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> Definition von „Behinderung“ im BKat bei Parkverstößen
Söne spitze Steine
Beitrag 29.08.2024, 20:46
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Bei Parkverstößen gibt es oft einen separaten Tatbestand „mit Behinderung“. Was ist damit konkret gemeint?

Muß eine physikalische Behinderung vorliegen, zum Beiispiel „Fahrzeug parkt auf dem Gehweg und blockiert dadurch den Durchgang“, oder reicht eine wesentliche Sichtbehinderung aus, bspw. vor einem FGÜ oder auf dem Gehweg vor einer Querungshilfe? Hier ist durch das parkende Fahrzeug die Sichtbeziehung zwischen Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn und querenden Fu0gänger behindert.


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HaWeThie
Beitrag 30.08.2024, 10:53
Beitrag #2


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Sobald ich irgendetwas an meiner Fahrweise ändern muss (abbremsen, so es ohne den andern nicht nötig wäre; Sicht"behinderung"...) liegt eine Behinderung vor.


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