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> E-Scooter/eKF: Zählt Abstandhalter zur Fahrzeugbreite (max. 70 cm)?
Söne spitze Steine
Beitrag 09.09.2024, 17:27
Beitrag #1


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Nehmen wir an ein ekF/E-Scooter ist 60 cm breit. Lt. den gesetzlichen Bestimmungen darf ein Scooter maximal 70 cm breit sein. Zählen dazu auch fest angeschraubte Fahnen, Wimpel und Abstandhalter, wie man sie früher den Grundschulkindern ans Rad geschraubt hat? Oder darf ein Scooter mit ausgeklapptem Abstandhalter auch breiter sein?


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