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> Führerschein Entzug trotz Auslandsaufenthalt?!, Nachschulung, Aufenthalt im Ausland.
miu1us
Beitrag 05.09.2024, 10:22
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo an alle,
Ich habe ein dringendes Anliegen.
Ich befinde mich derzeit in der Ukraine seid fast 1 Jahr und warte auf einen Gerichtstermin für eine Scheidung. Ich war schon vor dem Krieg mit einer Ukrainerin verheiratet.

Wir sind zwischenzeitlich nach nach Deutschland zurück da es hier zu heftig wurde als der Krieg angefangen hat. Dort habe ich einen Unfall gehabt und muss laut Führerscheinstelle eine Nachtschulung machen, damit der Führerschein nicht entzogen wird.

Leider kann ich im Moment nicht zur Nachschulung, da wir uns wieder in der Ukraine befinden und ich hier nachweislich mich aufhalte und auf den Gerichtstermin warte. Jetzt will die Führerscheinstelle meinen Deutschen Führerschein einziehen weil ich keine Nachschulung gemacht habe. Ich hatte denen dies alles mitgeteilt und auch eine Fristverlängerung bekommen.

Jetzt meine Frage: kann die Führerscheinstelle meinen Führerschein einziehen, solange ich mich in der Ukraine befinde und keine Nachschulung machen kann? Was passiert wenn der Führerschein eingezogen wird? Kann ich wenn ich mich wieder in Deutschland befinde die Nachschulung machen und den Führerschein neu beantragen? Oder muss ich den Führerschein komplett neu machen?

Vielen lieben Dank für die Hilfe.

Leider wurde der Beitrag zweimal gepostet. Anscheinend nen lag aufen Handy. Sorry dafür.
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Jens
Beitrag 05.09.2024, 10:44
Beitrag #2


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Dass du dich im Ausland aufhältst, ist ja deine eigene Entscheidung. Das ist kein Grund, warum die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann, wenn du nach Aufforderung (und Fristverlängeung!) das gesetzlich vorgeschriebene Aufbauseminar nicht machst.

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, dann kannst du, wenn du wieder in Deutschland bist, einen Antrag auf Neuerteilung stellen, Dann musst du das Aufbauseminar machen und wirst im Regelfall prüfungfrei eine neue Fahrerlaubnis bekommen.
Der gravierende Nachteil ist, dass nach Neuerteilung eine MPU angeordnet wird, falls du während der restlichen Probezeit nochmal einen A-Verstoß (oder zwei B-Verstöße) begehst.


Zitat (miu1us @ 05.09.2024, 11:22) *
Leider wurde der Beitrag zweimal gepostet. Anscheinend nen lag aufen Handy. Sorry dafür.
Kein Problem, den doppelten Eintrag hab ich gelöscht.


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miu1us
Beitrag 05.09.2024, 11:04
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo, danke für die Antwort.
Aber um die Scheidung zu vollziehen musste ich hier wieder her nach Kyiv.
Der Termin war eigentlich für Mitte Juni angelegt, dann ist der Richter in Pension gegangen und nun heißt es Ende des Jahres. Ich will nicht unbedingt nach Deutschland und dann wieder hierher. Ich wollte das erledigen und dann Zurück. Ich denke das einzige ist nochmal um Fristverlängerung zu beten? Oder gibt es da keine andere Möglichkeit?

Liebe Grüße

PS: ich kenne mich da überhaupt nicht mit aus, gibt es irgendwo einen Eintrag wo ich das Gesetz nach lesen kann?

Vielen Dank.
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auchdasnoch
Beitrag 05.09.2024, 12:02
Beitrag #4


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Zitat (miu1us @ 05.09.2024, 12:04) *
Ich denke das einzige ist nochmal um Fristverlängerung zu beten?
Kannst Du probieren. Ich bezweifel aber, dass sich die Führerscheinstelle darauf einlassen wird. Es gab ja bereits eine Fristverlängerung.


Zitat (miu1us @ 05.09.2024, 12:04) *
Oder gibt es da keine andere Möglichkeit?
Die Optionen lauten:
1.) Rechtzeitig den Nachweis über den Besuch des Aufbauseminars nachweisen.
2.) Um erneute Fristverlängerung bitten. Ist aber unwahrscheinlich, dass die Führerscheinstelle dieser Bitte nochmals nachkommen wird. Und wenn doch, dann bestimmt nicht bis zum Jahreswechsel.
3.) Auf die Entziehung der Fahrerlaubnis warten.
4.) Freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten.
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Der_Veranstalter
Beitrag 05.09.2024, 12:41
Beitrag #5


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@ all:

Kostet die Entziehung der FE in diesem Fall auch was, so wie beim Nichtbeibringen einer MPU?

Ich meine, muss man davon ausgehen, dass eine freiwillige Abgabe günstiger wäre? Bei der Neubeantragung müsste der TE ja sicher die Kosten einer vorherigen Entziehung - wenn welche anfallen - zahlen.



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Firefighter im Ruhestand....

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Jens
Beitrag 05.09.2024, 20:51
Beitrag #6


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Zitat (Der_Veranstalter @ 05.09.2024, 13:41) *
Kostet die Entziehung der FE in diesem Fall auch was,
Ja


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