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> Mofa auf Feldwegen
Hoheneicherstation
Beitrag 21.08.2024, 10:45
Beitrag #1


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Hallo

Darf ein normales Mofa (25 km/h) auf einem Weg fahren der mit Zeichen 250 gesperrt, aber mit Zusatzzeichen Landwirtschaft und Anlieger frei beschildert ist.
Zusätzlich ist ein Zusatzzeichen Radfahrer frei angebracht.
Mir begegnet des öfteren auf diesem Weg ein Jugendlicher mit einem Mofa, das zwar "etwas" schneller fährt, aber auf Radwegen agO ist ein Mofa ja erlaubt.
Der Junge meint wegen dem Zusatzzeichen Radfahrer frei würde es sich bei dem Weg um einen Radweg handeln.
Ist das so, oder muss für einen Radweg eins von den Blauschildern den Weg als Radweg kennzeichnen?

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Tinu
Beitrag 21.08.2024, 11:32
Beitrag #2


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Zu einem Radweg wird der Feldweg natürlich nicht. Aber es geht ja auch nur um das ZZ. In der StVO steht hierzu: "Durch das Zusatzzeichen zu dem Zeichen 267 ist die Einfahrt für den Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV zugelassen."

Wenn das für VZ 267 explizit so festgelegt wird, sehe ich nicht, warum das für VZ 250 anders sein sollte.


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Gruß
Martin
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ulm
Beitrag 21.08.2024, 11:40
Beitrag #3


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Es ist ein Feldweg, auf dem bestimmte Verkehrsarten geduldet werden.
Deswegen bleibt es aber ein Feldweg.

Ein Radweg ist es daher definitiv nicht.
Der Mofa-Fahrende darf den Weg also nur benutzen, wenn er Anlieger ist oder Landwirtschaft betreibt.
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ujgm
Beitrag 21.08.2024, 15:50
Beitrag #4


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Blaubeschilderte Radwege laufen meistens neben Straßen.
Da man die Straßen für den Autoverkehrs freihalten will, damit diese dort ungehindert fahren können, müssen sich Radfahrer, Fußgänger, Mofas, EKF, Skater usw. auf dem Nebenstreifen tummeln.

Auf Feldwegen greift diese Argumentation nicht, deswegen dürfen Mofas da nicht fahren.
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Brian Basco
Beitrag 21.08.2024, 16:41
Beitrag #5


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So absurd finde ich die Argumentation nicht, "Gehwege" mutieren in §2,4 ja auch ohne Blauschild durch das ZZ zu "Radwegen"
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ujgm
Beitrag 21.08.2024, 16:57
Beitrag #6


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Meinst du § 2 Abs. 4 StVO? think.gif

Welche Gehwege mutieren da durch ZZ zu einem Radweg?
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Tinu
Beitrag 21.08.2024, 17:19
Beitrag #7


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Wahrscheinlich ist die absurde Logik folgende: wenn auf einem Gehweg Radfahrer erlaubt werden, wird er zum Radweg. Wenn man dann noch weiter schließt, dass deswegen Mofas aO ebenfalls dort fahren dürfen, bitte ich zu bedenken, dass aus dem gleichen Grund die Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil sie nichts auf dem Radweg zu suchen haben. whistling.gif


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Gruß
Martin
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Mueck
Beitrag 21.08.2024, 21:43
Beitrag #8


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Zitat
§ 2 (4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
Wie man bei der ersten Unterstreichung einen gemeinsamen G+R OHNE 240 erkennt, lässt § 2 offen,
Jaaaaahre später wurden Piktogramme als eine Möglichkeit der Kenntlichmachung eingeführt, aber als Soll, nicht Muss, anderes ist weiterhin möglich.
Darunter fällt auch das im nachfolgenden Satz für links definierte Zusatzzeichen auch rechts angewendet. Das scheint in einigen Bundeländern auch legalisiert, siehe stvo2go.de für Ba-Wü.
Auch ein Zz im "240er Design", nur in schwarz auf weiß und eckig statt weiß auf blau und rund wurden hier schon gezeigt.
Im Prinzip sollten bei der unklaren Definitionslage auch auf Gehwege zuführende Radfurten ausreichen.
Und schon ist es ein Auch-Radweg nach Satz 3 und somit nach Satz 6 agO ein Auch-Mofaweg ...

Zurück zu den Wald- und Feldwegen ...
Die liegen zuallererst in der Landeshoheit, die Regeln müsste man also in den Forst- und Naturschutzgesetzen des eweiligen Landes nachlesen.
Ich meine, in so ziemlich allen steht, dass Wald- und Feldwege für hundsgewöhnliche Kraftfahrzeuge aller Art ohne Landwirtschaftseigenschaften tabu, darunter fallen nicht nur Autos, sondern auch Mofas, E-Roller und S-Pedelecs, auch wenn es bzgl. E-Roller und S-Pedelecs wenig Sinn ergibt, weil die relativ leise sind und daher Wild und Erholungssuchende ähnlich wenig stören würden wie Pedelec- und Biobikefahrer, für die die Wege in der Regel freigegeben sind. Für knatternde Verbrennermofas gilt das nicht, die stören in Wald und Flur. Bei E-Mofas kann man es wieder anders sehen ...
Aber so weit ich weiß, sind noch in keinem Landesgesetz E-Dingens Radlern gleichgestellt, oder? Abgesehen von per StVZO Radlern gleichgestellte 25er Pedelecs

Dass Wald- und Feldwege, vor allen asphaltierte und betonierte, überhaupt beschildert werden, liegt nur an der Verwechslungsgefahr mit ähnlich befestigten und ähnlich breiten kleinen Straßen.
Aber rein theoretisch darf diese Beschilderung nicht dauerhaft von der Widmung abweichen und die findet sich in den Landesgesetzen, s.o., müsste also mofafrei bleiben.

E-Roller richten sich derzeit noch nach der E-Gedöns-VO, dort ergibt sich nix, dass ein "R frei" unter allen Schildern E-Roller inkludiert, nur für Spardosen und Fahrradstraßen ist das in der StVO explizit anders definiert. Für 'n 250 aber nicht!
Und schon gar nicht darf man das auf Mofas übertragen ...
Freigegebene Einbahnstr. sind auch nur für E-Roller freigegeben, nicht auch für Mofas oder S-Pedelecs.

Interessant wird's, wenn ein Feldweg mit 267 und "R frei" beschildert ist, weil das inkludieren der E-Roller nicht zu den Naturschutzgesetzen passt ... thread.gif

Bzgl. E-Roller könnte sich das bald ändern, weil der Chef unseres Bundesverkehrsmysteriums wohl eine weitgehende Gleichstellung von E-Rollern mit Fahrrädern plant, also dass "R frei" immer E-Roller inkludiert, also auch bei Gehwegen und Fuzos mit "R frei", zur Freude von Fußgängern, deswegen hat auch zuerst Fuss eV diese Pläne öffentlich gemacht und gleich protestiert.

Hülfe dem themenstartenden Mofafahrerbeobachter aber nix ... Für die ändert sich auch dann nix ..
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Tanker
Beitrag 21.08.2024, 22:23
Beitrag #9


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Zitat (ulm @ 21.08.2024, 12:40) *
Es ist ein Feldweg, auf dem bestimmte Verkehrsarten geduldet werden.
Deswegen bleibt es aber ein Feldweg.


Wirklich? Traktoren werden nach meiner Erfahrung eher nicht toleriert von den Radfahrern. Nach Meinung der Radfahrer ist es aber ein Radweg und jeder andere Berechtigte muß eine Ausnahmegenehmigung Tage vorher öffentlich bekannt machen. Nicht das ein Radfahrer von einem Traktor erschreckt wird. Wenn ich ins Nachbardorf mit dem Traktor muß fahre ich ganz einfach die normale Straße. Der Weg daneben ist mir jedenfalls zu stressig wegen der Radfahrer.
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Mueck
Beitrag 22.08.2024, 08:59
Beitrag #10


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Zitat (Tanker @ 21.08.2024, 23:23) *
Wenn ich ins Nachbardorf mit dem Traktor muß fahre ich ganz einfach die normale Straße.
Feldwege dienen eigentlich der Erschließung der am Feldweg liegenden Äcker und Weiden etc. Deswegen gehören in vielen Regionen die Feldwege den anliegenden Landwirten.
Und berechtigte Kfz sind in erster Linie die Landwirte, die so ihren Acker erreichen wollen.
Nicht gedacht sind sie für den Durchgangsverkehr zum nächsten Dorf, egal ob mit Pkw, Lkw oder auch Trecker, dafür ist die öffentliche Straße da. Wäre es anders und der Weg hätte eine lokale Verbindungsfunktion, wäre er als öffentliche Straße gewidmet.
Darüber hinaus gehören Fußgänger und Radfahrer per Gesetz zum berechtigten Nutzerkreis, und zwar vollwertig, nicht als nur Geduldete, die sich in Luft aufzulösen haben, wenn andere Berechtigte kommen. Daher:

Zitat (Tanker @ 21.08.2024, 23:23) *
Zitat (ulm @ 21.08.2024, 12:40) *
Deswegen bleibt es aber ein Feldweg.
Wirklich? Traktoren werden nach meiner Erfahrung eher nicht toleriert von den Radfahrern.
... gilt weiterhin untereinander die StVO, weil auch "nur" Rad+Fuß sind öffentlicher Verkehr im Sinne der StVO.
Also Fußgänger im Gänsemarsch am Rand, Radler auf der Fahrbahn. Wenn zu eng, müssen im Gegenverkehr Ausweichstellen genutzt werden, im Zweifel auch vom wartenden Trecker, auch wenn ihm dabei ein Zacken aus der Krone bricht, wenn möglich auch vom Radler, auch wenn ihm ... s.o. Ansonsten muss ggfs. der in den Dreck ausweichen, für den das gefahrlos ist. Ich halte da in der Regel den für Dreckfahrten konzipierten Trecker als geeigneter als den an der Kante sturzgefährdeteren Radler. Wenn der Trecker auf Sonntagsausflug statt auf Ackerbaufahrt ist: PP
Bei hochwasserdurchnässter Wiese nebendran mag die Bewertung anders ausfallen.

Zitat (Tanker @ 21.08.2024, 23:23) *
Der Weg daneben ist mir jedenfalls zu stressig wegen der Radfahrer.
Dann ist das ein Zeichen dafür, dass hier die Planer versagt haben und weder den Landwirten, noch den Radlern eigene Wege spendieren wollten, die Straßen aber trotzdem von beiden Langsamverkehren frei haben wollten. Dafür können beide nix ...
Hier gibt es in einer Ecke des nördlichen Landkreises auch solche Wege, als Feldwege beschildert, aber teils straßenbegleitend ...
... bis zu einer Brücke oder Straßenzufahrt, die dann im großen Bogen umfahren wird, also radunfreundliche Umwege. Oder sie enden auch mal einfach auf der einen Seite auf'm Acker. Nutzt man stattdessen radelnd die Fahrbahn der Straße nebendran, sind viele Autofahrer hochbegeistert und betätigen jubelnd die Hupe ... Hmmm ...
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Explosiv
Beitrag 22.08.2024, 16:01
Beitrag #11


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Hier in der Voreifel sind etliche asphaltierte Feldwege mit LOF in das Radverkehrsnetz integriert und entsprechend ausgeschildert.
Bisher sind noch Alle aneinander vorbeigekommen. War vielleicht kein Heizöltanker dabei, nur gelegentlich Gülletanker. Von denen hält man von selber Abstand, so weit es geht.... whistling.gif


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Söne spitze Steine
Beitrag 23.08.2024, 03:50
Beitrag #12


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Außerorts gilt ein 240 oder 237 bzw. das ZZ 1022-10 „Radfahrer frei“ ja auch für Mofas, wenn ich recht erinnere.

Sinn der Trennung Rad-/Fußverkehr agO ist ja vor allem die Sicherheit derselben, nicht nur die Tatsache, daß damit ein paar Raser ungehindert weiterrasen können. Daher erscheint es sinnvoll, diverse Forst- und landwirtschaftliche Wirtschaftswege in ein Radnetz einzubeziehen (wie @Exposiv aus der Voreifel berichtet).

Mancherorts gestaltet sich die Nutzung oder gar Erkennung mit und ohne Blaulolli nach Zufallsprinzip von gut ausgebauten, breiten Ashpaltwegen bis hin zu 50 cm breiten „gemeinsamen Geh- und Radwegen“, teils fürs Rennrad ungeeignetem Grobschotter bis total zugewuchert.


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mkossmann
Beitrag 23.08.2024, 06:53
Beitrag #13


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Zitat (Söne spitze Steine @ 23.08.2024, 03:50) *
Sinn der Trennung Rad-/Fußverkehr agO ist ja vor allem die Sicherheit derselben,

Ja, das wird behauptet. Es gibt aber keinen wissenschaftlich fundierten Nachweis, das Radwege agO diesen Zweck auch erfüllen.
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F117
Beitrag 23.08.2024, 19:59
Beitrag #14


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Es werden vermutlich nur sehr wenige Radler auf dem Radweg von 40 Tonnen mit Differenzgeschwindigkeiten um die 50 km/h und 1,5 m Abstand überholt.


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Tanker
Beitrag 23.08.2024, 22:20
Beitrag #15


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Zitat (Mueck @ 22.08.2024, 09:59) *
Feldwege dienen eigentlich der Erschließung der am Feldweg liegenden Äcker und Weiden etc.


Blöderweise bin ich Anlieger vor dem Wald und auch Anlieger hinterm Wald. Vorm Wald müsste ich wieder einen halben Kilometer in die falsche Richtung fahren. wegen einer Hecke zwischen Radweg der auch für Landwirschaftlichen Verkehr freigegeben ist und der Straße. Warum muß ich da Umweg fahren? Warum wohl habe ich mein Rad so bereift dass ich auch Schotterwege fahren kann? Und es ist egal ob ich mit meinem Traktor oder mit meinem Rad mit 25 über die Landstraße fahre. Oder gibts da Unterschiede? Aus meiner Erfahrung nicht. Ausweicjstellen nutze ich so oder so, da ich bis vor kurzem alle Fahrzeugklassen gefahren bin die ich fahren darf. Deshalb kenne ich auch die Schwächen und Stärken der Fahrzeuge. Zum Beispiel ist kurz nach dem Grundstück vor dem Wald der Radweg nur noch so breit wie mein Traktor wegen Hecke und Zaun der Kläranlage. Wo bitte soll ich da ausweichen? Da beginnt auch der Wald und durch die tiefhängede Äste, Gefälle und hohen Sitz sehe ich die Radfahrere relativ spät. Die Radfahrer aus der anderen Richtung stören die Tiefhängenden Äste wenig, da sie relativ tief sitzen. Aber kommen die Radfahrer auf die Idee vor aus zu weichen. Weil man auch einen alten Traktor relativ frühzeitig hört. Wenn du meinst dass es Spaß macht mit einem Traktor über die Landstraße zu gurken und von jedem dritten Auto angehupt und noch schlimmers wird dann täuscht du dich. Aber immer noch besser zu ertragen als die Radfahrer daneben. Wie gesagt da es mir hier keiner glaubt was ich so schreibe biete ich es auch dir an mal bei mir vorbei zu kommen und die Sache selbst aus zu probieren. Aber bisher hat sich noch keiner gemeldet.
Wie sage ich schon seit mindestens 20 Jahren. Die Freizeitgesellschft hat Vorfahrt. Wie die arbeitende Gesellschaft damit zurecht kommt interessiert niemanden. Nach dem Motto, wenn jeder an sich denkt ist an alle gedacht.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 24.08.2024, 00:02
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat auf das Wesentliche gekürzt
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DMHH
Beitrag 28.08.2024, 13:08
Beitrag #16


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Zitat (F117 @ 23.08.2024, 20:59) *
Es werden vermutlich nur sehr wenige Radler auf dem Radweg von 40 Tonnen mit Differenzgeschwindigkeiten um die 50 km/h und 1,5 m Abstand überholt.

Willst du damit andeuten, dass der direkte Vergleich
Anzahl der Unfälle beim Überholen mit 40-Tonner bei Delta-v 50km/h
a) im Mischverkehr
vs
b) auf Radwegen
deine Art von Beurteilung ist, ob eine Anordnung (Radweg) die Sicherheit erhöht oder nicht? blink.gif
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F117
Beitrag 28.08.2024, 14:05
Beitrag #17


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Es ist mein gesunder Menschenverstand (und ein bisschen Ingenieursdenken), das mich zu der Überzeugung bringt, dass ein Radler agO auf der Fahrbahn neben dem Sattelzug einem Risiko ausgesetzt ist, das er auf dem abgesetzten Radweg nicht hat. Dazu braucht es denke ich keine Unfallstatistik.


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helmet lampshade
Beitrag 28.08.2024, 14:24
Beitrag #18


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Kommt auf die jeweiligen Wege an. Auf einem "richtigen" Radweg mit glatter Oberfläche ist das Risiko gering. Bei Mischwegen in schlechtem Zustand mit Forstverkehr, niedrig hängenden Ästen, Schranken ohne Reflektoren, plötzlichen Asphalt-Kies-Übergängen, Wildaufkommen mag das insbesondere bei Dunkelheit auch und gerade mit korrekter Radbeleuchtung anders aussehen
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hk_do
Beitrag 28.08.2024, 14:55
Beitrag #19


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Zitat (F117 @ 28.08.2024, 15:05) *
Es ist mein gesunder Menschenverstand (und ein bisschen Ingenieursdenken), das mich zu der Überzeugung bringt, dass ein Radler agO auf der Fahrbahn neben dem Sattelzug einem Risiko ausgesetzt ist, das er auf dem abgesetzten Radweg nicht hat. Dazu braucht es denke ich keine Unfallstatistik.


Die Aussage "Radwege schaffen keine Sicherheit" betrachtet ja nicht nur den Überholvorgang, sondern die gesamte Fahrt.

Da kann das erheblich höhere Risiko der Kreuzungs- bzw. Abbiege-Unfälle im Zusammenhang mit dem abgesetzten Radweg das höhere Überhol-Risko beim Fahren auf der Fahrbahn (egal ob mit dortigem Radweg, Schutzstreifen oder ohne, die Linien werden ohnehin ignoriert...) schon überwiegen.

Insofern ist das kein Widerspruch zu deiner o.a. Aussage.
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helmet lampshade
Beitrag 29.08.2024, 09:53
Beitrag #20


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Viele Gelegenheitsradler glauben allerdings, sie könnten eins der Risiken quasi auf 0 bringen, übersehen aber, dass viele der Unfallopfer nicht leichtsinnig oder blind unterwegs waren

Ein schönes Beispiel für die Tücken beim Einschätzen der Rechtsabbieger ist dieses YT Video (leider nur Kurzversion). Der LKW blinkt rechts und der Radfahrer passt offenbar nicht auf und kann sich gerade noch retten. War doch klar, das der LkW abbiegt, warum in Gefahr bringen? Denkt man zuerst. Wenn man genauer hinschaut, sieht man die Kreuzung weiter hinten. Der Radfahrer rechnete wohl schon mit dem Rechtsabbiegen, aber später an der Kreuzung
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F117
Beitrag 29.08.2024, 22:38
Beitrag #21


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Zitat (helmet lampshade @ 28.08.2024, 15:24) *
Kommt auf die jeweiligen Wege an.

Nein, kommt es hier nicht. Lass doch die Nebenschauplätze aus dem Spiel, es ging um das Risiko von überholenden 40 Tonnen. Nicht um tief hängende Äste im Wald.

ranting.gif


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helmet lampshade
Beitrag 30.08.2024, 09:25
Beitrag #22


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Du tauschst das eine Risiko gegen das andere
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F117
Beitrag 30.08.2024, 15:19
Beitrag #23


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Gegen tiefhängende Äste helfen Helme. Risiko vermieden. Musst nur schauen, dass Dich im Wald kein 40Tonner überholt...


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helmet lampshade
Beitrag 30.08.2024, 15:23
Beitrag #24


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Kommt auf die Dicke des Astes an
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F117
Beitrag 30.08.2024, 15:44
Beitrag #25


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Für einen 40Tonner kein Problem ...


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Tanker
Beitrag 06.09.2024, 22:19
Beitrag #26


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Ach ja, du weißt vermutlich wie dick ein Blech am Fahrerhaus eines 40t ist? Und wie dick Anwohner einer Straße die Äste über die Straße wachsen lassen? Ist ja nur die Hecke. ranting.gif Falls nicht kann ich dir gerne ein paar Fälle aus der Praxis erzählen. Kann man natürlich mit Räuberpistolen des Tankers gemütlich kontern.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:25