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> Strafen gegen den Halter bei Verstößen gegen die Fahrtenbuchauflage
Söne spitze Steine
Beitrag 29.08.2024, 11:49
Beitrag #1


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Wie hoch sind die Strafen bei (mehrfachen) VErstößen gegen die behördliche Weisung, ein Fahrtenbuch zu führen? Ich finde dazu nur die TBNR 331980ff mit 100 Euro im BKat. Die Jura-KI meint, es gäbe auch Punkte und Geldbußen bis 5.000 Euro.


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HaWeThie
Beitrag 30.08.2024, 10:56
Beitrag #2


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der Katalog geht von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus.
In dem genannten Fall kann nach oben abgewichen werden (verdoppelung wg. Vorsatz; mehrfache Verstöße.....)


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Jens
Beitrag 30.08.2024, 14:56
Beitrag #3


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Zitat (Söne spitze Steine @ 29.08.2024, 12:49) *
Die Jura-KI meint, es gäbe auch Punkte und Geldbußen bis 5.000 Euro.

Und hat sie dafür auch eine Rechtsgrundlage genannt? unsure.gif
Meines Wissens beträgt die maximal mögliche Geldbuße 2000 Euro (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG), und Punkt(e) gibt es unabhängig von der Höhe der Geldbuße nicht (Anlage 13 (zu § 40) FeV).


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Söne spitze Steine
Beitrag 31.08.2024, 10:18
Beitrag #4


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Die „Quellen“, die die KI angegeben hat, war glaube ich § 23 StVO. Die kannst Du auch gleich selber würfeln. Helfen kann die KI in Fällen, wo man selbst langsam senil wird und einem der ein oder andere Fachbegriff partout nicht mehr einfallen will. Oder um einen groben Überblick zu bekommen, welche Gesetze für einen Fall tangiert sind.

OK, 2000 Euro ist ja schon mal eine Hausnummer.


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