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> Fehlendes Nationalitätsschild bei Nicht-EU-Ausländern
Der_Veranstalter
Beitrag 03.09.2024, 17:53
Beitrag #1


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Hallo beinand,

1. gehe ich richtig davon aus, dass ausländische Fahrzeuge, die kein EU-Schild haben, ein Nationalitätsschild auf dem Autoheck haben müssten? Habe zuletzt relativ viele Briten (das sind so Leute von einer Insel in der Nordsee) in Deutschland gesehen, die jetzt natürlich kein EU-Schild mehr haben, aber dafür haben sie auch kein "UK" drauf pappen.
2. wenn ja, welche Sanktionierung droht? Ich finde im Bußgeldkatalog nix.

Danke!



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mir
Beitrag 03.09.2024, 17:57
Beitrag #2


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Der_Veranstalter
Beitrag 03.09.2024, 18:07
Beitrag #3


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Ah.... Danke.

Mit der TBNR 847118.

Kannst du mir vielleicht auch erklären, was der 185b soll? "Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger kein vorgeschriebenes heimisches Kennzeichen." Das heißt, der Brite schraubt im Ausland einfach sein Kennzeichen ab, zahlt im schlimmsten Fall 40 Euro und fährt dann weiter?


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Jens
Beitrag 03.09.2024, 18:43
Beitrag #4


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Wie kommst du darauf, dass er weiterfährt? Unabhängig von der drohenden Geldbuße wäre doch auch noch die Untersagung der Weiterfahrt eine denkbare Maßnahme.


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jan47
Beitrag 03.09.2024, 19:25
Beitrag #5


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Wieso kostet es aber den Ausländer 40 Euro und den deutschen 60 Euro (810600)
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MsTaxi
Beitrag 04.09.2024, 11:02
Beitrag #6


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Jens
Beitrag 04.09.2024, 15:11
Beitrag #7


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Zitat (jan47 @ 03.09.2024, 20:25) *
Wieso kostet es aber den Ausländer 40 Euro und den deutschen 60 Euro (810600)
Dein Tatbestandskatalog ist veraltet. Die Nummer gibts nicht mehr. Das ist jetzt die 812600, und geahndet wird damit ein Verstoß gegen § 12 FZV, nämlich das Fehlen des amtlichen Kennzeichens. Der andere ist ein Verstoß gegen § 47 FZV, nämlich das Führen des heimischen Kennzeichens. Vielleicht ist das der entscheidende Unterschied im Preis? Keine Ahnung.

Übrigens ist deine Frage falsch gestellt. Es geht nicht um die Nationalität des Fahrers, sondern um die Herkunft des Fahrzeugs.


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hk_do
Beitrag 04.09.2024, 20:58
Beitrag #8


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Ich glaube ehrlich gesagt, das ist historisch gewachsen:

Ursprünglich war ja das eine mal ein Verstoß gegen die StVZO und das andere einer gegen die IntKfzVO. Inzwischen geht es bei beiden um die FZV.

Mutmaßlich hat man den einen Satz nur von DM in EUR umgestellt und danach nicht wieder angefasst, während man den anderen mal erhöht hat.

Es kommt häufig vor, dass selten geahndete Tatbestände mit völlig veralteten (und deshalb unpassenden) Regelsätzen im Katalog stehen...

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