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> Radwegbenutzungpflicht links trotz Radweg rechts?
m01
Beitrag 08.09.2024, 15:44
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

hier wurde kürzlich gebaut. Dabei ergibt sich eine wechselseitige Benutzungpflicht für Radfahrer, die meines Erachtens völliger Quark ist - aber vielleicht versteh ichs auch nur falsch und würde Euch gerne um Eure Einschätzung fragen.

Nachdem wir zunächst auf einem linksseitigen Zweirichtungsradweg gefahren sind, wechseln wir an dieser Stelle nach rechts und folgen dem mit Zeichen 237 beschilderten Radweg. Der Radweg führt rechts an dieser Ampel vorbei und anschließend wieder (leidlich markiert, aber ohne Zeichen 237) auf die Fahrbahn.

Google zeigt den alten Stand vor der Baustelle, wer genau kuckt sieht hinter der Ampel linksseitig bereits ein Zeichen 241. Die Straße hat mitsamt Bushaltestelle, Bordsteinen etc. einen neuen Verlauf bekommen und ich dachte - naja, da wird man dann ja vielleicht auch die Radwegbeschilderung verbessern/korrigieren...
Nein, hat man nicht. Der Radstreifen rechts ist auch nach der letzten Baustelle weiterhin vorhanden und auf der linken Seite prangt ein neues, gut einsehbares Zeichen 241 mitsamt 1000-33. Ich halte die Benutzungspflicht links für hirnrissig, insbesondere nachdem der Zweirichtungsradweg an dieser Ecke endet und man irgendwie wieder auf die rechte Fahrbahnseite kommen müsste (da sind auch heute nicht mehr Fahrbahnmarkierungen als bei Google zu sehen). Dass der linksseitige Weg als separater Verkehrsweg gemeint ist, kann ich mir auch schwer vorstellen.

Übersehe ich irgendwas?
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Brian Basco
Beitrag 10.09.2024, 12:23
Beitrag #2


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Am Ortsausgang viel früher gibts doch auch zusätzlich einen linken Zweirichtungsradweg. Vielleicht haben sich die Anwohner dort so schön dran gewöhnt und man möchte ihnen die Wahl lassen... irgendwie... Ganz ehrlich, damit hab ich kein Problem - was könnte eines sein?
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m01
Beitrag 10.09.2024, 20:29
Beitrag #3


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Der ist nicht zusätzlich, der ist benutzungspflichtig. Mir geht es hier um die beschilderte Benutzungspflicht - von mir aus sollen Radler da gerne linksseitig fahren, wenn sie unbedingt möchten. Sie sollen es nur nicht müssen.
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Brian Basco
Beitrag 11.09.2024, 08:02
Beitrag #4


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Ich habe es so verstanden, dass es den rechten (beschilderten) Radweg auf der Fahrbahn auch noch gibt. Selbst wenn nicht, erfahrungsgemäß hat man auf solchen Straßen ja selten eine Möglichkeit, auf einen linken getrennt verlaufenden Radweg zu wechseln...
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helmet lampshade
Beitrag 11.09.2024, 10:09
Beitrag #5


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Apropos linksseitiger Radweg
Benutzungspflichtig? Da ich das Schild erst spät wahrnahm, mit ca 35km/h bergab fuhr und noch ein Auto hinter mir hatte, bin ich auf der Fahrbahn weitergefahren. Der Radweg endet auch in einigen 100m und wird zum Fußweg mit Freigabe. In Gegenrichtung (bergauf) ist das möglicherweise gut nutzbar, ansonsten ist man auf der Fahrbahn mit 40km/h bei zulässigen 60km/h unterwegs
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ulm
Beitrag 11.09.2024, 10:58
Beitrag #6


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Also nicht angepasste Geschwindigkeit? whistling.gif

Aber mal im Ernst:
Dieser Feldweg ist deutlich weiter als die berühmten fünf Meter von der Fahrbahn entfernt und allein optisch ist fraglich, ob er nach dem Wald irgendwo wieder zur Fahrbahn kommt.
Ich sehe hier keinerlei Benutzungspflicht.
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Brian Basco
Beitrag 11.09.2024, 15:00
Beitrag #7


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Vor Allem sieht er von der Fahrbahn aus sehr gesperrt aus ... Ohne Ortskenntnis fährt man da doch niemals rein...
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m01
Beitrag 11.09.2024, 20:09
Beitrag #8


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Zitat (Brian Basco @ 11.09.2024, 09:02) *
Ich habe es so verstanden, dass es den rechten (beschilderten) Radweg auf der Fahrbahn auch noch gibt.

Das ist genau der Haken. Der Radweg auf der rechten Seite ist vorhanden, aber dort, wo die linksseitige Benutzungspflicht beginnt, nicht mehr beschildert. Praktisch ein Angebotsradweg. Als Radfahrer, der an seinem Leben hängt und ungern solche Straßen an völlig ungeeigneten Stellen quert, fahr ich natürlich rechtsseitig weiter. Aber rein rechtlich müsste ich wegen Zeichen 241 links fahren - korrekt?

Beidseitige Benutzungspflicht thread.gif haben wir an anderer Stelle, das wär dann sowas: https://maps.app.goo.gl/7AFAZf4mdqpYVfi89
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Brian Basco
Beitrag 11.09.2024, 21:34
Beitrag #9


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Was bedeutet "nicht mehr beschildert"? Er endet doch nicht oder ändert seinen Status nur weil irgendwo ein weiterer in der Nähe ist?
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m01
Beitrag 12.09.2024, 19:51
Beitrag #10


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Meine Interpretation dieser Stelle: der Radweg endet (nach der Ampel ist er auch nicht mehr beschildert). Aber irgendwie führt er dann später doch noch so halb weiter.
Aber auch wenn die Linie durchgezogen wäre, mal ganz formalistisch-bürokratisch: ein Zeichen 237/240/241 links bedeutet doch Benutzungspflicht links, implizit darf ich also rechts nicht mehr fahren. Wenn die Benutzungspflicht rechts trotzdem noch gelten sollte, wäre es Doppel-Benutzungspflicht-Murks, wenn nicht, dann Ständig-Seitenwechseln-Murks, oder?

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.09.2024, 12:27
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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m01
Beitrag 24.09.2024, 20:22
Beitrag #11


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Update: Markierungsarbeiten sind fertig, jetzt führt der Radweg nicht mehr rechts an der Ampel vorbei, sondern führt als markierter Radweg auf der Fahrbahn durch die Ampel. Beschilderung unverändert. blink.gif

Frage präzisiert: unter welchen Umständen kann oder muss man denn davon ausgehen, dass ein linksseitiges Zeichen 241 auch wirklich Benutzungspflicht bedeutet (also die vorher vorhandene Benutzungspflicht eines rechtsseitigen Radwegs auflöst?).
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mgka
Beitrag 25.09.2024, 12:03
Beitrag #12


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Zitat (m01 @ 11.09.2024, 21:09) *
Beidseitige Benutzungspflicht thread.gif haben wir an anderer Stelle, das wär dann sowas: https://maps.app.goo.gl/7AFAZf4mdqpYVfi89

Diese Konstellation hält das VG Hannover ja für rechtswidrig.


--------------------
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m01
Beitrag 25.09.2024, 13:43
Beitrag #13


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Der Fall ist noch relativ einfach, weil klar als fehlerhaft erkennbar - was aber, wenn das rechte Vz 241 einige Meter weiter vorher steht und ggf. eine Kreuzung/Einmündung zwischen den Verkehrszeichen liegt?
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m01
Beitrag 29.09.2024, 20:31
Beitrag #14


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Hier der finale Zustand in Fotoform.


Der (neue) Breitstrich des zuvor mit Zeichen 237 markierten Radwegs endet hier, der Radweg führt (anscheinend?) auf den Hochbord mit Zeichen 241. Links ist bereits das linksseitige Zeichen 241 mit Zz 1000-31 erkennbar.

Nach der Ampel geht es rechts so weiter:

Is das jetz n Radweg oder ein Seitenstreifen?
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helmet lampshade
Beitrag 30.09.2024, 09:06
Beitrag #15


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Ungünstig beschildert. Nach MSDWGI geht es rechts auf den "Radstreifen" weiter. Man stellt wohl kaum ein VZ241 für wenige Meter auf und das VZ 241 auf der anderen Seite ist mMn außerhalb des Wahrnehmungshorizontes. Der Schwenk aufs Hochbord um die Ampel rum hat für Radfahrer den Vorteil, dass er nicht auf die Ampel achten muss. (Rücksicht auf Fußgänger empfiehlt sich aber auch auf jeden Fall)
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Tinu
Beitrag 30.09.2024, 11:12
Beitrag #16


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Mit der Situation auf dem ersten Foto habe ich auch keine Probleme. Beim zweiten ist zwar auch klar, wo Radfahrer fahren sollen. Aber kritisch finde ich ebenfalls die Unklarheit ‒ vor allem für den Fahrbahnverkehr! ‒ was das für ein Straßenteil sein soll, weil dies die Nutzungsmöglichkeiten entscheidend bestimmt.

Radfahrer mögen dies als Fortsetzung des zuvor ebenfalls dort verlaufenden Radwegs interpretieren (insbesondere, weil es weder Blech, noch Markierungen gibt, die ein Ende des Radwegs klarstellen), aber woher soll der Fahrbahnverkehr ‒ vor allem die von links Eingescherten ‒ ahnen, dass dies kein Seitenstreifen ist?


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Gruß
Martin
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m01
Beitrag 02.10.2024, 20:26
Beitrag #17


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Zitat (Tinu @ 30.09.2024, 12:12) *
vor allem die von links Eingescherten

Das können ja auch Radelnde sein. Wenn die von links kommen, sehen die nur das Zeichen 241 auf der linken Seite und fühlen sich verpflichtet dort zu fahren (was eine blöde Idee ist).
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Tinu
Beitrag 03.10.2024, 07:18
Beitrag #18


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Der linksseitige Radweg ist nochmal unabhängig von der rechtsseitigen Verschwenkung ein getrenntes Thema, wobei der für von links kommende Radfahrer ja durchaus die bessere Alternative sein kann (ich kenne jetzt das weitere Umfeld nicht).

Die einbiegenden Radfahrer müssten den rechten Streifen für einen Seitenstreifen halten, den sie ja durchaus nutzen dürfen. Aber auch für sie macht die Nutzung dann einen Unterschied im Detail zu einem Radfahrstreifen.


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m01
Beitrag 03.10.2024, 20:05
Beitrag #19


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Zitat (Tinu @ 03.10.2024, 08:18) *
(ich kenne jetzt das weitere Umfeld nicht)

Der Zweirichtungsradweg endet keine 300 Meter später genau hier. Da ist auch nach dem Umbau keine weitere Markierung oder gar eine Querungshilfe. Ziemliche Radfahrerfalle...
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:22