... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> §315c beim Überholen – ab wann lohnt sich Anzeige?
Söne spitze Steine
Beitrag 31.08.2024, 10:35
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2373
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



    
 
Bei uns gibt es einige Straßen, die eigentlich nach StVO zu eng zum Überholen sind, bei denen Kraftfahrer Radfahrer immer überholen müssen. Einen halben Meter lasse bei angemessener Geschwindigkeit mir noch bieten. Aber oft quetscht sich bei Tempo 50 doch noch einer durch, wo es eigentlich nur vom Zufall abhängt, ob es knallt oder nicht. Das sind dann bestenfalls 10 cm zwischen rechtem Außenspiegel und Radlenker.

Da ich nicht wegen jeder Owi das Verkehrskommissariat bemühen möchte, die Frage, ab wann ziemlich gesichert davon ausgegangen werden kann, daß § 240 oder § 315c StGB vorliegt.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 31.08.2024, 12:26
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13766
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Die Antwort wird Dir nicht gefallen:
Das ist erst ab einem Unfall gegeben.

Ohne Unfall (und den Verbleib des Kfz-Fahrers an der Unfallstelle) hast Du weder einen gerichtsfest dokumentierten Abstand noch die Personalien des Fahrers.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 31.08.2024, 18:21
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2373
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Busfahrer haben aber Dienstpläne. Aus den Zuschriften:


Busfahrer benutzt linken Schutzstreifen trotz entgegenkommendem Radverkehr und zwingt diesen zur Vollbremsung. Ausweichen auf Gehweg geht nicht wg. dort verkehrkender Fußgänger.


Busfahrer fährt so weit links und mit 20-25 Sachen auf den entgegenkommenden Radfahrer zu, daß'dieser sich nur mit einem Hechtsprung auf den Seitenstreifen retten kann. Über diese Sargnägel, äh Markierungsknöpfe zu fahren ist auch nicht jedermanns Ding.

Eine gewisse Absicht kann man gewiß nicht leugnen. Aus Versehen fährt man nicht in den Gegenverkehr.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 31.08.2024, 19:43
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6422
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



zum oberen Bild. Weder die 2 noch die 3. Achse des Schlenkis lenken selbständig. Damit ist ausreichend Platz für einen Radfahrer und wenn er sich nicht traut muss er eben anhalten. Anscheinend ist hier die Einbahnstraße entgegengesetzt "frei" aber es besteht keine Vorfahrt/Vorrang!

zum unteren Bild

Du solltest evtl mal versuchen solch einen großen Bus durch die Stadt zu fahren. Das Ding braucht viel Platz und da die Einbahnstraße für entgegengestzt radelnde Radler nur "Frei" ist, haben diese eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht.


Ich begreife nicht weswegen Radler meinen, wenn etwas für sie "frei" ist, haben sie Vorrechte oder Vorrang ?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 31.08.2024, 22:49
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24493
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



"Einbahnstraße - Radfahrer frei" bedeutet nicht, dass Radverkehr irgendwie untergeordnet wäre.

Die Situation lässt sich aus den Fotos kaum beurteilen. Interessant wäre, wo die andere Seite des Busses liegt. Warum fährt der Bus hier so weit links? Weil er überholt? Oder ist die Straße einfach so eng? In letzterem Fall sollte die Freigabe für Radfahrer überdacht werden und der Fehler liegt in der Verkehrsplanung.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 01.09.2024, 06:33
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3016
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Versteht ihr tatsächlich, was der Beitrag #3 des TE mit seinem Beitrag #1 zu tun haben sollte?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 01.09.2024, 06:51
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2373
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Es geht um konkrete Fälle für 315.

Ein Mensch auf der Fahrbahn ist ungeachtet der Tatsache, ob er sich dort aufhalten darf, ein grundrechtlich geschütztes Subjekt (u.a. Recht auf körperliche Unversehrtheit) und darf nicht einfach überfahren werden. Daher drängen sich bei einem Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug ungebremst auf einen Radfahrer zufährt und nicht abbremst und ausweicht, bedingte Tötungsabsichten auf.

Ich bin mit mir der Meinung, daß Radfahrer keine Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse sind. Genauso wenig wie die hier kolportierte Lüge, Radfahrer hätten in einer Fahrradstraße quasi wie bevorzugte Verkehrsteilnehmer Vorrang. Den einzigen Vorrang, den sie genießen ist die Tatsache, daß sie als Verkehrsteilnehmer am ehesten auf den Gehweg ausweichen „dürfen“, wenn ein stärkerer Kraftfahrer meint, die drei Meter breite Einbahnstraße nach dem Recht des stärkeren dichtmachen zu müssen.

Zu den konkreten Situation nachfolgende Übersichtsaufnahmen:


Die Busfahrer können weiträumig nach rechts auf die Grenzmarkierung ausholen und haben – das Rechtsfahrgebot beachtend – überhaupt keinen Bedarf zur Benutzung des linksseitigen Radfahrstreifens. Es ist halt bequemer, in Ideallinie die Kurve zu befahren und dabei auch entgegenkommende Radfahrer zu gefährden.


Nach dem Video zu beurteilen, kommt dem Radfahrer im Bereich der Baumscheibe ein PKW entgegen, der rechts fährt. Etwa fünf bis zehn Meter dahinter fährt der blaue Bus ungebremst auf den Radfahrer zu. Die nächsten ein bis zwei Sekunden sieht man noch, wie der Radfahrer hinter der Baumscheibe dem Bus ausweicht, dabei eine Vollbremsung hinlegt (das Hinterrad geht hoch) und sich dabei fast überschlägt. Das Rad steht anschließend um fast 180 Grad gedreht, wo man den Bus mit unveränderter Geschwindigkeit weiterfahren sieht.

Mein Verständnis von StVO-gerechtem Verhalten sieht so aus, daß sich die entgegenkommende Verkehrsteilnehmer sich im schlimmsten Fall direkt gegenüberstehen, nicht aber sich gegenseitig überfahren. Die Markierungsknöpfe sind ja auch nicht ohne (Rutsch- und Sturzgefahr), vgl. Todesfall bei den Kölner Tellern, daher m.E. hätte der Busfahrer warten müssen, bis der Radfahrer langsam an die Seite gefahren ist.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 01.09.2024, 16:09
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17328
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (Söne spitze Steine @ 01.09.2024, 07:51) *
Daher drängen sich bei einem Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug ungebremst auf einen Radfahrer zufährt und nicht abbremst und ausweicht, bedingte Tötungsabsichten auf.
Meinst Du nicht auch dass Du etwas übertreibst? dry.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 02.09.2024, 07:16
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24493
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (Söne spitze Steine @ 01.09.2024, 07:51) *
Daher drängen sich bei einem Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug ungebremst auf einen Radfahrer zufährt und nicht abbremst und ausweicht, bedingte Tötungsabsichten auf.


Den meisten dürfte sich aufdrängen, dass der Busfahrer erwartet, dass der Radfahrer eben bremst/ausweicht. Ist schließlich ein Linienbus, der entgegenkommt, und er nur ein Radfahrer, da kann man doch mal zurückstecken. Wie soll der Linienbus sonst fahren (ohne Bezug darauf, wie der Linienbus tatsächlich fahren könnte. Im zweiten Satz kommt dann gerne, dass auf dem Grabstein des Radfahrers stehe, er hatte Vorfahrt).

Wenn ein Lastwagenfahrer zum Überholen vor einer uneinsichtigen Kurve überholt und der entgegenkommenden PKW zur Vollbremsung und Kuscheln mit der Leitplanke gezwungen wird, sind die Reaktionen bei irgendwelche Dashcam-Videos dann völlig andere. Das Erleben für den Autofahrer ist nicht anders als das für den Radfahrer.

Das Publikum ist gemischt und jeder hat andere Vorerfahrungen. Der Busfahrer scheint vor allem den rücksichtslosen Radfahrer zu sehen, der ihm neulich trotz Grün vor den Bus gesprungen ist und ihn zu einer gefährlichen Vollbremsung zwang, der Radfahrer hat vielleicht schon mal erlebt, wie er von einem Bus oder LKW an den Straßenrand gedrückt wurde.

Ich halte es tatsächlich für sehr wahrscheinlich, dass der Busfahrer nicht den Radfahrer umbringen will, sondern eine etwas merkwürdige Vorstellung von StVO und seiner eigenen Wichtigkeit hat, was nicht strafbar ist und leider auch nicht dazu führt, dass jemand mal eine Nachschulung und Verkehrsbeobachtung fahren muss o.ä.

Vielleicht eher mal beim Busunternehmen ansprechen, bei der Stadt, Leserbriefe.

Alternativ wäre eine Anzeige wegen Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots wahrscheinlich erfolgreich (mit Behinderung 25 €, mit Gefährdung, die wahrscheinlich niemand bei der Polizei sieht, 35 €).

Im Prinzip ist's ne Nötigung. Wird halt nur im Sand verlaufen.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 02.09.2024, 10:08
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6135
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (mir @ 02.09.2024, 07:16) *
Reaktionen bei irgendwelche Dashcam-Videos dann völlig andere. Das Erleben für den Autofahrer ist nicht anders als das für den Radfahrer.

Erstaunlicherweise kommt aber auch relativ oft, "Muss man halt ein bisschen aufpassen"
In der Dashcam wirkt Vieles weit weniger spektakulär als in Real Life, starker Weitwinkel lässt Abstände viel größer erscheinen als sie sind und der Zuschauer erwartet, dass gleich was passiert.


Zitat (mir @ 31.08.2024, 22:49) *
"Einbahnstraße - Radfahrer frei" bedeutet nicht, dass Radverkehr irgendwie untergeordnet wäre.

Wird leider oft so angenommen. Aber es ist trotzdem manchmal angenehmer in der freigegebenen Gegenrichtung zu fahren als in der Hauptrichtung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Söne spitze Steine
Beitrag 02.09.2024, 13:42
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2373
Beigetreten: 09.03.2015
Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien
Mitglieds-Nr.: 75653



Der Busfahrer nimmt bei unveränderter Geschwindigkeit zumindest wissentlich inkauf, daß er den Radfahrer erwischt, wenn der nicht zur Seite weicht. Das dürfte mWn für 315b/c reichen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 02.09.2024, 13:58
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13766
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



Wobei "unvermindert" und "wissentlich" erst einmal nachgewiesen werden müssen.

Ich würde eher bei der Straßenverkehrsbehörde und beim Sachbearbeiter Verkehr der Polizei anregen, dass an dieser Stelle Leitborde oder Frankfurter Hüte für eine saubere Trennung der beiden Fahrtrichtungen sorgen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ExVWbusfahrer
Beitrag 02.09.2024, 14:03
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1097
Beigetreten: 30.11.2009
Mitglieds-Nr.: 51685



Zitat (Söne spitze Steine @ 02.09.2024, 14:42) *
Das dürfte mWn für 315b/c reichen.

Warum nicht gleich §212 StGB. Versuchter Totschlag....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ulm
Beitrag 02.09.2024, 14:57
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13766
Beigetreten: 13.04.2007
Wohnort: Ulm
Mitglieds-Nr.: 30591



...und bitte auch einen anderen Aspekt nicht aus dem Auge verlieren:
Die Anzeige bezieht sich auf ein vergangenes Ereignis und hat sehr wenige bis gar keine Wirkung in die Zukunft.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 02.09.2024, 17:53
Beitrag #15


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24493
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (Söne spitze Steine @ 02.09.2024, 14:42) *
Der Busfahrer nimmt bei unveränderter Geschwindigkeit zumindest wissentlich inkauf, daß er den Radfahrer erwischt, wenn der nicht zur Seite weicht. Das dürfte mWn für 315b/c reichen.


Nein, das genügt nicht. Hier aus BeckOK StGB/Kudlich, 62. Ed. 1.8.2024, StGB § 315c Rn. 58:

Zitat
Durch die in Nr. 1, 2 genannten Tathandlungen müssen Leib und Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden. Dazu muss das Gefährdungsobjekt so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt sein, dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt (vgl. auch BGHSt 22, BGHST Jahr 22 Seite 341 (BGHST Jahr 22 344) = NJW 199, 939; BGH NJW 1985, NJW Jahr 1985 Seite 1036; NStZ 2012, NSTZ Jahr 2012 Seite 701; NStZ-RR 2917, 224 = BeckRS 2017, BECKRS Jahr 106916 (zu § STGB § 315b)). Dies ist freilich nicht so zu verstehen, dass es genügt, wenn der weitere Verlauf der Beherrschung des Täters entzogen ist, sondern es kommt darauf an, ob der Täter unter den konkreten Umständen vernünftigerweise auf einen guten Ausgang vertrauen darf (vgl. Fischer Rn. 15). Am griffigsten dürfte dabei die Formel vom erforderlichen „Beinaheunfall“ (BGH NJW 1995, NJW Jahr 1995 Seite 3131 mAnm Berz NStZ 1996, NSTZ Jahr 1996 Seite 85, sowie v. Heintschel-Heinegg JA 1996, JA Jahr 1996 Seite 446) sein, bei dem es rückblickend nur „gerade noch einmal gut gegangen“ ist (vgl. Fischer Rn. 15).


Solange man also vertrauen darf, dass der Radfahrer schon ausweichen und es ohne Unfall abgehen werde, sehen die Gerichte keine Gefahr.

Da kannst Du Dich gerne dran abarbeiten und es anders sehen, aber es nützt halt nichts.

Unbefriedigend finde ich es auch. Es fehlt eine Vorschrift, die dem US-Begriff von gross negligence entspricht und im Strafmaß dann auch zwischen einer OWi und einer Straßenverkehrsgefährdung liegt.

So, wie es ist, hängt die Strafbarkeit für ein und dieselbe Tat davon ab, ob nun zufällig durch die Handlung jemand konkret gefährdet wird, oder eben nicht. Was außerhalb der Einflusssphäre des Handelnden liegt.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas24
Beitrag 02.09.2024, 18:19
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1131
Beigetreten: 06.01.2015
Mitglieds-Nr.: 75009



Zitat (Söne spitze Steine @ 01.09.2024, 07:51) *
(...)Nach dem Video zu beurteilen(...)
Welches Video? ich kann im ganzen Thread keines finden.


--------------------
Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:22