Mit vorläufigem Führerschein im Ausland fahren - Möglichkeiten? |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Mit vorläufigem Führerschein im Ausland fahren - Möglichkeiten? |
26.07.2024, 09:20
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
Besteht irgendwie die Möglichkeit in Österreich fahren zu dürfen? Könnte ich z.B. einen internationalen Führerschein beantragen? ist das überhaupt möglich mit 'nur' der vorläufigen Fahrerlaubnis bzw. Prüfungsbestätigung? |
||||
|
|||||
|
26.07.2024, 09:51
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19542 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Hallo!
Du hast nur einen vorläufigen FS, weil Du die Klassen in absehbarer Zeit erweitern wirst oder aus einem anderen Grund? Der vorläufige Führerschein wird zwingend nur mit der Gültigkeit im Inland ausgestellt (§ 22a Abs. 7 S. 1 FeV). In Deutschland wäre es in der umgekehrten Konstellation so, dass dann auch die österreichische Fahrerlaubnis nicht git - ich vermute, dass es in Österreich genau so ist; d.h. Du darfst in Österreich nicht fahren. Ein "internationaler Führerschein" ist nur eine standartisierte Übersetzung des nationalen Führerscheins. Der kann die Wirksamkeit nicht erweitern. Ich sehe daher keine Möglichkeit, dass Du in Österreich mt dem vorläufigen Führerschein fahren darfst (wenn die Wirksamkeit von Fahrerlaubnissen genau so geregelt ist wie in Deutschland; das weiß ich nicht, ich gehe aber davon aus, weil das deutsche Gesetz auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie beruht). MfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
26.07.2024, 10:24
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Der vorlaufige Führerschein wird vielleich nicht anerkannt, du bist aber im Besitz einer Fahrerlaubnis. Und nur das ist wichtig.
Das fahren ohne FS in AT kostet 36 Euro Strafe. AT ist Mitglied von RESPER, dh. die Polizei kann deine DE-Fahrerlaubnis elektronisch abfragen. Dauert eventuell paar Minuten langer als sonst so eine Kontrolle. Ich habe mal meinen PL-FS in DE nicht bei mir gehabt. Nach 30 Minuten telefonieren hat die Polizei mich weiterfahren gelassen, nur ne Verwarnung bekommen. |
|
|
26.07.2024, 10:56
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19542 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Der vorlaufige Führerschein wird vielleich nicht anerkannt, du bist aber im Besitz einer Fahrerlaubnis. Und nur das ist wichtig. Es stimmt zwar, dass der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein wichtig ist, aber: In Deutschland ist eine ausländische Fahrerlaubnis unwirksam, wenn der Inhaber nur im Besitz eines vorläufigen Führerscheins ist. In dem Fall begrenzt also der Führerschein die Fahrerlaubnis. Ob das nach österreichischem Recht entsprechend gilt, weiß ich nicht. Edit: Bei sehr oberflächlichem Lesen des österreichischen Führerscheingesetztes (FSG) habe ich keine entsprechende Regelung gefunden, sondern nur das hier: Zitat Eine von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates erteilte Lenkberechtigung ist einer Lenkberechtigung gemäß Abs. 3 gleichgestellt. Das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer solchen Lenkberechtigung ist jedoch nur zulässig, wenn der Lenker das in § 6 Abs. 1 genannte Mindestalter erreicht hat. Für die Anerkennung der Klasse B ist die Vollendung des 17. Lebensjahres ausreichend. (§ 1 Abs. 4 FSG). Für mich klingt das erstmal so, als dass die Fahrerlaubnis (=Lenkberechtigung) wirksam ist, aber nicht durch einen Führerschein nachgewiesen werden kann (wie @jan47 sagt). Aber sicher bin ich nicht. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
26.07.2024, 11:08
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat In Deutschland ist eine ausländische Fahrerlaubnis unwirksam, wenn der Inhaber nur im Besitz eines vorläufigen Führerscheins ist. In dem Fall begrenzt also der Führerschein die Fahrerlaubnis. Ob das nach österreichischem Recht entsprechend gilt, weiß ich nicht. In meinem Beispiel hatte ich ja gar keine Führerschein in meinem Besitz. Trotzdem wurde meine Fahrerlaubnis anerkannt. Wie kann das sein? Angenommen ich habe einen ausländischen vorläufigen FS, und zeige diesen in DE. Fahren ohne Fahrerlaubnis? Wenn ich nun diesen vorläufigen FS "verstecke" und einfach sag "zuhause vergessen", dann schaut die Polizei in RESPER, FE vorhanden, gute Reise? Kann ich mir nicht vorstellen... |
|
|
26.07.2024, 11:35
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19542 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
In meinem Beispiel hatte ich ja gar keine Führerschein in meinem Besitz. Trotzdem wurde meine Fahrerlaubnis anerkannt. Wie kann das sein? Wodurch wurde Dir denn die Fahrerlaubnis erteilt? Angenommen ich habe einen ausländischen vorläufigen FS, und zeige diesen in DE. Fahren ohne Fahrerlaubnis? Ja, § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 FeV: Zitat (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, 1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
26.07.2024, 11:40
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24487 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, jan47,
AT ist Mitglied von RESPER, dh. die Polizei kann deine DE-Fahrerlaubnis elektronisch abfragen. Dauert eventuell paar Minuten langer als sonst so eine Kontrolle. keine Ahnung, ob so ein Schreiben im Ausland anerkannt wird. Die elektronische Abfrage bestätigt lediglich, dass der Fahrzeuglenker zumindest zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Fahrerlaubnis erworben hat, aber nicht, ob er genau zum Zeitpunkt der Kontrolle noch im Besitz dieser Fahrerlaubnis ist. Es ist durchaus möglich, dass ihm kurz zuvor diese FE entzogen wurde und dieser Entzug nur noch nicht im System eingespeichert ist. Deshalb liegt es immer im Ermessen des kontrollierenden Beamten, ob er Dich nach dieser Abfrage weiter fahren lässt oder nicht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
26.07.2024, 11:46
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
In meinem Beispiel hatte ich ja gar keine Führerschein in meinem Besitz. Trotzdem wurde meine Fahrerlaubnis anerkannt. Wie kann das sein? Wodurch wurde Dir denn die Fahrerlaubnis erteilt? Angenommen ich habe einen ausländischen vorläufigen FS, und zeige diesen in DE. Fahren ohne Fahrerlaubnis? Ja, § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 FeV: Zitat (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, 1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind Aber 28 Abs 1 gilt doch nur fur Bewohner Deutschlands: Zitat (1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Ich habe keinen Wohnsitz in DE. Genauso wie der Autor keinen Wohnsitz in AT hat. Also sollte das hier gar keine Rolle spielen? |
|
|
26.07.2024, 12:07
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19542 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Stimmt, dann gilt nicht § 28, sondern § 29, da steht aber das gleiche drin.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
26.07.2024, 16:49
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
Vielen Dank für die Antworten bisher. Wenn ich die Diskussion bisher richtig interpretiere, wäre der vorläufige Führerschein zwar nicht gültig in Österreich, allerdings würd ich nur ein Bußgeld riskieren und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Zur Vollständigkeit: Ich habe einen Prüfungsauftrag für B und A2 am laufen, nur B ist erledigt bisher. Wichtig ist hierbei allerdings vielleicht noch, dass es sich um eine Neuerteilung handelt. |
|
|
26.07.2024, 18:46
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6398 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
dann ist meiner Meinung nach ein gewisses Rest-Risiko vorhanden. Wenn es alles Neuerteilungen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Erteilung der Klasse B noch nicht eingetragen ist, sondern damit bis zur Erteilung der A2 gewartet wird.
Schau mal in Deine Unterlagen. Wird der KBA-Eintrag 1 x oder 2 x abgerechnet ? -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
|
|
26.07.2024, 19:34
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24487 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Freifahrt,
....allerdings würd ich nur ein Bußgeld riskieren und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Habe ich das jetzt richtig verstanden? jein. Wie schon gesagt: Wenn der Polizeibeamte diesem Dokument nicht vertraut und darauf besteht, dass du einen amtlichen Führerschein vorzeigst, kann es sein, dass er Dir die Weiterfahrt verbietet und eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Dieses Verfahren würde dann zwar sehr wahrscheinlich wieder eingestellt, aber bis dahin hast Du den Ärger und ggf. hohe Kosten. Persönlich würde ich dieses Risiko nicht unbedingt eingehen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
|
|
30.07.2024, 14:02
Beitrag
#13
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
dann ist meiner Meinung nach ein gewisses Rest-Risiko vorhanden. Wenn es alles Neuerteilungen sind, besteht die Möglichkeit, dass die Erteilung der Klasse B noch nicht eingetragen ist, sondern damit bis zur Erteilung der A2 gewartet wird. Schau mal in Deine Unterlagen. Wird der KBA-Eintrag 1 x oder 2 x abgerechnet ? Also soweit ich das verstehe, wird der KBA-Eintrag nur ein Mal gemacht. :-/ |
|
|
31.07.2024, 12:43
Beitrag
#14
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
Wie schon gesagt: Wenn der Polizeibeamte diesem Dokument nicht vertraut und darauf besteht, dass du einen amtlichen Führerschein vorzeigst, kann es sein, dass er Dir die Weiterfahrt verbietet und eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Dieses Verfahren würde dann zwar sehr wahrscheinlich wieder eingestellt, aber bis dahin hast Du den Ärger und ggf. hohe Kosten. Hi, vielen Dank für deine Antwort! Inwiefern könnte ich denn großen Ärger bzw. hohe Kosten haben in so einem Fall? Ich hätte auch einen Beifahrer dabei, der dann übernehmen könnte. Mir die Fahrerlaubnis wegnehmen, können die Österreicher ja nicht. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 31.07.2024, 13:20
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche reduziert
|
|
|
31.07.2024, 15:55
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 363 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 |
Mir die Fahrerlaubnis wegnehmen, können die Österreicher ja nicht. Nein, aber die Österreicher können sehr saftige Strafen verhängen! Ich würde ganz einfach eine Landespolizeidirektion in Österreich anrufen und freundlich nachfragen, wie die das mit dem vorläufigen Führerschein sehen. Den BF17 akzeptiert z.B. Österreich als einziges Land außerhalb Deutschlands auch. |
|
|
31.07.2024, 16:34
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13672 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Ich würde nicht anrufen, sondern eine E-Mail hinschreiben, damit Du im Falle einer Kontrolle Dich mit der ausgedruckten E-Mail-Antwort retten kannst.
|
|
|
31.07.2024, 21:17
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat Ich hätte auch einen Beifahrer dabei, der dann übernehmen könnte Wieso fährt der dann nicht einfach direkt statt dir? Zitat könnte ich denn großen Ärger bzw. hohe Kosten haben in so einem Fall? Falls es keinen KBA Eintrag gibt, kann das als Fahren ohne Fahrerlaubnis gelten, was in AT zwar "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist aber mit mindestens 360 Euro nicht gerade günstig. |
|
|
06.08.2024, 16:39
Beitrag
#18
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
Mir die Fahrerlaubnis wegnehmen, können die Österreicher ja nicht. Nein, aber die Österreicher können sehr saftige Strafen verhängen! Ich würde ganz einfach eine Landespolizeidirektion in Österreich anrufen und freundlich nachfragen, wie die das mit dem vorläufigen Führerschein sehen. Den BF17 akzeptiert z.B. Österreich als einziges Land außerhalb Deutschlands auch. Das ist ein super Tipp! Habe denen gerade mal eine Mail geschrieben. Werde berichten, was ich als Antwort bekomme. |
|
|
06.08.2024, 19:42
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19542 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Das wäre super!
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
07.08.2024, 10:02
Beitrag
#20
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
Das ist ein super Tipp! Habe denen gerade mal eine Mail geschrieben. Werde berichten, was ich als Antwort bekomme. Wie versprochen, hier die Rückmeldung von der Landespolizeidirektion in Tirol (siehe unten). Ich habe auch an die Führerscheinstelle in Deutschland geschrieben, die meinten, dass die vorläufige Fahrerlaubnis im zentralen Fahrerlaubnisregister eingetragen ist. Es konnte mir allerdings nicht mitgeteilt werden, ob ein Österreichischer Beamter darauf Zugriff hätte. "Der vorläufige Führerschein ist grundsätzlich nur in jenem Land gültig, wo er ausgestellt ist! Wird bei einer Verkehrskontrolle eine gültige vorläufige deutsche Lenkberechtigung vorgelegt , kann aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen eine Abmahnung, ein Organmandat bzw auch eine Anzeige erstattet werden. Der Beamte entscheidet dies vor Ort im Zusammenhang mit den Angaben des Lenkers !" Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 07.08.2024, 12:22
Bearbeitungsgrund: Zitat auf das Wesentliche gekürzt
|
|
|
07.08.2024, 12:27
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Interessant. Hort sich dann mehr nach Fahren ohne FS statt ohne FE an. (Abmahnung=Verwarnung, Organmandat=Verwarngeld, Anzeige=Einleitung Bussgeldverfahren). Bei Fahren ohne FE ist ja keine blosse Verwarnung moglich.
|
|
|
07.08.2024, 17:46
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7356 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Ich hoffe aber ehrlich gesagt, dass es auch in Österreich sowas wie eine Rechtslage gibt und nicht einfach so frei nach Schnauze bestraft werden darf?!
|
|
|
07.08.2024, 18:54
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9990 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.
-------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
07.08.2024, 19:13
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 202 Beigetreten: 01.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ich hoffe aber ehrlich gesagt, dass es auch in Österreich sowas wie eine Rechtslage gibt und nicht einfach so frei nach Schnauze bestraft werden darf?! Naja ist bei Ordnungswidrigkeiten in vielen Ländern so. Bei uns in PL kannst auch zB. für ein technisch unsicheres Auto nur ne Verwarnung, variables Bussgeld von 25-700 € oder Einkassieren des Fahrzeugscheins bekommen. Alles direkt vor Ort im Ermessen des Beamtens je nach schwere des Vorfalls. Wenn du nicht einverstanden bist mit der Strafe, kannst du den Strafzettel ablehnen, dann geht das ganze vor Gericht wo ein Richter entscheidet. |
|
|
08.08.2024, 17:20
Beitrag
#25
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
Interessant. Hort sich dann mehr nach Fahren ohne FS statt ohne FE an. (Abmahnung=Verwarnung, Organmandat=Verwarngeld, Anzeige=Einleitung Bussgeldverfahren). Bei Fahren ohne FE ist ja keine blosse Verwarnung moglich. Interpretiere ich jetzt auf den ersten Blick auch so. Ich habe aber gerade nochmal eine Mail geschrieben an die Landespolizeidirektion, um das genau abzuklären. Ich melde mich, sobald ich Antwort habe. |
|
|
09.08.2024, 13:55
Beitrag
#26
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 29.06.2023 Mitglieds-Nr.: 90792 |
Interessant. Hort sich dann mehr nach Fahren ohne FS statt ohne FE an. (Abmahnung=Verwarnung, Organmandat=Verwarngeld, Anzeige=Einleitung Bussgeldverfahren). Bei Fahren ohne FE ist ja keine blosse Verwarnung moglich. Interpretiere ich jetzt auf den ersten Blick auch so. Ich habe aber gerade nochmal eine Mail geschrieben an die Landespolizeidirektion, um das genau abzuklären. Ich melde mich, sobald ich Antwort habe. Also, ich habe nun nochmal Antwort bekommen von der Polizeilandesdirektion in Österreich, Tirol. Es ist tatsächlich so, dass Fahren mit vorläufigem Führerschein 'nur' als Fahren ohne Führerschein (und nicht ohne Fahrerlaubnis) geahndet werden kann. D.h. im schlimmsten Fall werde ich wohl ein geringes Bußgeld zahlen müssen, sollte ich in Österreich tatsächlich angehalten werden. Werde daher wohl das Risiko eingehen und mit dem vorläufigen Führerschein in Österreich fahren. Soweit schon mal ein großes Dankeschön an alle Beitragenden hier, war eine hilfreiche Diskussion. Ich freue mich aber natürlich, wenn die Diskussion noch weiter geführt wird. :-) |
|
|
09.08.2024, 14:34
Beitrag
#27
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1814 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ich schau mal in meine Glaskugel ... wenn Du mit den unsinnigen Vollzitaten nicht aufhörst und @Ulm das jedesmal reparieren musst, haut der Dir alsbald auf die Finger ...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 08.09.2024 - 04:19 |