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> Zero Start bei eKF/E-Scootzer und die rechtlchen Grundlagen
Söne spitze Steine
Beitrag 07.09.2024, 02:54
Beitrag #1


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Die überwiegende Mehrzahl der Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) in Deutschnald mit ABE verfügen über die Eigenschaft nur dann anzufahren, wenn diese manuell angeschoben werden.

Der umgekehrte Fall, im Stand direkt loszufahren, nennt sich Zero Start. Nur wenige Scooter lassen sich überhaupt in diesen Modus versetzen. Ob das ABE-konform und legal ist, weiß ich nicht.

Gibt es eine rechtliche Grundlage wie z.B. EU-Verodnung, die für eKF/E-Scooter einen solchen Anschiebmodus vorschreiben? Und wenn ja, welche VO ist das?


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jan47
Beitrag 07.09.2024, 07:36
Beitrag #2


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In der eKFV ist dazu nichts geregelt, daher nach dem Motto "was nicht verboten ist, ist erlaubt". Würde dafür ja sprechen dass es escooter gibt die diese Funktion, mit ABE besitzen.
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dopero
Beitrag 07.09.2024, 08:03
Beitrag #3


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Ich meine, dass sich das vermeiden von Zero Start aus den Ergebnissen der im Rahmen von Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung durchgeführten FMEA ergibt.

Bei Pedelecs war es am Anfang z.B. so, dass der Antrieb sofort aktiviert wurde, sobald an der Kurbel eine Kraft oder eine Bewegung registriert wurde. Das führte dazu, dass beim Schieben des Rades einem dieses aus der Hand geschlagen wurde, wenn das Pedal an einem Hindernis hängen blieb. Inzwischen haben das fast alle Hersteller es so abgeändert, dass ein gewisser Weg der Kurbel notwendig ist, um den Antrieb zu aktivieren.

Genau das könnte ich mir auch bei den Scootern vorstellen. Wenn man mit dem Gasgriff/-hebel wo hängen bleibt, würde dieser ohne Fahrer wegfahren.
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Mueck
Beitrag 07.09.2024, 09:59
Beitrag #4


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War/Ist nicht eine "Schiebehilfe", also ein Schieben/Fahren ohne Treten bis max 6 km/h, ein wichtiges Feature vieler Pedelecs?
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dopero
Beitrag 07.09.2024, 11:21
Beitrag #5


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Ja, die ist aber immer irgendwie gegen versehentliche Bedienung gesichert.
Beispielsweise funktioniert meine nur in Stellung OFF der Unterstützung. Dann muss man eine bestimmte Taste lange halten bis das Schiebehilfe-Symbol erscheint, kurz die Taste loslassen und sofort wieder drücken. Dann setzt die Schiebehilfe langsam ein und wird erst schneller, wenn der Magnet mindesten 2 mal am Sensor vorbei gekommen ist.
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Söne spitze Steine
Beitrag 08.09.2024, 02:38
Beitrag #6


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Der Tip mit der Maschinenrichtlinie war Gold wert. Davon gibts übrigens schon einen 2023-Nachfolger.

Wenn eine Maschine mit einem Sitz ausgestattet ist oder Personen darauf stehen, muß diese Maschine gegen Überschlagen mit dem Käfig gesichert werden, sofern dafür Platz ist. Die Maschine muß Maßnahmen gegen Weiterlaufen haben, wenn sich Personen nicht mehr auf der Maschine befinden… Das liest sich, als hätten Siebtklässler alle Eventualitäten im Physikunterrricht zusammengetragen.

Für die E-Scooter, die im EU-.Deutsch Elektroroller heißen, kann man daraus verschiedene Schlüsse ziehen. Nämlich daß der Nullstart (Start vom Stillstand an) durchaus sicherer wäre als erst Anschieben, Draufstellen und Gasgeben. Wenn man nämlich (noch) nicht mit dem ganzen Gewicht auf dem Scooter steht und zu viel Gas gibt, macht man auch ganz schnell ein Wheelie.


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ToxicWaste
Beitrag 08.09.2024, 11:23
Beitrag #7


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Zitat (dopero @ 07.09.2024, 09:03) *
Wenn man mit dem Gasgriff/-hebel wo hängen bleibt, würde dieser ohne Fahrer wegfahren.


Da das Daumengas bei den mir bekannten Scootern in Nullstellung nach hinten zeigt, reicht meine Fantasie beim besten Willen nicht aus mir vorzustellen, wie man damit so hängen bleiben soll, dass der Scooter losfährt.
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mir
Beitrag 08.09.2024, 11:40
Beitrag #8


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Ich frag mich mehr, warum die grün blinken dürfen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Söne spitze Steine
Beitrag 09.09.2024, 17:26
Beitrag #9


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Dürfen die grün blinken? Das wäre mir neu.


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ToxicWaste
Beitrag 09.09.2024, 18:05
Beitrag #10


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Die Mietbüchsen stehen doch ständig grün blinkend am Straßenrand.
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Söne spitze Steine
Beitrag 09.09.2024, 20:17
Beitrag #11


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Richtig. Aber nehmen die parkend überhaupt am Verkehr teil? Eine Halterhaftung gibt es für die Dinger ja nicht (Ausnahme in § 8 StVG). Interessant zu wissen ist, ob das grüne Geblinke vom KBA abgenickt wurde.


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