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> Abstinenznachweise Synlab Ergebnisse verfälscht?
braunbaer123
Beitrag 25.07.2024, 12:53
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen,

bis jetzt war ich nur Mitleser, jetzt aber habe ich auch eine etwas speziellere Frage und hoffe, hier Hilfe und evtl. Leidensgenossen zu erreichen.
Aufgrund einer Blutentnahme im Dezember 2021, die auf eine Substanz positiv war, musste ich mich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Außerdem wurden 1 Jahr Abstinenznachweise angeordnet (=6cm Haare und 4 spontane Urinscreenings). Des Weiteren muss ich alle 6 Monate aufgrund eines adulten ADHS ein Attest meines Psychiaters vorlegen, in welchem bescheinigt wird, dass ich die Medikation ordnungsgemäß einnehme.

Das Gutachten der verkehrsmedizinischen Untersuchung ist für mich sehr gut ausgefallen. Außerdem auch der Haartest und alle Urinscreenings bis auf das letzte am 3. Juli 2024 (=Nummer 3 von 4). Natürlich waren meine Haarprobe und jedes Urinscreening positiv auf Amphetamin, in Verbindung mit der Medikation jedoch liegt das auf der Hand und ist i.V.m. dem Attest vonseiten der Fahrerlaubnisbehörde in Ordnung.

Nun waren wie o.g. das 1. und das 2. Screening immer ohne Probleme und der Urin jeweils vom Verdünnungsgrad her absolut im Rahmen. Beim 3. Screening hatte ich mich schon gewundert, warum ich so lange auf das Ergebnis warten muss. Dieses kam dann schließlich am 28.06.2024 zusammen mit dem Hinweis, dass der Urin deutlich zu wässrig sei und man mir eine Verdünnung unterstellt. Ansonsten war auch das 3. Screening genauso wie die ersten beiden negativ.

Die Einbestellungen für das 1. und 2. Screening waren immer sehr früh am Morgen, sodass ich direkt von zu Hause noch vor der Arbeit dorthin gefahren bin und meinen allerersten Morgenurin dort abgegeben habe. Das 3. Screening war gegen 11:30 Uhr vormittags, bei diesem war ich zuvor natürlich in der Arbeit, hatte ca. 1 Liter Wasser und 2 Kaffee getrunken. Also nicht übermäßig viel, trotzdem war der Wert extrem außerhalb des Referenzbereiches. Also wurde ich zu einer erneuten Testung einbestellt - diese war noch einmal später als Nummer 3 und fand am 02.07.2024 um 13:00 Uhr statt. Ich habe extra darauf geachtet, am Vormittag fast gar nichts zu trinken (nicht gerade einfach im Sommer).

Weil der Wert von Nummer 3 aber so verwässert war lt. Labor, bin ich um auf Nummer sicher zu gehen, direkt nach der Urinabgabe bei Synlab zu einem weiteren unabhängigen Labor gefahren und habe mit etwa 15 Minuten Unterschied denselben Urin dort abgegeben - es ist nachweislich derselbe Urin (versch. Zeugen, beide Abgabeuhrzeiten stehen auf den Befunden, etc.). Die Werte des zweiten Labors für Kreatinin und Harnstoff weichen sehr deutlich von den Synlab-Werten ab. Außerdem hat Synlab in dem Befund 3 von 4 Kreatinin UND Harnstoff getestet, im Befund 4 von 5 allerdings NUR Kreatinin.

Und genau in dem 4. Befund sind zwei Drogen positiv gewertet, die ich in meinem Leben noch nie konsumiert habe und die in absolutem Widerspruch zu der festgestellten Substanz vom Dezember 2021 stehen. Natürlich weiß ich, dass Synlab für forensische Zwecke akkreditiert ist, Untersuchungen per Gasmassenspektrometer durchführt etc. Da dürfte also eigentlich kein "Fehler" vorliegen.

Aber wie ist es möglich, dass zwei sehr einfach zu bestimmende Werte wie Kreatinin und Harnstoff so massiv voneinander abweichen und 2 Substanzen positiv markiert sind, die ich in meinem Leben noch nie angefasst habe?

Diese ganze Sache verhagelt mir gerade meinen einjährigen Abstinenznachweis, der am 16. August abgeschlossen gewesen wäre.

Ich würde sehr gerne einen Wiederholungstest machen, ich weiß, dass ich nichts zu befürchten habe.

Kann es denn überhaupt sein, dass ein so namhaftes Labor derart gravierende Fehler macht? Was wäre eurer Meinung nach die beste Vorgehensweise?

Ich habe eine anwaltliche Vertretung, jedoch kennt sich mein RA nicht mit Laborwerten aus und ich noch viel weniger.

Gibt es Erklärungen, wie es zu einem derart massiv verfälschten Ergebnis kommen kann?

Ich würde mich sehr freuen! Ich habe sämtliche Atteste immer fristgerecht vorgelegt, entsprechende Bestätigungen der FEB erhalten etc. Es will mir gerade einfach nicht in den Kopf, dass die ganze Zeit und auch das Geld jetzt einfach umsonst waren.

Liebe Grüße und vielen Dank vorab!
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gruenerTeich
Beitrag 25.07.2024, 18:39
Beitrag #2


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Hast du am Tag des vierten Screenings zwei Mal uriniert oder war das tatsächlich der identische Urin aus dem gleichen Becher?

Wie lauten die konkreten Werte der Screenings?
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corneliusrufus
Beitrag 25.07.2024, 19:57
Beitrag #3


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Das erste Labor könnte noch Harnstoff nachtesten. Falls da eine Diskrepanz zum Kreatininwert auftaucht, könnte die Probe dennoch als zulässig beurteilt werden. Bzw. gestützt durch eine nun unmittelbar folgende Haarprobe.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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John Dalton
Beitrag 25.07.2024, 23:12
Beitrag #4


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Die Wiederholungsprobe bei Synlab wurde doch bereits als zulässig bewertet. Und genau das ist das Problem - weil was gefunden wurde.

Oder meinst Du Harnstoff nachmessen, um die Harnstoffwerte der verschiedenen Labore zu vergleichen?

Und ich glaube nicht, dass Urin aus dem gleichen Becher gemeint war. "Gleich", weil mit kurzem Zeitabstand.

Aber was ich im Text des TE nicht verstehe, ist, wie beide Werte im zweiten Labor von denen bei Synlab abweichen können, wenn bei Synlab doch nur Kreatinin gemessen wurde?!

So oder so, die Probe mit dem Positivbefund ist ein Problem. Meines Erachtens nicht durch eine zweite Probe bei einem anderen Labor oder auch durch eine Haaranalyse nicht zu entkräften. Einzige Chance ist imho, die B-Probe bei Synlab messen zu lassen.

Was genau wurde denn gefunden? Und sind die Werte hoch?



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Hornblower
Beitrag 26.07.2024, 09:39
Beitrag #5


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Zitat (John Dalton @ 26.07.2024, 00:12) *
Einzige Chance ist imho, die B-Probe bei Synlab messen zu lassen.



Sehe ich auch so.

Insbesondere weisen die BuK darauf hin, dass eine positive Urin-Probe nicht durch eine negative Haarprobe "übertrumpft" werden kann. think.gif

Die Prozesse in einem guten Labor sind so durchorganisiert, dass eine Proben-Verwechselung unwahrscheinlich ist, aber unmöglich ist es nicht. Ebenso ist eine Kontamination unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich. think.gif


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Krystel887
Beitrag 26.07.2024, 09:46
Beitrag #6


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Ist es nicht so, dass eine negative B-Probe, die A-Probe auch nicht übertrumpft?

Es ist doch so, dass dann beide Ergebnisse stehen bleiben wobei eins Positiv und das andere Negativ wäre.

Von dem her kann er doch auch gleich eine HA machen die dann genauso gleichwertig daneben steht.
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Hornblower
Beitrag 26.07.2024, 12:18
Beitrag #7


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Zitat (Krystel887 @ 26.07.2024, 10:46) *
Ist es nicht so, dass eine negative B-Probe, die A-Probe auch nicht übertrumpft?

Jain.

Zitat
Es ist doch so, dass dann beide Ergebnisse stehen bleiben wobei eins Positiv und das andere Negativ wäre.

Ja.
Aber hieraus kann der geneigte Leser erkennen, dass es bei der Probe Probleme gab, und er kann dies in der Gesamtheit würdigen. In der Regel wird dies bedeuten, dass eine Fehlmessung im ersten Falle vorliegen könnte. Wenn aber ausgerechnet bei diesem Probanden dieses eine Problem nur eines von Vielen ist, dann kann der geneigte Leser auch zu anderen Schlüssen kommen.


Zitat
Von dem her kann er doch auch gleich eine HA machen die dann genauso gleichwertig daneben steht.


Hätte er gleich eine HA - anstatt des Urin-Screens - gemacht (bzw. läge nur die HA absprachegemäß vor, und das positive Ergebnis der Urin-Analyse wäre nicht bekannt), dann wäre die HA aussagekräftig.
Da aber die HA nach dem positiven Urin-Befund erfolgte, ist die HA gemäß BuK nicht zur Entkräftung des Urin-Befundes ausreichend. Wird die B-Probe negativ, dann kann eine zusätzliche HA das B-Proben-Ergebnis ggf. noch stützen.




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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2024, 17:18
Beitrag #8


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Zitat (Hornblower @ 26.07.2024, 13:18) *
Wird die B-Probe negativ, dann kann eine zusätzliche HA das B-Proben-Ergebnis ggf. noch stützen.

Genau ist das meine Idee. Allein ist die HA nicht mehr hinreichend aussagekräftig. Sie kann jedoch das Indiz sein, bei welchem Labor/welcher Labormessung es eher zu einer Fehlmessung gekommen ist. Und sie gibt eine Chance, ggfs. jetzt insgesamt auf eine HA-Reihe umzuschwenken.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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braunbaer123
Beitrag 26.07.2024, 17:54
Beitrag #9


Neuling


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Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten! smile.gif
Ich lade euch gleich die ganzen Befunde hoch, dann wird es verständlicher. Muss sie nur noch eben schnell anonymisieren.

LG
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braunbaer123
Beitrag 26.07.2024, 18:52
Beitrag #10


Neuling


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So, hier nun alle Befunde in chronologischer Reihenfolge:

https://drive.google.com/drive/folders/1Vf5...yfp?usp=sharing

LG und einen schönen Abend!
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Jürgen99
Beitrag 26.07.2024, 19:52
Beitrag #11


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Ich frage interessehalber, denn ich bin ja aus der Alkoholecke.

Kann bei Drogen ein AN angeordnet werden, und wenn ja von wem? Ist es dann keine private Dienstleistung mehr, bzw. erstattet das Labor direkt einen Bericht an die anordnende Stelle?
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gruenerTeich
Beitrag 26.07.2024, 21:06
Beitrag #12


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Die Kreatininabweichung liegt im Rahmen (unterschiedliche Messgrößen beachten!)

Den positiven Methamfetaminbefund wird man realistisch gesehen nur durch die B-Probe entkräften können.
Was soll denn die zweite Droge sein, die noch "unerklärbar" nachgewiesen konnte?

Hast du mal mit deinem Hausarzt über deine Nierenwerte gesprochen?
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braunbaer123
Beitrag 26.07.2024, 23:48
Beitrag #13


Neuling


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Was mich stutzig macht:
In "4Befund 3 Urin.Pos" wurde Kreatinin und Harnstoff bestimmt, "Beide Analyte sind signifikant erniedrigt".
In "6.9Befund 4 Urin.Pos" wurde Harnstoff von Synlab gar nicht getestet, lt. dem 2. Labor MVZ Labor Limbach ist aber Harnstoff wieder deutlich zu niedrig. Hieraus ergibt sich für mich als einzige Schlussfolgerung, dass Synlab unsauber gearbeitet hat und evtl. Probe vertauscht wurde.
Außerdem ist im Schreiben "5Wiederholung Probenangabe 3" das Absenderfeld oben rechts ganz komisch abgeschnitten, ist mir tatsächlich erst bei der Anonymisierung aufgefallen. Habe es sogar extra nochmal aus dem Portal heruntergeladen, um sicherzugehen, dass nicht ich es aus Versehen während der Anonymisierung abgeschnitten habe. Finde ich auch irgendwie komisch und stützt meine Vermutung des Unsauber-Arbeitens...

Nein, über Nierenwerte habe ich bisher nicht mit meinem Arzt gesprochen. Inwiefern könnten diese von Bedeutung sein?

VG

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 27.07.2024, 05:45
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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gruenerTeich
Beitrag 27.07.2024, 09:43
Beitrag #14


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Ja klar, und man hat blöderweise genau die Probe eines anderen Klienten erwischt, dessen Amfetaminwerte auch aufleuchten wie ein prall geschmückter Weihnachtsbaum whistling.gif
Viel Spaß, mit dieser Vermutung ein Sachverständigengutachten zu erschüttern. Das ist aussichtslos.

Entweder B-Probe oder Ergebnis hinnehmen.


Die Nierenwerte habe ich angesprochen, da du ja anscheinend trotz normaler Flüssigkeitsaufnahme zu geringe Kreatininausscheidungen vorzuweisen hast.
Hilft dir zwar im konkreten Fall nicht weiter, aber die Ursache solltest du für weitere Screenings mal abklären lassen. Sonst wird dir wieder Untersuchungsvereitelung vorgeworfen.
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braunbaer123
Beitrag 31.07.2024, 23:45
Beitrag #15


Neuling


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Hallo zusammen,

das Thema lässt mir einfach keine Ruhe, habe jetzt tagelang gegooggelt und recherchiert, was es sein könnte und bin auf Folgendes gestoßen:

https://www.fennerlabor.de/wp-content/uploa.../Drogeninfo.pdf

PDF, S. 16

"Sonderfall – Selegilin
Das Antiparkinsonmittel Selegilin enthält Amphetamin/Methamphetamin in einer nicht wirksamen Form als L-Amphetamin/LMethamphetamin.
Euphorisierend wirksam ist nur D-Amphetamin/D-Methamphetamin. Der Screeningtest erfasst nur die wirksame Form und
fällt bei der Gabe von Selegilin negativ aus.
Die Chromatographie kann nicht zwischen D und L unterscheiden und zeigt somit trotz negativem Screeningergebnis einen
deutlich positiven Befund.
Bei der Gabe von Selegilin sollte dies unbedingt auf dem Überweisungsträger vermerkt werden. "

Ich bekomme dieses Medikament seit kurzem verschrieben, um zu testen, ob es meine Symptomatik lindert. Ich wusste nicht, dass es positiv auf Methamphetamin anschlagen kann - selbst der Psychiater wusste dies nicht. Ich habe mir bereits von ihm das entsprechende Attest besorgt, aber nun die Sorge, dass Synlab es komisch/auffällig finden könnte, wenn ich erst jetzt mit dem Attest daherkomme. Bisher hatte ich mir das Medikament logischerweise nicht attestieren lassen, wusste ja nicht um die Folgen...

Was denkt ihr? Kann ich es nachreichen und um eine erneute Urinabgabe bitten?

LG
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Jürgen99
Beitrag 01.08.2024, 00:00
Beitrag #16


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Hast du denn das Medikament bei der Urinabgabe zumindest erwähnt? Du wirst doch jedesmal vom Arzt gefragt, er trägt das ein und du musst unterschreiben.
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corneliusrufus
Beitrag 01.08.2024, 10:12
Beitrag #17


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Ich will mir jetzt die Laborwerte nicht nochmals herunterladen und anschauen. Meist dürfte bei der Analysemethode doch GCMS stehen. Steht für Gaschromatographie und Massenspektrometrie.

Ich beschreibe nun den Vorgang und gebe eine Vorstellung. Dabei vereinfache ich sehr und gebe eher eine Anschauung auch zu Lasten der chemisch-physikalischen Gegebenheiten. Die Probe wird verdampft, damit treten ihre Bestandteile in eine Gasphase ein. Ein Trägergas umspült und transportiert die verdampften Substanzen. Da Je nach Molekülart, -größe und -masse diese unterschiedlich schnell im Trägergas mitgenommen werden, trennen sich die Substanzen auf. Sie werden im Gasstrom dadurch auf- und abkonzentriert.

Der Gasstrom geht in ein Massenspektrometer. Dort werden die Substanzen ionisiert oder sogar feiner zerschlagen. Mittels elektrischer Felder werden sie beschleunigt und von der unbeeinflussten geraden Flugbahn unterschiedlich weit abgelenkt. Dadurch entsteht ein charakteristisches Bild. Aus so einem Bild kann zuverlässig auf Substanz und Substanzmenge geschlossen werden.

Ich bin kein Chemiker, habe nun keine Recherche betrieben. Ich stelle mir die L- bzw. die D-Form von (Meth-)amphetamin so vor, wie ich es bei Aminosäuren oder Milchsäure kenne. Ich projiziere ein Molekül in die Ebene, obgleich Moleküle eine Raumgestalt haben. Auf die Projektion lege ich ein Kompasskreuz mit Nord-Süd und West-Ost. Die L- und die D-Form unterscheiden sich durch eine Vertauschung der West-Ost-Achse. Sie enthalten also die identische Zahl und den identischen Aufbau ihrer Atome und Atomgruppen.

Unter Umständen könnten beide Typen in der Gasphase aufgetrennt werden. Ich erwarte es jedoch nicht. Und selbst wenn das möglich wäre, dann müsste wohl darauf besonders geachtet werden, um das im MS zu beobachten.

Nun ist es so, dass L- und D-Formen oftmals andere photometrische Eigenschaften aufweisen. Es kann sein, dass beide die Polarisationsebene des Lichts unterschiedlich drehen. Wenn dem so ist, und es noch genügend Reste der B-Probe gibt, könnte diese nochmals aufgeschlossen werden, um die Anteile an L- und D-Form zu messen. Damit könnte dann der Gesamtmesswert von L- und D-Form aus dem MS gewichtet werden. Im Ideal würde nur die L-Form bestehen bleiben. Also Nachweis von nur Selegelin.

Spreche mit den Laboren. Bringe die Verordnung des Arztes und das Medikament mit allen Informationen (Beipackzettel) zum Gespräch mit. Erörtere, ob nachträglich noch eine Chance besteht, gegen weitere Untersuchung auf Selegelin zu testen. Und was das kostet.

Selbst wenn nicht, besteht möglicherweise damit eine kleine Chance, dass der Abstinenznachweis in der Summe dennoch akzeptiert wird. Das muss dann mit dem MPI und der FEB geklärt werden. Ich leite das von Menschen unter Medikation von Medizinalcannabis ab. Die können bei Cannabis keine Nulllaborwerte haben. Da kann anhand der Messwerte lediglich gesagt werden, ob die Verordnung wohl so eingehalten wird, also nicht noch (deutlich) hinzu eigenmedikatiert wird.

Auch der Hersteller von Selegelin könnte angefragt werden, wie sich die l- und D-Formen von Amphetaminen unterschieden und wie er messtechnisch die Reinheit sicherstellt. Dieses sein Messverfahren könnte dann nachvollzogen und angewandt werden.

Vielleicht schaut Hornblower noch über meine Ausführungen. Und ein Jurist.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 08.09.2024 - 04:14