Unfall in privater Tiefgarage, Verteilung der Verschuldensquote bei Unfall während Rückwärtsfahren |
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Unfall in privater Tiefgarage, Verteilung der Verschuldensquote bei Unfall während Rückwärtsfahren |
27.07.2024, 23:24
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 25.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11589 |
Ihr habt mir vor vielen Jahren schon einmal so gute Tipps für meinen (jetzt Ex-)Freund gegeben. Nun würde ich mich freuen, wenn Ihr mir bei folgender - natürlich fiktiven - Fragestellung helfen könntet. 😊 Danke schon einmal im Voraus! Folgende Fragestellung:
Könnt Ihr Dagobert bitte einen guten Rat und Eure Einschätzung geben, wie er hier sinnvoll weiterverfahren sollte? Vielen herzlichen Dank im Voraus! femalePoison |
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27.07.2024, 23:33
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Dagobert kann die Angelegenheit entspannt seiner Haftpflichtversicherung übergeben. Diese ist für die Abwehr unberechtigter Ansprüche zuständig.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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28.07.2024, 19:27
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 25.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11589 |
Super, vielen Dank für Deine schnelle Antwort, Kai! Muss Dagobert wegen dieser Notfrist gesondert tätig werden oder macht das auch alles die Haftpflichtversicherung?
Dagobert will keep the forum updated, was aus der fiktiven Story geworden sein könnte. |
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28.07.2024, 20:00
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Dagobert will keep the forum updated, was aus der fiktiven Story geworden sein könnte. Lass das blöde „fiktive“ einfach weg und es wird Dir geholfen werden….
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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29.07.2024, 11:32
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 25.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11589 |
Hab mich an dem orientiert, was unter dem Antwort-Fenster steht: "Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung."
Wie auch immer: Wir haben es jetzt an Dagoberts Versicherung weitergegeben, diese prüft den Sachverhalt. Danke einstweilen an Kai und Q-Treiberin für Eure Rückmeldung! Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.07.2024, 18:26
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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17.10.2024, 20:45
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 25.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11589 |
Hallo zusammen,
die Sache hat ein Ende gefunden: * Dagobert hat die Sache dem Anwalt seiner Kfz-Versicherung übergeben. * Der Fall ging vor Gericht (aber ohne Prozess - lediglich die Schreiben der jeweiligen Anwälte gingen vor Gericht). * Entscheidung des Richters: Jede Partei trägt 50 % des Schadens von Fritz´ Delle an der Stoßstange - Begründung der Entscheidung war, dass damit für das Weitertreiben des Falles notwendige Gutachten vermieden werden, die den Wert des Schadens bei Weitem überstiegen hätten. * Beide Parteien waren damit einverstanden und der Fall wurde abgeschlossen. Eine interessante Entscheidung, die ich so nicht erwartet hätte. Ich dachte, beim Rückwärtsfahren obliegt dem Rückwärtsfahrenden stets erhöhte Sorgfaltspflicht. Diese konnte ich hier nicht erkennen. Es hat sich im Verlauf auch herausgestellt, dass Fritz seinen PKW nicht direkt vor seinem Stellplatz in der Tiefgarage zum rückwärtigen Einparken gewendet hat, sondern direkt an der Tiefgaragen-Einfahrt, da es dort einfacher zu rangieren ist. Somit fuhr Fritz ca. 10 Meter rückwärts in der Tiefgarage und hat erst dann seinen Stellplatz erreicht. Wie auch immer - der Fall ist abgeschlossen und ich wollte da Forum, wie versprochen, über den Ausgang informieren. Danke noch einmal für die Unterstützung und eine gute Zeit! |
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18.10.2024, 07:06
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Danke für die Rückmeldung.
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18.10.2024, 10:49
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24524 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich hatte die Frage im Juli gar nicht gesehen.
StVG und StVO gelten in einer privaten Tiefgarage, in der die Öffentlichkeit keinen Zugang hat, gar nicht. Trotzdem dürfte ein sorgfältiger Autofahrer gerade beim Rückwärtsfahren in einer Tiefgarage sich zumindest vor der Einfahrt in den Tiefgaragenplatz zu überzeugen haben, ob es dort Hindernisse gibt; gleichzeitig hätte natürlich auch Dagobert die Tür schließen müssen, als er bemerkt hat, dass Fritz dort einparken will. Dann ist es aber offen, wie das Gericht den Schaden auf beide Parteien aufteilt. Letztlich hattet ihr hier aber einen gerichtlichen Vergleich, und bei dem kommt es auf die Rechtslage gar nicht an, sondern nur darauf, dass die Parteien sich einig sind. Wenn völlig offen ist, wer am Ende den Schaden zu tragen hat, die Kosten des Verfahrens den Schaden aber erheblich übersteigen würden, macht es Sinn, sich den Schaden einfach zu teilen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:29 |