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> Neues Kennzeichen im TÜV-Monat
GM_
Beitrag 03.09.2024, 21:20
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

habe heute bei meiner alten Karre im Cleanpark mit dem Hochdruckreiniger mein 12 Jahre altes hinteres Kennzeichen beschädigt, vermutlich den Aktiv-Schaum zu lange drauf gelassen.

Jedenfalls ist das blaue Feld mit dem D-Zeichen weg, und vom Landkreis-Siegel ist auch nicht viel übrig.

Nun ist außerdem diesen Monat TÜV: 09/2024.

Fragen:

1) Kriege ich vor Monatsende noch ein neues Kennzeichen, oder bräuchte ich dazu zuerst neuen TÜV? 1b) Den ich aber mit dem beschädigten Kennzeichen nicht kriege?

2) Kann ich nur das hintere Kennzeichen ersetzen?

3) Gehe ich da einfach mit dem alten Kennzeichen und dem Fahrzeugschein (ZBs Teil I) zur Zulassungsstelle, oder wird das irgendwie komplizierter?


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hk_do
Beitrag 03.09.2024, 21:24
Beitrag #2


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ja (angeblich machen das einzelne Zulassungsstellen anders, wofür ich aber keine Rechtsgrundlage sehe. Trotzdem ggf. vorher erfragen!)

ja

im Prinzip ja, aber auch da könnte es sinnvoll sein, vorher zu fragen.
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GM_
Beitrag 03.09.2024, 22:08
Beitrag #3


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Danke dir.



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Reloader
Beitrag 03.09.2024, 22:09
Beitrag #4


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Zitat (GM_ @ 03.09.2024, 22:20) *
....... Gehe ich da einfach mit dem alten Kennzeichen und dem Fahrzeugschein (ZBs Teil I) zur Zulassungsstelle, oder wird das irgendwie komplizierter?

Die letzte HU-Bescheinigung noch mitnehmen - so war es zumindest in unserem LK
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GM_
Beitrag 03.09.2024, 22:32
Beitrag #5


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Danke, kann ich mitnehmen. Steht aber eigentlich im Schein.


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V40
Beitrag 04.09.2024, 06:56
Beitrag #6


Neuling
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Du bekommst sogar am letzten Tag noch ein neues Kennzeichen inkl. Stempel. Und klar geht auch nur das hintere KZ. Einen HU Bericht brauchst du dafür eigentlich nicht, steht ja alles in den Papieren. Zumindest war es noch nie ein Problem bei mir.
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F117
Beitrag 04.09.2024, 07:38
Beitrag #7


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Das ist alles absolut von der Zulassungsstelle abhängig. Die einen machen manche Dinge auf Zuruf am Telefon, die anderen nur mit umfangreichen Gutachten. Nimm einfach alles mit (Kennzeichen, ZB1, Untersuchungsbericht), kostet ja nix.


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Barney
Beitrag 04.09.2024, 10:15
Beitrag #8


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Dem TE ist ja schon gehelft.
Ich würde gerne noch wissen, wo bekommt man diesen Aktivschaum, der "das blaue Feld mit dem D-Zeichen" auflösen kann. think.gif
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jan47
Beitrag 04.09.2024, 10:41
Beitrag #9


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Das hat sicher nicht der Schaum sondern der Druck vom Reinigen beschädigt. Bei einem 12 Jahre alten Nummernschild aber schon möglich. Vielleicht schlechte Qualität der Produktion damals.
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bartdude
Beitrag 04.09.2024, 12:05
Beitrag #10


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Ich kenne keine Zulassungsstelle, der als Nachweis der HU der Eintrag/Stempel in der ZB1 reicht, die wollen alle den Bericht haben (wobei das ja mittlerweile auch elektronisch abrufbar ist, insofern könnte es auch ohne HU-Bericht auf Papier gehen).

Eine HU sollte auch mit beschädigten Kennzeichen durchführbar sein, kann aber sein, dass es dann nur den Bericht, aber keine Plakette gibt - die würde dann die ZuLa auf das neue Schild kleben.
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GM_
Beitrag 04.09.2024, 14:01
Beitrag #11


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Danke nochmal an alle.

Zitat (Barney @ 04.09.2024, 11:15) *
Ich würde gerne noch wissen, wo bekommt man diesen Aktivschaum, der "das blaue Feld mit dem D-Zeichen" auflösen kann. think.gif
Kärcher Cleanpark, direkt aus der Spritze.

Man muss aber schon aufpassen, ich habe da auch schon von meinem T5 einen Fetzen Lack weggespritzt.


Kennzeichen ist dran, hat ohne Termin alles in allem mit Schild machen 20 Minuten gedauert. Da ich den Schein nicht gefunden habe, habe ich den Brief mitgenommen und gleich einen neuen Schein machen lassen. Der alte war sowieso kaum mehr lesbar. TÜV hatte ich dabei, und zum Glück habe ich noch an den HR-Auszug gedacht, weil Firmenauto.


Mein hinteres Siegel ist vor ein paar Jahren schon einmal polizeilich beanstandet worden. Damals kam es einem ferneren Nachbarn verdächtig vor, dass da ein silberner A6 C6 und ein silberner A6 C7 stehen, der eine mit XX-GM-34 und der andere mit XX-GM-35, und bei dem 34er war das Siegel schon leicht angekratzt. Da kann ja wohl irgendwas nicht stimmen. Also hat er die Polizei gerufen, die fuhren dann auch vor, um festzustellen, dass alles in Ordnung ist, und der Nachbar stand dumm daneben. Nur das Siegel sollte ich erneuern lassen. Ich habe "ja, ja" gesagt, aber nichts gemacht. Leute gibt's ... no.gif


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V40
Beitrag 04.09.2024, 15:36
Beitrag #12


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Zitat (bartdude @ 04.09.2024, 13:05) *
Ich kenne keine Zulassungsstelle, der als Nachweis der HU der Eintrag/Stempel in der ZB1 reicht, die wollen alle den Bericht haben

Ich musste weder beim neuen KZ, noch einer Wiederanmeldung jemals meinen HU Bericht vorzeigen.
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Reloader
Beitrag 04.09.2024, 16:03
Beitrag #13


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Und manche verlangen halt einen HU Bericht....... Klick.......so what?
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F117
Beitrag 04.09.2024, 17:25
Beitrag #14


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@V40 - mag sein, dass ich da etwas kleinlich denke. KZ ist keine Abkürzung für "Kennzeichen", auch wenn dieses Forum als Hort des AKüFis bekannt ist. Ein Kennzeichen an einem Fahrzeug ist kurz ein AKZ

/OT

Zitat (GM_ @ 04.09.2024, 15:01) *
Da ich den Schein nicht gefunden habe

wallbash.gif


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GM_
Beitrag 05.09.2024, 10:43
Beitrag #15


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Jo, mei.

Dieses Auto wurde in der Familie hin und her verliehen, daher befindet er sich nicht mit allen anderen Auto- und Anhängerscheinen in meinem Geldbeutel. Ich selber habe ihn vor einem halben Jahr zuletzt gesehen, da ich außer Landes war.

Sowas soll in den besten Familien vorkommen, (außer bei den F117s naürlich nicht).

Mit ziemlicher Sicherheit taucht der Schein alsbald wieder auf, aber ich brauchte ihn sofort. Das kaputte Kennzeichen duldete keinen Aufschub, und es war 1 h vor Schließen der Zulassungsstelle.

Und hätte ich den alten Schein dabei gehabt, dann hätte ich sowieso darum gebeten, den zu erneuern, denn wie oben gesagt war der nach 12 Jahren Geldbeutel nicht mehr lesbar.


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Jens
Beitrag 05.09.2024, 10:45
Beitrag #16


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Deswegen fährt mein Schein seit Jahr und Tag im Handschuhfach spazieren. laugh.gif


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GM_
Beitrag 05.09.2024, 10:48
Beitrag #17


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Dumme Frage: Könnte das bei Diebstahl die Versicherung in Frage stellen? Das ist eigentlich der Hauptgrund für mich, das nicht zu tun. think.gif


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jan47
Beitrag 05.09.2024, 15:25
Beitrag #18


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Manche Gerichte sagen ja manche nein.

Wenn das mit den Scheinen zu kompliziert ist, für Fahrten innerhalb Deutschland ist es da sicherer bloss eine Kopie im Auto zu lassen und in einer Kontrolle ale x Jahre maximal eine Verwarnung oder 10 Euro Strafe riskieren. Die Polizei kann die Daten sowieso elektronisch prüfen.
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F117
Beitrag 05.09.2024, 17:03
Beitrag #19


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Zitat (GM_ @ 05.09.2024, 11:43) *
Sowas soll in den besten Familien vorkommen, (außer bei den F117s naürlich nicht).

Mit etwas Nachdenken wärest Du sicher darauf gekommen, dass die Info "keine ZB1 vorhanden" die Diskussion über "Untersuchungsbericht mitnehmen, ja/nein" überflüssig gemacht hätte. Nichts anderes hatte ich gemeint.

Aber lieber wirst Du persönlich thumbdown.gif


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jan47
Beitrag 05.09.2024, 17:11
Beitrag #20


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Zitat
die Info "keine ZB1 vorhanden" die Diskussion über "Untersuchungsbericht mitnehmen, ja/nein" überflüssig gemacht hätte.


Wieso? Wenn die Info über den TÜV im ZB1 gedruckt war, dann hat das Verkehrsamt diese Information auch im System.
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GM_
Beitrag 05.09.2024, 19:53
Beitrag #21


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@F117

Als am 03.09. über die Notwendigkeit des HU-Berichts diskutiert wurde wußte ich noch garnicht, dass der Schein fehlt. Siehe:
Zitat (GM_ @ 03.09.2024, 22:20) *
3) Gehe ich da einfach mit dem alten Kennzeichen und dem Fahrzeugschein (ZBs Teil I) zur Zulassungsstelle, ...


Deinen wallbash.gif - smiley konnte man also nicht anders verstehen als: "Wie kann man nur so schlampig sein, den Schein nicht zu finden." Alles andere hättest du erklären müssen.


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haschee
Beitrag 06.09.2024, 07:36
Beitrag #22


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Die Stempel sind manchmal etwas unschön.

Theoretisch sind die HU´s inzwischen alle gespeichert.

Aber ist eben wie so oft man braucht etwas - und natürlich zu dem Termin. Auf den man evtl. schon warten musste.
Selbst wenn man Recht hat ist das unpraktisch dann auszufechten.

Wer die Muße und Nerven hat - kanns ja machen. wavey.gif


Allen anderen ist zu empfehlen - zumindest bei nicht eingedruckter HU - den Beleg mitzunehmen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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GM_
Beitrag 06.09.2024, 10:02
Beitrag #23


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Zitat (jan47 @ 05.09.2024, 18:11) *
Wieso? Wenn die Info über den TÜV im ZB1 gedruckt war, dann hat das Verkehrsamt diese Information auch im System.

Und wie soll die Info da hin kommen? Die letzte HU wird direkt vom TÜV (Dekra, GTÜ ...) im Schein vermerkt. Nicht gerade fälschungssicher.



Zitat (haschee @ 06.09.2024, 08:36) *
und natürlich zu dem Termin. Auf den man evtl. schon warten musste.

Bei uns nicht. Rein kommen, Nummer ziehen. Dann hatte ich gerade noch Zeit, das ausliegende Formular für den verlorenen Schein auszufüllen, dann war ich auch schon dran. Dann nebenan das Schild machen lassen, und zwei Minuten nachdem ich zurück war wurde ich auch schon zur Ausgabe aufgerufen. Schwäbische Organisation eben. Es gibt sicherlich auch Stoßzeiten zu denen es etwas länger dauert, aber die kann man ja meiden.


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hk_do
Beitrag 06.09.2024, 10:20
Beitrag #24


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Zitat (GM_ @ 06.09.2024, 11:02) *
Zitat (jan47 @ 05.09.2024, 18:11) *
Wieso? Wenn die Info über den TÜV im ZB1 gedruckt war, dann hat das Verkehrsamt diese Information auch im System.

Und wie soll die Info da hin kommen? Die letzte HU wird direkt vom TÜV (Dekra, GTÜ ...) im Schein vermerkt. Nicht gerade fälschungssicher.


mit "gedruckt" meint man doch üblicherweise, dass die Fälligkeit bei der Erstellung des Scheins vom Amt eingetragen wird (Feld X auf der Vorderseite). Wenn diese Angabe noch gültig ist hat die Behörde ja schonmal einen Nachweis über die letzte HU gesehen.

Aber auch die später durchgeführte HU wird von den Überwachungsorganisationen an das KBA gemeldet und kann von der Zulassungsstelle (übrigens auch von der Polizei!) im Register eingesehen werden.

Problematisch wird das nur im Zeitraum zwischen HU-Durchführung und Datenübertragung (der Prüfer hat zwei Wochen Zeit, siehe §29a StVZO) und in den Fällen, in denen der HU-Datensatz beim KBA keinem Fahrzeug-Datensatz zugeordnet werden kann. Was typischerweise dann passiert, wenn der Prüfer einen Tippfehler bei den Fahrzeugdaten gemacht hat (oder den von einer früheren Prüfung übernommen hat).
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GM_
Beitrag 06.09.2024, 14:23
Beitrag #25


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Wie weit sind wir dann noch weg von der automatischen Verfolgung von HU Überschreitungen?

Und logischerweise dann auch dem Wegfall der TÜV-Plakette...


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jan47
Beitrag 06.09.2024, 14:31
Beitrag #26


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Technisch? Sind wir schon längst da. Wird sicher an Datenschutz Gesetzen hindern.

Siehe zB. UK wo das alles per Kamera geprüft und direkt abgestraft wird (Umweltzone, Tüv, Fahrzeugsteuer, Versicherung). Ist aber auch generell der Überwachungsstaat nr 1 in Europa.
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F117
Beitrag 06.09.2024, 14:31
Beitrag #27


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Die Plakettte wird nicht wegfallen, kein Grund zur Freude.

Aber - ja, der Herr mit der weißen Mütze und dem Quittungsblock könnte heute schon von seinem Auto aus schauen, ob die Frist wirklich überschritten ist oder ob die Plakette geklaut oder vergessen wurde.

Edith spricht: die Bequemlichkeit der online-Abmeldung oder -Zulassung erkaufen wir uns mit zentralen Datenbanken beim KBA, ohne die wären solche Aktivitäten nicht möglich. Wer jetzt Zugriff auf diese Datenbanken hat, kann Fälligkeiten nachschauen. Nichts anderes macht die Zulassungsstelle. wenn einer ein Fahrzeug zulassen oder ummelden will. Warum sollte das ein police.gif nicht können?


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jan47
Beitrag 06.09.2024, 14:42
Beitrag #28


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Naja gäbe es keine zentrale Datenbank, würde das Betrügern und Dieben freie Fahrt erlauben.

Wenn die "Freiheit" der Bürger einem Staat wichtig ist, geht das trotzdem, zB in den USA. Da kann die Polizei auch Fahrzeuge im System abfragen, trotzdem ist in vielen US-Staaten geregelt, dass ein Strafzettel nur von einem Polizeibeamten der das vergehen beobachtet hat ausgestellt werden darf - so sind zB sogar ganz normale Blitzer dort illegal aufzustellen.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:58