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> Droht die Aberkennung der Prüfung?
Kilzke
Beitrag 23.07.2024, 17:17
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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="2"][/size]Hallo, ich habe folgendes Problem:

Ich habe 2021 meinen Führerschein mit B und A1 angemeldet, aber durch eine Veränderung meiner finanziellen Situation konnte ich mir die Fahrstunden und Prüfung nur für B leisten. Die Prüfung habe ich dann im Feburar 2022 bestanden.

Auf dem Führerschein, den der Prüfer vorliegen hatte, war allerdings B und A1 eingetragen, weswegen ich den Führerschein nicht ausgehändigt bekommen habe von ihm. Ich habe mir von der Führerscheinstelle dann eine vorläufige Fahrerlaubnis abgeholt, mich dann aber nie um einen neuen Führerschein auf dem nur B eingetragen ist, gekümmert. Die 70€ hatte ich damals nicht und danach habe ich es einfach vergessen.

Nun bin ich vor kurzem umgezogen und die Führerscheinstelle hat sich bei gemeldet, damit ich meinen neuen Führerschein mit der neuen Adresse dort abhole. Zum Termin soll ich meinen alten Führerschein mitbringen und dort abgeben.

Bei der Recherche habe ich dann festgestellt, dass mir die Prüfung aberkannt werden kann, da ich den Führerschein für 2 Jahre nicht abgeholt habe. Auf Reddit wurde mir gesagt, dass ich mal eine Abfrage im ZFER machen soll. Dort ist eingetragen, dass ich die Klasse B fahren darf. So wie ich das verstanden habe, sollte das eigentlich nicht hätte eingetragen werden dürfen, da ich den Führerschein nie abgeholt habe.

Habe ich jetzt etwas zu befürchten, wenn ich der Führerscheinstelle sage, dass ich meinen alten Führerschein verloren habe? Ich möchte um jeden Preis das Aberkennen der Prüfung verhindern, da ich auf mein Auto angewiesen bin. Der Eintrag im ZFER müsste dieses doch eigentlich verhindern oder?
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Ernschtl
Beitrag 23.07.2024, 19:20
Beitrag #2


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QUOTE (Kilzke @ 23.07.2024, 18:17) *
Habe ich jetzt etwas zu befürchten, wenn ich der Führerscheinstelle sage, dass ich meinen alten Führerschein verloren habe?
Natürlich, denn wäre doch gelogen. Nachweisbar!


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durban
Beitrag 23.07.2024, 19:40
Beitrag #3


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Spätestens wenn Du den Verlust eidesstattlich versichern musst, wäre eine falsche Angabe eine Strafrat.

Was steht denn auf dem vorläufigen Führerschein drauf? Normalerweise ist der nur 3 Monate gültig.

Ich sehe aber keine Grundlage, weshalb Dir die erteilte Fahrerlaubnis widerrufen werden sollte. Die Antwort bei reddit hast du vermutlich falsch verstanden. Die Prüfung wird unwirksam, wenn zwischen Prüfung und Erteilung der Fahrerlaubnis mehr als 2 Jahre liegen. Dir wurde ja aber durch Aushändigung des Führerscheins eine FE erteilt.


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nachteule
Beitrag 24.07.2024, 10:32
Beitrag #4


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Hallo, Kilzke,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Kilzke @ 23.07.2024, 18:17) *
Nun bin ich vor kurzem umgezogen und die Führerscheinstelle hat sich bei gemeldet, damit ich meinen neuen Führerschein mit der neuen Adresse dort abhole.

Seit wann steht auf dem Führerschein eine Adresse? think.gif

Die Führerscheinstelle interessiert es in der Regel nicht, ob man umzieht und sie bekommen es auch nur dann mit, wenn irgendetwas vorgefallen ist und die Akte an die für den aktuellen Wohnort zuständige Führerscheinstelle versandt werden muss.

Viele Grüße,

Nachteule


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