat nur ein Schulterzucken verursacht. |
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24.07.2024, 14:33
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 599 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 |
Genau weiß ich es natürlich auch nicht.
Das 07er ist aber keine Zulassung im eigentlichen Sinn. Daher muss man auch nicht zur HU, und es sind nicht alle Fahrten erlaubt. Eine doppelte Zulassung - was verboten ist - kann also nicht vorliegen. Wahrscheinlich ist es aber so, dass die doppelte Versicherung ebenfalls verboten ist. Der Käufer kann ja getrost bei deiner Oldtimer-Versicherung bleiben. Den Anbieter kann er auch nächstes Jahr wechseln, und du wirst doch keinen sehr teuren Versicherer gewählt haben. Also, für mich wäre erste Wahl, den Versicherer anzuschreiben, damit die 07er Versicherung geändert wird und der Käufer eine EVB erhält. Dann kann man doppelte Versicherung ausschließen, und die Zulassungsstelle wäre zufrieden. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:56 |