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> Aufhebung der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach Ortsausgang, Zeichen 274 nach Ortsausgang aufgehoben.
keinzucker
Beitrag 24.07.2024, 16:31
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,

in einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung finden sich folgende Gegebenheiten:
Kurz nach dem Ortseingang ist das Zeichen 274 "30" vor einer etwa 60m langen Baustelle aufgestellt.
Die 30 gelten durch das fehlende Gefahrzeichen auch nach der Baustelle, wenn vermutlich auch nicht so gemeint.
Soweit klar. Der Prüfer und Fahrlehrer sind sich einig, die etwa 2km lange Strecke bis zum Ortsausgang mit max 30km/h fahren zu dürfen.
NACH dem Ortsausgang verlangt jetzt aber eine Partei, weiterhin 30 zu fahren und zwar bis zum weit entfernten Zeichen 274 "70".
Hat jemand ein Urteil für mich, das diese Situation klarstellt?


Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.07.2024, 14:57
Bearbeitungsgrund: Schriftgröße korrigiert
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Q-Treiberin
Beitrag 24.07.2024, 18:20
Beitrag #2


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Warum diese Großschrift?


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jan47
Beitrag 24.07.2024, 18:44
Beitrag #3


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Zitat
NACH dem Ortsausgang verlangt jetzt aber eine Partei, weiterhin 30 zu fahren und zwar bis zum weit entfernten Zeichen 274 "70"


Schwachsinn. Ich würde, falls Ergebnis negativ war, die Prüfung anfechten.
Ortsausgang = 100 km/h falls kein neues Schild kommt.
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GM_
Beitrag 24.07.2024, 21:48
Beitrag #4


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Außer es wäre umgekehrt: Wenn du statt der erlaubten 100 weiter Tacho 28 gefahren sein solltest wärst du bei mir durchfefallen. wink.gif


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Ernschtl
Beitrag 24.07.2024, 22:17
Beitrag #5


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QUOTE (keinzucker @ 24.07.2024, 17:31) *
Der Prüfer und Fahrlehrer sind sich einig, die etwa 2km lange Strecke bis zum Ortsausgang mit max 30km/h fahren zu dürfen.
Gabs auf dieser Strecke keine einzige Querstrasse? Falls doch, wie schnell hätte jemand fahren dürfen der aus dieser Querstrasse auf die nämliche Strasse einbiegt?


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Explosiv
Beitrag 24.07.2024, 22:25
Beitrag #6


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Tut in dieser Situation nix zur Sache.
Da ein Ortsausgangsschild eine neue Regelung zur zHG beinhaltet, und dass auch noch als eine wesentliche Bestimmung, hebt sie alle vorhergehenden Tempolimits auf. Es gilt das allgemeine Limit agO, wenn keine VZ hinter dem Ortsausgangsschild etwas anderes vorgeben.


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reckoner
Beitrag 25.07.2024, 13:20
Beitrag #7


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Hallo,

Zitat
Gabs auf dieser Strecke keine einzige Querstrasse? Falls doch, wie schnell hätte jemand fahren dürfen der aus dieser Querstrasse auf die nämliche Strasse einbiegt?
Unbedeutend, eine Querstraße hebt genauso wenig ein Tempolimit auf wie es eine Autobahnauffahrt tut.
Und in einer Fahrprüfung wäre man sofort durchgefallen, wenn man nach der Einmündung schneller fährt.

Zitat
Der Prüfer und Fahrlehrer sind sich einig, die etwa 2km lange Strecke bis zum Ortsausgang mit max 30km/h fahren zu dürfen.
Eine interessante Frage stellt sich mir da: Was wäre gewesen, wenn die beiden der Meinung gewesen wären, dass das Tempolimit nur für die Baustelle gilt, und das besagte Gefahrzeichen nur vergessen wurde?
Hätte der Prüfling dann schneller fahren dürfen?
Ich denke, dass er das nicht durfte. Denn für ihn ist ausschließlich die StVO bindend, und nicht das was irgendwelche spinnerten Mitfahrer sagen. laugh2.gif

Stefan
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Ernschtl
Beitrag 25.07.2024, 15:42
Beitrag #8


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Ihr habt den Hintergrund meiner Frage nicht verstanden. Wie schnell dürfte jemand fahren der aus dieser Querstrasse einbiegt? Der weiss ja von der Baustelle, weit vorher, nix.


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bartdude
Beitrag 25.07.2024, 15:45
Beitrag #9


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Der aus der Querstraße einbiegende darf genauso schnell fahren, wie derjenige, der der Hauptstraße weiter folgt - auch für den gilt das Streckengebot. Der Unterschied ist aber, wenn der Einbieger aus der Querstraße geblitzt wird, kann der sich auf einen Verbotsirrtum berufen - eben weil (und wenn!) ihm das Streckengebot nicht bekannt war. Letzteres ist auch der Grund, warum diese Verteidigung bei Ortskundigen in der Regel nicht klappt.
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keinzucker
Beitrag 01.08.2024, 21:12
Beitrag #10


Neuling
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Vielem Dank für die Antworten.Tatsächlich war der Fahrlehrer der Meinung außerorts weiterhin 30km/h fahren zu müssen.

Der Prüfer/aaSoP hat in diesem Fall alles richtig gemacht und die Prüfung war erfolgreich.
Und ja, auch nach einer Einmündung gelten weiterhin 30. Ortskunde...

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GM_
Beitrag 01.08.2024, 21:30
Beitrag #11


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Zitat (keinzucker @ 01.08.2024, 22:12) *
Tatsächlich war der Fahrlehrer der Meinung außerorts weiterhin 30km/h fahren zu müssen.

Aha. Was macht der beruflich?


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durban
Beitrag 02.08.2024, 07:40
Beitrag #12


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Vielleicht Österreicher. whistling.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 02.08.2024, 08:38
Beitrag #13


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Zitat (durban @ 02.08.2024, 08:40) *
... Österreicher....

Angehängte Datei  50___70.jpg ( 526.86KB ) Anzahl der Downloads: 7


Osterreicher... whistling.gif


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Explosiv
Beitrag 03.08.2024, 10:22
Beitrag #14


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Der Bauhof lagert seine Reserven extern.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.09.2024 - 04:16