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> Schaden am Fahrzeug aber keine Erinngerung an Fahrt/Unfall (Alkohol), eigenes KFZ bei Trunkenheitsfahrt beschädigt, keine Erinnerung daran
Manuela43
Beitrag 07.09.2024, 10:47
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich habe ein Problem, bei dem ich nicht weiß, wen ich um Rat fragen kann, da die Sache ziemlich heikel ist.

Ich fuhr am Wochenden in einer Nacht, nachdem ich ein paar Longdrinks getrunken hatte mit dem Auto nach Hause, habe aber nicht die geringste Erinnerung daran. Ich wollte mit der Bahn heim fahren, habe auch ein Deutschlandticket, und hatte auch schon nachgesehen wann der erste Zug fährt, und das wäre ok gewesen. Das Auto nahm ich nur wegen einer größeren Störung im Bahnbetrieb, die schon am Vortag begann, und noch nicht behoben war.
Als ich aber am nächsten Tag aufstand, war mein Fahrzeug vor dem Haus, und es hatte einen größeren Blechschaden (Leitplanke, Begrenzung, Schild, Absperrung, ...?), so dass eine Tür nicht mehr richtig auf geht.

Bei "meinem" Fahrzeug handelt es sich außerdem um einen Dienstwagen, der geleast ist, so dass ich den Schaden auf jeden Fall dem Leasingunternehmen melden muss.

Ich habe länger danach im Internet gesucht, und es gab auch keinen Bericht über einen Unfall mit Fahrerflucht in der Zeitung, in der Nacht u. dem Ort, bzw. auf dem Weg zwischen Parkplatz u. Wohnort (ca. 15 min. Fahrtzeit), so dass ich davon ausgehe, dass ich zumindest kein anderes Fahrzeug beschädigt habe.

Was soll ich jetzt tun? Bin echt ratlos.

Danke für's Lesen, Gruß, Manu
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jan47
Beitrag 07.09.2024, 10:54
Beitrag #2


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Fahr (mit einem anderen Fahrzeug, und nüchtern) mal die Strecke ab. Vielleicht findest du den Schaden.

Wenn du den Schaden meldest bist du 99% für die Unfallflucht dran. Dann zahlt die Versicherung auch nicht bzw. bis 5000€ Regress.

Wenn du nichts tust, sofern du nur irgendein Verkehrsschild oder Leitplanke berührt hast, kann es sein dass da nichts mehr hinterherkommt. Kann dann günstiger sein den Schaden einfach in einer Werkstatt auf eigene Kosten zu beheben.

Und mal ein wenig über den Konsum und Fahren unter Einfluss nachdenken wink.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2024, 11:18
Beitrag #3


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Zitat (jan47 @ 07.09.2024, 11:54) *
Dann zahlt die Versicherung auch nicht bzw. bis 5000€ Regress.
Meines Wissens nach ist die Höhe des Regresses bei Verkehrsunfallflucht auf 2.500 Euro begrenzt….


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Manuela43
Beitrag 07.09.2024, 11:51
Beitrag #4


Neuling


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Zitat (jan47 @ 07.09.2024, 11:54) *
Fahr (mit einem anderen Fahrzeug, und nüchtern) mal die Strecke ab. Vielleicht findest du den Schaden.

Habe ich schon gemacht, beide Varianten (mit und ohne Autobahn), da hatte ich nichts gefunden.
Auch die Straße, in der ich geparkt hatte, bin ich am selben Abend noch zu Fuß abgelaufen, und habe nichts gefunden. Die ist relativ eng, Kopfsteinpflaster, Einbahnstraße, und auf beiden Seiten geparkte Fahrzeuge. Da wäre es wohl am wahrscheinlichsten gewesen, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug gekommen ist. Auch später bin ich da noch an drei Tagen mit dem Rad durch gefahren, in beide Richtungen.
Zitat (jan47 @ 07.09.2024, 11:54) *
Und mal ein wenig über den Konsum und Fahren unter Einfluss nachdenken wink.gif

Das ist mir klar, aber ich hatte in der Nacht Longdrinks, die wohl sehr stark gewesen sein müssen. An den fünften erinnere ich mich noch, kann sein dass noch einer hinzu kam. Am Tag davor, als ich wegen der Störung ebenfalls mit dem Auto in der Stadt war, trank ich ein Bier, dann länger nichts, und weil mir kurz nach elf, auf dem Weg zum Auto, noch ein Bekannter begegnet ist, saß ich am Ende mit fünf Biertrinkern in einer Kneipe am Tisch, bei 0,3 l alkoholfreiem Bier in fast drei Stunden!
Das war kein Vergnügen, vor allem weil mir der eine dauernd zu verstehen gab dass er sich mit jmd der "Kinderbier" trinkt gar nicht abgibt! Und er kam als letzer an den Tisch, setzte sich neben mich, ohne mich (oder uns) zu fragen, ob hier noch frei ist!
-> Grundsätzlich habe ICH also kein Problem damit, mal nichts zu trinken. Kommt auch vor, dass ich mit der Bahn nüchtern heim fahre (wie z. b gestern Abend), oder nur sehr wenig getrunken habe.

Ich bin grundsätzlich Rad- und Bahnfahrer, bin seit 30 Jahren beim ADFC, und nutze das Auto wirklich nur wenn's nicht anders möglich ist (in der Nacht fährt z. B. die Bahn nicht mehr). Ich hatte davor (vor dem Job mit dem Dienstwagen) nicht mal ein eigenes Auto, und wollte auch nie eines. Bin immer mit der Bahn und/oder Rad zur Arbeit gefahren. Leider hatte ich kein Glück, trotz guter Ausbildung immer nur (kurze) Jobs bei Zeitarbeitsfirmen, und als ich zuletzt wieder arbeitslos war, nahm ich die Arbeit nur an, weil ich durch Hartz !V etc. genötigt war, JEDEN Job anzunehmen, auch wenn noch so schlecht bezahlt. Was da mit dem Auto auf mich zu kam, nämlich dass ich oft mehrere hundert km am Tag fahren muss, und dass ich für die private Nutzung mit der 1 %-Regelung noch fast 200 Euro vom NETTO abgeben muss, davon hatte ich KEINE Ahnung.
Ich fuhr in den ersten Jahren ca. 2.000 - 3.000 km im Jahr privat, und in den 2,x Jahren Corona/Lockdown kam ich auf nur 200 km/Jahr (geschätzt), da ich hier privat fast ausschließlich mit dem Rad unterwegs war. Im Urlaub kam es vor, dass der Wagen mehr als drei Wochen nicht bewegt wurde!
Seit 9 -Euro- und Deutschlandticket mach' ich jetzt fast alles mit der Bahn. Auch ein paar einzelne "Dienstreisen" (Einsätze) habe ich schon mit der Bahn, anstatt mit dem eigenen Dienstwagen, erledigt, obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, ob das überhaupt zulässig ist.

Zitat (jan47 @ 07.09.2024, 11:54) *
Wenn du nichts tust, sofern du nur irgendein Verkehrsschild oder Leitplanke berührt hast, kann es sein dass da nichts mehr hinterherkommt. Kann dann günstiger sein den Schaden einfach in einer Werkstatt auf eigene Kosten zu beheben.

Der Wagen muss ja irgendwann mal zurück zum Leasingunternehmen, und da werden die sicher den Schaden feststellen ... unsure.gif
Sonst, oder wenn es mein eigenes Fahrzeug wäre, hätte ich das längst in Erwägung gezogen.

Danke für deine Antworten. smile.gif
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jan47
Beitrag 07.09.2024, 11:53
Beitrag #5


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Zitat
Meines Wissens nach ist die Höhe des Regresses bei Verkehrsunfallflucht auf 2.500 Euro begrenzt….


Stimmt! Wobei, das sowieso nur für den Schaden am "Gegner" gilt (also das Schild/Planke). Die Kasko-Versicherung wird den eigenen schaden ganz ablehnen.
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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2024, 11:59
Beitrag #6


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Zitat (Manuela43)
Grundsätzlich habe ICH also kein Problem damit, mal nichts zu trinken.
Dieser Satz erschreckt mich etwas….

Ist es für Dich normal „immer“ mitzutrinken?

Was bedeutet Alkohol für und in Deinem Leben?

Könntest Du Dir vorstellen ein abstinentes Leben zu führen? Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, tust Du es jetzt nach diesem schlimmen Erlebnis? Immerhin hast Du irgendjemandem im Vollsuff einen kapitalen Schaden verpasst, egal ob Auto, Verkehrszeichen, Baum o.ä.


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jan47
Beitrag 07.09.2024, 12:00
Beitrag #7


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Zitat (Manuela43 @ 07.09.2024, 12:51) *
Der Wagen muss ja irgendwann mal zurück zum Leasingunternehmen, und da werden die sicher den Schaden feststellen ... unsure.gif
Sonst, oder wenn es mein eigenes Fahrzeug wäre, hätte ich das längst in Erwägung gezogen.


Na und? Ist es denn verboten den Schaden selbst zu reparieren? Wenn das ordnungsgemäss in einer Werkstatt gemacht wird und nicht irgendwo im Hinterhof sollten die da auch nichts meckern dürfen. Lass dir erstmal die Reparatur kalkulieren lassen..

Zitat
auf dem Weg zum Auto, noch ein Bekannter begegnet ist, saß ich am Ende mit fünf Biertrinkern in einer Kneipe am Tisch, bei 0,3 l alkoholfreiem Bier in fast drei Stunden!
Das war kein Vergnügen, vor allem weil mir der eine dauernd zu verstehen gab dass er sich mit jmd der "Kinderbier" trinkt gar nicht abgibt! Und er kam als letzer an den Tisch, setzte sich neben mich, ohne mich (oder uns) zu fragen, ob hier noch frei ist!


Wieso verbringst du deine Zeit überhaupt mit solchen unangenehmen Menschen? Wenn es kein Vergnügen war, geh doch einfach nach Hause? Oder Ruf ein Taxi.
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Manuela43
Beitrag 07.09.2024, 12:23
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 07.09.2024, 12:59) *
Ist es für Dich normal „immer“ mitzutrinken?

Nein, ich trinke eben NIE "mit".
Sorry dich damit erschreckt zu haben aber glaube du hast da nur was falsch verstanden, oder wolltest es falsch verstehen?

Zitat (jan47 @ 07.09.2024, 13:00) *
Na und? Ist es denn verboten den Schaden selbst zu reparieren? Wenn das ordnungsgemäss in einer Werkstatt gemacht wird und nicht irgendwo im Hinterhof sollten die da auch nichts meckern dürfen. Lass dir erstmal die Reparatur kalkulieren lassen..

Jeder Unfall oder Schaden muss dem Leasingunternehmen gemeldet werden. Und - zumindest bei Unfällen mit "Schadensgegnern", muss auch zwingend in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden. Ob ich diesen Schaden auch (vorher?) der Polizei anzeigen muss, da bin ich jetzt nicht sicher.
Das ist ja auch einer der Gründe, weshalb ich mich hier in dem Forum registrierte, und den Thread erstellte.
Zitat (jan47 @ 07.09.2024, 13:00) *
Wieso verbringst du deine Zeit überhaupt mit solchen unangenehmen Menschen? Wenn es kein Vergnügen war, geh doch einfach nach Hause?

Ich habe einen Bekannten zufällig getroffen, wollte mit dem noch was "trinken gehen" (er: Bier, ich: nicht!), wir saßen dann in einem kleinen Garten an einem Tisch der frei war. Kurz drauf setzte sich einer (bekannt) dazu, dann gleich noch zwei weitere (unbekannt) weil sonst wohl keine freien Plätze mehr waren. Etwas später der dritte Unbekannte (der aber wiederum die zwei anderen "unbekannten" ganz gut kannte ... laugh2.gif ).
Da ich die vorher nicht kannte, konnte ich auch nicht wissen, dass es "unangenehme Menschen" (für mich höchstens der letzte von den drei mir unbekannten) waren. Jetzt bin ich schlauer. tongue.gif
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jan47
Beitrag 07.09.2024, 12:32
Beitrag #9


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Zitat
Jeder Unfall oder Schaden muss dem Leasingunternehmen gemeldet werden. Und - zumindest bei Unfällen mit "Schadensgegnern", muss auch zwingend in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden. Ob ich diesen Schaden auch (vorher?) der Polizei anzeigen muss, da bin ich jetzt nicht sicher.


Schau mal in deinen Leasingvertrag wie das geregelt ist und ob/welche Strafen es ggf. gibt. Mir wäre eine evtl. Nachzahlung lieber anstatt Verurteilung/FS-Verlust/Geldstrafe + den Schaden sowieso selber zu Zahlen.
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Manuela43
Beitrag 07.09.2024, 12:55
Beitrag #10


Neuling


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Da hast du vielleich Recht, ich schau*s mir mal an.
Aber ich fürchte das ist nicht mehr so einfach, wie früher. Die Werkstatt wird beim Hersteller Ersatzteile beziehen, dieser wird wissen wollen für welches Fahrzeug, und er wird sicher auch wissen dass dieses Fz einem Leasingunternehmen gehört ...

Sollte ich vielleicht besser einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen?
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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2024, 12:57
Beitrag #11


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Ich bezog mich darauf
Zitat (Manuela43)
Grundsätzlich habe ICH also kein Problem damit, mal nichts zu trinken.
und stellte daraufhin die (von Dir nicht beantwortete) Frage nach Deinem „jetzigen“ Alkoholkonsum…
Zitat (Q-Treiberin)
Was bedeutet Alkohol für und in Deinem Leben?

Könntest Du Dir vorstellen ein abstinentes Leben zu führen? Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, tust Du es jetzt nach diesem schlimmen Erlebnis? Immerhin hast Du irgendjemandem im Vollsuff einen kapitalen Schaden verpasst, egal ob Auto, Verkehrszeichen, Baum o.ä.


Als Antwort darauf kam nur
Zitat (Manuela43)
Nein, ich trinke eben NIE "mit".
Sorry dich damit erschreckt zu haben aber glaube du hast da nur was falsch verstanden, oder wolltest es falsch verstehen?
Das heißt, Du trinkst immer (und ggf. auch zuviel) aus eigenem „Antrieb“.

Ich wollte hier bestimmt nichts falsch verstehen (habe ich auch nicht), ich habe nur Deine eigenen Aussagen genommen um Deinen generellen Alkoholkonsum zu hinterfragen, was Du allerdings geflissentlich „übersehen“ hast….

Und da Du nach eigener Aussage einen absoluten Filmriss hattest (=„Vollsuff“) wollte ich mehr von Dir verstehen…. war leider ein „Schuss in den Ofen“ da Du zur Zeit dahingehend wohl noch „mauerst“….

Klar, mit Glück passiert Dir jetzt für diesen Fall straf- und MPU-rechtlich noch nichts…. das nächste Mal (wenn Du nicht anfängst in Dich zu gehen) ist es vielleicht ein Unfall mit tödlichen Folgen….


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Manuela43
Beitrag 07.09.2024, 15:20
Beitrag #12


Neuling


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Zitat (Q-Treiberin @ 07.09.2024, 13:57) *
Ich bezog mich darauf
Zitat (Manuela43)
Grundsätzlich habe ICH also kein Problem damit, mal nichts zu trinken.
und stellte daraufhin die (von Dir nicht beantwortete) Frage nach Deinem „jetzigen“ Alkoholkonsum…

Die Betonung (fett) auf "mal" kam aber von dir, und auch die falsche Interpretation von "mal" = "einmalig", also auch "erstmalig".
Ich sah es als "immer wieder (mal)", und hatte das ICH betont. Ich verbesser den Satz zu
Zitat
Grundsätzlich habe ICH also kein Problem damit, mal nichts zu trinken.

Zitat (Q-Treiberin @ 07.09.2024, 13:57) *
Wenn ja, tust Du es jetzt nach diesem schlimmen Erlebnis? Immerhin hast Du irgendjemandem im Vollsuff einen kapitalen Schaden verpasst, egal ob Auto, Verkehrszeichen, Baum o.ä.

Oh, hast du mich etwa dabei beobachtet? ICH weiß nämlich nicht einmal, ob ich (selbst) gefahren bin. Es wäre auch möglich, dass mich jemand heim gefahren hat. Vielleicht war er/sie auch betrunken, oder hatte gar keinen Führerschein.
Ich weiß, blöde Ausrede, Spitzfindigkeit etc., ... aber es entspricht nun mal den Tatsachen.
Zitat (Q-Treiberin @ 07.09.2024, 13:57) *
... Das heißt, Du trinkst immer (und ggf. auch zuviel) aus eigenem „Antrieb“.

Ich wollte hier bestimmt nichts falsch verstehen (habe ich auch nicht), ich habe nur Deine eigenen Aussagen genommen um Deinen generellen Alkoholkonsum zu hinterfragen, was Du allerdings geflissentlich „übersehen“ hast…. ...

Man kann alles so, oder so verstehen. Das geht hier aber alles am eigentlichen Thema vorbei, und ich möchte jetzt nicht aufzählen müssen, wann und warum ich mit wem, was und vieviel, oder bis wann, getrunken habe, und wann oder warum nicht.
Daher bitte zurück zum Thema. smile.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 07.09.2024, 18:23
Beitrag #13


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Naja, mit diesem Rumgereiere was Deinen tatsächlichen Konsum und dessen Hintergrund angeht bin ich hier jetzt erstmal raus….

Hab einfach weiterhin „Schwein“ was Deine Fahrerflucht angeht weil Du einfach zu besoffen warst um Dich daran zu erinnern… was ich Dir für die Zukunft wünsche behalte ich aufgrund der hier geltenden Netiquette für mich…

Ach ja, ich war mehrfach Geschädigte von Leuten wie Dir, entweder Vollsuff oder Feigheit!


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Kai R.
Beitrag 08.09.2024, 07:58
Beitrag #14


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Man könnte sich über einen Anwalt an die cop.gif wenden, und fragen, ob sich ein Geschädigter gemeldet hat. Dann könnte man das regulieren, ohne persönlich belangt zu werden. Was den Eigenschaden angeht, wird sich wohl eine Garageneinfahrt finden, bei der das passiert sein könnte. Halbwegs plausibel fragt da auch niemand genauer nach.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 22.10.2024 - 09:28