Strafen gegen den Halter bei Verstößen gegen die Fahrtenbuchauflage |
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Strafen gegen den Halter bei Verstößen gegen die Fahrtenbuchauflage |
29.08.2024, 11:49
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
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30.08.2024, 10:56
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6646 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
der Katalog geht von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus.
In dem genannten Fall kann nach oben abgewichen werden (verdoppelung wg. Vorsatz; mehrfache Verstöße.....) -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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30.08.2024, 14:56
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30537 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Jura-KI meint, es gäbe auch Punkte und Geldbußen bis 5.000 Euro. Und hat sie dafür auch eine Rechtsgrundlage genannt? Meines Wissens beträgt die maximal mögliche Geldbuße 2000 Euro (§ 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG), und Punkt(e) gibt es unabhängig von der Höhe der Geldbuße nicht (Anlage 13 (zu § 40) FeV). -------------------- |
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31.08.2024, 10:18
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Die „Quellen“, die die KI angegeben hat, war glaube ich § 23 StVO. Die kannst Du auch gleich selber würfeln. Helfen kann die KI in Fällen, wo man selbst langsam senil wird und einem der ein oder andere Fachbegriff partout nicht mehr einfallen will. Oder um einen groben Überblick zu bekommen, welche Gesetze für einen Fall tangiert sind.
OK, 2000 Euro ist ja schon mal eine Hausnummer. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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