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> Ganz unglücklich gelaufen...THC-erwischt
Jojo789
Beitrag 24.07.2024, 19:05
Beitrag #1


Neuling
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Hallo zusammen,

irgendwie hat mich letzte Woche das Pech verfolgt. Ich würde gerne mal eure Einschätzung haben, was ich zu erwarten habe bzw. ob ich noch etwas rechtlich drehen kann :-)

Folgende Situation hat sich zugetragen:

Ich hatte Fußball Training. Danach ruft nen Mannschaft-Kollege an und sagt, er sei liegen geblieben und seine Kuppelung sei gerissen. Ich bin hingefahren. Wollte ihm helfen. Also meine Karre hinter seine auf na Landstraße. Warnblick an und fertig. Dann haben wir sein Auto weggeschoben(in eine nahe Wohnsiedlung) und meins in der Zeit stehengelassen. Nachdem wir fertig waren, zurück zu meinem Auto. Und ja, da war dann die Polizei. Haben sich mein Auto angeschaut, alle türen aufgemacht.(Hatte es vergessen abzuschließen)
Dürfen die das einfach aufmachen bzw. kontrolieren?
Dann haben mein Kollege und ich denen die oben beschriebene Situation erklärt. Wir dachten, dass dann alles gut ist und wir weiterfahren können.
Aber NEIN!

Die Polizei fragte dann, wer denn mit dem Auto gefahren ist und ich sagte ICH.
Die haben mich aber nicht fahren sehen, da das Auto ja alleine an der Straße stand.
Spielt dieser Fakt eine Rolle?

Dann sagte einer der drei Beamten, es hätte leicht nach Gras im Auto gerochen. Und er würde gerne einen Test machen.
1. Augen geleuchtet war wohl gut
2. Auf einem Bein stehen im zweiten Anlauf auch gut 
3. Dann bis 30 zählen und das in genau 30 sek.. Habe zu schnell gezählt meinte er (23sek)

Er meinte er sei unsicher und hätte einen Verdacht, dass ich unter THC stehen würde.
Urintest habe ich verweigert. Dann zur Wache. Blut Abnahme und nun stehe ich hier.

Das Ganze war am 19.07.24 um 22:20 Uhr
Blutentnahme: 22:50 Uhr

Ich habe knapp über 24 Stunden kein Gras geraucht. Ich rauche jeden Abend vor pennen gehe einen Joint.

Meine Sorge ist jetzt, dass der Aktive THC wert über 1,0 ng liegt?! Was meint ihr dazu?
Freunde, die auch nach etwa 24 Stunden kontrolliert wurden hatten unter 1,0
Ich bin 1,89 m groß und wiege 74 kg.
Der passive Wert sollte ja Safe unter 75 liegen, sodass ich als „Gelegenheitskonsument“ gelten sollte.

Das denke, ich da ich den Kram jetzt zum zweiten Mal habe.
2017 wurde ich direkt erwischt. 18 Aktiv(30min vor der Fahrt geraucht) und 71 Passiv. Und da ich damals mega viel geraucht habe, denke ich halt das der passive Wert(TOOCH oder so ähnlich) unter 75 liegen wird. Habe hier dann 6 Monate AN gemacht und ne MPU; und hatte den Lappen nach 8 Monaten zurück)

Hat jemand schon Erfahrungen wegen dem neuen Aktiven wert von 3,5? Wurde ja schon durch den Bundesrat gebracht, aber noch nicht verlesen. Könnte es etwas bringen, dass Verfahren in die Länge zu ziehen durch einen Anwalt, sodass der neue Wert ganz offiziell ist. Soll ja diese oder nächste Woche soweit sein?!
Wurde ja bei dem Besitz auf so gehandhabt. Also das viele Anklagen fallen gelassen wurden, da jeder jetzt 25g bei sich haben darf.

Würde mich total freuen, wenn ihr mal eure „Experten“- Einschätzungen abgeben würdet. Kann nämlich zur Zeit nicht so gut schlafen 
,
Vielen lieben Dank

Jojo
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Krystel887
Beitrag 24.07.2024, 21:26
Beitrag #2


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Der Wert von 3.5 ist meines Wissens nach schon durch.
Beruhig dich.

Wenn’s wirklich 24h waren bist vermutlich darunter.

Wie dick sind die Js die du abends rauchst?
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Jojo789
Beitrag 24.07.2024, 21:45
Beitrag #3


Neuling
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Puhh, dass kann ich gar nicht nicht genau einschätzen:-) aber ich tippe mal so auf max. 0,3g. Ist das viel oder wenig?
Ja, wenn das mit dem 3,5ng tatsächlich durch ist, kann ich mich entspannen. Aber so wie ich das im I-net gelesen habe, nehme ich an das aktuell noch 1,0ng gilt, aber keine Ahnung genau...
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Krystel887
Beitrag 24.07.2024, 21:52
Beitrag #4


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3.5 wird schon angewendet.
Gibt einige Urteile dazu.

0.3 ist eher wenig würde ich sagen.
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ujgm
Beitrag 25.07.2024, 08:08
Beitrag #5


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Zitat (Krystel887 @ 24.07.2024, 21:26) *
Der Wert von 3.5 ist meines Wissens nach schon durch.

Die Gesetzesänderung ist noch nicht verkündet und somit auch noch nicht in Kraft getreten.

Zitat (Krystel887 @ 24.07.2024, 21:52) *
3.5 wird schon angewendet.
Gibt einige Urteile dazu.

Es gibt Bußgeldstellen, die den schon den zukünftigen Grenzwert anwenden.
Es gibt Gerichte, die das bestätigen.

Es gibt Bußgeldstellen, die wenden noch die 1,0 ng/ml an.
Es gibt Gerichte, die das bestätigen.
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MsTaxi
Beitrag 25.07.2024, 08:37
Beitrag #6


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Zitat (ujgm @ 25.07.2024, 09:08) *
Es gibt Bußgeldstellen, die den schon den zukünftigen Grenzwert anwenden.
Es gibt Gerichte, die das bestätigen.

Klasse, dann zeig mal bitte, welche Gerichte das sind. Und nicht auf irgendeine Statistik einer Beratungsfirma zurückziehen, bitte.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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ujgm
Beitrag 25.07.2024, 10:06
Beitrag #7


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Dieses Urteil dürfte doch inzwischen jeder kennen, der sich in der Materie auskennt:

AG Dortmund, Urteil vom 11.04.2024, Az. 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24
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MsTaxi
Beitrag 25.07.2024, 10:27
Beitrag #8


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Zitat
dass der neue Grenzwert von 3,5 ng/l seit dem 01.04.2024 für gerichtliche Entscheidungen maßgeblich ist.

Ich hab mir erlaubt, das wohl maßgebliche in diesem Zitat aus dem Urteil zu fetten. Überdies hat die Entscheidung eines AG keine Bindungswirkung (?) für andere AG. Man möge mich korrigieren, wenn ich in dieser Hinsicht falsch liege.


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durban
Beitrag 25.07.2024, 10:29
Beitrag #9


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Da der neue Grenzwert höchstwahrscheinlich in den kommenden Wochen in Kraft tritt, sollte der TE, wenn der Wert darunter liegt und die Bußgeldstelle tatsächlich einen Bußgeldbescheid erlässt, Einspruch einlegen. Letztendlich ist es dann aber egal, welcher Grenzwert jetzt gilt. Bis die Sache rechtskräftig wird, gilt der neue.


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gruenerTeich
Beitrag 25.07.2024, 12:21
Beitrag #10


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Zitat (ujgm @ 25.07.2024, 11:06) *
Dieses Urteil dürfte doch inzwischen jeder kennen, der sich in der Materie auskennt:

AG Dortmund, Urteil vom 11.04.2024, Az. 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24


Du vergisst zu erwähnen, dass diese "Beweiswürdigung" ihren Namen nicht verdient hat und die Entscheidung in allen möglichen Besprechungen durchgängig kritisiert bis zerrissen wurde.
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Q-Treiberin
Beitrag 25.07.2024, 16:30
Beitrag #11


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Zitat (ujgm @ 25.07.2024, 09:08) *
Es gibt Bußgeldstellen, die wenden noch die 1,0 ng/ml an.
Hamburg soll wohl noch den alten Grenzwert anwenden, also wenn Du aus Hamburg kommst könnte es noch problematisch sein/werden….

Gerichtsentscheidungen aus Hamburg dahingehend sind mir nicht bekannt…


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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nachteule
Beitrag 25.07.2024, 16:52
Beitrag #12


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Hallo, Jojo789,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (Jojo789 @ 24.07.2024, 20:05) *
Und ja, da war dann die Polizei. Haben sich mein Auto angeschaut, alle türen aufgemacht.(Hatte es vergessen abzuschließen)
Dürfen die das einfach aufmachen bzw. kontrolieren?

Ja, dürfen sie.

Dies allein schon, um festzustellen, ob das Fahrzeug möglicherweise gestohlen ist, um zu dokumentieren, welche Wertsachen sich aktuell im Fahrzeug befinden usw.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Jojo789
Beitrag 25.07.2024, 21:32
Beitrag #13


Neuling
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Zitat (Q-Treiberin @ 25.07.2024, 17:30) *
Zitat (ujgm @ 25.07.2024, 09:08) *
Es gibt Bußgeldstellen, die wenden noch die 1,0 ng/ml an.
Hamburg soll wohl noch den alten Grenzwert anwenden, also wenn Du aus Hamburg kommst könnte es noch problematisch sein/werden….

Gerichtsentscheidungen aus Hamburg dahingehend sind mir nicht bekannt…


Komme aus NRW.
Habe ich das denn jetzt richtig verstanden, dass ich das "Verfahren" durch einen Anwalt in die Länge ziehen kann, sodass dann auf jeden Fall 3,5ng gilt?
Bzw. bei meinem Kosum könnte es doch auch möglich sein, dass ich unter 1,0ng liege, oder?

Zudem reden hier ja eininge von Gericht. Kümmert sich nicht einfach "nur" das Ordnungsamt um die Angelegenheit?
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durban
Beitrag 26.07.2024, 08:29
Beitrag #14


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Wenn Du den für die Bußgeldstelle relevanten Grenzwert überschreitest, wird sie einen Bußgeldbescheid erlassen. Gegen den kannst Du Einspruch einlegen, dann geht das Verfahren vor Gericht. Das kannst Du ggf. auch ohne Anwalt.

Aber das sind ja ungelegte Eier. Gerade ist ja noch nicht mal absehbar, ob Du a) über 1,0 (oder 3,5) ng/ml THC liegst und b) ein Bußgeldbescheid erlassen wird.


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Fußgänger.
Beitrag 31.07.2024, 01:10
Beitrag #15


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Zitat (Jojo789 @ 24.07.2024, 19:05) *
Dürfen die das einfach aufmachen bzw. kontrolieren?


Grundsätzlich hat die Polizei nichts im Auto eines Verkehrsteilnehmers verloren. Etwas anderes gilt wenn ein Durchsuchungsbeschluss (§§ 102, 103 StPO) oder Gefahr in Verzug vorliegt. Hier könnten die Polizisten argumentieren, dass ein Fahrzeug herrenlos auf einer Landstraße stand und dadurch den Verkehr behindert hat. Der offensichtliche Fahrzeugführer war in unmittelbarer Nähe zum Kfz nicht aufzufinden. Man wollte prüfen ob das Kfz gegen wegrollen gesichert ist (oder irgend etwas anderes).

Zitat (Jojo789 @ 24.07.2024, 19:05) *
Die Polizei fragte dann, wer denn mit dem Auto gefahren ist und ich sagte ICH.
Die haben mich aber nicht fahren sehen, da das Auto ja alleine an der Straße stand.
Spielt dieser Fakt eine Rolle?


In deinem Fall eher weniger.
ich werde nie müde es im Freundes- und Bekanntenkreis zu erwähnen: Man redet nicht mit der Polizei. Zumindest nicht wenn man Beschuldigter oder Betroffener ist oder weiß, dass man vielleicht doch nicht angeschnallt war, das Handy am Ohr hatte oder eben Gräschen in möglicherweise relevanter Menge konsumiert hat.. Es gibt Angaben die MUSS man machen (die eigenen "technischen Daten" - die stehen aber auch auf dem Personalausweis), ansonsten muss man die Ermittlungen der Polizei nicht unterstützen. Man darf sogar Lügen.
Wenn die Polizei dich nicht hat fahren sehen, ist das zu deinem Vorteil. Da du aber gesagt hast das du selbst gefahren bist, ist dieser Vorteil relativiert. Spontanäußerungen sind, sofern relevant, zu dokumentieren.


Zitat (Jojo789 @ 24.07.2024, 19:05) *
Dann sagte einer der drei Beamten, es hätte leicht nach Gras im Auto gerochen. Und er würde gerne einen Test machen.
1. Augen geleuchtet war wohl gut
2. Auf einem Bein stehen im zweiten Anlauf auch gut 
3. Dann bis 30 zählen und das in genau 30 sek.. Habe zu schnell gezählt meinte er (23sek)

Er meinte er sei unsicher und hätte einen Verdacht, dass ich unter THC stehen würde.
Urintest habe ich verweigert. Dann zur Wache. Blut Abnahme und nun stehe ich hier.


Für das nächste mal merken: Solche Tests sind freiwillig. Es sind durchaus Fälle bekannt, da wurde dem Gegenüber was anderes suggeriert. Am besten nicht mitmachen. Je nachdem wie nervös man ist, werden aus 30 Sekunden ganz schnell 23 - ganz ohne Btm.

Wurde dir vor Ort etwas vorgeworfen? Wurdest du entsprechend belehrt (Aussageverweigerungsrecht, Rechtsbeistand, Beweiserhebungen)? Wenn nicht, ist das angreifbar. Ich versichere dir jedoch dass im Bericht der Polizei stehen wird "Nach erfolgter Belehrung gab der Jojo an, dass..."

Zitat (Jojo789 @ 24.07.2024, 19:05) *
Hat jemand schon Erfahrungen wegen dem neuen Aktiven wert von 3,5?


Die Frage ist, ob das ex nunc (ab jetzt) oder ex tunc (rückwirkend ab xx.yy.2024) kommt. Wie hier bereits erwähnt wurde, werden beide Rechtsauffassungen vertreten. Im Zweifel muss man aber von der aktuellen Gesetzeslage ausgehen und das 3,5 ex nunc kommt. Das Herr Lauterbach u. ä. das anders sehen interessiert so manchen Richter, vor allem in Bayern und den Grenzregionen von Rheinland - Pfalz nicht die Bohne.

Das hier genannte Gerichtsurteil vom AG Dortmund erzeugt keinen Rechtsanspruch deinerseits.

Gruß

Fußgänger.
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durban
Beitrag 31.07.2024, 06:56
Beitrag #16


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Zitat (Fußgänger. @ 31.07.2024, 02:10) *
Die Frage ist, ob das ex nunc (ab jetzt) oder ex tunc (rückwirkend ab xx.yy.2024) kommt. Wie hier bereits erwähnt wurde, werden beide Rechtsauffassungen vertreten. Im Zweifel muss man aber von der aktuellen Gesetzeslage ausgehen und das 3,5 ex nunc kommt. Das Herr Lauterbach u. ä. das anders sehen interessiert so manchen Richter, vor allem in Bayern und den Grenzregionen von Rheinland - Pfalz nicht die Bohne.


Hallo Fußgänger., wenn der Grenzwert auf 3,5 ng/ml THC angehoben wird, gilt das auf jeden Fall auch für Taten, die vor dem Tag des Inkrafttretens begangen wurden.

MfG
Durban wavey.gif


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Fußgänger.
Beitrag 31.07.2024, 09:31
Beitrag #17


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Ola durban,

hast du hierzu eine Quelle? Ich sehe das noch nicht unbedingt als gesetzt an, wenngleich ich auch persönlich davon ausgehen würde.

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durban
Beitrag 31.07.2024, 10:06
Beitrag #18


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§ 2 Abs. 3 StGB (i.V.m. § 46 OwiG). wavey.gif


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Jojo789
Beitrag 07.08.2024, 12:16
Beitrag #19


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Danke für eure Nachrichten. Hat mich insgesamt auf jeden Fall etwas beruhigt :-)

Die Polizei meinte ja, dass der Brief maximal 14 Tage dauern würde. Wir sind jetzt aber schon bei knapp 3 Wochen und ich würde das Thema halt für mich gerne für mich abschließen...
Daher frage ich mich, ob die immer nen Brief schicken? Oder schicken die nichts, wenn die Werte zu niedrig waren? Von der FSS oder OA habe ich bisher auch nichts gehört. Was meint ihr dazu?

Wahrscheinlich könnte ich proaktiv bei der Polizei anrufen und evtl. telefonisch meine Werte erfragen. Oder easy vorbeigehen. Will aber da auch irgendwie keine "Schlafende Hunde" wecken?
Denn bei meinen ersten mal habe ich innerhalb von 4 Tagen Post von der FSS gehabt.


Auch übrigens evtl. auch für manche interesant. Ich habe damals nie Post vom OA bekommen, d.h. ich habe nie den Punkt bzw. die 500€ Strafe bekommen..

Des Weitern wollte ich euch mal fragen, ob es nun schon nen konkretes Datum für die 3,5ng gibt?

Vielen Dank für eure Anworten.
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Krystel887
Beitrag 07.08.2024, 12:23
Beitrag #20


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Du wirst keine schlafenden Hunde wecken wenn du da anrufst und nachfragst.

Trunkenheitsfahrten haben eine Verjährungsfrist von einem Jahr oder mehr.... die haben genug Zeit.

Was soll passieren außer dass du deine Werte bekommst und endlich ruhig schlafen kannst?

Ruf an, frag nach den Werten und lass dich nicht in Small Talk (und sei er deine Meinung nach noch so irrelevant) verwickeln.
Wer nicht redet kann sich auch nicht verplappern.
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Jojo789
Beitrag 11.08.2024, 19:31
Beitrag #21


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Zitat (Krystel887 @ 07.08.2024, 13:23) *
Ruf an, frag nach den Werten und lass dich nicht in Small Talk (und sei er deine Meinung nach noch so irrelevant) verwickeln.
Wer nicht redet kann sich auch nicht verplappern.


Habe deinen Rat vorgestern befolgt, jedoch ohne Erfolg. Der Polizist am Telefon meinte, ich bräuchte nen Aktenzeichen und das kann ich nur vor Ort bekommen in Verbindung mit meinerm Perso. Zudem meinte er, dass mir nur "mein" Sachbearbeiter Auskunft erteilen darf...
Ich denke, wenn ich über den Grenzwerten liege sollte, hätte sich die FSS bestimmt schon gemeldet. Dann hätte die Polizei die Werte nämlich zügig weitergegeben:-)
Wahrscheinlich warte ich jetzt einfach die kommende Woche noch ab, da es dann vier Wochen her ist. Der Polizist meinte nämlich auch, dass es bei Drogenfahren 2-4 Wochen dauern könnte bis es Post von der Polizei gibt.
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Jojo789
Beitrag 28.09.2024, 17:46
Beitrag #22


Neuling
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Hallo zusammen,

ich habe nun heute Post im Briekfkasten gehabt. Das Verkehrsordnungamt hat einen Bußgeldbescheid gegen mich erlassen.
Ich soll ein Kfz unter THC geführt haben. §26 Abs.2,3 §25 2a; 242 BKat §4 abs 3 BKatV
Zudem halt 1 Monat Fahrverbot.

In diesem Brief stehen aber keine Werte drin. Also ich weiß aktuell immernoch, wie meine Werte sind. Ich kann mich bei meinen Konsum und 24h ohne Konsum irgendwie immer noch keine 3,5ng aktiv vorstellen...

Nun mal meine Fragen:

1. Ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass ich über 3,5ng habe, weil die sonst nicht diesen Bescheid verschickt hätten? Oder kann es sein auch möglich sein, dass ich über 1ng bin aber unter 3,5ng und die es trotzdem versuchen, da am 19.7. (Tattag) noch 1,0 ng gültig war? Das neue Gesetz ist ja offizell erst im August oder so verabschiedet worden.

2. Als ich das erste Mal erwischt wurde, habe ich direkt Post von der Führerscheinstelle erhalten. Da standen auch direkt meine Werte drin. Jedoch habe ich nie einen Bußgeldbescheid bekommen. Würde ich somit als Ersttäter gelten? Gerade auch, da ich damals "freiwillig" auf meine Fahrerlaubnis verzichtet habe. (Habe soetwas mal hier im Forum gelesen)

3. Wie würdet ihr nun vorgehen? Ich habe übrigens ne Rechtsschutz.

Danke für eurere Anworten.
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Hass0123
Beitrag 28.09.2024, 21:17
Beitrag #23


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Die 3,5ng Grenze soll auch erst ab 1.7.24 gelten, alles davor bei 1,0ng.

Auszug aus Avocado:

Regelungen für Cannabis am Steuer ab 01. Juli 2024:

THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm
Cannabis-Verbot für Fahranfänger in der Probezeit & Fahrer unter 21 Jahren
Verbot von Mischkonsum (z. B. Cannabis & Alkohol am Steuer)
Achtung: Der neue THC-Grenzwert gilt ab 01. Juli 2024. Bis dahin gilt der bisherige Grenzwert von 1 Nanogramm.

Zitat Ende...
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Kai R.
Beitrag 29.09.2024, 06:36
Beitrag #24


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Dennoch würde ich mit Hinweis auf den neuen Grenzwert Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Wenn Du unter 3,5 liegst. Ein Anruf bei der Bußgeldstelle würde das klären. Wann war denn Deine erste Fahrt? Wenn Du damals auf die FE verzichtet hast, beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Jojo789
Beitrag 29.09.2024, 07:48
Beitrag #25


Neuling
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Zitat (Kai R. @ 29.09.2024, 07:36) *
Wann war denn Deine erste Fahrt? Wenn Du damals auf die FE verzichtet hast, beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre.


Die erste Fahrt war im Juli 2017 und habe dann nach dem Breif der Fahrerlaubnisstelle dirket freiwillig auf meinen Führerschein verzicht. Nach 6 Monaten AN habe ich dann die direkt MPU bestanden.
Was bedeutet das mit der Tilgungsfrist von 5 Jahren konkret für mich, wenn ich über 3,5ng sein sollte?
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Kai R.
Beitrag 29.09.2024, 12:25
Beitrag #26


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Die erste Fahrt ist nicht mehr verwertbar, Du bist als Ersttäter zu behandeln. Hol Dir sicherheitshalber einen Auszug aus dem Fahreignungsregiter.


--------------------
Grüße

Kai

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L&M
Beitrag 29.09.2024, 13:24
Beitrag #27


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Aus interesse:

Warum ist sie (auch wg der MPU) nicht mehr verwertbar?

und:

Ist es relevant ob er Abstinenz beteuert hat, oder nicht?


Gruß

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.09.2024, 21:14
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Jojo789
Beitrag 29.09.2024, 16:42
Beitrag #28


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Zitat (Kai R. @ 29.09.2024, 13:25) *
Die erste Fahrt ist nicht mehr verwertbar, Du bist als Ersttäter zu behandeln. Hol Dir sicherheitshalber einen Auszug aus dem Fahreignungsregiter.

Bist du dir da wirklich sicher? Wo könnte ich das nachlesen?
Denn in meinem fahrregisterauszug von vor ein paar Jahren steht im Bezug auf den Verzicht der FE glaube ich etwas von 2027/2028 bzgl Tilgungsfrist. Das wären dann nämlich 10 Jahre.
Hmm, wissen evtl. andere noch mehr zu diesem Thema?
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F117
Beitrag 29.09.2024, 20:40
Beitrag #29


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[OT]
Ich habe jetzt das Posting von @kai dreimal lesen dürfen. Muss das sein? Reicht das Antworten-Feld nicht aus?
[/OT]


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"There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!"

aus "Russians" - Sting 1986
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Jojo789
Beitrag 08.10.2024, 08:43
Beitrag #30


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Guten Morgen zusammen,

ich war jetzt gerade bei Ordnungsamt und habe mir die Akte angeschaut.
Meine Werte sind 2,5 Ng aktiv; HO-Thc 1,2 ng; 37,9 THC-Cooh.

Wie soll ich nun am besten vorgehen? Einspruch gegen den Bescheid einlegen?
Die Kontrolle war ja am 19.7.24 und offiziell gilt ja erst seit dem 23.8.24 der Wert von 3,5ng.

Ist denn jetzt davon auszugehen, dass ich weder die Strafe des OA bezahlen muss noch Probleme mit meinem Führerschein bekomme?
Muss ich einen Anwalt einschalten?

Was denkt ihr? Danke für eure Antworten.
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Krystel887
Beitrag 08.10.2024, 10:06
Beitrag #31


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Zitat (Jojo789 @ 28.09.2024, 18:46) *
ich habe nun heute Post im Briekfkasten (sic!) gehabt.


Vermutlich 2 Wochen Zeit um Einspruch einzulegen?
Wird also alles relativ Zeitkritisch.

Vermutlich kann dir einer der Juristen hier beim Formulieren helfen.
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Jojo789
Beitrag 08.10.2024, 15:58
Beitrag #32


Neuling
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Ne, habe noch bis Montag Zeit. Kann das easy per Mail machen. Also hier ist kein Stress:-) Im Zweifel bringe ich den Brief persönlich vorbei. Wohne 5 min von denen entfernt. Der Sachbearbeiter war sehr entspannt.

Würde halt einfach in etwa folgendes schreiben:

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, da nun ein neuer Grenzwert (3,5ng) vorliegt.
Ich beziehe mich auf §2 abs. 3 STGB (i.V. m §46 OwiG).

Dennoch würde mich total interessieren, ob ich nun Strafe ans OA bezahlen muss und vor allem, ob ich noch Sorge bzgl. des Führerscheins machen muss :-)

Besten Danke für eure Antworten
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Q-Treiberin
Beitrag 08.10.2024, 19:04
Beitrag #33


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Zitat (Jojo789 @ 08.10.2024, 16:58) *
Ne, habe noch bis Montag Zeit. Kann das easy per Mail machen.
Einsprüche per Mail werden meist nicht anerkannt, außer im BGB wird diese Möglichkeit explizit als zulässig genannt….

Also lieber dahin zu Fuß gehen…


Zitat
Dennoch würde mich total interessieren, ob ich nun Strafe ans OA bezahlen muss
Wenn Du fristgerecht Einspruch gegen den BGB einlegst (erstmal) nicht.


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