Wer hat hier Vorfahrt? greift §10? |
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Wer hat hier Vorfahrt? greift §10? |
22.07.2024, 19:12
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91555 |
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22.07.2024, 19:18
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9990 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Warum fragst du?
-------------------- Wer bremst hat Angst
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22.07.2024, 19:21
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 20.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91555 |
weil es mich interessiert? was is das für eine Frage
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.07.2024, 21:17
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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22.07.2024, 20:06
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Unabhängig von der Rechtslage:
Dieses Video ist der ideale Beispiel warum Fahrradfahrer so gehasst sind. Fährt ohne zu schauen ob was kommt, von einem Fussweg in die Strasse rein und erwartet dass ein 15 Tonnen Fahrzeug mal eben so anhält. Das grenzt mit Suizidversuch. |
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22.07.2024, 20:36
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1814 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ach was, der LKW kann doch in den Gegenverkehr brettern. Auf Einzelschicksale kann man eben keine Rücksicht nehmen...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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22.07.2024, 22:55
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Warum fragst du? Das ist ein nahezu richtlinienkonformes *) Radwegende, das inzwischen sehr häufig zu finden ist und m.E. gerade deswegen so ist, wie es ist, weil § 10 gerade nicht zum Zuge kommen soll.Ein Radwegende, wo man den anderen Straßenteil in den parallelen Fahrbahnverkkehr hinein verlässt, ist eigentlich ein Standardfall von § 10. Wenn man das Ende aber in einen Schmutzstreifen übergehen lässt, konkurriert § 10 aber mit dessen Regeln: Zitat Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das ist nicht so weit von "hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;" des § 10. Hat das schon mal ein Gericht gegeneinander abgewogen? M.W.n. noch nicht. Bis dahin müssen §-10-Anhänger mindestens mit einem hohen Schuldanteil wegen Verstosses gegen das Gefährdungsverbot bei Schutzstreifen ...Und am Ende des Schmutzstreifens ist § 10 schon kein Thema mehr, weil ja schon beide auf der Fahrbahn sind und keiner mehr irgendwo einfährt. *) Bin jetzt zu faul zum Nachschlagen in der Noch-ERA (wo bleibt'n die neue?), aber ich würde mich nicht wundern, wenn der Schmutzstreifen dort länger vorgesehen wäre, außerdem fehlt das Piktogramm Fährt ohne zu schauen ob was kommt, von einem Fussweg in die Strasse rein und erwartet dass ein 15 Tonnen Fahrzeug mal eben so anhält. Das grenzt mit Suizidversuch. Von einem RADweg über einen Schutzstreifenversuch in die Fahrbahn, so viel Zeit muss sein.Ach was, der LKW kann doch in den Gegenverkehr brettern. Auf Einzelschicksale kann man eben keine Rücksicht nehmen... Das Radwegende-mit-Schmutzstreifen war nicht zu übersehen, der Radfahrer sicher auch nicht.Was auch nicht zu übersehen war, im Sinne von Null Sicht, ist die Kurve, trotzdem hat er ein Überholmanöver begonnen, von dem ein Profi hätte wissen müssen, dass es nicht korrekt vor Gegenverkehr hat beendet werden können. Auf Einzelschicksale durch mangelhafte vorausschauende Fahrweise kann ein Richter leider keine Rücksicht nehmen ... |
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23.07.2024, 06:15
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 15.08.2023 Mitglieds-Nr.: 90940 |
Die Kommentare zum Video auf YT sind herrlich.
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23.07.2024, 06:26
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
[Auf Einzelschicksale durch mangelhafte vorausschauende Fahrweise kann ein Richter leider keine Rücksicht nehmen ... Klar, nur durch das einsperren von einem gibst du einem anderen nicht das leben zurück. Mir fällt da ein Zitat ein, dass ich mal von einem Polizisten gehört habe: "Friedhöfe sind voll mit Menschen, die Vorfahrt hatten". Was man da im Video sieht ist Lebensmüde Fahrweise. Wenn ich sehe dass der Lkw nicht langsamer wird, drücke ich mich doch nicht mit Absicht weiter rein. Vorausschauend fahren gilt eben für alle, und dass man halt auch mit Fehlern anderer rechnet. Vorallem wenn der Fehler mich mein leben kosten kann. |
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23.07.2024, 06:43
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 13.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73184 |
Auf Einzelschicksale durch mangelhafte vorausschauende Fahrweise kann ein Richter leider keine Rücksicht nehmen ... Das bekäme der suizidal zu Tode gekommene Radfahrer in seiner Gruft aber nicht mehr mit. Ein Fahrradschutzstreifen ist in der STVO nicht definiert. Wenn du dich auf VZ 340 aus der Anlage 3 berufst, fehlt das auf den Asphalt zu kritzelnde Fahrradsymbol. Die zwei Fitzelchen unterbrochenes VZ 295 dienen offensichtlich lediglich dazu, den Grundstücksbewohnern die unmittelbar hinter dem silbernen Auto rauskommen können, überhaupt das Einfahren in den Verkehr zu erlauben/ermöglichen. Der kombinierte Geh-und Radweg ist per ZZ beendet. Einen Schutzstreifen sehe ich nicht. Der Übergang vom Radweg auf die Fahrbahn wird über § 10 StVO geregelt. Der Radfahrer unternimmt ja nicht mal den Hauch von bremsen und gucken. Null. Das zeugt von nahezu grenzenlosem Selbstvertrauen, sich so gegen 15t durchsetzen zu wollen. Ob der LKW schon die 1,5 Meter Seitenabstand beim Vorbeifahren/Überholen einzuhalten hätte . . . . das hat der TE ja nicht gefragt. Das bemängelt der YouTuber ja gerade - seinen Verstoß erwähnt er hingegen nicht. |
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23.07.2024, 08:05
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24419 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Die StVB hat sich jedenfalls keine Gedanken darum gemacht, wie das in der Praxis funktionieren soll.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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23.07.2024, 08:24
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Das bekäme der suizidal zu Tode gekommene Radfahrer in seiner Gruft aber nicht mehr mit. WIr betreiben hier rechtstheoretische Betrachtungen, da ist es nebensächlich, wie viele Überlebende es gibt ... Ein Fahrradschutzstreifen ist in der STVO nicht definiert. ?Wenn du dich auf VZ 340 aus der Anlage 3 berufst, fehlt das auf den Asphalt zu kritzelnde Fahrradsymbol. Da müsste man mal die SVB fragen, wie die das gemeint haben und das entweder monieren oder das 340 enfernen lassen, denn für den Zweck ist es eh unnötig, weil ja eh zu Ende. Die zwei Fitzelchen unterbrochenes VZ 295 dienen offensichtlich lediglich dazu, den Grundstücksbewohnern die unmittelbar hinter dem silbernen Auto rauskommen können, überhaupt das Einfahren in den Verkehr zu erlauben/ermöglichen. Für raus ist es eh nicht nötig, da gilt § 10 auch über eine durchgezogene Linie hinweg. Und für rein ist 295 zum Erreichen von Grundstücken auch kein Hindernis, nur wenn es eine Zufahrt zu mehreren ist, käme man mit 295 in rechtliche Schwulitäten ...Wäre es was anderes, käme noch Fahrstreifenwechsel in Betracht. Der kombinierte Geh-und Radweg ist per ZZ beendet. Das sagt über die Vorfahrt nix aus. Abgesenkter Bordstein ist hier nicht, "anderer Straßenteil" würde nur bei einer Fahrlinie wie hier zum Zuge kommen können. Würde ich rechts hoch ins Grundstück oder womöglich Stichstraße fahren, würde dieser §-10-Tatbestand dagegen nicht zum Zuge kommen.Einen Schutzstreifen sehe ich nicht. Deswegen schrub ich ja das "nahezu" vors "richtlinienkonform". Es dürfte trotzdem so gedacht gewesen sein.Der Übergang vom Radweg auf die Fahrbahn wird über § 10 StVO geregelt. Nicht immer für jeden Fall.Der Radfahrer unternimmt ja nicht mal den Hauch von bremsen und gucken. Null. Ich finde es faszinierend, wie man aus einer offensichtlich am Fahrrad montierten Kamera ablesen will, wohin er geschaut hat ...Im übrigen war das Einfahren ja gar nicht das Problem, das begann erst mit dem nach rechts ziehen weit weg vom Ende von was auch immer und da sind wir beim Überholmanöver. Das zeugt von nahezu grenzenlosem Selbstvertrauen, sich so gegen 15t durchsetzen zu wollen. Dass es Gegenverkehr geben wird, war für den Radler vermutlich noch später zu sehen als von der Position des Lkw-Fahrers. Was bremsen da noch geholfen hätte, wenn er ganz rübergezogen hätte, wäre noch die Frage, die Länge des Lkws sehen wir ja gar nicht. Ich täte eher auf Sattelauflieger tippen und dann käme da noch ziemlich viel Lkw hinterher ...Ob der LKW schon die 1,5 Meter Seitenabstand beim Vorbeifahren/Überholen einzuhalten hätte . . . . das hat der TE ja nicht gefragt. Das wäre eine interessante rechtstheoretische Frage ...Das bemängelt der YouTuber ja gerade - seinen Verstoß erwähnt er hingegen nicht. Ich habe damals die Begründung zur 1,5-m-StVO-Novelle gelesen, die behauptet hat, die 1,5 würden auch für Radfahrstreifen gelten, nicht nur für Fahrbahn und Schutzstreifen, und so wie das formuliert war, würde ich das auch auf Bordsteinradwege passend sehen. Irgendwann später hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zurückgerudert. Nur auf welcher Rechtsgrundlage letzterer das getan hat, wo ersteres doch eher was über den Willen des Gesetzgebers sagt und auch schon mal von Gerichten rangezogen wird .. Das wird wohl erst ein Gericht beurteilen müssen, sprich: der Radler hätte erst mal über den Haufen gefahren werden müssen und überleben müssen, um zu klagen, denn ein Knöllchen kommt nie hoch genug in den Gerichtszügen, um das relevant zu klären ... |
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23.07.2024, 10:48
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1814 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Deswegen schrub ich ja das "nahezu" vors "richtlinienkonform". Es dürfte trotzdem so gedacht gewesen sein. Ahso. Bei Radfahrenden gilt also MSDWGI. Deshalb bremst der ja auch nicht. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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23.07.2024, 10:58
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ich finde es faszinierend, wie man aus einer offensichtlich am Fahrrad montierten Kamera ablesen will, wohin er geschaut hat ... Bestimmt nicht nach hinten, sonst hätte er den Lkw gesehen. Was bremsen da noch geholfen hätte Die ganze idiotische Situation zu vermeiden. Ein Fahrrad mit 20 km/h hat einen Bremsweg von 5-10 Metern. Ich wiederhole: "Friedhöfe sind voll mit Menschen, die Vorfahrt hatten". Wenn dir im Auto jemand in einer Kreuzung die Vorfahrt nimmt, bretterst du auch volle Kanne hinein? Weil du hattest ja Vorfahrt. Oder bremst du lieber doch? Was denkst du würden deine Frau und Kinder (falls du welche hast) präferieren? Das du dein Recht durchsetzt oder heile nach Hause kommst? Ich fahre im Jahr um die 50k km. Mit Auto, Transporter, Motorroller und auch Fahrrad. Würde ich jedes mal nur auf mein Recht achten, würde ich jetzt nicht diese Nachricht schreiben können. Manchen Leuten fehlt echt der logische Verstand... |
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23.07.2024, 12:15
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3239 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Ich kann jan47 zustimmen. Denn wenn ich so die Dashcamkanäle ansehe sind die meisten Einsendungen Sachen in denen ich einfach ein bisschen vom Gas gehen würde, statt auf die Hupe zu drücken. Man könnte behaupten dass der Blutdruck im Bundesdurchschnitt sinken würde wenn man aufs Autofahren verzichten würde. Ich kannte mehrer Leute die sich bei mir ins Auto gestzten haben und nach ein paar Kilomtern Autobahn eingeschlafen sind. Während sie bei Beginn ziemlich unruhig auf dem Beifahrsitz herumgeturnt sind. Einfach aus Gewohnheit von den bisherigen Fahrern. Die Nervosität hat sich aber nach ein paar Kilometern gelegt.
Wenn ich bei ein paar Beweisvideos Richtre wäre würden auch die Videoersteller eine Strafe bekommen. Denn das ist mit ein paar Ausnahmen nur "Ich habe Recht" gehabe. Und die meisten gefährlichen Aktionen entstehen dadurch dass man zu erst auf die Hupe statt auf die Bremse drückt. Anders rum wären die "gefährlichen" Aktion gar keine. |
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23.07.2024, 15:49
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
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23.07.2024, 19:50
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Ich habe damals die Begründung zur 1,5-m-StVO-Novelle gelesen, die behauptet hat, die 1,5 würden auch für Radfahrstreifen gelten, nicht nur für Fahrbahn und Schutzstreifen, und so wie das formuliert war, würde ich das auch auf Bordsteinradwege passend sehen. Interessant ... Habe bei mir drei Fassungen unter drei Dateinamen auf Platte rumfliegen ...190826_Entwurf StVO-Novelle Ressortabstimmung Stand 19.08.19 3.pdf Zitat Zu Nummer 2 Referentenentwurf StVO-Novelle Verbndeanhrung.pdf - offenbar 3 Tage älter - enthält zusätzlich noch:(Änderung § 5 Absatz 4 StVO) Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer aus-schließlich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann. Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Zitat Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes). Nun gut, dann muss ich wohl mal die Original-Bundesratsdrucksache 591/19 raussuchen:Zitat Bislang schreibt § 5 Absatz 4 Satz 2 beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer ausschließlich Der Satz steht also in der beschlossenen Vorlage drin.einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung dahin konkretisiert, dass innerorts in der Regel ein Abstand von 1,5 m und außerorts ein Abstand von 2 m einzuhalten ist. Durch die Einführung von Mindestvorgaben in § 5 Absatz 4 Satz 3 neu wird klargestellt, dass ein die genannten Werte unterschreitender Abstand generell nicht als ausreichend anzusehen ist. Durch die Beibehaltung des unbestimmten Rechtsbegriffs „ausreichender Seitenabstand“ wird zugleich verdeutlicht, dass in Einzelfällen ein größerer Seitenabstand erforderlich sein kann. Dabei gilt der für Kraftfahrzeuge vorgeschriebene Seitenabstand auch für das Überholen von auf Schutzstreifen befindlichen Rad Fahrenden, da sich auch diese auf der Fahrbahn fortbewegen und der Schutzstreifen lediglich einen geschützten Raum der Fahrbahn darstellt. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann nichts anderes für Radfahrstreifen gelten; auch dann nicht, wenn diese den Radverkehr und den übrigen Fahrverkehr durch bauliche Vorrichtungen voneinander trennen (sog. Protected Bike Lanes). Wenn schon "nach Sinn und Zweck der Vorschrift" eine Stolperschwelle reicht, wie man sie bei einer PBL einsetzt, dann nach meiner Meinung nach erst recht bei einer einseitigen Stolperschwelle, vulgo Bordstein ... Interessant, dass 7 Tage vorher der parlamentarische Staatssekretär davon nix weiß? (Antwort auf S. 95) Irgendwann später hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zurückgerudert. Habe jetzt in mehreren WD-Pamphleten rumgesucht, aber das passende noch nicht gefunden ... |
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24.07.2024, 07:44
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1814 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ja wie oft denn nun doch ...
Meine Güte. Selbst *wenn* der Kampfradler im Recht wäre - mit seinem Verhalten, in der Situation NICHT voll in die Eisen zu gehen, beweist er eindrucksvoll, dass ein Helm geholfen hätte, seine letzten Gehirnzellen an ihrem Platz zu halten. So hat der Fahrtwind die wohl weggeweht. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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24.07.2024, 09:35
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Und am Ende des Schmutzstreifens ist § 10 schon kein Thema mehr, weil ja schon beide auf der Fahrbahn sind und keiner mehr irgendwo einfährt. Spielt aber keine Rolle ... Denn er fährt 5m vorher auf die Fahrbahn ... Und da hätte er sich schon so verhalten müssen das der LKW nicht gefährdet wird, er kann sich ja nicht drauf berufen dem LKW die Vorfahrt zu nehmen und dann sagen, ich war schon auf der Fahrbahn. Sonst kommt der nächste und fährt aus einer Einfahrt raus und wenn er auf der Fahrbahn angekommen ist behaupten, der andere hat kein Sicherheitsabstand eingehalten. So wie du es behauptet wäre es vielleicht wenn der Schmutzstreifen mindestens 10 oder 15m ist. |
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24.07.2024, 09:43
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1124 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
Hinzu kommt dass man den LKW zum ersten mal bei 0:01 Sekunden sieht. Der ist also schon neben dem Radfahrer als dieser noch dem Radweg unterwegs ist und damit lange bevor der andere Streifen überhaupt relevant wird.
-------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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24.07.2024, 11:44
Beitrag
#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 29.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86923 |
Um das Bashing eines Verkehrsteilnehmers und das Huldigen einer personifizierten Transportmaschine etwas auszubremsen möchte ich auf die Eingangsfragen des Threads zurückkehren:
"Vorfahtrt", gemeint ist sicherlich Vorfahrt, hat hier keiner der beiden Verkehrsteilnehmer. Auch ein §10 regelt keine "Vorfahrt". Mittels §10 soll geregelt werden, dass beim Einfahren und Anfahren keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wurden hier andere Verkehrsteilnehmer gefährdet? |
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24.07.2024, 11:50
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
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24.07.2024, 12:01
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 29.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86923 |
Eine Maschine wurde gefährdet? Wirklich?
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24.07.2024, 12:24
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Achso ... Sorry... Ich wusste nicht das Eigentumsgefährdung im Straßenverkehr mittlerweile nicht mehr zählt. |
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24.07.2024, 12:25
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Der LKW-Fahrer wurde gefährdet. Ein tödlicher Unfall, selbst aus fremder Schuld hinterlässt oft ein lebenslanges Trauma.
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24.07.2024, 12:32
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 29.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86923 |
Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher.
Und wie verhält sich ein Kraftfahrer in dem Moment, in dem er gefährdet wird? Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.07.2024, 15:01
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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24.07.2024, 12:40
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Er bremst zB. so wie man es im Video zum Schluss sieht. Dauert halt bis 15 Tonnen zum stehen kommen. Und es gibt ja sowas wie den toten Winkel.
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24.07.2024, 12:46
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
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24.07.2024, 13:42
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6102 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Der ganze Mist ist passiert weil man wieder mal Radfahrer auf Gehwege schicken musste. Wäre der Radfahrer von vorneherein auf der Fahrbahn gefahren hätte es die Situation nicht gegeben
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24.07.2024, 15:07
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7819 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Entsprechend gehen auch Fahrstreifen in eine Fahrbahn über. Wie würdet ihr es beurteilen, wenn ein PKW diesen Fahrstreifen befahren würde und von einem LKW ignoriert?
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24.07.2024, 17:17
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Wenn ein Fahrstreifen endet und in eine durchgehende Fahrbahn einführt, hat der durchgehende Verkehr Vorfahrt, und der einfahrende hat aufzupassen, dass er genug Platz hat und niemand im weg ist. Oder fährst du in die Autobahn auch einfach so ohne zu schauen vom Einfahrstreifen rein?
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24.07.2024, 17:38
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7819 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Ja, wenn sie wie hier per durchgehender Markierung abgesichert ist und dann Teil der Gesamtfahrbahn wird.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.07.2024, 15:02
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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24.07.2024, 19:34
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1814 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
[_] Du kannst zitieren
[_] Du weißt, wie eine Autobahnauffahrt aussieht ........................ Der ganze Mist ist passiert weil man wieder mal Radfahrer auf Gehwege schicken musste. Neinneinnein. Der Mist beruht allein und ausschließlich auf der Erfindung des Automobils. Wenn der den Schei* nicht gebaut hätte, wären Autobahnen und Bundesstraßen die Domäne der Urenkel vom Freiherrn von Drais! Ich starte eine Petition: Zur Hölle mit Carl Benz! Löscht ihn aus den Geschichtsbüchern! -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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24.07.2024, 21:11
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 29.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86923 |
Er bremst zB. so wie man es im Video zum Schluss sieht. Dauert halt bis 15 Tonnen zum stehen kommen. Und es gibt ja sowas wie den toten Winkel. Richtig. Wenn man als Fahrer gefährdet wird, dann bremst man und weicht ggf. aus. Der Lkw-Fahrer bringt sein Fahrzeug zum stehen. Wie schwer der Lkw ist und ob das eine Gefahrenbremsung war, mag ich nicht beurteilen. Im Nachhinein kann man sich das Video immer wieder ansehen und klugerweise alles niederschreiben, was man selbst alles besser gemacht hätte. Zur Echtzeit ist man jedoch plötzlich mit der Situation konfrontiert. Zudem sagt das Video nichts darüber aus, wohin der Fahrradfahrer zu dem Zeitpunkt geschaut hat. Wenn man sich diese Situation 100m zurückdenkt, sieht das sicherlich nicht mehr so plötzlich aus. Dann hat der Lkw-Fahrer ein herrliches Panorama vor sich und sieht alles, was vor ihm geschieht. Er sieht auch den Fahrradfahrer, er sieht, dass die Radverkehrsführung in einen Schutzstreifen übergeht. Eventuell hätte er einige Meter vorher auch ein VZ 138 sehen können - das kann man dem Video nicht entnehmen. Es zeugt sicherlich nicht von Weitsicht und vorausschauender Fahrweise, wenn man das alles 100m vorher sieht und trotzdem sein Fahrzeug so steuert, dass es sich genau am Schutzstreifenbeginn dicht neben dem Fahrradfahrer befindet. Als Fahrradfahrer schaut man eben auch meist nach vorne - gerade auf Hochbordradwegen, wo sich oft alles Mögliche befinden kann (Laternenmasten, Mülltonnen, falsch geparkte Fahrzeuge, etc.), ist das ratsam. Im Nachhinein lässt es sich leicht bashen: "Warum hat er nicht nach hinten geschaut?", "Warum hat er nicht gebremst?"; Vielleicht hat er ja geschaut - man kann es dem Video nicht entnehmen. Für den Fahrradfahrer kam die Situation, sich dicht neben dem Lkw zu befinden, dann plötzlich. Auch ihm darf man hier gerne eine Schrecksekunde bis zum Handlungsbeginn zustehen. Und nein, es ist nicht ratsam, dann gleich mit voller Kraft die Bremsen zu ziehen, wenn man sich dicht neben der Zugmaschine in einer Rechtskurve befindet. Der engere Kurvenradius des immer näher kommenden Sattelaufliegers würde dann wirklich unschöne Folgen haben. Mit Sicherheit schaut der Fahrradfahrer an dieser Stelle beim nächsten Mal genauer auf die Verkehrssituation. Vielleicht tut das auch der Lkw-Fahrer - gerade dann, wenn die Gefährdung der Psyche in ein Trauma münden kann. |
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24.07.2024, 22:48
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10719 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Den größten Mist hat hier mal wieder die StVB gebaut.
Der Lkw-Fahrer hat sicher den Radler vorher gesehen, aber ging wohl davon aus, dass er selbst hier die Vorfahrt hat, und der Radler sich hinter ihm auf die Fahrbahn einordnen wird. Und so abwegig ist für den Normalsterblichen diese Idee nicht, denn der Radler befindet sich auf einem breiten, durch Z 295 abgetrennten Sonderweg. Den Schutzstreifen kann ich nicht sehen, sorry, die zwei Strichelchen hinter der 295er Linie bedeuten garnichts. Der Lkw-Fahrer befindet sich also allein friedlich am rechten Fahrbahnrand, und wird durch diese idiotische Konstrution plötzlich in die Situation katapultiert, sich im Überholmanöver zu befinden, wo er eigentlich drei Meter weiter links fahren müßte. Der Radler ist vielleicht im Recht, keine Ahnung, ich habe irgendwann aufgehört diese ganzen blödsinnigen Radverkehrsregelungen mit zu verfolgen. Für mich gibt es keinen Radverkehr, für mich gibt es nur Verkehr, ich schließe mich @helmet_lampshade an: Wäre der Radfahrer von vorneherein auf der Fahrbahn gefahren hätte es die Situation nicht gegeben Mit dem Rad hätte ich mich angesichts des nahenden Endes des Radwegs hier früher über den nachfolgenden Verkehr informiert und rechtzeitig auf die Fahrbahn gewechselt als sie noch frei war, statt mich mit einem Lkw anzulegen.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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25.07.2024, 05:06
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Mit Sicherheit schaut der Fahrradfahrer an dieser Stelle beim nächsten Mal genauer auf die Verkehrssituation. Genau das glaube ich bei diesem Fahrradfahrer und seinen Kommentaren in dem Youtubevideo nicht. Er sieht sich völlig im Recht weil er zurecht denkt auf diesem Radschmutzstreifen greift der §10 nicht, er denkt aber gar nicht soweit das er den entscheidenen Vorfahrtsfehler begangen hat, als er auf den Schmutzstreifen fuhr. Der Radfahrer hat mit Sicherheit auch den LKW gehört. Warum soll sich der LKW also anders verhalten, weil er damit rechnen sollte das ein Radfahrer blindlinks auf die Fahrbahn fährt? Diese Situation ist eigentlich nichts anderes, als wenn ein Radfahrer in der Stadt plötzlich auf die Fahrbahn fährt oder ein Radfahrer plötzlich über den Fußgängerüberweg rast. |
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25.07.2024, 08:50
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7717 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
Und es gibt ja sowas wie den toten Winkel. Der Lkw hatte freien Blick auf den Radfahrer, bevor er zum Vorbeifahren ansetzte, hätte also wissen können und müssen, dass dieser womöglich neben ihm fährt und hätte bei StVZO-gemäßer Ausrüstung mit Spiegeln den Radler in deisen finden können. Ich gehe von einem Sattelfahrzeug aus, bei dem in Kurven womöglich tote Winkel auftreten könnten, in Linkskurven vor allem ist der Bereich neben dem Auflieger im Sichtschatten desselben, in Rechtskurven wie hier sieht er womöglich mehr vom Auflieger im Spiegel als von der Straße, aber laut Video war der Radler nie so weit hinten, dass er in diese toten Winkel hätte geraten können, so es ein Sattel-Lkw wäre.Den größten Mist hat hier mal wieder die StVB gebaut. Und das offenbar niegelnagelneu ... Hier in StreetView ist schon der Stand aus dem Video drin, Asphalt sieht noch neuwertig aus, im Google Luftbild sieht das noch mehr nach gerade eben erst fertig gestellt aus und ist noch ohne Markierungen. Wie man sowas heute noch bauen kann, ist mir ein Rätsel ... Eine besonders bodenlose Frechheit ist, dass popeligste Feldwege Vorfahrt vor Radlern bekommen haben.Das würde ich, würde ich in der Gegend radeln, genau 1x fahren und dann spätestens ab hier den Radweg als nicht mehr straßenbegleitend = nicht mehr benutzungspflichtig einstufen und mit flotter Fahrt den Berg runter in den Ort rein düsen ohne weitere Fallenstellerei ... Der Lkw-Fahrer hat sicher den Radler vorher gesehen, aber ging wohl davon aus, dass er selbst hier die Vorfahrt hat, und der Radler sich hinter ihm auf die Fahrbahn einordnen wird. Das ganze ist bergab, da kriegen Radfahrer genug Geschwindigkeit drauf, d.h. ein Profi sollte davon nicht ausgehen.Da es am Ortseingang ist, ist durchaus denkbar, dass Autofahrer dort mit 50+x an der Ortstafel vorbeidüsen und der Lkw deswegen so schnell neben ihm war. Ordnungsgemäß mit 50 VOR der Ortstafel wäre der Radler womöglich schon längst weggewesen von der Stelle ... Der Lkw-Fahrer befindet sich also allein friedlich am ... Ortsrand im Gefälle und hatte eh kräftig auf die Bremse treten müssen. Wenn er das rechtzeitig getan hätte, wäre die Situation womöglich gar nicht entstanden. Der weitere Verlauf der Ortseinfahrt sieht so aus, als wären da viele gewohnheitsmäßig früher noch viele erst mal mit 70 weiter, bis die ersten Häuser direkt dran auftauchen ...ich schließe mich @helmet_lampshade an: Genau, s.o. Als Ortsunkundiger wäre ich da wohl genau 1x drauf reingefallen ...Wäre der Radfahrer von vorneherein auf der Fahrbahn gefahren hätte es die Situation nicht gegeben Mit dem Rad hätte ich mich angesichts des nahenden Endes des Radwegs hier früher über den nachfolgenden Verkehr informiert und rechtzeitig auf die Fahrbahn gewechselt als sie noch frei war, statt mich mit einem Lkw anzulegen. |
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25.07.2024, 09:35
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#37
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24419 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Die Frage, ob an der Stelle der Radfahrer wg. § 10 warten muss oder nicht, hat nichts mit dem Seitenabstand zu tun.
Falls dass eine Standardlösung sein sollte (kann jemand auf die Richtlinie verweisen?), ist sie miserabel. Wenn der Radweg mit Vorrang eingeleitet werden soll, dann muss da mehr als ein Meter durchgezogene Linie hin, sondern ein Radstreifen mit ausreichender Breite und Länge. Wenn dafür kein Platz ist, lässt man den Radverkehr besser auf der Fahrbahn, da ist er sicherer aufgehoben. Derartige Radwege dienen nur einen Zweck: Dass der Kfz-Verkehr besser überholen kann. Wenn der Platz dafür da ist, kann man das ja machen, aber auf Kosten der Sicherheit ist das nicht akzeptabel. Von daher sehe ich den Hauptschuldigen bei diesem Konflikt in der Verkehrsplanung. Kluge Radfahrer fahren freilich anders als im Video. Kluge LKW-Fahrer ebenfalls. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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25.07.2024, 11:09
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#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 982 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Es gibt durchaus die Rechtsansicht , das KFZ-Verkehr auch zu Radfahren auf Radstreifen den auf der Fahrbahn Seitenabstand einhalten müssen. Siehe Rechtsgutachten von Prof. Dr. Müller für die UDV Zusammenfassung auf S.13:
Zitat Vor dem Hintergrund des Schutzgedankens aus § 1 StVO spielt es juristisch keine Rolle, ob ein Radfahrer auf einem Radfahrstreifen oder auf einem Schutzstreifen überholt wird. Bei beiden überholten Radfahrern muss stets der gleiche, die Sicherheit wahrende Seitenabstand einge- halten werden. Jede andere Auslegung würde den Grundgedanken der Verkehrssicherheit, also den Haupt- regelungszweck der gesamten StVO, ins Gegenteil ver- kehren. Damit ist der LKW-Fahrer gefordert schon beim Einfahren des Radfahrers auf den Radstreifen den seitlichen Sicherheitsabstand herzustellen. Und nicht erst beim Übergang von Radstreifen auf Schutzstreifen. |
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25.07.2024, 12:46
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Damit ist der LKW-Fahrer gefordert schon beim Einfahren des Radfahrers auf den Radstreifen den seitlichen Sicherheitsabstand herzustellen. Und nicht erst beim Übergang von Radstreifen auf Schutzstreifen. Mag vielleicht vernünftig sein. Aber der Radfahrer darf nicht einfach ohne anzuzeigen auf die Fahrbahn fahren. Wollen das hier manche nicht kapieren? Die Fahrbahn hat vorrang, wer auf die Fahrbahn auffährt darf niemanden gefährden. Auch wenn der LKW verbotener weise den Radschmutzstreifen befährt, erlischt nicht automatisch sein Vorrang. Wenn jemand nach rechts in eine Straße einbiegt, muss sich der Rechtsabbieger vergewissern das auch niemand verbotenerweise ein anderes Fahrzeug überholt und ihm dann plötzlich links entgegen kommt. Also nochmal warum soll ein Radfahrer plötzlich auf die Fahrbahn fahren dürfen? Diese Verkehrssituation im Video ist streng genommen nichts anderes als wenn ein Fahrradfahrer vom Stand aufm Gehweg auf der Straße anfahren will. Auch wenn das viele nicht hören wollen. |
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25.07.2024, 13:22
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#40
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 29.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86923 |
Aber der Radfahrer darf nicht einfach ohne anzuzeigen auf die Fahrbahn fahren. Aber, aber, aber ... DER RADFAHRER! Ein bisschen weniger Aufregung wäre besser für den Blutdruck. Wenn man etwas auf dem Video nicht sieht, dann heißt das nicht, das es nicht stattgefunden haben könnte. (In der Regel befindet sich der Fahrradfahrer hinter der Kamera.) Wollen das hier manche nicht kapieren? dito |
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25.07.2024, 13:43
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#41
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat das es nicht stattgefunden haben könnte. Womit wir wieder bei der Situation sind: Wenn ich blinke und nicht reingelassen werde, drücke ich mich mit Gewalt in den fliessenden Verkehr? |
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25.07.2024, 14:15
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#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 29.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77425 |
Aber der Radfahrer darf nicht einfach ohne anzuzeigen auf die Fahrbahn fahren. ... also den linken Arm nach vorn über den Kopf strecken, um anzuzeigen, dass man geradeaus fährt?! Aber klar, analog zum "geradeaus-Blinker" beim KFZ muss das dann wohl so. Wer muss hier (GoogleMaps) eigentlich blinken?das KFZ auf dem rechten Richtungsfahrstreifen oder das KFZ auf dem linken Richtungsfahrstreifen? |
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25.07.2024, 14:24
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#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Wenn man etwas auf dem Video nicht sieht, dann heißt das nicht, das es nicht stattgefunden haben könnte. (In der Regel befindet sich der Fahrradfahrer hinter der Kamera.) Bleib mal realistisch und wenn er Handzeichen gegeben hat, müsste er auch nach hinten schauen und spätestens dann hätte er den LKW gesehen. Wer muss hier eigentlich blinken?das KFZ auf dem rechten Richtungsfahrstreifen oder das KFZ auf dem linken Richtungsfahrstreifen? Ganz klar das rechte KFZ. Denn dieser Fahrstreifen fällt weg wenn du die Mittellinie beachtest. |
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25.07.2024, 15:08
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#44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13672 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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25.07.2024, 16:09
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Ich beantworte dir die Frage ausnahmsweise mal mit einer Gegenfrage.
https://www.google.com/url?sa=i&url=htt...QAAAAAdAAAAABAE Frage, wer wäre schuld wenn der obere rote PKW an dieser Stelle mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidieren würde der verbotswidrig überholt? Der fährt ja schließlich auch auf einer Fahrbahn ein die durch eine durchgezogene Linie geschützt ist. |
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25.07.2024, 16:17
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1814 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Wer hier den Seitenabstand einfordert: Was ist schützenswerter - das Fahrrad oder die zwei Schilder auf der Mittelinsel?
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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25.07.2024, 17:05
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#47
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13672 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
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25.07.2024, 18:12
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Was soll denn nun ein Abbiegevorgang hier? Weil das vom Grundprinzip völlig identisch ist. Der Radfahrer fährt von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn (Schmutzstreifen) ein. Somit darf er die Verkehrsteilnehmer die sich bereits auf dieser Fahrbahn befinden nicht gefährden, auch wenn der LKW in diesem Fall den Schmutzstreifen verbotenerweise befahren will. Es spielt überhaupt keine Rolle ob da eine durchgezogene Linie ist, eben genauso wie beim Überholen. Also um deine Ursprungsfrage zu beantworten. Nein er darf es nicht, wenn er dadurch andere Verkehrsteilnehmer die auf der Fahrbahn sind gefährdet. |
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25.07.2024, 18:44
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7819 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Es spielt überhaupt keine Rolle ob da eine durchgezogene Linie ist, eben genauso wie beim Überholen. Welchen Sinn sollte die durchgezogene Linie denn sonst haben, als dem Radfahrer zu signalisieren, dass er gesichert die Fahrt auf der Fahrbahn fortsetzen kann. Und natürlich hat die Linie auch den Sinn, vom PKW-Verkehr entsprechende Rücksichtnahme zu fordern, speziell nicht trotz unklarer (eigentlich schon klarer) Verkehrslage zu überholen und dadurch eine vorsätzliche Gefährdung zu verursachen. |
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25.07.2024, 19:00
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#50
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13672 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Was soll denn nun ein Abbiegevorgang hier? Weil das vom Grundprinzip völlig identisch ist. Der Radfahrer fährt von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn (Schmutzstreifen) ein. Das eine Mal (Thread) geht es um eine Vorrangfrage (da ist nämlich die Threadüberschrift falsch!), das andere Mal (Dein Abbiegen) um Vorfahrt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.09.2024 - 04:04 |