§ 240 Nötigung wegen „Nichteinhaltung des Rechtsfahrgeboites“ |
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§ 240 Nötigung wegen „Nichteinhaltung des Rechtsfahrgeboites“ |
17.09.2024, 05:09
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
https://yewtu.be/watch?v=6MKwpnA5248 – Location Außerorts, Landstraße, durchgezogene Linie, Gegenverkehr. Radfahrer hält 0,5 bis 1,0 Meter Abstand zur Seitenmarkierung. Zeichen 101 mit Zusatz „Straßenschäden“ weist auf Schlaglöcher im rechten Fahrbahnbereich hin. Ein Überholen ist bei Einhaltung des seitlichen Sicherheitsabstandes von 2 Metern nicht möglich. Trotzdem erhebt die örtlichen StA Anklage gegen den Radfahrer wegen „Nötigung“ § 240, weil er/sie gegen das Rechtsfahrgebot verstoßén und dadurch ein Überholen des Autofahrers verhindert hätte. Nach Ansicht des Videos vom Tatort spricht der Amtsrichter den Beschuldigten frei. Statements von Beschuldigtem und Anwalt (der meint, der Fall hätte nie zur Anklage gebracht werden dürfen). https://youtu.be/watch?v=KsHkf9R1OUM https://youtu.be/watch?v=8x1i4T2nL8A Ist das so ein Fall von „Vor Gericht und auf hoher See…“? -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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17.09.2024, 05:17
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 320 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat Ist das so ein Fall von „Vor Gericht und auf hoher See…“? Nein, das ist ein Fall von "Unnötiges heizen der Debatte Radfahrer vs Autofahrer". Vor Gericht kann jeder jeden für alles mögliche anzeigen, ob was daraus wird ist eine andere Sache. Das Verfahren wurde doch eingestellt. Weil es eben keine Nötigung ist. |
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17.09.2024, 08:28
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 996 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Nein, das wurde eben nicht schon durch den Staatsanwalt eingestellt sondern kam bis vor den Richter. Obwohl es schon durch einen ordentlich arbeitenden Staatsanwalt hätte eingestellt werden müssen. Denn der von der StVO geforderte Sicherheitsabstand von 2 m agO den der Autofahrer beim Überholen einhalten muss , war nirgends möglich. Auch wenn die Radfahrerin weiter rechts gefahren wäre.
Polemische Frage: Warum wird der Autofahrer nicht wegen Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot verfolgt ? Denn er auch etwa soweit vom rechten Strassenrand entfernt wie die die Radfahrerin. |
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17.09.2024, 08:49
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 510 Beigetreten: 18.09.2005 Wohnort: Kreis Schrecklingsgrausen Mitglieds-Nr.: 13039 |
Das ist vor allem ein Fall, wo die "objektivste Behörde der Welt" wie so häufig den §160 (2) StPO nicht zuende gelesen hat, wonach sie nicht nur be-, sondern auch entlastende Tatsachen zu ermitteln hat.
Und korrekt: das war keine Einstellung, sondern ein Freispruch. |
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17.09.2024, 09:10
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 996 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Ergänzung Nachdem der Drängler links abgebogen ist ist bei 0:44 beim Radfahrer dahinter zu sehen, wie er sich das Überholen wohl vorgestellt hat.
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17.09.2024, 09:51
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Angesichts der Tatsache, dass so viele Anzeigen von Radfahrern mit der Begründung es mangele an "öffentlichem Interesse" eingestellt werden, könnte man schon der Objektivität der Staatsanwaltschaft zweifeln.
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17.09.2024, 10:59
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Was ist mit §5 Abs. 6 Satz 2 StVO? Gelegenheiten gab es. Davon ab, muss ich ja nicht deshalb den Meter Abstand vom Fahrbahnrand halten, weil ein Schild auf Schäden hinweist. Ich könnte durchaus meine Augen benutzen. Bevor jetzt einer steil geht: Ja, hätte wegen zuwenig Platz dort eh nicht geholfen.
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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17.09.2024, 11:07
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
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17.09.2024, 11:25
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 29.05.2020 Mitglieds-Nr.: 86923 |
*gähn*
Sind schon wieder Ferien in Ennerrweh oder ist der Flusi kaputt? |
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17.09.2024, 11:41
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 524 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 |
Ich könnte durchaus meine Augen benutzen. Zum Zustand der Straße die Frontansicht des Videos: https://www.youtube.com/watch?v=ZvkgD_BC6gM Außerdem hätte der Audi wegen des Gegenverkehres eh nie überholen dürfen. Außerdem hätte der Audi an der Stelle an der er es getan hat eh nicht abbiegen dürfen. Der ganze Vorgang bis zum Urteil, wenn ich das aus den Kommentaren richtig verstanden habe: Fahrradfahrerin zeigt Audifahrer an. Die Anzeige wird fallen gelassen. Der Polizist der die Anzeige bearbeitet hat zeigt die Fahrradfahrerin an, weil er sich an dieser Stelle als Autofahrer so oft von Fahradfahrern gestört fühlt (wird so von der Fahradfahrerin angegeben) Stattsanwalt nimmt die Anzeige an. Richter und Staatsanwalt sehen in der Verhandlung zum ersten mal das Video, Staatsanwalt fordert Freispruch, zu dem es dann kommt. ... Edith meckert: Der Abbiegevorgang ist wohl doch korrekt da die Linie an der Stelle eine Lücke hat, das sieht man in der Rückansicht besser als in der Frontansicht. |
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17.09.2024, 12:05
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Was ist mit §5 Abs. 6 Satz 2 StVO? Wegen zehn Sekunden Zeitverlust des Autofahrers? Nein, weil das hier ein Rechtsforum ist und ein Spruch wie "wegen so einer Lappalie" geistige Diarrhoe ist. Der Audifahrer ist ein Vollidiot, unwidersprochen. Hat aber nichts damit zu tun, ob das Verhalten des Radlers rechtskonform ist oder ob es wegen der Drängelei nicht doch langsam in Richtung Oberlehrer tendiert ("Je mehr Du drängelst, umso breiter werde ich..."). Daher die Frage nach §5(6) StVO. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
It's a lie we don't believe anymore!" aus "Russians" - Sting 1986 |
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17.09.2024, 12:47
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 142 Beigetreten: 10.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70205 |
Davon ab, muss ich ja nicht deshalb den Meter Abstand vom Fahrbahnrand halten, weil ein Schild auf Schäden hinweist. Ich könnte durchaus meine Augen benutzen. Bevor jetzt einer steil geht: Ja, hätte wegen zuwenig Platz dort eh nicht geholfen. Du ja gerne mal das Manöver "Ausweichen vor dem Schlagloch" ausprobieren. Am besten in dem Moment, wenn dich einer überholen will. |
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17.09.2024, 12:55
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ausweichen ist nicht vorausschauend fahren. Das Schlagloch tut sich ja nicht völlig unerwartet vor mir auf.
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17.09.2024, 14:07
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2373 Beigetreten: 09.03.2015 Wohnort: Grüße aus dem Bergisch Sizilien Mitglieds-Nr.: 75653 |
Es ist jedenfalls seitens des Radlers keine Nötigung. Ich finde sogar tapfer, wie sie brav durchradelt, ohne abzubremsen. Das könnte die Situation unzweifelhaft verschärfen.
Hinter der Leitplanke verschwinden kann sie ja nicht. Und das dichte Auffahreen des Audis entspricht auch nicht gerade meiner Auffassung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes. § 5 (6) scheidet m.E. aus, weil die Kolonne erst an der Ampel angefahren ist. Der linksseitige Gehweg ist auch nicht für Radverkehr freigegeben (von wegen „da ist ein Radweg“). Von den Behörden erwarte ich objektive Ermittlungsarbeit. Dazu gehört, sich auch das Video anzuschauen. Dann hätte das Verfahren umgehend nach § 153 StPO eingestellt werden müssen. Ich kann in einer Einbahnstraße von einem ähnlichen Fall berichten. Nachdem der/die/das Autofahrer den zwanghaften Überholversuch der Radfahrergruppe abbrechen mußte, folgte ein Dauerhupen bis zum Abbiegen an der nächsten Kreuzung. § 240 StGB wurde verneint, allerdings hat der/die/das Autofahrer meines Wissens nach ein ordentliches Bußgeld für sein Drängeln und/oder das Hupen aufgebrummt bekommen (Als Zeuge entzieht sich genaueres leider meiner Kenntnis, allerdings waren da noch konkrete Nachfragen seitens der Bußgeldstelle). -------------------- Da issn RATT-WEEECH! https://up.picr.de/48359390oc.png
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17.09.2024, 17:05
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24493 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Von den Behörden erwarte ich objektive Ermittlungsarbeit. Von ordentlich ausgestatteten Behörden kann man ordentliche Arbeit erwarten. Mir erscheinen sie oft vor allem mit Richtlinien, Verfahrensvorschriften und Erlassen gut ausgestattet ... Das ist doch hier ein Sturm im Wasserglas. Von wasweißichwievielen Anzeigen pro Tag führte die eine also zur Anklage, obwohl das nicht hätte sein dürfen, wobei wir nicht wissen, was denn genau in der Anzeige stand und dem Staatsanwalt sowie dem Gericht vorlag. Das zur Klärung vorgesehene Verfahren hat problemlos zur Korrektur gereicht. Wo bitte ist das Problem? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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17.09.2024, 18:07
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#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 996 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
Die Anzeige wird fallen gelassen. Der Polizist der die Anzeige bearbeitet hat zeigt die Fahrradfahrerin an, weil er sich an dieser Stelle als Autofahrer so oft von Fahradfahrern gestört fühlt (wird so von der Fahradfahrerin angegeben) Dieser Polizist braucht wohl eine Nachschulung in Verkehrsrecht. |
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17.09.2024, 19:48
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 287 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 |
Hallo,
eine andere Frage: warum steht auf dem Helm der Radfahrerin eigentlich "POLIZEI"? Ist sie selbst auch Polizistin? War die Anzeige des Polizisten vielleicht eine Streitigkeit unter Kollegen? Viele Grüße, saniboy |
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17.09.2024, 21:24
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 383 Beigetreten: 25.09.2023 Mitglieds-Nr.: 91056 |
Wie passend, dass Google Streetview genau hier einen Überholvorgang zeigt: https://maps.app.goo.gl/NJ2zaUk3Hp25b6e17
2 Meter dürften das knapp sein, aber durchgezogene Linie, naja... |
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18.09.2024, 13:16
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 596 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
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18.09.2024, 14:35
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
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18.09.2024, 15:50
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7836 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Hätte die Staatsanwaltschaft nicht schon von amts wegen gegen den Autofahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung durch dichtes Auffahren ermitteln müssen?
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18.09.2024, 20:17
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 287 Beigetreten: 04.02.2006 Mitglieds-Nr.: 16515 |
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20.09.2024, 14:49
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
U.a. ist da nur ein Fahrzeug hinter dem Radfahrer Falsch. Nur weil außer dem Audi kein anderer zu sehen ist, ist Deine Aussage nicht richtig. Wenn der Audi abbiegt, kommt als nächster ein Seat, dahinter ein weiteres Rad. Der Seat verdeckt - wie der Audi - die möglichen Fahrzeuge hinter sich. Aber egal. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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20.09.2024, 19:54
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#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 996 Beigetreten: 26.05.2015 Mitglieds-Nr.: 76297 |
[Wenn der Audi abbiegt, kommt als nächster ein Seat, dahinter ein weiteres Rad. Aber egal. Genauer : Der Seat hat den zweiten Radfahrer ofensichtlich ohne ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand überholt. Genau so wie es sich der Audifahrerwohl vorgestellt . Der zweite Radfahrer ist bereits am Anfang des Clips zu sehen und ist damit nicht schenller unterwegs als die Kamera. Damit gibt es nur maximal zwei Fahzeuge hinter der Kamera, die schneller könnten. Und § 5(6) greift nicht. Alle anderen müssen erst am zweiten Radfahrer vorbeikommen. |
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22.09.2024, 13:44
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ich kann Deiner Logik nicht folgen. Woraus Du schließt, dass hinter dem 2. Radler nicht noch 23 andere (Kraft-)-Fahrzeuge folgen (die man nur nicht sehen kann), erschließt sich mir nicht.
Dieser whataboutism ist aber - wie immer - nicht zielführend. Meine Ausgangsfrage war, ob es nicht vorstellbar wäre, dass der genötigte Kamerafahrer nicht möglicherweise hätte Platz schaffen müssen. Hinweise auf Fehlverhalten der PKW dahinter sind schlicht whataboutism. Aber - noch einmal - egal. -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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22.09.2024, 14:22
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 524 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 |
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22.09.2024, 16:35
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 193 Beigetreten: 11.01.2019 Mitglieds-Nr.: 84652 |
Meine Ausgangsfrage war, ob es nicht vorstellbar wäre, dass der genötigte Kamerafahrer nicht möglicherweise hätte Platz schaffen müssen. Wieso denn? Man sieht im Video doch sehr gut was Sache ist. Muss sich ein Radler als Strassenverkehrsteilnehmer ständig von der Bahn putzen, wenn ein Pkw mal nicht augenblicklich überholen kann? Und das schreibe ich nicht mal als Radfahrer, sondern als Autofahrer. Klar, ist blöd, wenn man mit dem Auto einem Radler mal eine Zeit lang hinterher fahren muss, weil Überholen nicht geht. Aber ist dann eben so! Es gibt wohl schlimmeres… Z.B. andere Verkehrsteilnehmer hinter einem, die sich dann lautstark aufregen, nur weil man sich an die Verkehrsregeln hält. Da warte ich auch auf die Strafanzeige, etwa von einer Situation die erst gestern Abend passiert ist: Vielleicht war es da ja auch „Nötigung“, dass ich mich einigermassen an die 80 in der Autobahnbaustelle gehalten habe (90 auf dem Tacho, ich weis ja, dass der etwas vorgeht), aber der 40-Tonner hinter mir fährt fast in meinen Kofferraum, und Blinkt und Trötet als gäb es keinen Morgen mehr. Muss man sich demnächst vielleicht entschuldigen, nur für seine Anwesenheit im Strassenverkehr? Und: NEIN! Bevor man mir den Oberlehrer andichtet, bzw. meint, ich wäre vielleicht doch noch etwas langsamer geworden um dem Lkw-Fahrer den Finger zu zeigen: Der Tempomat ist stur die realen 80 (GPS) gefahren. Sowas ist im Auto schon unangenehm. Als Radler, ohne geschützten Raum um einen herum, ist so eine Sache schnell mal real bedrohlich, wenn einem so ein Spacko auf die Pelle rückt und so einen Terz veranstaltet. Das kann einen Radler, der keine Nerven aus Stahl hat, auch mal derart verunsichern, dass es tatsächlich zum Sturz kommt, und der darf sich dann auch noch von dem Drängler platt fahren lassen. Gerne daher auch noch zum 4. mal die Antwort auf Deine Frage: Nein! Ich finde es schon abstrus, dass es im vorliegenden Fall überhaupt bis zur Verhandlung ging. Auch wenn es mit Freispruch endete: Es ist ja keine schöne Sache, als Beschuldigter geladen zu werden, und man muss sich Zeit nehmen, ggf. von der Arbeit freistellen lassen, und dem Chef vielleicht noch erklären wofür (Beschuldigter in einer Strafsache). Man, man, man… |
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23.09.2024, 15:16
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Du hast doch schon dreimal eine Antwort auf Deine Frage bekommen. Du hast aber schon #25 gelesen, verstanden und daraus geschlossen, dass es mir gar nicht mehr um die Ausgangsfrage geht? Muss sich ein Radler als Strassenverkehrsteilnehmer ständig von der Bahn putzen, wenn ein Pkw mal nicht augenblicklich überholen kann? Ohne Schaum vor dem Mund diskutiert es sich deutlich angenehmer ... -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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23.09.2024, 15:34
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 524 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 |
Du hast aber schon #25 gelesen, Jo verstanden Keine Ahnung und daraus geschlossen, dass es mir gar nicht mehr um die Ausgangsfrage geht? Hilf mir mal, wo wurde denn Deine Ausgangsfrage für Dich abschließend beantwortet? |
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23.09.2024, 19:34
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Ziemlich direkt nachdem ich sie gestellt habe. Dass das noch dreimal wiederholt werden musste, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass mich manche für unterbelichtet halten...
-------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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23.09.2024, 19:56
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 524 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 |
Nö.
Eher daran wie Du in #11 geantwortet hast. |
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24.09.2024, 16:40
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 596 Beigetreten: 25.09.2016 Mitglieds-Nr.: 79801 |
Hallo, eine andere Frage: warum steht auf dem Helm der Radfahrerin eigentlich "POLIZEI"? Ist sie selbst auch Polizistin? Da steht nicht POLIZEI. Was dann? POLIZFI wie beim Anzeigenhauptmeister? Viele Grüße, saniboy Nicht genau das, aber vom Prinzip her. |
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24.09.2024, 16:55
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 221 Beigetreten: 17.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86354 |
Wie passend, dass Google Streetview genau hier einen Überholvorgang zeigt: https://maps.app.goo.gl/NJ2zaUk3Hp25b6e17 2 Meter dürften das knapp sein, aber durchgezogene Linie, naja... Was ist in so einem Fall eigentlich schwerwiegender? Der Sicherheitsabstand oder die durchgezogene Linie? In der Fahrschule habe ich beigebracht bekommen, daß man eine durchgezogene Linie in absoluten Ausnahmefällen auch mal überfahren darf. Ich war auch schon mal in ähnlichen Situationen. Wenn ich dann hinter einem Radfahrer bleibe, weil ich den Sicherheitsabstand beim Überholen nicht einhalten kann, werde ich von den Autos hinter mir überholt. Eine durchgezogene Linie interessiert da die wenigsten Autofahrer. In BR Quer gab es vor einiger Zeit mal einen Beitrag zu diesem Thema. Auf einer Straße gab es einen Radweg, in der Mitte eine bauliche Trennung. Überholen der Radfahrer war wegen nicht einhaltbarem Seitenabstand nicht möglich und sogar mit einem Schild verboten. Trotzdem hielt sich kein einziger Kraftfahrzeugführer dran. Leider weiß ich nicht mehr genau, wann der Beitrag gesendet wurde. Könnte aber noch verfügbar sein. Viele Grüße Majesto |
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24.09.2024, 20:12
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1893 Beigetreten: 05.01.2022 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 89096 |
Was ist in so einem Fall eigentlich schwerwiegender? Der Sicherheitsabstand oder die durchgezogene Linie? Ich habe relativ wenig Hemmungen, die durchgezogene Linie durchaus (wenn es der fehlende Gegenverkehr erlaubt) auch zu ignorieren, um agO nicht - den Radler zu gefährden - hunderte Meter hinter dem Radler zu bleiben - selbst riskant überholt zu werden, weil der nachfolgende Verkehr kein Einsehen hat. (in dieser Reihenfolge, ich habe genau so eine Stelle auf dem Nachhauseweg). Ohne nachfolgenden Verkehr bleibe ich hinter dem Radler - was aber eben diesen Radler (der mir dort regelmäßig begegnet) zu wilden Handzeichen, ich möge doch endlich überholen, veranlasst -------------------- "There's no such thing as a winnable war.
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26.09.2024, 10:35
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 87 Beigetreten: 17.08.2015 Mitglieds-Nr.: 76913 |
Ich hätte noch gern das Video gesehen, was vor der Kreuzung abging.
Naja, das Hupen des Autofahrers gleich nach dem Anfahren ist nicht schön. Ob da nicht vorher schon was vorgefallen ist und wir sehen nur das, was wir sehen? Im übrigen, nette Fahrradfahrer bei uns geben zumindest einem Fahrzeug im Kreuzungsbereich die Möglichkeit zu überholen, indem sie langsam anfahren und sich rechts halten. (Ohne jetzt mit Maßband zu messen). |
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26.09.2024, 11:11
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6135 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Die Radfahrerin sagt auf Youtube aus, dass sie schon an der Ampel stand bevor der Audi ankam. Das schließt natürlich vorherige Begegnungen nicht aus
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01.10.2024, 08:43
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6646 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat Das Verfahren wurde doch eingestellt. was spät aber: das Verfahren wurde nicht eingestellt - die Radfahrerin ist freigesprochen worden. Eine Einstellung (gegen Geldauflage) hat sie vorher abgelehnt - erst danach haben sich StA und Gericht die Videoaufnahme angeschaut.
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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05.10.2024, 03:34
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 524 Beigetreten: 04.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5372 |
Falls dieses Thema noch jemanden interessiert,
die angezeigte Fahrradfahrerin und ihr Anwalt haben eine Zusammenfassung dazu auf YouTube gepostet: https://www.youtube.com/watch?v=BUgMCoXtXso |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.10.2024 - 03:23 |