... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Gefahren trotz Führerscheinentzug und erwischt, Welche Strafe droht jetzt?
linax3
Beitrag 31.08.2024, 01:38
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 31.08.2024
Mitglieds-Nr.: 91992



    
 
Hallo ihr Lieben,

ich bin im Alter von 27 Jahren zum ersten Mal strafauffällig geworden.

Mir wurde vor drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen, da ich mit 1,1 P. beim Fahren erwischt wurde. Ich hätte nach 8 Monaten und einer Geldstrafe von 1.300€ meinen Führerschein neu beantragen dürfen.

Seither habe ich nichts mehr getrunken und mich auf mein Studium sowie auf den Sport konzentriert. Vor einem Monat bin ich allerdings schwach geworden und wollte mit dem Auto nachhause fahren, statt ein Taxi für 30€ zu zahlen (wohne in einer Großstadt). Ich war zwar nüchtern, wurde aber bei einer Verkehrskontrolle erwischt.

Ich bin bisher sehr geradelinig durch das Leben gegangen und habe als Studentin zum ersten Mal mit solchen Themen zu tun. Natürlich mache mir trotz selbstverschuldeten Taten sehr große Sorgen und Vorwürfe, dass ich meinen Führerschein komplett neu machen muss (also in die Fahrschule gehen muss) oder ihn vielleicht nie wieder zurückbekomme. Einen Termin bei einem Verkehrsrechtler möchte ich auch noch vereinbaren. Bis dahin suche ich hier nach Beratung.

Hinzukommt, dass ich im nächsten Jahr meine Approbation als Ärztin beantragen möchte. Auch hier habe ich total Angst davor, dass diese mir aufgrund des Strafprozesses erschwert wird. Oh man... was habe ich mir bloß alles angetan... sad.gif

Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus!

Schöne Grüße
L.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jan47
Beitrag 31.08.2024, 06:38
Beitrag #2


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 320
Beigetreten: 01.05.2020
Wohnort: Krakau, Polen
Mitglieds-Nr.: 86793



http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273

Hier findest du "Beispielstrafen". Im Einzelfall hängt es aber vom Richter ab. Unter 90 Tagessätze wird die Strafe nicht ins Register eingetragen also sauberes Strafzeugnis.

Als Ersttäter hätte man eventuell mit Einstellung gegen Geldstrafe rechnen können aber du bist ja erneut im Verkehr aufgefallen.

Rechne auch mit einer MPU mit Verkehrsrecht-Fragestellung.

Zitat
dass ich meinen Führerschein komplett neu machen muss (also in die Fahrschule gehen muss)


Das gibt es in Deutschland nicht. Einmal Fahrschule besucht ist lebenslang gültig. Selbst nach 15 oder mehr Jahren bekommen manche dem FS einfach so zurück, eventuell werden nur neue Prüfungen gefordert.

Nie wieder ist auch Quatsch. Warte die Sperrfristen ab (bekommst wegen Fahren ohne FE wahrscheinlich noch eine), mach falls erforderlich die MPU und der FS ist wieder zurück. Und nicht mehr ohne fahren! wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 31.08.2024, 08:12
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17328
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (jan47 @ 31.08.2024, 07:38) *
Unter 90 Tagessätze wird die Strafe nicht ins Register eingetragen also sauberes Strafzeugnis.

Das ist nicht richtig, da es sich um die zweite Straftat handelt…


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
linax3
Beitrag 31.08.2024, 12:34
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 31.08.2024
Mitglieds-Nr.: 91992



Danke für eure Antworten, die mich schon etwas beruhigt haben. Jetzt bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft zu warten.

Und wegen meiner Approbation muss ich mich nochmal anderswo informieren...

Danke euch!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
auchdasnoch
Beitrag 02.09.2024, 08:20
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2606
Beigetreten: 01.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71411



Zitat (Q-Treiberin @ 31.08.2024, 09:12) *
Das ist nicht richtig, da es sich um die zweite Straftat handelt…

So ist es. Es werden dann beide Straftaten im Führungszeugnis auftauchen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20