TF mit E-Scooter 1,19 Promille |
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TF mit E-Scooter 1,19 Promille |
28.07.2024, 20:08
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
ich bin über Google auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe schon den ganzen Tag darin gestöbert, aber dennoch ein paar Fragen zu meinem Fall die unbeantwortet blieben. Vor ca. 1,5 Monaten wurde ich mit dem E-Scooter von der Polizei auf dem Nachhauseweg angehalten, was eine sehr sehr unüberlegte Situation war, weil ich mein Auto beim Kumpel hab stehen lassen und mit den öffentlichen Verkehrsmittel Nachhause gefahren bin. Nur den weg (ca. 20 Minuten zu Fuß) vom Bahnhof bin ich dann mit dem Roller gefahren. Gestern kam der Strafbefehl mit 6 Monate Sperrfrist und 40 Tagessätzen a 50 €. Ich habe im Vorfeld mehrmals bei einem Anwalt angerufen, aber der hat mich eigentlich nur kostenlos beraten und wollte mir nicht das Geld aus der Tasche ziehen, zumindest kommt es mir so vor. Gegen den Strafbefehl werde ich keinen Einspruch einlegen. Meine Frage ist jetzt der weitere Ablauf. Meine größte Angst ist natürlich eine MPU auferlegt zu bekommen, was für mich als relativ wahrscheinlich gilt, weil ich vor 6 Jahren schon einmal wegen einer Straftat von der Führerscheinstelle angeschrieben wurde und ein ärztliches Gutachten durch eine MPU Stelle erstellen lassen musste. Der Eintrag kam damals wegen dem mutmaßlichem Besitz von BTMG in nicht geringer Menge zustande (Mein Name war auf einer Packinglist eines Darknetshops). Im ärztlichen Gespräch und den 2 Screenings konnte ich beide Instanzen davon überzeugen keine BTMG's zu konsumieren. Die erste Frage ist, wie wahrscheinlich ist es, dass die FS keine MPU verlangt? Gibt es Verjährungsfristen, die mir in die Karten spielen könnten? Zweite Frage wäre, wenn mit einer MPU zu rechnen ist, wie gehe ich am besten vor? Ich würde die nächsten zwei Wochen nutzen und einen Termin bei der FS machen und eine neue FE beantragen und ggf. den Fall nochmals schildern. Dann erhalte ich ja zeitnah die Anforderung der FS. Des Weiteren wäre es interessant zu wissen ob ich den Alkoholkonsum komplett einstellen sollte oder ob bei einer MPU eventuell gar kein Abstinenznachweis erforderlich ist. Gibt es irgendwelche Maßnahmen die ich im Vorfeld ergreifen könnte um meine Fahrtauglichkeit ggü. der FS zu untermauern ? Aus dem Freundeskreis wurde mir eine Vorbereitung auf einen MPU Kurs empfohlen, welchen ich dann wohl auch in Anspruch nehmen würde. Beste Grüße |
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28.07.2024, 20:16
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ein paar Infos bräuchten wir schon was Deine „Vortat“ vor sechs Jahren angeht….
Gab es da Blutergebnisse, war es im Bezug zum fahren etc. Grundsätzlich führt eine BAK von 1,19 Promille nicht zur Anordnung einer MPU…. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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28.07.2024, 20:35
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Danke für deine Antwort. Mit dem fahren hatte die Straftat nichts zu tun, ich stand lediglich auf einer Bestelliste eines online Shops für BtMG. Das Gericht sah es als erwiesen und verurteilte mich zur Bewährung und einer Geldstrafe. Überraschenderweise habe ich dann Post von der FS erhalten mit der Aufforderung ein ärztliches Gutachten bei einer vorgegebenen Prüfstelle anfertigen zu lassen um zu beweisen, dass ich keine Drogen/Amphetamine konsumiere. Das habe ich durch 2 negative Urin screenings und einem ausführlichen Gespräch bestätigen können.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 28.07.2024, 21:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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28.07.2024, 21:27
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ich sehe keine MPU.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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29.07.2024, 07:09
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 375 Beigetreten: 07.03.2019 Mitglieds-Nr.: 84950 |
Wie sieht's denn (apropos sehen) mit Ausfallerscheinungen aus? |
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29.07.2024, 07:43
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Gestern kam der Strafbefehl mit 6 Monate Sperrfrist Lass mich raten: Das Ganze geschah in Süddeutschland, vermutlich in Bayern?und 40 Tagessätzen a 50 €. Ich sehe keine MPU. Was macht Dich da so sicher?Wie sieht's denn (apropos sehen) mit Ausfallerscheinungen aus? Das dürfte doch wohl die entscheidende Frage sein. Warum bist Du der Polizei aufgefallen, bzw. warum wurdest Du einer Kontrolle unterzogen? Gab es Ausfallerscheinungen (inbesondere während der Fahrt)? Haben die Polizisten irgendwelche Ausfallerscheinungen erwähnt, oder steht dazu etwas im Strafbefehl?Aus dem Freundeskreis wurde mir eine Vorbereitung auf einen MPU Kurs empfohlen Diese Freunde haben welche Erfahrungen mit solchen Vorbereitungskursen gemacht?Bis auf weiteres abstinent zu leben wäre aber definitiv kein Fehler. |
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29.07.2024, 08:48
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Zitat Lass mich raten: Das Ganze geschah in Süddeutschland, vermutlich in Bayern? Ja genau... wie kommst du darauf? Zitat Wie sieht's denn (apropos sehen) mit Ausfallerscheinungen aus? Das dürfte doch wohl die entscheidende Frage sein. Warum bist Du der Polizei aufgefallen, bzw. warum wurdest Du einer Kontrolle unterzogen? Gab es Ausfallerscheinungen (inbesondere während der Fahrt)? Haben die Polizisten irgendwelche Ausfallerscheinungen erwähnt, oder steht dazu etwas im Strafbefehl? Ausfallerscheinungen gab es meiner Meinung nach nicht, habe auch keine Tests und keine Angaben gemacht sowie nichts unterschrieben. Bin einfach mit dem Roller über eine Kreuzung gefahren und die Polizei hat mich auf Verdacht angehalten. Zitat Aus dem Freundeskreis wurde mir eine Vorbereitung auf einen MPU Kurs empfohlen. Diese Freunde haben welche Erfahrungen mit solchen Vorbereitungskursen gemacht? Ja ein bekannter hat dort einen gemacht und Ihn empfohlen, aber soweit bin ich ja noch nicht. Zitat Bis auf weiteres abstinent zu leben wäre aber definitiv kein Fehler. Vermutlich nicht, ja. |
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29.07.2024, 09:33
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 15.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79723 |
Ausfallerscheinungen gab es meiner Meinung nach nicht, habe auch keine Tests und keine Angaben gemacht sowie nichts unterschrieben. Bin einfach mit dem Roller über eine Kreuzung gefahren und die Polizei hat mich auf Verdacht angehalten. Wenn das tatsächlich so abgelaufen und im Polizeibericht dokumentiert ist, steht u.U. schon eine MPU an. Es hängt alles an den dokumentierten Ausfallerscheinungen. Einer Kollegin von mir ist vor ein paar Monaten ähnliches passiert (nachts, Routinekontrolle, 1,4 Promille auf E-Scooter, keine FS-Vorgeschichte): Im Bericht des Arztes, der die BE gemacht hat, war vermerkt, dass keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Sie hatte alle Tests mit Finger auf die Nase etc. aus Unwissenheit bereitwillig mitgemacht und sich wohl sogar extra angestrengt, dabei gut abzuschneiden. Nach Antrag auf Neuerteilung hat die FS dann eine MPU gefordert. Erst nach zwei Telefonaten mit dem Sachbearbeiter und nochmaliger Prüfung des Polizeiberichts wurde wohl festgestellt, dass eine "verwaschene Aussprache" bei der Kontrolle vom Polizisten dokumentiert wurde, die letztendlich als Ausfallerscheinung gewertet wurde und dazu geführt hat, dass die MPU Anordnung zurückgenommen wurde. |
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29.07.2024, 11:09
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Die gesetzliche Grenze für eine MPU liegt immer noch bei 1,6‰. Bei 1,2‰ sollten auch fehlende Ausfallerscheinungen noch nicht auf eine fortgeschrittene Alkoholgewöhnung hindeuten. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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29.07.2024, 12:26
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Okay, also im Endeffekt ist beides möglich und dh. Ich beschaffen jetzt erstmal die ganzen Unterlagen und mache einen Termin bei der FS, danach werde ich ja sehen was Sache ist...
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29.07.2024, 12:35
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Ich beschaffen jetzt erstmal die ganzen Unterlagen und mache einen Termin bei der FS, danach werde ich ja sehen was Sache ist... Als erstes hörst du mal auf Alkohol zu trinken und machst am besten nen Termin zur Urinkontrolle aus. (Damit der Druck auch da ist, dass du jederzeit erwischt werden könntest.) Die gesetzliche Grenze für eine MPU liegt immer noch bei 1,6‰. Bei 1,2‰ sollten auch fehlende Ausfallerscheinungen noch nicht auf eine fortgeschrittene Alkoholgewöhnung hindeuten. Ich finde des so abgedreht... Wenn man noch nicht aufgefallen ist, ist es gut Ausfallerscheinungen zu haben. Wenn man jedoch schon mal Aufgefallen ist (und demnach eher weniger trinken sollte - und man vermutlich schon bei 0.5 Ausfallerscheinungen haben sollte), darf man keine Ausfallerscheinungen haben wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Des heißt, man muss wieder so Trinkfest werden, dass man im besten Fall bis 1.6 keine Ausfallerscheinungen hat, weil wenn man es nicht ist, kannst nicht mehr Fahrrad fahren und zwei Bier trinken. Irgendwie Crazy und genau andersrum wie ich es erwarten würde. |
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29.07.2024, 12:45
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 514 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Hier geht es nicht ums Fahrrad, da gelten andere Regeln.
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29.07.2024, 12:54
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Schon klar... aber eScooter 1.2 und keine Ausfallerscheinungen.
Hier wird jetzt diskutiert ob das gut ist ohne Ausfallerscheinungen oder schlecht... Fakt ist ... er ist jetzt gebrandmarkt... und es wäre zukünftig besser keine Ausfallerscheinungen zu haben. Vor allem wenn er mit dem Fahrrad unterwegs ist. (sonst ist die MPU auch schon von 0.3 bis 1.59 gebucht, drüber sowieso) Das heißt, er muss seine Trinkfestigkeit beibehalten, oder sogar "verbessern", alternativ: gar nix mehr trinken wenn er mit nem Fahrzeug unterwegs ist. (was vermutlich der sicherere Weg wäre! ) Aber wer macht das schon - wenn es nur eine theoretische Möglichkeit gibt, dass man eine MPU machen muss. Viele nehmen ja gerade deshalb das Fahrrad, weil sie etwas trinken möchten. Diese Option ist jetzt Hops gegangen. |
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29.07.2024, 13:25
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 18.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90850 |
@Krystel887
So abgedreht ist das nicht. Ein Gelegenheitstrinker im sozialverträglichen Bereich wird bei Promillewerten in Richtung 1,6 deutliche Ausfallerscheinungen haben. Also kann beim Fehlen dieser eine Alkoholgewöhnung angenommen werden. Für sich genommen auch noch okay, allerdings hat der Trinker das fehlende Trennvermögen durch die TF bewiesen. Kann der gewohnte Trinker allerdings noch sicher trennen und nimmt statt einem motorisiertem Fahrzeug das Fahrrad, fährt er damit einigermaßen „sicher“. (Was ich bezweifele) So wohl die Logik dahinter, wie ich sie verstehe. Die Sinnhaftigkeit dieser Logik stelle ich allerdings schon in Frage. Zum einen finde ich 1,6 ‰ deutlich zu hoch angesetzt, um sicher radeln zu können, zum anderen frage ich mich, wo der Unterschied zwischen einem e-scooter und einem Fahrrad begründet sein soll. Mit dem Fahrrad kommt der ein oder andere durchaus mal mit deutlich mehr als 20 km/h daher, und das Gefährt ist auch wuchtiger als ein scooter. Dann noch die Sache mit dem Pedelec. Mit dem „Turbomodus“ kommt man unter „Alibitreten“ mit 25 km/h daher. Gesetzlich aber dem Fahrrad gleichgestellt. Was ist da wohl gefährlicher? Also Alkohol/Trennvermögen/Gewöhnung finde ich (wenn auch mit 1,6 beim Fahrrad m.E. zu hoch) noch einigermaßen nachvollziehbar, die Einteilung der unterschiedlichen Fahrzeuge aber absolut unverständlich. |
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29.07.2024, 13:50
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Ich komm da jetzt auch nur drauf, weil einem alten Schulkameraden von mir sowas ähnliches passiert ist.
eScooter mit 1.05 kassiert worden, 1 Monat Fahrverbot, 500€ Strafe. Paar Wochen später: Fahrrad mit 1.5%o, 6 Monate FS Sperre, 1800€ Strafe, MPU Angeblicher Grund für MPU: Parkendem Auto nicht sicher ausgewichen (Schlangenlinien) -> Ausfallerscheinungen Er hat damals natürlich gerade das Fahrrad genommen, um das Auto nicht zu nehmen, damit er ordentlich bechern kann... Wäre der Vorfall mit dem Scooter nicht gewesen wäre das mit dem Fahrrad komplett Ok gewesen. So war er halt am Arsch. (Sagt einem natürlich auch keiner, dass man jetzt dann zukünftig immer komplett am Arsch ist - auch wenn man das Fahrrad nimmt) Aufgrund von der Vorangegangenen Geschichte hat er alle Tests verweigert, hat nicht geblasen, ... Damals wurde ihm von Freunden gesagt, dass man nur (mit Mindestmaß) kooperieren soll und wenn man die (Idioten) Tests macht, sollte man sie schlecht machen. Wenn er jetzt die Tests gut gemacht hätte (keine Ausfallerscheinungen) wärs auch keine MPU geworden - so wie ich das verstanden hab. -- Das hat jetzt hiermit alles nur bedingt etwas zu tun - vielleicht eher als Ausblick für den TE zu sehen. Egal wie das ausgeht - das Leben hat sich verändert. |
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29.07.2024, 14:14
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ja genau... wie kommst du darauf? Das Strafmaß. 40 TS ist in Bayern relativ typisch. In anderen Bundesländern wird häufig milder geurteilt. Manche Gerichte außerhalb Bayerns verzichten bei eScooterfahrern auch mal auf die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist.Ausfallerscheinungen gab es meiner Meinung nach nicht Steht dazu etwas im Strafbefehl, in der Gerichtsakte, im Polizeibericht?Ja ein bekannter hat dort einen gemacht und Ihn empfohlen, aber soweit bin ich ja noch nicht. Ich würde an Deiner Stelle auch erst einmal davon Abstand nehmen.Die gesetzliche Grenze für eine MPU liegt immer noch bei 1,6‰. Bei 1,2‰ sollten auch fehlende Ausfallerscheinungen noch nicht auf eine fortgeschrittene Alkoholgewöhnung hindeuten. Die 1,6‰-Grenze ist mir durchaus bekannt. Mir ist aber auch die Entscheidung des BVerwG 3 C 3.20 vom 17.3.2021 bekannt. In dem dort entschiedenen Fall ging es um 1,3‰ ohne Ausfallentscheidungen. Das Gericht meinte dazu:Zitat Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. Die BAK, um die es hier geht, liegt also in dem vom BVerwG festgelegten Bereich.Fahrrad mit 1.5%o, 6 Monate FS Sperre, Das kann nicht sein. Bei Radfahrern wird die Fahrerlaubnis im Rahmen des Strafverfahren nicht entzogen und auch keine Sperrfrist verhängt. Es kann aber u.U. eine MPU angeordnet werden. Besteht man die nicht fristgerecht, dann wird die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungswege entzogen. Aber auch dann wird keine Sperrfrist verhängt.
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29.07.2024, 14:17
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Ah ja ne stimmt - bin gerade durcheinander gekommen.
Seine Abstinenzbeweise waren 6 Monate. Aber klar - er hat gesagt FS hat er behalten bis er die Aufforderung zur MPU bekommen hat. Stimmt. Sorry war ich grad durcheinander. FS war dann mehr als 6 Monate weg weil er nicht schon vorher mit Nachweisen angefangen hat. |
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29.07.2024, 15:28
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Ich beschaffen jetzt erstmal die ganzen Unterlagen und mache einen Termin bei der FS, danach werde ich ja sehen was Sache ist... Als erstes hörst du mal auf Alkohol zu trinken und machst am besten nen Termin zur Urinkontrolle aus. (Damit der Druck auch da ist, dass du jederzeit erwischt werden könntest.) Das mit der Urinkontrolle musst du mir etwas genauer erklären. Du meinst vorsorglich falls es eine MPU wird? Aber wie lang ist der Alkohol dort nachweisbar und wie lange muss man insgesamt für die MPU nachweisen können? Ausfallerscheinungen gab es meiner Meinung nach nicht Steht dazu etwas im Strafbefehl, in der Gerichtsakte, im Polizeibericht?Ich habe bis jetzt ja nur den Strafbefehl, andere Dokumente habe ich nicht. Habe ich zu der Gerichtsakte und dem Polizeibericht Zugang? |
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29.07.2024, 17:09
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 18.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90850 |
Ja, nach §147 StPO hast du auch ohne Anwalt das Recht auf Akteneinsicht, sofern dadurch Ermittlungen und/oder andere Strafverfahren nicht beeinträchtigt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__1...%20überwiegende |
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29.07.2024, 18:26
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Das mit der Urinkontrolle musst du mir etwas genauer erklären. Gemeint ist ein Screeningvertrag für Urinproben nach kurzfristiger Einbestellung. Würde ich an Deiner Stelle jetzt nicht unbedingt machen. Es ist ja keineswegs sicher, dass Du zur MPU musst. Und wenn, dann kannst Du Deine Abstinenz auch rückwirkend für bis zu 6 Monate durch eine Haaranalyse nachweisen. Vorausgesetzt Deine Haare sind lang genug, und unbehandelt, also nicht gefärbt.Die Abstinenznachweise sind aber nur die halbe Miete. Ohne gründliche Vorbereitung ist eine MPU nicht zu bestehen. Schau Dich mal hier im Forum um. Es gibt viele Betroffene und auch etliche echte Gutachten hier. Also jede Menge Lesestoff. |
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29.07.2024, 18:32
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Ja da hast du absolut Recht. Habe schon gut gestöbert, deswegen bin ich auch so beunruhigt.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 29.07.2024, 18:37
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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29.07.2024, 18:41
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 18.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90850 |
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30.07.2024, 08:26
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ups, ja, sorry. Sind nur 3 Monate. Ist im vorliegenden Fall aber imho nicht kriegsentscheidend. In drei Monaten sollte feststehen, ob die Führerscheinstelle vor Neuerteilung eine MPU fordert, oder nicht. Dann könnte man ggf. eben 3 Monate Abstinenz durch eine Haaranlyse nachweisen, und danach die Abstinenznacheise entweder durch eine weitere Haaranalyse, oder durch ein Urinscreening fortsetzen.
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30.07.2024, 08:55
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Nicht vergessen, bei ner HA braucht man nen Bonusmonat. Also könnte man vermutlich erst in 4 Monaten die erste Probe nehmen.
Ein Grund, warum ich mich damals direkt für die UA entschieden habe, war dass ich direkt den Druck habe das durchzuhalten. Wenn ich mir gesagt hätte in drei, vier Monaten ist dann die erste HA - da hätte ich mir schwerer getan das konsequent durchzuziehen. 1. Der Termin ist weit weg - was soll es dann heute ausmachen wenn ich noch 1, 2 Bierchen trinke 2. Bezahlt ist auch noch nicht - dadurch ist der Termin flexibel verschiebbar 3. Die UA fängt sofort an - kein Bonusmonat nötig 4. Die UA baut direkt einen Druck auf, das auch durchzuziehen - zum einen hat man bereits 300€ bezahlt zum anderen kann man jederzeit erwischt werden. Meine Empfehlung: Mach ein Urinprogramm für 4 Monate mit 3 Abgaben und dann hast auf jeden Fall schon mal was geleistet und bist dann auch auf jeden Fall sauber um dann ggf. den Rest durch Haaranalysen zu belegen. (Wenn es dann überhaupt nötig ist) Eine Trinkpause schadet auf jeden Fall nicht. |
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30.07.2024, 10:36
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
1. ist eine MPU eher unwahrscheinlich
2. könnte man sie auch mit kontrolliertem Konsum bestehen Warum den TE wuschig machen mit AB-Nachweisen etc.? Wenn, dann hat er ein Trennproblem (Hypothese A4). -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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30.07.2024, 11:52
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Ich pausiere erstmal das Trinken und sehe dann was kommt. Ob Urin, Haare oder keine MPU, Disziplin benötige ich überall und das Geld
will ich jetzt nicht auch noch sinnlos raushauen. Wird ja eh schon teuer genug.... Die Woche erhalte ich Akteneinsicht und nächste Woche will ich meinen Führerschein neu beantragen. Lassen sich die Sachbearbeiter etwas in die Karten schauen oder kann man bereits dort versuchen durch ein gutes Gespräch die MPU abzuwenden? |
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30.07.2024, 12:00
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 18.07.2023 Mitglieds-Nr.: 90850 |
Hi Crz
Magst du kurz berichten, wie das geklappt hat mit der Akteneinsicht in die Strafakte ohne Anwalt? |
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30.07.2024, 13:53
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Ich pausiere erstmal das Trinken und sehe dann was kommt. Ob Urin, Haare oder keine MPU, Disziplin benötige ich überall und das Geld Das halte ich für sinnvoll. Würde ich an Deiner Stelle wohl auch so machen wollen.will ich jetzt nicht auch noch sinnlos raushauen. nächste Woche will ich meinen Führerschein neu beantragen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Da dürfte es schwierig werden mit der Antragstellung. Rechtskraft erlangt der Strafbefehl erst, wenn kein fristgerechter Einspruch eingeoegt wurde. Willst Du, dass der Strafbefehl schon früher rechtskraft erlangt, dann musst Du den Verzicht auf Rechtsmittel erklären. Das sollte aber auch in der Rechtsbehelfsbelehrung stehen, die Du mit dem Strafbefehl erhalten hast.Lassen sich die Sachbearbeiter etwas in die Karten schauen Eher nicht. Der Sachbearbeiter hat ja noch u.U. noch gar nicht alle Untzerlagen vorliegen. Möglicherweise wird er im Zuge der Prüfung des Antrags die Gerichtsakte anfordern, um genau diese Frage beantworten zu können.
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31.07.2024, 07:32
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Magst du kurz berichten, wie das geklappt hat mit der Akteneinsicht in die Strafakte ohne Anwalt? Ich habe beim Amtsgericht angerufen und nachgefragt. Die Mitarbeiterin hat gesagt ich soll einfach vorbei kommen. Im Sekretariat der Staatsanwaltschaft wurde allerdings behauptet das gehe nur mit Anwalt, deswegen nicht abwimmeln lassen. |
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31.07.2024, 14:46
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Also in der Akte steht dass ich außer Alkoholgeruch keine Ausfallerscheinungen, torkeln oder verwaschene Sprache hatte... Ob man sowas mit einem Anwalt anfechten kann?
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31.07.2024, 15:00
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5567 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Ich denke ebenfalls, dass eine MPU sehr unwahrscheinlich ist, aber sei's drum, du willst dich verrückt machen, wie mir scheint...
Wie soll ein Anwalt Ausfallerscheinungen, die du als Proband gemerkt haben willst, aber ein Arzt und zwei Polizisten nicht gesehen haben, glaubhaft machen? Ich sehe da keine Chance als die für Geldverlust. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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31.07.2024, 15:02
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 15.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79723 |
Genau das meinte ich im Post #8
Es müsste eigentlich zwei Protokolle geben, von dem Beamten und vom Arzt, der die BE gemacht hat. Es reicht, wenn nur in einem der beiden ein Hinweis auf eine Ausfallerscheinung zu finden ist. Ich hoffe mal das beste für dich. Bin kein Jurist, aber ein Protokoll anfechten, das du vermutlich unterschrieben hast (?) und bei dem wahrscheinlich mehrere Personen anwesend waren, ist wohl aussichtslos. |
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31.07.2024, 16:17
Beitrag
#33
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Ich denke ebenfalls, dass eine MPU sehr unwahrscheinlich ist, aber sei's drum, du willst dich verrückt machen, wie mir scheint... Wie soll ein Anwalt Ausfallerscheinungen, die du als Proband gemerkt haben willst, aber ein Arzt und zwei Polizisten nicht gesehen haben, glaubhaft machen? Ich sehe da keine Chance als die für Geldverlust. Naja was bleibt einen anderes übrig als sich mit dem Thema zu beschäftigen. Auf die Idee Akteneinsicht einzuholen wäre ich sonst nie gekommen. Klar der Anwalt wird auch nicht viel machen können, aber ich dachte evtl. ist so etwas anzufechten, ich habe ja schließlich keine Tests, Angaben zu Trinkemenge, Trinkanfang/Ende sowie Essverhalten gemacht oder etwas unterschrieben. Genau das meinte ich im Post #8 Es müsste eigentlich zwei Protokolle geben, von dem Beamten und vom Arzt, der die BE gemacht hat. Es reicht, wenn nur in einem der beiden ein Hinweis auf eine Ausfallerscheinung zu finden ist. Ich hoffe mal das beste für dich. Bin kein Jurist, aber ein Protokoll anfechten, das du vermutlich unterschrieben hast (?) und bei dem wahrscheinlich mehrere Personen anwesend waren, ist wohl aussichtslos. Die Akte war schon einige Seiten groß und ich durfte keine Fotos machen, allerdings verließ die Dame für 1-2 Minuten den Raum und ich habe ein paar Fotos gemacht. Es handelt sich aber um den Polizeibericht in dem steht, dass ich keine Ausfallerscheinungen habe. Echt lächerlich diese Herangehensweise der Ausfallerscheinungen... |
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01.08.2024, 10:23
Beitrag
#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Also ich habe einmal den Anwalt konsultiert und er hat mir leider vermittelt, dass eine Änderung des Polizeiberichts (ohne die komplette Akte zu kennen) fast unmöglich ist.
Es handelt sich hierbei ja um die subjektive Wahrnehmung der Polizisten. Trotzdem der Vollständigkeitshalber der Auszug aus dem Polizeibericht: Herr XXX ist aus polizeilicher Sicht bis dato aufgrund von Rauschgiftdelikten, nicht jedoch wegen ähnlich gelagerten Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten. Herr XXX zeigte zum Zeitpunkt der Kontrolle weder drogen noch alkoholtypische Ausfallerscheinungen sowie keinen unsicheren Gang oder gar eine verwaschene Sprache. Bezüglich der Verkehrskontrolle ist lediglich der deutliche Atemalkoholgeruch wahrgenommen worden. Bleibt nichts anderes als abzuwarten. Einspruch habe ich nicht eingelegt. |
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01.08.2024, 10:48
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Also ich will dem Fragesteller ja keine Angst machen. Ich sage auch nicht, dass er auf jeden Fall eine MPU wird machen müssen um innerhalb der nächsten 15 Jahre eine neue Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen. Aber liebe MsTaxi und lieber Kai: Die Entscheidung des BVerwG habe ich hier ja bereits erwähnt und verlinkt. Demnach ist beim Fehlen von Ausfallerscheinungen zwischen 1,1 und weniger als 1,6‰ eine MPU durchaus möglich und zulässig. Nun reden wir im vorliegenden Fall von 1,19‰ in Bayern. Ihr meint, dass bei 1,19‰ eine MPU unwahrscheinlich sei. Dies sehen das VG Regensburg und der VGH Bayern jedoch anders. Hier wurden bei 1,17‰ keine Ausfallerscheinungen während der Fahrt und im späteren Verlauf der polizeilichen Maßnahme nur geringe (fast keine) Ausfallerscheinungen festgestellt. Das Landratsamt Regensburg verlangte im Neuerteilungsverfahren eine MPU. Der BayVGH bestätigte die Rechtmäßigkeit der Anordnung mit Beschluss v. 16.10.2023 unter Az 11 CE 23.1306.
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01.08.2024, 12:36
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#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 32 Beigetreten: 05.03.2024 Mitglieds-Nr.: 91522 |
Im Sekretariat der Staatsanwaltschaft wurde allerdings behauptet das gehe nur mit Anwalt, deswegen nicht abwimmeln lassen. Leider hat es sich scheinbar noch nicht bei allen Mitarbeitern der Judikative herumgesprochen, dass der § 147 StPO am 01.01.2018 dahingehend geändert wurde, dass der Beschuldigte gemäß Absatz 4 selbst ein Recht auf Akteneinsicht hat. Meine persönliche Meinung in Bezug auf eine wesentliche Gesetzesänderung die nunmehr sechseinhalb Jahre her aber scheinbar immer noch nicht dem gesamten Fachpersonal bekannt ist, spare ich mir an dieser Stelle. Die Akte war schon einige Seiten groß und ich durfte keine Fotos machen, allerdings verließ die Dame für 1-2 Minuten den Raum und ich habe ein paar Fotos gemacht. Es handelt sich aber um den Polizeibericht in dem steht, dass ich keine Ausfallerscheinungen habe. Ist auch so ein Unding. Steht meiner Meinung nach zu stark verwaschen in den Gesetzen. Wie man so etwas schreiben kann (ohne Gewähr und Anspruch auf Richtigkeit - hat aber zum Erfolg geführt und ich konnte so viel knipsen wie ich wollte): "[...]Ferner bitte ich darum, wie besprochen, abzuklären ob es möglich ist, die Auszüge aus der Ermittlungsakte (EA) mit meinem Smartphone zu fotografieren (vgl. hierzu das Schreiben der StA Fußgängerhausen bzgl. der Akteneinsicht vom 13.05.2024 welches der EA nachgeheftet sein müsste) oder, alternativ, mir die EA in Auszügen in Kopie zur Verfügung zu stellen (vgl. § 32f Abs. 2 S.2 3. Alt StPO und §78 Abs. 1 FGO), da die EA >60 Seiten hat (vgl. Strafbefehl Seite 2 von 3) und ich mir bei bestem Willen so viel Inhalt nicht rechtssicher merken kann. Dies ist für eine sachgerechte Prozessführung jedoch unerlässlich. Die Kosten hierfür werde ich selbstverständlich entrichten[....]" Der erste Halbsatz ist natürlich individuell und kann so nicht per se übernommen werden. Wie immer gilt: Ich bin kein Jurist. Keine Rechtsberatung an dieser Stelle. Kann man eher als Denkanstoß/Formulierungshilfe sehen. |
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10.09.2024, 12:51
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#37
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Die Sperrfrist wurde bei mir auf Mitte Februar gesetzt, was eigentlich zwei Wochen zu lange ist. Aber in Anbetracht dessen, dass die Führerscheinstelle eine Bearbeitungsfrist meines Antrags von mindestens 6 bis 9 Monaten veranschlagt, ist es ohnehin egal, wann die Sperrfrist endet....
Finde das schon wirklich frech von den Ämtern. |
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10.09.2024, 12:56
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#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Die Sperrfrist wurde bei mir auf Mitte Februar gesetzt, was eigentlich zwei Wochen zu lange ist. Das verstehe ich jetzt nicht. Du hattest doch im Eingangspost geschrieben, dass Du den Strafbefehl mit einer Sperrfrist von 6 Monaten erhalten hast. Was soll sich denn jetzt daran geändert haben? |
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10.09.2024, 13:19
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#39
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
... Bearbeitungsfrist meines Antrags von mindestens 6 bis 9 Monaten veranschlagt Ich finde die Angabe der Bearbeitungszeit ja schon sehr fragwürdig. Womit begründet die Fsst denn diese Dauer? Ich bin der Meinung mal etwas davon gelesen zu haben, dass die Behörden innerhalb von 3 Monaten reagieren müssen, ansonsten besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage. Das ist vermutlich gefährliches Halbwissen und mich wird dort jemand korrigieren wenn ich es durcheinander bringe. Diese Bearbeitungsdauer kann es ja nun beim besten Willen nicht sein. Das ist ja Wahnsinn. Ich empfand meine 5 Monate schon als ewig und unnormal lang. |
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10.09.2024, 13:26
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#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 514 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
Ich habe Sachen vorliegen, die seit vier Jahren auf eine Entscheidung warten.
Leider werden Führerscheinsachen nicht so stark priorisiert, wie es die Auswirkungen der Entscheidung insbesondere in ländlichen Räumen rechtfertigen würden. Der Verweis auf die Untätigkeitsklage ist grundsätzlich zutreffend, allerdings beschleunigt diese die Angelegenheit nur selten |
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10.09.2024, 13:44
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#41
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 448 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 |
Gestern kam der Strafbefehl mit 6 Monate Sperrfrist 27.07. kam der Strafbefehl an. ... es dauert 14 Tage bis er Rechtskräftig ist (vermutlich gehen die von einer Zustellung mitte der nächste KW aus -> 31.07.) -> Rechtskräftig ab 14.08. 14.08. + 6 Monate = Mitte Februar |
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12.09.2024, 11:32
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#42
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Ich finde die Angabe der Bearbeitungszeit ja schon sehr fragwürdig. Womit begründet die Fsst denn diese Dauer? Ich bin der Meinung mal etwas davon gelesen zu haben, dass die Behörden innerhalb von 3 Monaten reagieren müssen, ansonsten besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage. Gebe ich dir absolut Recht, allerdings wollte ich in diesem Moment mit dem Sachbearbeiter nicht diskutieren, weil ich ja nicht einmal weiß ob noch ein MPU kommt. Zumal der Sachbearbeiter wahrscheinlich auch nicht wirklich was ändern könnte. -> Rechtskräftig ab 14.08. 14.08. + 6 Monate = Mitte Februar Am Telefon wurde mir mittgeteilt, dass der 27.07. zählt, aber eigentlich auch egal, auf zwei Wochen kommt es bei 6 Monaten ohnehin nicht an. Mittlerweile bin auch ziemlich gut organisiert und habe erstaunlich wenig Einschränkungen aufgrund des fehlenden Führerscheins. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 12.09.2024, 17:03
Bearbeitungsgrund: Zitate auf das Wesentliche gekürzt
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12.09.2024, 21:18
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#43
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Am Telefon wurde mir mittgeteilt, dass der 27.07. zählt, Wurde dir nach der Fahrt die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? In dem Fall läuft die Sperrfrist ab Datum des Strafbefehls.
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15.09.2024, 14:50
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#44
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 21.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91968 |
Als stiller Mitleser: Weißt du das aus Erfahrung, dass diese 2 Wochen (bis zur Rechtsgültigkeit), bei vorheriger Beschlagnahmung nicht relevant sind?
(Konnte mir bisher niemand genau sagen und wollte keinen Anwalt nur dafür fragen.) Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.09.2024, 16:27
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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15.09.2024, 16:24
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 514 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 |
§69a Abs.5 S.2 StGB
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17.09.2024, 10:10
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#46
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Am Telefon wurde mir mittgeteilt, dass der 27.07. zählt, Wurde dir nach der Fahrt die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? In dem Fall läuft die Sperrfrist ab Datum des Strafbefehls.Nein, hab meine FS verloren und er konnte nicht beschlagnahmt werden. Habe jetzt noch eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und nochmal nachgefragt warum es so lange dauert. Die Sachbearbeiterin hatte mir gesagt es dauert jetzt erstmal bis alles geprüft wird (Polizeibericht, Führungszeugnis, etc.) und ich dann Post mit der Anforderung erhalte. Danach würde es mindestens 6 Monate bis zu Wiedererteilung dauern. Habe zwar mein Unverständnis ausgedrückt, aber die Sachbearbeiterin wollte auch nicht wirklich darauf eingehen. Ich warte jetzt erstmal auf die Post, denke das wird auch erstmal dauern... |
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18.11.2024, 21:31
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#47
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Guten Abend,
ich habe nun 2 MPU Vorbereitungskurse kontaktiert und schon einmal vorab über den Ablauf erkundigt. Beide haben mir gesagt, dass ich relativ sicher zur MPU gebeten werde, allerdings keinen Abstinenznachweis benötige. Gibt es tatsächlich eine MPU auch ohne Abstinenznachweis? Zur Bearbeitungszeit von mindestens 6 Monaten wurde mir übrigens gesagt, dass dies in Nürnberg mittlerweile normal sei.... |
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18.11.2024, 23:14
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#48
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 |
Was sind denn das für Anbieter wenn ich fragen darf? Finde das ist ein krasser Zufall, du kommst aus der selben Gegend wie ich und bei mir ist es auch ein ähnlich komplizierter Fall. Bei mir war es zunächst so, dass die Führerscheinstelle in Nürnberg meinen Antrag auf Neuerteilung nicht angenommen hat, da mein Anwalt noch die Tagessatzhöhe verhandelt hat, während die Sperrfrist jedoch weiterlief. Jetzt ist auch weiterhin Geduld und Warten angesagt.
Mein Tipp an dich: Schau das es wirklich seriöse Anbieter sind. Ich kann die Caritas in Nürnberg nur empfehlen. Da kostet ein Gruppenkurs 300 € und paar Zerquetschte und man bekommt wirklich viel geboten. Der nächste ist meines Wissens zwar leider erst wieder im März soweit ich weiß, aber vielleicht sind auch Einzelgespräche möglich, am besten dort einfach mal informieren. Und da wurde mir auch gesagt, eine MPU-Anordnung ist 50/50. Habe auch mit ein paar lokalen "MPU-Beratungen" telefoniert, die sagten natürlich auf jeden Fall MPU. Wollen ja auch Geld verdienen. Eine ehemalige MPU-Gutachterin beim TÜV sagte beispielsweise nein. Aber egal wie es ausgeht, ich würde trotzdem eine Maßnahme empfehlen. Die Caritas hat wie gesagt ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und man bekommt viel Input. Selbst wenn man keine MPU machen muss, so soll dieses Wissen nachhaltig verinnerlicht werden, damit es zu keiner weiteren Auffälligkeit in der Zukunft kommt oder zumindest um das Risiko so gering wie möglich zu halten. Falls du ein bisschen Geld zur Seite hast, könnte auch ein Verkehrspsychologe helfen. Einzelberatungen sind zwar bisschen kostspieliger, aber Ziel ist auch eine nachhaltige Verhaltensänderung, um eben auch die Chance eines Rückfallrisikos zu minimieren. Auch wenn das ein bisschen Geld kostet, man kann nur gewinnen. LG user2407 |
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19.11.2024, 11:45
Beitrag
#49
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 21 Beigetreten: 28.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91917 |
Ja, die eine Vorbereitung wurde mir empfohlen und die andere aus Google. Natürlich wollen die einen Kurs verkaufen, aber das Gespräch war trotzdem ganz okay. Mich wundert es halt nur, dass die mir erzählen, das ein Abstinenznachweis unwahrscheinlich ist, trotz MPU Aufforderung.
Ich sag's ganz ehrlich, auf Kurse und Proben im Vorfeld bin ich nicht so scharf darauf. Ist schon auch eine Geld und Zeit Frage muss ich sagen. Aus der ganzen Sache habe ich schon gelernt und meine Einstellung zum Thema Alkohol im Straßenverkehr komplett geändert, hier werde ich mit Sicherheit nicht mal mehr ein Bier trinken, wenn ich fahren muss. Allerdings sieht es wohl stark danach aus, dass ich meinen Schein noch nicht mit Ablauf der Sperrfrist wieder in den Händen halten kann. Hast du schon einen Bescheid oder wie lange wartest du schon? |
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19.11.2024, 16:09
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2614 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Wie würdest Du die MPU denn angehen wollen? Mit Abstinenz, oder mit kontrolliertem Trinken?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:31 |