Parkcontrol24 Vertragsstrafe und evtl. Einspruch? |
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Parkcontrol24 Vertragsstrafe und evtl. Einspruch? |
14.09.2024, 14:43
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 282 Beigetreten: 22.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68263 |
ich habe unangenehme Post von der sog. Parkcontrol24 Ltd erhalten. Es wird mir vorgeworfen vor ca. 2 Monaten eine private Fläche an einer Tanke zum Wenden/Durchfahrt benutzt zu haben. Das ist auch der Fall. Ich habe das nicht vorsätzlich gemacht und habe weder gehalten oder gar geparkt. Dafür soll ich nun 65 Teuronen entrichten. Frage: Muss ich das akzeptieren? Hat jemand Erfahrung? Vielen Dank und ein schönes Wochenende zusammen. Gruß, Sepu |
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14.09.2024, 14:56
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13766 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Hilf mir mal bitte:
Du bist versehentlich durchgefahren? Du wolltest eine Ampel umgehen über das Tankstellengelände? |
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14.09.2024, 15:13
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 282 Beigetreten: 22.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68263 |
Ehrlich gesagt ist es schon 2 Monate her und mir war bis gestern nicht bewusst, dass dort die Durchfahrt dieser Fläche untersagt ist.
Bestimmt hängt dort ein Schild, jedoch habe ich bei der Tanke noch nie darauf geachtet. Ja, ich bin unwissentlich über diese private Fläche gefahren nachdem ich getankt hatte. Es hat nichts mit einer Ampel zutun. Zu der Zeit, so meine ich, waren dort aufgrund einer Baustelle eingeschränkte Möglichkeiten dort fortzukommen. Ich hatte mit der Parkcontroll auch telefoniert. Das hat nichts gebracht. Ich wurde auch etwas wütend, da der Herr immer nur einseitig seine Praktik verteidigte. Er bestätigte die Baustelle, hielt aber an seinem Kurs fest. Ich bat um eine Eröffnung eines Owi-Verfahren (Fehler?). Gruß, Sepu |
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14.09.2024, 15:29
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#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 758 Beigetreten: 30.07.2015 Mitglieds-Nr.: 76782 |
Da es um eine Privatsache geht, gibt es höchstens ein Mahnverfahren .
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14.09.2024, 15:36
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 282 Beigetreten: 22.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68263 |
Danke silenz, aber was heisst das denn konkret?
Warten und Tee schlürfen, Widerspruch einlegen,...? In dem Schreiben der Fa. wird mit weiteren Kosten durch ein Inkasso/Anwälten gedroht. Das ist für mich ein immenser Druck, welcher dort beschrieben wird. |
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14.09.2024, 16:04
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 17.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91733 |
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14.09.2024, 16:28
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 282 Beigetreten: 22.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68263 |
Zum Verständnis:
Ich habe lediglich mit einem Herren dort telefoniert. Noch keine eMail oder Brief gesendet. Diesem Herrn sagte ich, dass ich das nicht aktzeptieren werde und er hält es so fest. In diesem Schreiben wird mir eine Frist zum Widerspruch genannt. Ich bin aber sehr unsicher Gruß, Sepu |
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14.09.2024, 16:34
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10472 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Wenn Du gegen einen Vertrag verstoßen hast, lass Dir doch eine Kopie des Vertrages zuschicken und erfrage auch den Teil, gegen den Du verstoßen haben sollst mit der Überfahrt.
So ist das Stochern im Nebel. -------------------- |
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14.09.2024, 18:02
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13766 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Gehört denn die Fläche zu der Tankstelle?
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14.09.2024, 18:20
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17328 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ich habe lediglich mit einem Herren dort telefoniert. So etwas macht man am besten immer schriftlich, das Erinnerungsvermögen solcher Mitarbeiter ist doch unter Umständen ggf. sehr „verbesserungsfähig“… Noch keine eMail oder Brief gesendet. -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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14.09.2024, 18:40
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Anonymisiere doch das Schreiben und stell es hier ein, das macht das Diskutieren einfacher.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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14.09.2024, 20:36
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 282 Beigetreten: 22.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68263 |
Ich bedanke mich herzlich für eure Antworten.
Nach einem weiterem Gespräch am Telefon haben wir uns auf 40€ geeinigt. Klingt etwas nach 'Klüngel', aber ich habe nicht die Nerven dafür. Gerne werde ich das Schreiben hier zeitnah anonym einstellen. Zeit zum Zahlen habe ich ja noch etwas. LG, Sepu |
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14.09.2024, 21:11
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 282 Beigetreten: 22.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68263 |
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16.09.2024, 08:45
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6646 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
DANN wäre ich auch sauer, wenn Fremde ohne meine Erlaubnis mein Grundstück befahren würden. Und, wenn das öfter vorkäme, würde ich auch eine Fa. beauftragen.
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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25.10.2024, 18:57
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#15
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 25.10.2024 Mitglieds-Nr.: 92131 |
Hallo Sepu,
war das zufällig in Siegburg ? |
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26.10.2024, 16:44
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Ähm, und die Bedingungen hängen auch groß und deutlich sichtbar beim Durchfahren für jeden erkennbar auf dem Grundstück bzw. dessen Zufahrt aus?
Oft ist es ja so, daß die AGB der Parkbetreiber in ordentlicher Schriftgröße ein MEGA-Board (große Werbetafel, neun mal hastenichgesehn Meter) vollgeschrieben wären. Von einem Parkierer kann man verlangen, daß er aussteigt und sich das durchliest. Im Amstdeutsch heißt das etwa so viel wie „es ist zumutbar, ein paar Meter zu laufen und sich der vorliegenden konkreten Situation – Parkverbote, Park-AGB – zu vergewissern. Von jemandem, der fährt, kann man das sicherlich nicht verlangen, daß er sich bei der Vorbeifahrt – die Konzentration auf den laufenden Verkehr gerichtet – mal eben 4 DIN-A4-Seiten in 16 Punkt Schriftgröße bei der Vorbeifahrt durchliest. Ich zweifle also stark, daß außer den STVO-Verkehrszeichen etwas anderes gilt – wobei ich mich interessiert, wie man auf Privatgrund ein Einfahrt verboten (Z267) ahnden können soll. Wie zuvor bereits von anderen erwähnt, ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit. Ein Parkverstoß dauert an und kann daher mit Abschleppen verfolgt werden. Aber jemand, der nur durchfährt, benutzt lediglich eine Verkehrsfläche, deren Verstoß nicht lange andauert. -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:26 |