Nach Fahrverbot wieder geblitzt |
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Nach Fahrverbot wieder geblitzt |
04.09.2024, 20:10
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 04.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92004 |
Person A wurde im September 2022 mit 27kmh zu schnell geblitzt und um August 2023 mit 32 kmh zu schnell. Sie hat dann den Führerschein Februar 2024 für einen Monat abgegeben. Nun wurde Person A im September 2024 wieder geblitzt. Dieses Mal mit (auf dem Tacho) 23 zu schnell -> abzüglich Ungenauigkeit und Toleranz dann vielleicht 19-20 (?). Person A hat durch ihre Geschwindigkeitsüberschreitungen bereits 2 Punkte. Was hat Person A zu erwarten? Ein erneutes Fahrverbot obwohl man klar unter den 26kmh ist?. Person A wurde ansonsten nicht geblitzt. |
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04.09.2024, 20:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 340 Beigetreten: 08.10.2007 Wohnort: nähe Rheinfall Mitglieds-Nr.: 37354 |
19-20 Km/H zu viel gibt keine Punkte..
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05.09.2024, 04:08
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 631 Beigetreten: 29.03.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 53394 |
Ist aber mittlerweile ab +16 eine Anzeige. Somit ist zumindest eine Bußgeldanpassung recht wahrscheinlich. Normalerweise sollte im letzten Bußgeldbescheid schon eine "Androhung" enthalten sein. Einfach mal durchlesen, dafür ist das gedacht.
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05.09.2024, 07:13
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Genau:
Zwar keine Punkte (jedenfalls für bis 3,5 t und ohne Anhänger nicht), aber dennoch einen Bußgeldbescheid mit voriger Abfrage in Flensburg. Egal ob 16+ oder 21+: Was die Bußgeldbehörde daraus macht (KEINE Erhöhung, Erhöhung oder/und noch ein Unbelehrbarkeits-Fahrverbot obendrauf) bleibt offenbar der Bußgeldbehörde überlassen. Mein Tipp: Abwarten und Tee trinken. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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05.09.2024, 08:01
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Bei „meiner“ Bußgeldstelle wird eine Erhöhung des Regelsatzes wegen Voreintragungen erst ab 21 km/h vorgenommen.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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05.09.2024, 08:54
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Egal ob 16+ oder 21+: Was die Bußgeldbehörde daraus macht (KEINE Erhöhung, Erhöhung oder/und noch ein Unbelehrbarkeits-Fahrverbot obendrauf) bleibt offenbar der Bußgeldbehörde überlassen. Fahrverbot geht jedenfalls nicht unter +21 km/h. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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05.09.2024, 12:44
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6652 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
..im Regelfall.
wenn jemand meint, 100+ mal mit 19 zu shnell zu sein, gibt es da möglichkeiten. (erinnere an die Frisöse in D'dorf die weg. Falschparken ihre FE losgeworden ist). Aber davon sind wir noch was entfernt. -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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05.09.2024, 13:03
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10839 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Sorry, ich bezog mich auf diesen Fall.
-------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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05.09.2024, 13:50
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#9
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 04.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92004 |
Ist aber mittlerweile ab +16 eine Anzeige. Somit ist zumindest eine Bußgeldanpassung recht wahrscheinlich. Normalerweise sollte im letzten Bußgeldbescheid schon eine "Androhung" enthalten sein. Einfach mal durchlesen, dafür ist das gedacht. Hey Vielen Dank für deine Antwort! Also ich hab mal ein bisschen rumgekramt. Ich wurde tatsächlich 2 mal mit mehr als 26kmh zu schnell geblitzt und 2 weitere mal mit 10-17 kmh zu schnell. Das alles in den letzten 2 Jahren rum. Auf dem Bußgeldbescheid für meinen letzten Blitzer, also das 2. mal mit mehr als 26kmh zu schnell, bei dem ich meinen Führerschein für einen Monat verlor, stand auch drauf, dass mein Bußgeld aufgrund von Vorneintragungen angemessen angepasst wurde. Dort müsste ich für 32kmh zu schnell 250€ zahlen, statt (glaube ich) 225€. Eine Bußgeldanpassung wäre für mich kein Problem selbst wenn es deutlich höher werden würde, ich darf nur meinen Führerschein nicht wieder verlieren. Dieses Risiko besteht aber erst ab 21kmh zu viel? Mit Tachoungenauigkeit und Toleranz könnte ich da drunter sein ..im Regelfall. wenn jemand meint, 100+ mal mit 19 zu shnell zu sein, gibt es da möglichkeiten. (erinnere an die Frisöse in D'dorf die weg. Falschparken ihre FE losgeworden ist). Aber davon sind wir noch was entfernt. Ja ganz so krass natürlich nicht, aber abgesehen von den 2 malen über 26kmh hab ich noch 2 weitere male "dazwischen" rauskramen können mity 10-17 kmh zu schnell (alles zwischen dem 1. und 2. mal 26kmh zu schnell). Also alles in den letzten 2 Jahren Eine Bußgelderhöhung stellt kein Problem für mich da, allerdings ein Führerscheinentzug schon. Ich würde aber mit Tachoungenauigkeit und Toleranzabzug tippen, dass ich unter 21 kmh zu schnell bin |
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05.09.2024, 15:46
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17364 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Es gäbe ja auch keinen Entzug sondern nur ein Fahrverbot.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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05.09.2024, 17:01
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 04.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92004 |
Es gäbe ja auch keinen Entzug sondern nur ein Fahrverbot. Ja das meine ich damit (: Wollte eben wissen wie wahrscheinlich das ist aufgrund der Rechtslage und vielleicht auch Erfahrungen Ist aber mittlerweile ab +16 eine Anzeige. Somit ist zumindest eine Bußgeldanpassung recht wahrscheinlich. Normalerweise sollte im letzten Bußgeldbescheid schon eine "Androhung" enthalten sein. Einfach mal durchlesen, dafür ist das gedacht. Wie meinst du "im letzten Bußgeldbescheid"? Also müsste in dem letzten Bescheid den ich bekommen hab drin stehen, dass bald härtere Strafen folgen? |
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06.09.2024, 07:46
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6652 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Wollte eben wissen wie wahrscheinlich das ist aufgrund der Rechtslage und vielleicht auch Erfahrungen Die Rechtslage würde ein FV zulassen - wie die Behörde das handhabt, ist in ihr Ermessen gestellt - es kann also keiner was sagen. Zitat Also müsste in dem letzten Bescheid den ich bekommen hab drin stehen, dass bald härtere Strafen folgen? auch hier gilt: kann, muss aber nicht. Die eine Behörde macht das so, die andere anders...-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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06.09.2024, 11:21
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#13
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 04.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92004 |
Auch schon bei unter 21kmh zu schnell? Ist sowas üblich?
Ich muss dazu sagen das Auto ist nicht auf mich zugelassen, sondern auf meinen Vater und unter der Punkte Grenze fragen sie gar nicht wer tatsächlich gefahren ist oder? In dem letzten Bußgeldbescheid den ich mit dem Auto bekommen hab haben sie nicht nach der genauen Person gefragt, sondern einfach meinen Vater gebeten das Bußgeld zu bezahlen Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 06.09.2024, 13:20
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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06.09.2024, 13:25
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Auch schon bei unter 21kmh zu schnell? Ist sowas üblich? Möglich, aber nicht üblich.unter der Punkte Grenze fragen sie gar nicht wer tatsächlich gefahren ist oder? Doch.Das vereinfachte Verwarnungsgeldverfahren geht nur bis zur Grenze von maximal 55 Euro. Ab 16km/h-20km/h zu schnell sieht der Bußgeldkatalog aber eine Regelbuße von 60 Euro (außerorts) bzw. 70 Euro (innerorts) vor. Deshalb muss die Behörde ein Bußgeldverfahren eröffnen (obwohl es keinen Punkt gibt) mit Anhörung des Fahrers und einem Bußgeldbescheid am Ende des Verfahrens. Deshalb kommen zur Geldbuße auch noch 28,50 Euro Verfahrenskosten obendrauf. -------------------- |
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06.09.2024, 21:47
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6652 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Auch schon bei unter 21kmh zu schnell? Ist sowas üblich? NEIN, das ist nicht üblich, aber auch nicht unmöglich. Gerne für dich nochmal was lauter DAS IST ERMESSENSSACHE Ich geh davon aus, dass nix passiert, aber versprechen werd ich das nicht -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 00:09 |