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> Verjährungsfristen einer positiven MPU bei Neuerteilungsantrag
sntlap
Beitrag 23.07.2024, 19:55
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo Zusammen,

habe Mitte Mai eine Neuerteilung der FE beantragt da sich ja zum 01.04.23 die FeV in Zusammenhang mit Cannabis geändert hat.

Darauf hin habe ich per E-Mail folgenden Sachverhalt erklärt bekommen und eine erneute MPU wäre unumgänglich <- ich verzichtete auf den Antrag, somit kam es auch nicht zu einer erneuten MPU-Anordnung.

Der Sachverhalt aus der Akte:
1. Meldung vom 01.02.2009: Urinprobe positiv auf Amphetamin und THC -> keine Blutprobe da kein Fahrzeug geführt wurde.
2. Meldung vom 09.02.2009: Urintest positiv auf THC -> Blutprobe 4,8 ng THC und 87ng THC-COOH
3. Anordnung MPU-Fahrerlaubnis am 01.06.2009
4. Entziehung der Fahrerlaubnis am 23.09.2009 wegen Nichtvorlage des Gutachtens
5. Antrag auf Neuerteilung 01.02.2015 und Vorlage einer positiven MPU
6. Führerschein erhalten 09.10.15 -> Tilgungsdatum im FAER bezieht sich hier auf die Entziehung und nicht Vorlage des Gutachtens von 2009, Tilgungsdatum ist der 29.10.2024

7. Meldung vom 11.2019: Der Zoll fängt Päckchen mit Cannabis ab -> es wurden keine Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle getroffen

8. Meldung vom 15.04.2023: Fahren unter Alkohol und Cannabis:
Blutprobe 8 ng THC und 220 ng THC-COOH <- Alkohol ist nicht im Tox. Gutachten, es wurde nur AAK gemessen

9. Anhörung zur Entziehung der Fahrerlaubnis am 07.08.2023 aufgrund Punkt 8! -> kein Wort über die vergehen vom 2009 oder die bestandene MPU aus 2015

10. Verzicht auf die Fahrerlaubnis durch mich, 20.08.2023


Nun mal ein paar Fragen dazu:
Ist die positive MPU aus 2015 mit den vergehen aus 2009 gelöscht, oder bezieht sich das Gutachten auch auf die danach Neu erteilte FE?
Im FAER ist die Neuerteilung aus 2015 genauso wie die Entziehung aus 2009 mit den Tilgung Datum 29.10.2024 versehen und in StVG § 2 Absatz 9 steht:

„In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich.“ -> denn MPU 2015, Tilgungsdatum 2024 somit der frühere Zeitpunkt!

Oder habe ich durch die Antragsstellung im Mai die Löschfrist für die MPU wiederbelebt?
in StVG § 2 Absatz 9 steht „Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller.
wie schon geschrieben zu einer MPU-Anordnung kam es nicht , der Antrag kam nicht ja nicht zustande bzw. die Entscheidung
was mich verunsichert ist -> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docum...-N-9101?hl=true

meine weitere Vorgehensweise wäre nun folglich einfach abwarten

Am 29.10.2024 sind die Einträge die die Punkte 1-6 betreffen inkl. bestandener MPU getilgt.

Den Punkt 7 würde ich versuchen aus der Führerschein Akte löschen zu lassen da der Besitz von Cannabis ja nun erlaubt ist und keine Zuwiderhandlung im Straßenverkehr ist -> Grundlage hierfür wäre StVG § 2 Absatz 12

Somit müsste Anfang November lediglich eine Auffälligkeit vorhanden sein, welches ja kein Grund mehr ist für eine MPU-Anordnung, und der Alkohol steht nicht im Tox Bericht


Freue mich auf euren Beitrag zur Diskussion ob dies Möglich erscheint.


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Kai R.
Beitrag 24.07.2024, 10:17
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im VP!

Zitat (sntlap @ 23.07.2024, 20:55) *
4. Entziehung der Fahrerlaubnis am 23.09.2009 wegen Nichtvorlage des Gutachtens

Diese Entziehung hat eine Tilgungsfrist von 10+5 Jahren und wird am 23.09.2024 getilgt

Zitat (sntlap @ 23.07.2024, 20:55) *
5. Antrag auf Neuerteilung 01.02.2015 und Vorlage einer positiven MPU
6. Führerschein erhalten 09.10.15 -> Tilgungsdatum im FAER bezieht sich hier auf die Entziehung und nicht Vorlage des Gutachtens von 2009, Tilgungsdatum ist der 29.10.2024

korrekt. Wenn die ursprüngliche Tat zu tilgen ist müssen auch die Folgemaßnahmen getilgt werden

Zitat (sntlap @ 23.07.2024, 20:55) *
7. Meldung vom 11.2019: Der Zoll fängt Päckchen mit Cannabis ab -> es wurden keine Maßnahmen seitens der Führerscheinstelle getroffen

FS-technisch irrelevant

Zitat (sntlap @ 23.07.2024, 20:55) *
Oder habe ich durch die Antragsstellung im Mai die Löschfrist für die MPU wiederbelebt?

Nur, wenn der FS-Antrag abgelehnt wurde. Ziehst Du ihn zurück, läuft die alte Tilgung weiter. Die alten Taten fallen aber in jedem Fall raus, da es keine Tilgungshemmung mehr gibt.

Zitat (sntlap @ 23.07.2024, 20:55) *
Somit müsste Anfang November lediglich eine Auffälligkeit vorhanden sein, welches ja kein Grund mehr ist für eine MPU-Anordnung, und der Alkohol steht nicht im Tox Bericht

stimmt

Zitat (sntlap @ 23.07.2024, 20:55) *
Freue mich auf euren Beitrag zur Diskussion ob dies Möglich erscheint.

ob das die FSSt auch so sieht oder ob sie Anzeichen für Cannabis-Mißbrauch erkennt und aus dem Grund nach §13 Abs. 2 FEV eine MPU fordert, kann Dir natürlich niemand sagen. Ggf. müsstest Du klagen oder den Antrag zurückziehen und bis 2028 warten, dann werden die Fahrt aus 2023 und Dein Verzicht getilgt.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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sntlap
Beitrag 25.07.2024, 11:49
Beitrag #3


Neuling


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Hallo Kai,

vielen Dank für deine Einschätzung 🙂
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Fußgänger.
Beitrag 01.08.2024, 12:57
Beitrag #4


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Wie ging es denn bei Punkt 7 weiter? Einstellung des Verfahrens? Der Zoll meldet sowas grds. nicht an die Fsst, da hier neben einem Verstoß gegen das BtmG auch Bannbruch (=Steuerstraftat) vorliegt (wenn das Päckchen denn aus dem Ausland kam) und somit das Steuergeheimnis greift. Kann natürlich sein, dass die StA da ggf. was weitergegeben hat.
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sntlap
Beitrag 05.08.2024, 16:42
Beitrag #5


Neuling


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Der Fall ging die zuständige StA, zur Aufklärung wurde ein HD angeordnet hierbei kam es zu einem Fund von Cannabis in der Wohnung, danach dann die Meldung an die FSST durch die Kripo.
Eine Verurteilung erfolge auf Grund von versuchtem Erwerb und Besitz, diese sind nach § 40-42 KCanG tilgungsfähig.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 05.08.2024, 16:49
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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