Definition von „Behinderung“ im BKat bei Parkverstößen |
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Definition von „Behinderung“ im BKat bei Parkverstößen |
29.08.2024, 20:46
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Muß eine physikalische Behinderung vorliegen, zum Beiispiel „Fahrzeug parkt auf dem Gehweg und blockiert dadurch den Durchgang“, oder reicht eine wesentliche Sichtbehinderung aus, bspw. vor einem FGÜ oder auf dem Gehweg vor einer Querungshilfe? Hier ist durch das parkende Fahrzeug die Sichtbeziehung zwischen Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn und querenden Fu0gänger behindert. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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30.08.2024, 10:53
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6646 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Sobald ich irgendetwas an meiner Fahrweise ändern muss (abbremsen, so es ohne den andern nicht nötig wäre; Sicht"behinderung"...) liegt eine Behinderung vor.
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:22 |