Tempolimit vor Kiga o.ä., beste Möglichkeit der Beschilderung |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Tempolimit vor Kiga o.ä., beste Möglichkeit der Beschilderung |
15.09.2024, 16:19
Beitrag
#1
|
|||||
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3961 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
es gibt ja viele Kindergärten und Schulen an normalen igO-Straßen, wo normalerweise 50 km/h zHg gilt, diese aber zum Schutz der Kinder heruntergeregelt wird auf meist 30 km/h. Nun kenne ich mehrere Möglichkeiten, das auszuschildern: a) Zz "Nur werktags" b) Zz "Mo - Fr" und wenn für eine Schule statt eines Kiga eingebremst werden soll, auch manchmal c) Zz "Nur an Schultagen" plus jeweils im Zz noch "7 - 18 Uhr" oder so, damit der Verkehr nicht immer gebremst wird. a hat das Problem, dass da unnötig der Samstag mit drin ist. b hat das Problem, dass es auch gilt, wenn Mo bis Fr ein Feiertag ist. c hat das Problem, dass die meisten Leute nicht wissen, wann Schultage sind. Gibt es da eigentlich nicht eine empfohlene Lösung? Sind diese drei Möglichkeiten mit den Schildern rechtssicher beschildert oder hält eines einem Gericht nicht stand? Was macht eine Gemeinde am besten, wenn sie sowas ausschildern möchte? -------------------- Firefighter im Ruhestand....
|
||||
|
|||||
|
15.09.2024, 16:32
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
a und b sind vom Bedeutungsgehalt eindeutig und daher prinzipiell Rechtssicherheit. C finde ich persönlich problematisch. Der VzKat enthält noch das Zusatzzeichen „werktags außer samstags“, was das angesprochene Problem vermeidet.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
15.09.2024, 17:57
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3016 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
|
|
|
15.09.2024, 18:41
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
c sehe ich schon kritisch wegen der Schulferien. Da geht der durchschnittliche Fahrer natürlich davon aus, dass dann auch keine Schule ist - das muss aber nicht sein. Stefan |
|
|
16.09.2024, 00:34
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10160 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
aus meiner Erfahrung (hier in HH) kann ich sagen, dass bei KITAS oftmals eine Mo-Fr-Regelung besteht; bei Schulen oftmals eine Mo-Sa/Werktags-Regelung besteht - vermutlich weil es an Schulen auch mal Samstags Veranstaltungen gibt.
c) ist imho unzulässig, weil für keinen Autler zumutbar ist alle Ferientermine aller 16 Bundesländer kennen zu können. OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
|
|
|
16.09.2024, 08:07
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21912 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Es reicht doch aus, wenn er die Ferientage für dasjenige Bundesland kennt, in dem er gerade fährt. Und wen er nicht ganz sicher ist, ob dort, wo er gerade fährt, Ferien sind oder nicht, dann fährt er eben vorsichtshalber an JEDEM in Frage kommenden Tag 30.
Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
16.09.2024, 08:52
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6646 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Es reicht doch aus, wenn er die Ferientage für dasjenige Bundesland kennt, in dem er gerade fährt. Seit meine Kinder nicht mehr zur Schule gehen, weiß ich das auch nicht. Und dann bin ich noch "Grenzgänger" - nö - muss ich mir nicht merken. Zitat b hat das Problem, dass es auch gilt, wenn Mo bis Fr ein Feiertag ist. mW ist das inzwischen durch die Rechtsprechung geregelt, dass nach der "Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift" Feiertage nicht umfasst sind.
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
|
|
|
16.09.2024, 12:54
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 142 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
Die Urteile unterscheiden sich.
M.m.M. liegt es nicht beim VT zu entscheiden, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gilt, weil ein Feiertag ist oder Ferien sind, zumal die Feiertage wie Ferien bundesweit nicht einheitlich geregelt sind und Schulen in den Ferien nicht unbedingt geschlossen sein müssen, z.B. wegen einer Hortbetreuung. |
|
|
16.09.2024, 13:07
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19573 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
mW ist das inzwischen durch die Rechtsprechung geregelt, dass nach der "Auslegung nach Sinn und Zweck der Vorschrift" Feiertage nicht umfasst sind. Nach meiner Kenntnis geht die Rechtsprechung wegen des eindeutigen Wortlauts und systematisch wegen des Zusatzzeichens „werktags außer samstags“ gerade in die umgekehrte Richtung. Jedenfalls nach Ansicht des hiesigen Gerichts ist der Karfreitag ein Freitag. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
16.09.2024, 22:25
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21912 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... aber eben ein "Feiertag" - und dashalb kein "Werktag".
-------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
16.09.2024, 22:45
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10000 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
An Sonn- und Feiertagen greift der Lärmschutz o.ä.
Also Tempo 30 täglich von 7-18 Uhr. Warum sollte das gerade an Nichtwerktagen ein Problem sein? -------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
17.09.2024, 08:58
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat ... aber eben ein "Feiertag" - und dashalb kein "Werktag". Aber eben trotzdem ein Freitag, und darum ging es durban doch (Unterschied von "Mo - Fr" zu „werktags außer samstags“).Da es die Möglichkeit "werktags außer samstags" gibt, kann "Mo - Fr" als allumfassend interpretiert werden (jeder Freitag, selbet wenn es ein Feiertag ist). Ob die Rechtsprechung dem wirklich folgt kann ich aber nicht einschätzen. Zitat An Sonn- und Feiertagen greift der Lärmschutz o.ä. Um Lärmschutz oder was auch immer geht es doch gar nicht. Sondern ausdrücklich um Schule und Kindergarten.Stefan |
|
|
18.09.2024, 13:18
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 596 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
|
|
|
18.09.2024, 13:24
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10160 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Was denn nun? 'Mo - Fr' oder 'werrktags'??? widersprüchliche und damit nichtige (=nicht-zu beachtende) Beschilderung!!! OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
|
|
|
18.09.2024, 14:32
Beitrag
#15
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat widersprüchliche und damit nichtige (=nicht-zu beachtende) Beschilderung!!! Warum sollte es deshalb nichtig sein.Ich denke ein Verstoß ist u.U. nur nicht vorwerfbar, also an Samstagen und Feiertagen. An einem werktägigen Donnerstag hingegen ... Ich weiß übrigens auch nicht was das mit den Feiertagen überhaupt soll. Die gibt es vielleicht 10 mal im Jahr, ist es da so wichtig die auszuschließen? Zumal an diesen Tagen viele eher privat unterwegs sind, also nichts Zeitkritisches. Stefan |
|
|
18.09.2024, 14:39
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10160 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Warum sollte es deshalb nichtig sein. na weil an einem Samstag nicht klar ist was gilt: - einerseits ist der Samstag in 'werktags' mit drin - andererseits wird der Samstag durch 'Mo - Fr' explizit ausgeschlossen --> also was nun ??? - darf sich der VT aussuchen? Ich weiß übrigens auch nicht was das mit den Feiertagen überhaupt soll. Die gibt es vielleicht 10 mal im Jahr, ist es da so wichtig die auszuschließen? Zumal an diesen Tagen viele eher privat unterwegs sind, also nichts Zeitkritisches. hab die Diskussion eher so verstanden, warum an manchen Kitas/Schulen die "30" nur Mo-Fr (=Mo-Fr) gilt und an manchen auch am Samstag (=werktags) OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
|
|
|
18.09.2024, 14:59
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
--> also was nun ??? - darf sich der VT aussuchen? Es ist eine ganz simple "UND"-Verknüpfung. Bei der Uhrzeit ist das doch ganz normal. Mo-Fr 7-18h Ist doch eindeutig. Das Schild gilt am Montag um 8 Uhr, am Samstag weder um 6 noch um 8. Jetzt packt man halt noch den Werktag mit hinzu. Werktags Mo-Fr 7-18h Gilt also nicht am 3. Oktober (kein Werktag obwohl Donnerstag) und nicht am Samstag (ist nicht Mo-Fr). Und nach 18 Uhr gar nicht. Eigentlich ganz simpel und genau das, was man hier haben will - nix mit "aussuchen". Ich weiß nur nicht, ob das so möglich ist. |
|
|
18.09.2024, 15:00
Beitrag
#18
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat na weil an einem Samstag nicht klar ist was gilt: Ja eben, wie gesagt, nicht vorwerfbar.- einerseits ist der Samstag in 'werktags' mit drin - andererseits wird der Samstag durch 'Mo - Fr' explizit ausgeschlossen Aber an den richtigen Tagen ist es trotzdem nicht nichtig denke ich. Zitat hab die Diskussion eher so verstanden, warum an manchen Kitas/Schulen die "30" nur Mo-Fr (=Mo-Fr) gilt und an manchen auch am Samstag (=werktags) Der Fragesteller hat in seinem b aber doch genau die Feiertage als Problem angesprochen ... Stefan |
|
|
18.09.2024, 17:51
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10160 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Es ist eine ganz simple "UND"-Verknüpfung. Bei der Uhrzeit ist das doch ganz normal. jetz sind wir schon in Mengenlehre bzw. Logiklehre angekommen ... Gilt also nicht am 3. Oktober (kein Werktag obwohl Donnerstag) und nicht am Samstag (ist nicht Mo-Fr). Und nach 18 Uhr gar nicht. also wenn der aktuelle Tag Bestandteil: - der Teilmenge 'Werktags' und - der Teilmenge 'Mo - Fr' und - der Teilmenge '7h - 18h' ist... .... und das soll das 71-jährige Großelternteil Müller verstehen? Eigentlich ganz simpel und genau das, was man hier haben will - nix mit "aussuchen". Ich weiß nur nicht, ob das so möglich ist. OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
|
|
|
19.09.2024, 13:30
Beitrag
#20
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
.... und das soll die 71-jährige Opa Müller verstehen? Vielleicht eher als irgendwelche Jungspunde, Politiker und Journaill*isten die gar nicht wissen, daß Samstag Werktag ist. OT Und die Arbeitszeit (und Urlaub...) Regeln in Deutschland sich auf Werktage beziehen. Also grundsätzlich. (letztes prominentes Beispiel ein Spahn der als Kellner evtl. illegal gearbeitet hat und bei der Arbeitszeit "die starren 8 Stunden" ändern will...) Die eigentliche Frage ist ja, wieviel Zusatzzeichen? Auf eins? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
19.09.2024, 13:52
Beitrag
#21
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1131 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
(...) .... und das soll die 71-jährige Opa Müller verstehen? (...) Ui, jetzt wirds mit dem Gendern hier aber langsam kompliziert -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
|
|
|
19.09.2024, 13:53
Beitrag
#22
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
|
|
|
19.09.2024, 14:02
Beitrag
#23
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10160 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Ui, jetzt wirds mit dem Gendern hier aber langsam kompliziert hab's mal angepasst 30.6.24-31.12.24 Mo-Fr 7-16 Uhr Ist eine ganz normale Baustellenausschilderung und die wird auch verstanden. Genauso mit "und" verknüpft. kann ich so mitgehen/verstehen ... ...eine Art kaskadierte Einschränkung: - der Zeitraum x bis y - darin aber nur die Tage Mo bis Fr - und die nur von 7 - 16 Uhr (alle 3 Angaben sind erforderlich) in dem anderen Beispiel aber ist es imho keine Kasakadierung - werktags - Mo - Fr - 8 - 16 Uhr Hierbei braucht es imho den 'werktag' oder den 'Mo - Fr' nicht - weil beides sich widerspricht (also will man nun das das Verkehrsschild 'Mo - Sa' oder 'Mo - fr' gilt? OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
|
|
|
19.09.2024, 15:04
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Hierbei braucht es imho den 'werktag' oder den 'Mo - Fr' nicht - weil beides sich widerspricht Das widerspricht sich genausoviel/wenig wie Zitat 30.6.24-31.12.24 Mo-Fr Es gibt Tage, auf die beides zutrifft (da gilt das) sobald ein Widerspruch entsteht (Ein Samstag im Juli 24) gilt das nicht. Und wenn gar nichts zutrifft, dann auch nicht. und bei Zitat Mo-Fr Werktags ist es exakt genauso. Beides muss erfüllt sein. Ich sehe aber Deinen Punkt, weil man es anders gewöhnt ist: Zitat Montag und Donnerstag 9-17 Uhr Eigentlich ist da das "und" komplett falsch, es muss ein "oder" sein. Denn nach logischen Regeln kommt bei "Montag und Donnerstag" nie ein "wahr" heraus, da ein Tag nie beides gleichzeitig sein kann. Da hat das "msdwgi" gewonnen. Oder nur fast. Alles was in einer Zeile steht, hat eine "oder"-Verknüpfung und die Zeilen sind mit "und" verknüpft. Und wer so ein Schild aufstellt: Zitat Montag- Freitag 9-17 Uhr Hat halt selbst Schuld, wenn es nie gilt. |
|
|
19.09.2024, 19:50
Beitrag
#25
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10000 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
QUOTE An Sonn- und Feiertagen greift der Lärmschutz o.ä. Um Lärmschutz oder was auch immer geht es doch gar nicht. Sondern ausdrücklich um Schule und Kindergarten.-------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
20.09.2024, 08:33
Beitrag
#26
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 596 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
Hierbei braucht es imho den 'werktag' oder den 'Mo - Fr' nicht - weil beides sich widerspricht (also will man nun das das Verkehrsschild 'Mo - Sa' oder 'Mo - fr' gilt? OJ Es ist doch ganz einfach: Es gilt werktags (was den Samstag natürlich mit einschließt), daher begrenzt man das werktags durch den Zusatz Mo-Fr |
|
|
20.09.2024, 08:56
Beitrag
#27
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
"Es gilt werktags (was den Samstag natürlich mit einschließt), daher begrenzt man das werktags durch den Zusatz Mo-Fr" und anders herum Es gilt Mo-Fr (was den Feiertag natürlich mit einschließt), daher begrenzt man das Mo-Fr durch den Zusatz werktags Passt also. Stefan |
|
|
20.09.2024, 14:26
Beitrag
#28
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Werktags Mo-Fr 7-18h Gilt also nicht am 3. Oktober (kein Werktag obwohl Donnerstag) und nicht am Samstag (ist nicht Mo-Fr). Und nach 18 Uhr gar nicht. Um es mal an Karl Lagerfeld anzulehnen: Wer das nicht versteht, hat die Kontrolle über seine Fahrerlaubnis verloren ... Perfekt erklärt! -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
20.09.2024, 19:48
Beitrag
#29
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3016 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Und das soll man während der Fahrt komplett erfassen?
Einzeln wären das ja 3 einzelne Zusatzzeichen. |
|
|
21.09.2024, 07:57
Beitrag
#30
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21912 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Zuoberst steht die "30", und die ist doch schliechtweg nicht zu übersehen.
Darunter stehen die Ausnahmen von der "30". Wer DIE im Vorbeifahren nicht alle lesen und verarbeiten kann, der fährt eben 30 - und ist dabei auf der sicheren Seite. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
22.09.2024, 13:40
Beitrag
#31
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
|
|
22.09.2024, 17:38
Beitrag
#32
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3961 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Und das soll man während der Fahrt komplett erfassen? igo? Ja! Also entschuldige, aber wenn jemand das nicht erfassen kann, dann hat er eigentlich am Steuer eines Kfzs nichts verloren. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
|
|
|
22.09.2024, 18:41
Beitrag
#33
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3016 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Das kannst Du gerne den ganzen Fahrern mitteilen, die in den bei uns mit „Mo-Fr“ und „7-17 Uhr“ beschilderten 30er Bereichen vor Kindergärten absolut immer auf 30 runter bremsen.
Die kommen ja ganz offensichtlich nicht mal mit 2 Zusatzregelungen zurecht. |
|
|
22.09.2024, 19:27
Beitrag
#34
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1328 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat Also entschuldige, aber wenn jemand das nicht erfassen kann, dann hat er eigentlich am Steuer eines Kfzs nichts verloren. Warum so überheblich?Ich schildere jetzt mal eine Situation die ich vor kurzem hatte: Längere Fahrt über Bundesstraßen, durch unbekannte Städte und Dörfer. Dort dann Tempolimit 30 mit Zusatzzeichen "22-6 Uhr". Mein erster Gedanke war: "Das ist aber ungewöhnlich". Im nächsten Moment war mir natürlich klar, dass Lärmschutz der Grund sein muss. Nun aber zu dem Zeitraum, und der Frage: Wieviel Uhr haben wir überhaupt? Wie gesagt ich war schon länger unterwegs, und ich kann die Uhrzeit sogar sehr gut schätzen (ich trage nicht einmal einre Armbanduhr), trotzdem war es mir nicht sofort klar, also doch auf die Uhr geschaut (ich sag' jetzt mal 21:30). Und jetzt die größte Herausforderung: Bin ich nun in der guten Zeit, oder in der schlechten? [ist ziemlich banal, aber man muss da trotzdem wirklich überlegen, es geht so in Richtung doppelte Verneinung] Und wohlgemerkt, diese ganzen Überlegungen geschehen nur nebenbei, die Hauptbeschäftigung ist natürlich das Fahren. Da ist man dann vielleicht schon 100 Meter weiter (schnell mal ausgerechnet, das sind nur 7 Sekunden) bis man erkennt, dass das Tempolimit doch gilt. Und bei einem Blitzer ist mein Text von oben nur eine nette Geschichte, entlastet aber kaum. Wenn es auf dem Zusatzzeichen dann auch noch mehrere Angaben gibt die sich zudem etwas widersprechen, dann sehe ich das schon etwas kritisch muss ich sagen. Stefan |
|
|
11.10.2024, 10:45
Beitrag
#35
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 10160 Beigetreten: 11.05.2008 Wohnort: eine große Stadt in Norddeutschland Mitglieds-Nr.: 41963 |
Es ist doch ganz einfach: Es gilt werktags (was den Samstag natürlich mit einschließt), daher begrenzt man das werktags durch den Zusatz Mo-Fr Ich glaub jetzt hab ich es Bei den Bahn-Fahrplänen gibt es dafür ein eigenes Kriterium: außer 6 OJ -------------------- Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
|
|
|
14.10.2024, 13:16
Beitrag
#36
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7893 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Ich habe aus alten VP-Zeiten noch im Kopf, dass es irgendein Urteil gab, wonach "Mo-Fr" an Feiertagen nicht gilt.
Wenn man sich den Regelungszweck mal überlegt, ergibt das ja auch Sinn. Nur raussuchen, das müsste jemand tun, der weiß, wo man da suchen muss |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:26 |