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> Ersterteilung Führerschein - Vorstrafe Cannabisbesitz
bermuc
Beitrag 04.09.2024, 23:28
Beitrag #1


Neuling


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Liebe Community,

Ich habe Mitte August meinen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis in Berlin gestellt.
Nach etwa zwei Wochen bekam ich eine Rückmeldung der FsSt:
„…, die notwendigen Feststellungen zu Ihrem Antrag werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte deshalb, sich bis zu meinem späteren Bescheid zu gedulden.”. Nach erneuter Nachfrage, wie lange der Prozess dauern wird, bekam ich folgende Rückmeldung:
„ die Prüfung wird so lange dauern bis die ganzen behördlichen Unterlagen zu uns kommen, dann wird Ihr Vorgang zu Prüfung weitergegeben.”

Ich bin ziemlich sicher, dass die Verzogerung aufgrund meiner Vorstrafe aus dem Jahr 2017 resultiert. 120 Tagessätze aufgrund Besitz einer nicht geringen Menge Cannabis, verurteilt in Bayern.
In der Verhandlung habe ich angegeben, dass der Besitz für Eigenbedarf gedacht war. Ich weiß, das war nicht sonderlich schlau, jedoch wollte ich eine Verurteilung wegen Handel vermeiden. Im Gerichtsprozess habe ich zwei freiwillig durchgeführte negative Urintests vorgelegt sowie ein Bestätigung eines Psychologen, dass ich meinen Konsum eingestellt habe.

Im Laufe der Zeit habe ich wieder angefangen zu konsumieren (täglich), jedoch habe ich nun (aus Furcht), seit Erhalt des Briefes von der FsSt den Konsum eingestellt. Im Straßenverkehr wurde ich noch nie unter Drogeneinfluss erwischt.

Nun zu meinen Fragen:
- Wie lange in etwa dauert es, bis die FsSt die behördlichen Unterlagen vorliegen hat und die Prüfung erfolgt?
- Muss ich mit einer Anordnung eines äG rechnen oder sogar eine MPU?
- Wird beim äG Urin, Blut oder Haare entnommen? (Haar und Urintest wären stand jetzt mehr als positiv)
- Wie würdet ihr handeln? Mir fällt es extrem schwer nicht zu Konsumieren. Meint ihr es lohnt sich bis zur Rückmeldung der FsSt abstinent zu sein?

Vielen Dank im Voraus!
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ulm
Beitrag 05.09.2024, 05:04
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrportal! wavey.gif

Zur Dauer kann Dir keiner etwas sagen, denn es müssen nun Akten von der bayerischen Staatsanwaltschaft nach Berlin geschickt werden. In Bayern sind diese Woche noch Schulferien...
Dann werden die in Berlin geprüft, sobald jemand Zeit dafür hat.
Ob zwei Wochen oder zwei Monate kann Dir daher niemand zuverlässig sagen.



Mir gefällt Deine Offenheit sehr gut! thumbup.gif Doch die macht mir auch Sorgen:
Zitat (bermuc @ 05.09.2024, 00:28) *
- Wie würdet ihr handeln? Mir fällt es extrem schwer nicht zu Konsumieren. Meint ihr es lohnt sich bis zur Rückmeldung der FsSt abstinent zu sein?

Du musst sogar bis zur Rückmeldung der Führerscheinstelle abstinent bleiben. Alles andere kann Dir sonst bei dem zu erwartenden ärztlichen Gutachten als Kontrollverlust gewertet werden.

Ja, jetzt kommen gleich mehrere User und sagen "aber ich darf doch Cannabis konsumieren". Richtig. Als problematisch sehe ich aber Deine Verurteilung zu 120 Tagessätzen wegen Eigenbedarf. Damit hast Du gerichtsfeste Tatsachen geliefert, ein Hardcore-User zu sein.

Damit komme ich zur Schlüsselfrage:
Führerschein oder Kiffen?
Beides zusammen wird wegen Deines bisherigen Konsums kaum dauerhaft funktionieren.
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bermuc
Beitrag 05.09.2024, 22:55
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Vielen Dank für die Antwort!

Über die Beantwortung folgender Fragen, wäre ich sehr dankbar:
- Wird idR bei einem äG ein Urintest oder eher Haarproben genommen?
- Besteht die Möglichkeit dass ich zur MPU muss?
- Besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der im Gerichtsprozess vorgelegten negativen Urintests gar keine Auflagen durch die FsSt erfolgen? Liest die FsSt idR also die gesamte Strafakte?
- Beachtet die FsSt auch fallengelassene Strafanzeigen? Im Jahr 2019 wurde ich mit einer selbstgedrehten Zigarette!! aufgehalten und mir unterstellt es sei ein Joint (eine sehr skurille Story). Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige fallen gelassen wegen „geringer Menge“ obwohl es nicht mal ein Joint war…. Das wäre natürlich sehr zu meinem Nachteil, obwohl ich keine Straftat begangen habe?

Verzeiht mir die vielen spezifischen Fragen mit hellseherischen Charakter…
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gruenerTeich
Beitrag 06.09.2024, 11:49
Beitrag #4


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Ich denke nicht, dass dich die Führerscheinstelle zur Eignungsüberprüfung auswählen wird. Bei einem äG entscheidet im Normalfall die Führerscheinstelle bereits über die Art der Screenings, falls nicht dann der Gutachter. Tendenzen lassen sich hier nicht ableiten.
Die Führerscheinstelle wird den Sachverhalt grundsätzlich umfangreich prüfen, deshalb wurde die Strafakte auch angefordert. Der Aktenversand wird schnell gehen, trotz Ferien. Das ist Routine im Justizalltag. Die Auswertungsdauer lässt sich freilich nur schwer schätzen, allerdings eher Wochen als Monate.

Klar ist aber auch: Bei deinem Konsummuster und dem damit verbunden Verlangen wird es nur einer Frage der Zeit sein, bis du polizeilich auffällig wirst und deine Eignung in Frage gestellt wird.
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