Betrunken auf Tretroller mit KV, Folgen? |
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Betrunken auf Tretroller mit KV, Folgen? |
16.09.2024, 20:13
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
etwas was ich meinem sehr wissbegierigem Sohn nicht beantworten konnte: A ist mit über 1,6 Promille unterwegs, fährt auf dem Gehweg mit einem Tretroller (keinerlei Motor) und verletzt dabei andere. Was sind mögliche Sanktionen? (Und das ist jetzt wirklich nur fiktiv....) -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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16.09.2024, 20:32
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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16.09.2024, 21:27
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 16.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91731 |
Auch wenn kein motorisiertes Fahrzeug genutzt wird, kann bei einem Alkoholpegel von über 1,6 Promille eine (MPU) angeordnet werden. Dies ist auch bei der Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrrädern oder Tretrollern möglich,Der Gehweg ist in der Regel Fußgängerbereich. Das Fahren mit einem Roller auf dem Gehweg könnte daher als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet werden, insbesondere wenn es zu Unfällen oder Gefährdungen kommt. Durch die Verletzung anderer Personen könnte es zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. Das Strafmaß hängt von der Schwere der Verletzung ab, und es könnten Geldstrafen oder in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe drohen.Die geschädigten Personen könnten auch zivilrechtliche Schritte einleiten und auf Schmerzensgeld und Schadensersatz klagen.
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17.09.2024, 06:32
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Dankeschön für eure Antworten!
-------------------- Firefighter im Ruhestand....
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17.09.2024, 06:39
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Ein Tretroller ist kein Fahhrad. Mit einem Tretroller ist man Fußgänger. Daher ist nur die Ahndung als fahrlässige Körperverletzung möglich. Eine MPU ist nur möglich, wenn es Anzeichen für Alkoholmissbrauch gibt.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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17.09.2024, 06:42
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 |
Unmotorisierte Tretroller sind keine Fahrzeuge, man bleibt damit ein Fußgänger und muss Gehwege benutzten soweit vorhanden. Der Tretroller sollte deshalb für ein Strafmaß keinen Unterschied machen.
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17.09.2024, 07:26
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ja, eher macht den Unterschied, ob es sich bei der Verletzung um eine Schürfwunde oder ein Polytrauma handelt.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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17.09.2024, 07:37
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10500 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 |
Alkoholmissbrauch könnte naheliegend sein, wenn man es schafft, eine längere Strecke mit 1,6 Promille auf einem Tretroller zurückzulegen, bevor es zu dem Unfall kam.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:29 |