Gefahren trotz Führerscheinentzug und erwischt, Welche Strafe droht jetzt? |
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Gefahren trotz Führerscheinentzug und erwischt, Welche Strafe droht jetzt? |
31.08.2024, 01:38
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91992 |
ich bin im Alter von 27 Jahren zum ersten Mal strafauffällig geworden. Mir wurde vor drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen, da ich mit 1,1 P. beim Fahren erwischt wurde. Ich hätte nach 8 Monaten und einer Geldstrafe von 1.300€ meinen Führerschein neu beantragen dürfen. Seither habe ich nichts mehr getrunken und mich auf mein Studium sowie auf den Sport konzentriert. Vor einem Monat bin ich allerdings schwach geworden und wollte mit dem Auto nachhause fahren, statt ein Taxi für 30€ zu zahlen (wohne in einer Großstadt). Ich war zwar nüchtern, wurde aber bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Ich bin bisher sehr geradelinig durch das Leben gegangen und habe als Studentin zum ersten Mal mit solchen Themen zu tun. Natürlich mache mir trotz selbstverschuldeten Taten sehr große Sorgen und Vorwürfe, dass ich meinen Führerschein komplett neu machen muss (also in die Fahrschule gehen muss) oder ihn vielleicht nie wieder zurückbekomme. Einen Termin bei einem Verkehrsrechtler möchte ich auch noch vereinbaren. Bis dahin suche ich hier nach Beratung. Hinzukommt, dass ich im nächsten Jahr meine Approbation als Ärztin beantragen möchte. Auch hier habe ich total Angst davor, dass diese mir aufgrund des Strafprozesses erschwert wird. Oh man... was habe ich mir bloß alles angetan... Für eure Antworten bedanke ich mich schon im Voraus! Schöne Grüße L. |
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31.08.2024, 06:38
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 320 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2273
Hier findest du "Beispielstrafen". Im Einzelfall hängt es aber vom Richter ab. Unter 90 Tagessätze wird die Strafe nicht ins Register eingetragen also sauberes Strafzeugnis. Als Ersttäter hätte man eventuell mit Einstellung gegen Geldstrafe rechnen können aber du bist ja erneut im Verkehr aufgefallen. Rechne auch mit einer MPU mit Verkehrsrecht-Fragestellung. Zitat dass ich meinen Führerschein komplett neu machen muss (also in die Fahrschule gehen muss) Das gibt es in Deutschland nicht. Einmal Fahrschule besucht ist lebenslang gültig. Selbst nach 15 oder mehr Jahren bekommen manche dem FS einfach so zurück, eventuell werden nur neue Prüfungen gefordert. Nie wieder ist auch Quatsch. Warte die Sperrfristen ab (bekommst wegen Fahren ohne FE wahrscheinlich noch eine), mach falls erforderlich die MPU und der FS ist wieder zurück. Und nicht mehr ohne fahren! |
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31.08.2024, 08:12
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17328 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Unter 90 Tagessätze wird die Strafe nicht ins Register eingetragen also sauberes Strafzeugnis. Das ist nicht richtig, da es sich um die zweite Straftat handelt… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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31.08.2024, 12:34
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 31.08.2024 Mitglieds-Nr.: 91992 |
Danke für eure Antworten, die mich schon etwas beruhigt haben. Jetzt bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft zu warten.
Und wegen meiner Approbation muss ich mich nochmal anderswo informieren... Danke euch! |
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02.09.2024, 08:20
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2606 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:20 |