rückwärts fahren probezeit |
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rückwärts fahren probezeit |
25.08.2024, 23:59
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91976 |
Ich möchte Ihnen eine Frage stellen. Am 23.08.2024, als ich mich der Ampel in der 50'-Zone näherte, merkte ich, dass ich auf der falschen Fahrspur war und beim Versuch, rückwärts zu fahren, um auf die Nebenspur zu gelangen, stieß ich sehr langsam mit dem Auto hinter mir zusammen und das Die vordere Stoßstange des Autos hinter mir brach ein wenig und das Kennzeicheni fiel ab. Der Fahrer des Autos, das ich angefahren habe, rief die Polizei und wir fuhren mit unseren Autos auf einen leeren Bereich, bis die Polizei eintraf. Die Polizei kam und nahm meinen Führerschein und Ausweis ab. Ich weiß nicht, was sie taten, und da ich nicht genug Deutsch konnte, konnte ich nichts erklären oder fragen. Die Polizei verlangte von mir auch nicht, ein Dokument zu unterschreiben. Wenn man in dem Land, aus dem ich komme, in einen Verkehrsunfall verwickelt war, füllte die Polizei ein Dokument aus und ließ es von den Unfallbeteiligten unterschreiben, aber sie wollten nicht, dass ich es unterschreibe. Ich habe meinen Führerschein vor 8 Monaten gemacht. Ich frage mich, auf welche Probleme ich stoßen werde? Ich brauche Ihre Meinung zu diesem Thema. Mit freundlichen Grüße. |
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26.08.2024, 00:15
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7423 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Wenn man in dem Land, aus dem ich komme, in einen Verkehrsunfall verwickelt war, füllte die Polizei ein Dokument aus Das ist hier auch so, das Dokument nennt sich "Unfallmitteilung". In NRW jetzt ggf. sogar digital. Zitat und ließ es von den Unfallbeteiligten unterschreiben, aber sie wollten nicht, dass ich es unterschreibe. Das ist hier nicht notwendig. Die Feststellungen der Polizei sind nicht davon abhängig, dass die Beteiligten ihnen zustimmen Zitat Ich habe meinen Führerschein vor 8 Monaten gemacht. Ich frage mich, auf welche Probleme ich stoßen werde? Das kommt jetzt darauf an, was dir vorgeworfen wird. Einen Hinweis darauf solltest du in der Unfallmitteilung finden: Steht dort etwas wie "Verkehrsunfallanzeige wurde erstellt", ggf. noch in Verbindung mit "Bußgeldtatbestand"? Oder ist dort vermerkt, dass du verwarnt wurdest (hast du vor Ort ein Verwarngeld bezahlt?)? Im zweiten Fall bräuchtest du im Hinblick auf deine Fahrerlaubnis und die Probezeit keine Konsequenzen zu befürchten. Im ersten (eigentlich richtigen) Fall greift wohl der Tatbestand Nummer 109649: "Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall." Dafür beträgt der Regelsatz 100 Euro, dazu kommen noch 25 Euro Gebühren und 3,50 Euro Auslagen für die förmliche Zustellung. Du würdest also 128,50 EUR zahlen müssen. Schwerwiegender für dich ist aber, dass es einen Punkt in Flendburg gibt und es sich um einen A-Verstoß handelt. Damit wird deine Probezeit auf vier Jahre verlängert und du musst an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen (davon ausgehend, dass es dein erster probezeitrelevanter Verstoß ist). |
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26.08.2024, 00:24
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91976 |
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe dort kein Bußgeld gezahlt und von der Polizei wurde mir auch keine Erklärung gegeben. Eigentlich hatte ich einen deutschstämmigen Kollegen dabei. Mein Kollege fuhr mit seinem eigenen Auto vor mir und ich folgte meinem Kollegen mit dem Firmenwagen. Ich bin in einem Moment der Ablenkung auf die falsche Spur geraten und einen Meter rückwärts gefahren, um auf die nächste Spur zu gelangen. Mein Auto ist ein Langtransporter (iveco daily). Der Unfall ereignete sich wahrscheinlich, weil das Auto hinter mir zu nahe an mir war, oder vielleicht hat mich das Auto hinter mir angefahren, ich bin mir nicht sicher, aber ich bin für den Unfall verantwortlich, weil ich rückwärts gefahren bin. Mein Kollege sagte den Polizisten, dass ich rückwärts fuhr. Die Polizei fragte meinen Kollegen: Waren Sie im selben Auto unterwegs? Mein Kollege sagte nein. Ich war zum ersten Mal in einen Unfall verwickelt und das hat mich sehr gestresst. Ich habe viel Geld ausgegeben, um meinen Führerschein zu bekommen, und es war sehr schwierig, einen zu bekommen. Jetzt bin ich aufgrund eines dummen Fehlers abgestürzt. Ich hätte diesen Fehler nicht machen sollen. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.08.2024, 05:45
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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26.08.2024, 05:45
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Hast Du Deinen Führerschein denn wiederbekommen oder ist der noch bei der Polizei?
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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26.08.2024, 06:18
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91976 |
Hallo.
Die Polizei gab mir meinen Führerschein zurück Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.08.2024, 06:18
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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26.08.2024, 10:00
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ok. Das wollte ich nur klarstellen.
@hk_do hat ja geschrieben, was normalerweise bei einem Unfall durch Rückwärtsfahren auf Dich zukommt. Dabei ist ja auch die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit. Das passiert nicht, wenn ausnahmsweise ein Bußgeld von weniger als 60 Euro verhängt wird. Wenn Du Post mit einem Bußgeld von 100 Euro bekommst, kannst Du überlegen, Einspruch einzulegen und vor Gericht zu gehen in der Hoffnung, dass das Bußgeld ausnahmsweise herabgesetzt wird. Ob das klappt, kann man aber nicht vorhersagen. Die Gerichtskosten betragen meistens ca. 60 Euro, dazu kommen, wenn Du verurteilt wirst, noch Fahrtkosten von Zeugen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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26.08.2024, 11:06
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@hk_do hat ja geschrieben, was normalerweise bei einem Unfall durch Rückwärtsfahren auf Dich zukommt. Dabei ist ja auch die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit. Das passiert nicht, wenn ausnahmsweise ein Bußgeld von weniger als 60 Euro verhängt wird. Das kommt darauf an, mit welcher Begründung vom Regelsatz des Bußgeldkatalogs abgewichen wird. Bei Verringerung der Geldbuße wegen Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen würde der Verstoß auch bei weniger als 60 Euro ins Fahreignungregister eingetragen werden (§ 28a StVG) und hätte dann die genannten Folgen für die Probezeit. -------------------- |
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26.08.2024, 15:20
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#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91976 |
Ich muss eine Frage stellen, weil ich nicht gut genug Deutsch kann.
Aufgrund dieses Problems ist der Besuch eines Seminars daher unumgänglich.) Habe ich das richtig verstanden? Die Geldstrafe ist mir egal. Ich wünschte, ich hätte 1000 Euro Strafe bekommen, damit ich während des probezeit-Prozesses nicht so ein Problem gehabt hätte. Eigentlich ist meine finanzielle Situation nicht gut, aber ich möchte dieses Problem trotzdem nicht erleben. Was ich getan habe, ist völlig dumm. Ich bin mir dessen bewusst. Allerdings habe ich immer noch Zweifel, dass der Mann hinter mir mich angefahren hat, aber da ich rückwärts fuhr, kann ich dazu nichts sagen. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 26.08.2024, 21:07
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollkzitat des Vorpostings gelöscht
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27.08.2024, 12:07
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
@hk_do hat ja geschrieben, was normalerweise bei einem Unfall durch Rückwärtsfahren auf Dich zukommt. Dabei ist ja auch die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit. Das passiert nicht, wenn ausnahmsweise ein Bußgeld von weniger als 60 Euro verhängt wird. Das kommt darauf an, mit welcher Begründung vom Regelsatz des Bußgeldkatalogs abgewichen wird. Bei Verringerung der Geldbuße wegen Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen würde der Verstoß auch bei weniger als 60 Euro ins Fahreignungregister eingetragen werden (§ 28a StVG) und hätte dann die genannten Folgen für die Probezeit. Ist bekannt, ich wollte es nur nicht verkomplizieren. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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27.08.2024, 15:00
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 142 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
Ich muss eine Frage stellen, weil ich nicht gut genug Deutsch kann. Aufgrund dieses Problems ist der Besuch eines Seminars daher unumgänglich.) Habe ich das richtig verstanden? Die Geldstrafe ist mir egal. Ich wünschte, ich hätte 1000 Euro Strafe bekommen, damit ich während des probezeit-Prozesses nicht so ein Problem gehabt hätte. Eigentlich ist meine finanzielle Situation nicht gut, aber ich möchte dieses Problem trotzdem nicht erleben. Was ich getan habe, ist völlig dumm. Ich bin mir dessen bewusst. Allerdings habe ich immer noch Zweifel, dass der Mann hinter mir mich angefahren hat, aber da ich rückwärts fuhr, kann ich dazu nichts sagen. Vor dem Seminar musst du keine Sorgen haben. Ich habe das in jungen Jahren auch durchgemacht. Wenn sich da nichts geändert hat, nimmst du nur ein paar Stunden an einem Lehrgang teil, fährst eine Runde mit dem Fahrlehrer und anderen Teilnehmern durch die Gegend und dann wird dein Fahrverhalten in der Gruppe ausgewertet. Am Ende erhältst du eine Teilnahmeurkunde. Es gibt keine Prüfung oder Ähnliches. Am Ende kostet es (nur) dich etwas Geld und Zeit. |
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27.08.2024, 15:13
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 320 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Verlängerte Probezeit ist halt auch blöd. Wobei ich aber nicht die Logik verstehe, beim ERSTEN Mal direkt das Seminar, und beim ZWEITEN nur eine Ermahnung. Sollte das nicht anders herum sein? Einmal kann ja jedem ein Fehler passieren....
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27.08.2024, 18:39
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7423 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Diese Sichtweise impliziert, dass die Ermahnung quasi "nichts" ist. Vermutlich wäre es kontraproduktiv, wenn alle in dem Bewusstsein handeln würden "beim ersten Mal passiert ja noch nichts"
In Wirklichkeit enthält die Ermahnung aber auch die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Damit folgt die Systematik der Linie "erstmal Fahrschule, und erst wenn das nichts hilft kommt der Psychologe ins Spiel". (gibt es eigentlich eine Statistik, wie viele Ermahnte dieser Empfehlung überhaupt folgen?) |
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27.08.2024, 21:14
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 320 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ich sehe eine Ermahnung als ein offizielles "Hör auf damit sonst drohen ernste Konsequenzen". Genauso wie eine Verwarnung von der Polizei für Fehlverhalten, zB. Einfahrt in eine gesperrte Strasse. Ein zweites mal bin ich da nicht mehr reingefahren...
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20 |