TF Ersttäter Lohnt sich Hoffen?, TF 1,36 Promille BAK |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
TF Ersttäter Lohnt sich Hoffen?, TF 1,36 Promille BAK |
17.09.2024, 09:34
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92011 |
Ich komm mal direkt auf den Punkt. Am 31.08.2024 bin ich mit einem BAK Wert von 1,36 Promille erwischt worden. Mit "Vielfahrer" wars dann wohl erstmal gewesen... Wie ist es dazu gekommen: Mein Nachbar und ich haben zusammen das schöne Wetter im Garten genossen. Gegen 13 Uhr ist dabei auch das erste Bier aufgegangen. Im späteren Verlauf wollten wir noch den Grill anschmeißen. Auf eine Flasche folgte die nächste und gegen 17:30 Uhr ist meine Frau von der Arbeit nach Hause gekommen. Sie war schon leicht genervt, dass ich mit meinem Nachbar am Bier trinken war. Durch Kleinigkeiten ist aus dem genervten dann ein Streit zwischen mir und meiner Frau entstanden. Der Streit wurde schlimmer und drohte zu eskalieren. Ich war zu diesem Zeitpunkt auch schon extrem Sauer oder wie man so sagt "auf 180". (Ich möchte auf die Inhalte des Streits bitte nicht näher eingehen). In Blinder Wut wollte ich dem nur noch entgehen. Ich schmiss Sachen ins Auto und hatte vor die Nach auf der Arbeit zu Schlafen. Nachdem ich losfuhr rief meiner Frau nun in Sorge die Polizei, welche mich auch auf dem Weg nach ca. 8km aus dem Verkehr zog. Zu Ausfallerscheinungen kann ich nur sagen, dass meine Frau sagte ich habe gewankt und angetrunken geredet. Während der Verkehrskontrolle ist noch aufgefallen, dass ich einen ca. 4 cm langen Cut am Schienbein hatte der stark blutete. Mir ist der erst aufgefallen, als die Polizeibeamten mir eine kompresse um wegwischen des Bluts gegeben hatten. Bei der Kontrolle habe ich kooperiert aber soweit keine Angaben gemacht. Nach Atemalkoholkontrolle von 1,34 Promille wurde mein Führerschein und Autoschlüssel prompt Beschlagnahmt. Die Polizeibeamten fuhren dann noch mit mir zur Blutabnahme ins KH. Die Blutabnahme verweigerte ich formell lies sie aber ohne Widerstand zu. Im Anschluss ging es auf die Wache. Hier wurde der Schlüssel an meine Frau ausgehändigt und ich durfte gehen. Ich habe nichts unterschrieben und habe auch lediglich 2 Seiten Papier ausgehändigt bekommen auf den Stand, dass mein Führerschein beschlagnahmt wurde. Keine Belehrungen etc.. Was kam danach: 5 Tage später wurden mir die Ergebnisse des BAK Test telefonisch mitgeteilt. BAK lag bei 1,36 Promille. Bis dato hatte ich noch die dumme Hoffnung, dass der BAK Wert unter der 1,1 Promille grenze liegen wird. Ich habe noch am selben Tag einen Anwalt eingeschaltet. Recht zeitnah habe ich einen Termin bekommen und dem Anwalt soweit den Hergang geschildert. In der zweiten Woche nach dem Vorfall habe ich einen Anhörungsbogen von der Polizei zugeschickt bekommen. Mein Anwalt hat darauf mit einem Schreiben reagiert, dass vorerst keine Aussagen und Auskünfte erteilt werden bis Akteneinsicht erfolgt ist. Auf die Akteneinsicht warten wir derzeit noch. Meine Lage derzeit: Seit dem Vorfall bin ich deprimiert. Ich mache mir selbst Vorwürfe wie es zu der ganzen **** gekommen ist und Frage mich die ganze Zeit wie ich die Folgen bewältigen soll. Meine Frau bekommt mit wie mich die ganze Sache mitnimmt und macht sich ebenfalls Vorwürfe, dass sie die Polizei gerufen hatte. Ich bin voll Berufstätig und bin bis zum Vorfall täglich 56km zur Arbeit hin und 56km zurück gependelt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln bräuchte ich für eine Strecke genau 3 Stunden und kommen dann auch noch eine Stunde zu spät an. (Verbindungen sind auf dem Land sehr sehr bescheiden). An einem normalen Arbeitstag würde ich meine Kinder nicht mehr sehen können so spät komme ich erst zuhause an. Meine Frau ist ebenfalls berufstätig und hat Wechselschichten. Regelmäßig arbeitet sie bis 22 Uhr. Zudem haben wir zwei Kinder. Unser großer geht in die 2.Klasse und hat täglich um 12:20Uhr Schule ende. Unsere Tochter (4 Jahre) ist schwerbehindert 50% und hat eine Pflegestufe. Bisher haben wir uns die Betreuung der Kinder bzw. die Pflege meiner Tochter geteilt. Wir haben auch niemanden der die Betreuung der Kinder regelmäßig übernehmen kann. An den Tagen an den meine Frau arbeiten musste bin ich in der Mittagspause nach Hause ins Home Office gefahren um die Kinder zu betreuen. Das ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln einfach nicht mehr möglich. Es ist auch nicht möglich, dass ich komplett im Home Office verbleibe. Das ging nun für die erste Zeit nach dem Vorfall aber mein Arbeitgeber war dort klar und das verstehe ich auch. Auch kann ich so meinem Vater der bald nochmal an der Hüfte operiert wird nicht wie versprochen helfen. Generell schäme ich mich wirklich sehr für meine Lage und habe bis auf meiner Arbeit auch noch keinem davon erzählt was vorgefallen ist. Was ist mein Plan/ meine Hoffnung: Plan. Ja mit dem Plan ist es so eine Sache. Ich bin da nahezu Planlos. Es tut gut das hier mal alles nieder zu schreiben. Wie ich es drehe und wende. Ich komme da auf keine Lösung die meine Situation händelbar macht. Ich habe mir rat bei einem Kollegen gesucht der in einer ähnlichen aber schlimmeren Lage steckte. (TF >2 Promille mit VU mit Sachschaden und Fahrerflucht -> MPU etc. volles Programm) Er riet mir jetzt schon Maßnahmen zu ergreifen die den Richter überzeugen können, dass es ein einmaliger Vorfall war und von mir keine Gefahr im Verkehr ausgeht bzw. ausgehen wird. Mein Anwalt teilt die Meinung. Ich habe also kontakt zum Sozialen Dienst meines Arbeitgebers aufgenommen und ein erstes Psychologengespräch geführt. Hierrüber werde ich mich über einen weiteren Träger über Suchprävention informieren und dort ggf. Seminare teilnehmen oder sowas. Über einen besuch bei den AA habe ich nachgedacht, jedoch bin ich mir da aber unschlüssig, da ich kein regelmäßiger Trinker bin und ich nicht den Eindruck erwecken lassen will das ich Alkoholiker bin. Ich möchte aber schon klarmachen, dass ich die gefahren erkannt habe und Maßnahmen ergreife. Zusätzlich werde ich auch den Auslöser des Vorfalls bekämpfen wollen. Ich und meine Frau werden eine Paartherapie machen mit dem Schwerpunkt unsere Konflikte besser lösen zu können. In diesem Zusammenhang möchte meine Anwalt vor dem Gericht auch einen "emotionalen Ausnahmezustand" weswegen es überhaupt erst zu der TF kam anmerken. Mit dem Ziel durch die Belege der oben beschriebenen Maßnahmen die Strafe zu mildern. Er sagt jedoch der Erfolg hängt sehr stark davon ab wie der Richter zu der ganzen Thematik steht. Auch hoffe ich, dass meine Situation mit der Pflege meiner Tochter und der Arbeitsweg Beachtung finden. Bevor ich noch ein Paar Fragen an euch hätte nochmal bisschen was zu meiner Person: Führerschein seit 2011. Seit dem jährlich 30.000Km gefahren. Bislang nur einmal wegen eines Blitzerfotos im Straßenverkehr auffällig gewesen (14 Km/h Außerorts zu viel) Vorfall ist im Norden Deutschlands passiert. Fragen: Wie schätz ihr meinen Fall ein und denkt Ihr ich kann nochmal mit einem "blauen Auge" davon kommen und nicht die Fahrerlaubnis komplett entzogen bekommen? Mir ist schon klar das ich auf jeden Fall mit einem Fahrverbot zu rechnen habe und das auch die Geldbuße erheblich sein wird. Mein Anwalt sagt, dass eine MPU auch nicht unüblich ist bei uns im Landkreis. Was würdet Ihr mir empfehlen welche Maßnahmen noch Sinnvoll sind? Villt. doch ein Termin bei den AA wahrnehmen oder nicht? MPU Vorbereitung beginnen oder erstmal warten was bei der Sache rauskommt? Ich möchte euch schonmal danken, dass ihr das alle lest und mit Rat zu Seite steht. Sollten noch irgendwelche Infos fehlen, damit ihr die Sache besser einschätzen kann jeder gerne direkt fragen. Hoffnung stirbt zuletzt ist aber immer n schwammige Planungsgrundlage. |
||||
|
|||||
|
17.09.2024, 10:17
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Hallo Vielfahrer,
erstmal herzlich Willkommen hier im Forum Die richtigen Profis hier im Board werden sich bestimmt noch zu Wort melden. Ich hätte nur direkt erstmal 2 Dinge. Die Test die im Zuge der Blutentnahme gemacht wurden hast du absolviert oder verweigert? Wenn du diese gemacht hast, wie waren die Resultate? Ich frage deshalb, weil es bei deiner BAK und der Frage ob eine Anordnung zur MPU folgen wird auf Ausfallerscheinungen ankommen wird. Solltest du nicht mehr sagen können wie die Test gelaufen sind wird das spätestens bei Akteneinsicht dein Anwalt wissen, da das Protokoll dort enthalten ist. Die AA's sind für dein Ansinnen nicht der geeignete Anlaufpunkt. Du möchtest ja dem Richter zeigen, dass du Schritte unternommen hast, um ein weiteres Vergehen in dieser Hinsicht zu vermeiden. Die AA's stellen aber keine Bescheinigungen aus die die Teilnahme belegen. Dementsprechend solltest du mal schauen, was es bei dir noch für Möglichkeiten gibt. Bei einer Fahrt mit 1,36 Promille ist deine Fahrerlaubnis allerdings Geschichte. Da wirst du nicht mit einem blauen Augen davon kommen. Du wirst mit einer Gesamtsperre von ca. 12 Monaten rechnen müssen. Das waren erstmal meine ersten Eindrücke |
|
|
17.09.2024, 10:44
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92011 |
Danke für die schnelle Reaktion/ Antwort.
Was für Tests sollten denn während der Blutentnahme gemacht werden? Die Blutentnahme selber habe ich formell verweigert. Das hat er sich so auch notiert. Unterschrieben habe ich nichts. Tests wurden nicht gemacht und nicht durchgeführt. Ich habe lediglich an einem Stuhl gelehnt und Blut abnehmen lassen. Da bin ich mir sicher. Zu meinen Ausfallerscheinungen habe ich ja geschrieben was für einen Eindruck meine Frau hatte und das ich mich anscheinend zuhause noch irgendwo mit dem Schienbein gestoßen hatte aufm Weg zum Auto. Eine Sperre von 12 Monaten? Oh man =( Ich weiß nach oben geht da noch viel viel mehr und 12 Monate ist da wahrscheinlich eher noch im unteren Bereich. Was man so ließt geht es ja bei 6 Monaten los. Das wird aber bestimmt nur die absolute Ausnahme sein das so wenig verhängt wird. |
|
|
17.09.2024, 10:47
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5544 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 |
Alle proaktiven Handlungen und persönliche Nöte werden bei einem gut gestimmten Staatsanwalt und Richter positive Auswirkungen auf die Sperrfrist und die Anzahl der TS haben. Ein strenger Knochen denkt sich vielleicht: "Arbeitslosigkeit? So what, hat er mehr Zeit für seine Kinder." Los bleibst du den Führerschein auf alle Fälle erstmal. Aber ein geschickter RA drückt das Ganze vielleicht auf 8 bis 9 Monate Gesamtzeit.
Für den Grund eures Streites interessiert sich aktuell keiner, wichtig wird der nur für den Fall einer MPU und eure Paartherapie natürlich. Ausfallerscheinungen hast du, denke ich, genug. Deswegen hat deine Frau ja die Polizei gerufen. Auch die Verletzung am Bein (herabgesetztes Schmerzempfinden) spricht dafür. Aber wenn ihr eine so strenge Führerscheinstelle habt, weiß man halt nie. Ach ja, ich würde versuchen, ob es nicht eine bei der Caritas für dich passende Angebote gibt. Die machen in der Regel gute Arbeit. Soll's erstmal gewesen sein. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
|
|
|
17.09.2024, 10:55
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 459 Beigetreten: 24.08.2015 Wohnort: DO Mitglieds-Nr.: 76950 |
Hoffnung stirbt zuletzt ist aber immer n schwammige Planungsgrundlage. Hallo, du bekommst eine Sperrfrist von ca 9 - 12 Monaten.Dazu ein Busgeld von ca einem Nettogehalt. Eine MPU ist normalerweise nicht notwendig,es sei denn du hattest keine Ausfallerscheinungen,dann könnte evtl. eine MPU angeordnet werden. Du kannst deine Fahrerlaubnis 6 Monate vor Sperrfristende neu beantragen. |
|
|
17.09.2024, 11:00
Beitrag
#6
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Entscheidend wird sein, ob die Polizeibeamten die Ausfallerscheinungen wahrgenommen und dokumentiert haben, da der ärztliche Teil im KH ja scheinbar gefehlt hat, oder ob @Vielfahrer, wie manch anderer, versucht hat möglichst nüchtern zu wirken und diese Ausfallerscheinungen dementsprechend nicht erfasst wurden.
Also Akteneinsicht abwarten |
|
|
17.09.2024, 11:08
Beitrag
#7
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92011 |
Ja das stimmt da muss ich wohl erstmal abwarten was in der Akte steht.
Das Warten ist echt ne elendige Sache... Das aber auch nur für ne eventuelle MPU entscheidend oder? Caritas habe ich mal geschaut. Leider bieten die nichts in meiner Nähe an. Danke trotzdem für den Hinweis. Ich hab da noch ein Paar andere Anlaufstellen wo ich mich mal melden werde. |
|
|
17.09.2024, 11:58
Beitrag
#8
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 120 Beigetreten: 14.09.2022 Mitglieds-Nr.: 89972 |
Deine TF war am frühen Abend eines Wochenendes. Auch das dürfte eher positiv als negativ sein.
Ich würde abwarten und erstmal auch komplett abstinent sein und dies dann rückwirkend immer mit einer Haaranalyse bestätigen. Für den Fall dass es doch zur MPU kommt. Das wirst du aber erst in ein paar Monaten mit deinem Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis erfahren. Ich wäre trotzdem 80/20 optimistisch, dass dir eine MPU erspart bleibt. Auf jeden Fall würde ich aber auch an deinem offenbar toxischen Verhältnis zur Ehefrau arbeiten. Für dich und auch spätestens zur MPU bräuchtest du hierfür auch Erfolge. |
|
|
17.09.2024, 12:12
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 211 Beigetreten: 01.07.2023 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 90799 |
Ja, die Thematik Ausfallerscheinungen etc. ist nur für die potenzielle MPU relevant, das Strafverfahren bezieht sich auf deine verkehrsrechtlichen Verstöße.
In jedem Falls würde ich an deiner Stelle nun erst einmal für einige Zeit, idealerweise schon mal die kommenden 4 Monate, die Finger von Alkohol lassen, um ggf., wenn deine Frisur es zulässt, in 4 Monaten eine Haaranalyse machen lassen zu können, um proaktiv für den Fall, dass dir irgendwann doch eine MPU droht, schon einmal mit einer Abstinenzphase begonnen zu haben, egal, wie du letzten Ende eine mögliche MPU - die ich in deinem Falle auch alles andere als gesichert ansehe - angehen wollen würdest. Angesichts deines BAK und der Umstände hättest du da ja mehrere Möglichkeiten... aber eins nach dem anderen... Dessen ungeachtet... ja, diese Warterei und Ungewissheit, was wann und ob was kommt, ist zermürbend.... wobei bisweilen auch das Strafverfahren sich durchaus etwas ziehen kann... Eine definitive Anwort, ob MPU, oder nicht, wirst du wohl leider erst nach Bearbeitung der Neubeantragung deines Führerscheines bekommen... und die Beantragung macht frühstens so rund 6 Monate vor Ende der Sperrfrist Sinn, vorher wird sich die Führerscheinstelle deine Akte nicht detailliert zusammensuchen und entsprechend auch ekien zuverlässige Auskunft geben können, leider..... Zum Strafmaß haben viele sich schon geäußert, ein wenig raten ist das immer, aber 30 TS / ein Monatsgehalt ist schon ein guter Indikator, ebenso die Ansätze zum Strafmaß. Mit den Zeigen guten Willens und proaktiver maßnahmen zur Änderung, in Verbindung mit deiner persönlichen Situation, kann man da vllt. tatsächlich noch eine 1, 2 Monaten kürzere Sperrfrist herausholen... um diese und die damit verbundene bittere Zeit wirst du aber leider nicht herumkommen. |
|
|
17.09.2024, 12:36
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92011 |
Zitat Deine TF war am frühen Abend eines Wochenendes. Auch das dürfte eher positiv als negativ sein. Atemalkoholkontrolle ist um 19:10 erfolgt. Ja früher Abend am Wochenende Zitat Ich würde abwarten und erstmal auch komplett abstinent sein und dies dann rückwirkend immer mit einer Haaranalyse bestätigen. Abstinent bin ich seitdem. Wie gesagt bin auch nicht derjenige welcher jeden Tag oder jede Woche trinken muss. Fällt mir somit auch nicht schwer. Welche alternativen habe ich zur Haaranalyse. Als Glatzenträger wird mir das recht schwer fallen und wie kommt man dahin? Hab hier mal was von Urinprobe gelesen. Für mich ist das komplett neu. Geh ich einfach zum Arzt mach Pipi im Becher und er sagt passt hier hast n Zettel? Zitat Zum Strafmaß haben viele sich schon geäußert, ein wenig raten ist das immer, aber 30 TS / ein Monatsgehalt ist schon ein guter Indikator,... Ich bin zwar nicht reich aber das Geld ist mir hier Tatsächlich das weniger unangenehme. Ich wäre auch Bereit weit aus mehr zu bezahlen wenn ich dafür weiter das Auto nutzen könnte. Aber im Straftatbereich ist das wohl keine Option. Zumindest habe ich dafür nur sehr sehr wenige Ausnahmengefunden wo bei >1.1 Promille nur ein Fahrverbot mit mehr Bußgeld verhängt wurde. Zitat Mit den Zeigen guten Willens und proaktiver Maßnahmen zur Änderung, in Verbindung mit deiner persönlichen Situation, kann man da vllt. tatsächlich noch eine 1, 2 Monaten kürzere Sperrfrist herausholen... So der Plan bzw. die Hoffnung. Schauen wie ich diese Zeit dann noch mein Leben geregelt bekomme. Irgendwie wirds ja immer gehen. Auch eine schlechte Lösung ist erstmal ne Lösung. Danke nochmal zu den zahlreichen Einschätzungen und Erklärungen. |
|
|
17.09.2024, 12:54
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Hab hier mal was von Urinprobe gelesen. Für mich ist das komplett neu. Geh ich einfach zum Arzt mach Pipi im Becher und er sagt passt hier hast n Zettel? http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=82755 <= Hier findest du nähere Informationen zu den Abstinenznachweisen. Beim Abstinenznachweis über Urinkontrollen schließt du einen Vertrag über den gewünschten Zeitraum ab. 6 Monate = 4 Urinkontrollen 12Monate = 6 Urinkontrollen Das Institut meldet sich 1 Tag vor dem zufällig gewähltem Termin bei dir und bestellt dich ein. Dann lässt du unter Aufsicht Wasser. Also für Leute mit nervöser Blase eher nicht empfehlenswert. Du erhälst keine Zwischenergebnisse. Am Ende des vertraglich beschriebenen Zeitraums bekommst du ein "Zertifikat" über die Abstinenz. Anbieter hierfür sind DEKRA oder TÜV oder aber auch akkreditierte Labore (meist günstiger). |
|
|
17.09.2024, 12:59
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2606 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
Für den Grund eures Streites interessiert sich aktuell keiner, wichtig wird der nur für den Fall einer MPU und eure Paartherapie natürlich. Hmm, naja. Mein persönliches Interesse ist in der Tat sehr gering. Aber wenn ich folgendes lese:Auf eine Flasche folgte die nächste und gegen 17:30 Uhr ist meine Frau von der Arbeit nach Hause gekommen. dann gehe ich davon aus, Dass die Frau genervt war, weil es nicht das erste mal gewesen ist. Und das passt dann schon zum eigentlichen Thema.
Sie war schon leicht genervt, dass ich mit meinem Nachbar am Bier trinken war. |
|
|
17.09.2024, 13:04
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1167 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Ich bin zwar nicht reich aber das Geld ist mir hier Tatsächlich das weniger unangenehme. Ich wäre auch Bereit weit aus mehr zu bezahlen wenn ich dafür weiter das Auto nutzen könnte. Schauen wie ich diese Zeit dann noch mein Leben geregelt bekomme. Irgendwie wirds ja immer gehen. Auch eine schlechte Lösung ist erstmal ne Lösung. Ohne große Geldsorgen könntest du dir einen Studenten, Rentner, etc suchen der dich täglich (mit deinem Wagen) zur Arbeit fährt und abholt. Wird bei >200km pro Tag zwar sicher kein Schnäppchen, aber damit wäre eines deiner größten (Neben-)Probleme gelöst. |
|
|
17.09.2024, 13:45
Beitrag
#14
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21912 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Ich bin zwar nicht reich aber das Geld ist mir hier Tatsächlich das weniger unangenehme. Ich wäre auch Bereit weit aus mehr zu bezahlen wenn ich dafür weiter das Auto nutzen könnte., No Way:Bei mehr als 1,1 Promille ist ein Führerscheinentzug von ca. 9 Monaten fest gebucht. Ohne große Geldsorgen könntest du dir einen Studenten, Rentner, etc suchen der dich täglich (mit deinem Wagen) zur Arbeit fährt und abholt. Wird bei >200km pro Tag zwar sicher kein Schnäppchen, aber damit wäre eines deiner größten (Neben-)Probleme gelöst. ICH komme zunächst nur auf 2 x 56 km pro Tag.Aber was macht der Rentner bzw. Student dann während der Arbeitszeit des Vielfahrers? - Zwischendurch mit dessen Auto 2 x 56 km nach Hause fahren? - die arbeitstäglich 8 Stunden an dessen Arbeitsort in ner Kneipe warten? - sich dort ebenfalls einen Job suchen (könnte sich für die angesprochenen 9 Monate schon fast lohnen)? Ber DIESER Entfernung lässt sich das auch pragmatischer handhaben: Ich bin (vor über 40 Jahren) mal von meinem Arbeitgeber für ein Jahr von Hannover nach Krefeld versetzt worden. Da ein täglicher Arbeitsweg von 2 x 300 km schlichtweg nicht handhabbar war habe ich mir kurzerhand in Krefeld ein möbliertes Zimmer in der Nähe meiner Arbeitsstelle gesucht und bin am Wochenende per Bahn gependelt. Während dieses Jahres habe ich sogar Docine geheiratet... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
|
|
17.09.2024, 13:46
Beitrag
#15
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92011 |
@auchdasnoch
Da darfst du gerne von ausgehen. Entspricht aber nicht den Tatsachen. Wie ich es geschrieben habe trinke ich nicht regelmäßig Alkohol. @SeriousSam Leider keine Option. Danke @Energieberater_85 Der verlinkte Artikel beantwortet ja nahezu alle Fragen zu dem Thema. |
|
|
17.09.2024, 14:02
Beitrag
#16
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 103 Beigetreten: 03.01.2024 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 91326 |
Wie ich es geschrieben habe trinke ich nicht regelmäßig Alkohol. Da muss ich nochmal kurz einhaken: "Der sogenannte "Geselligkeitstrinker" verträgt alkoholische Getränke selten über 0,8‰, allenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,0‰ oder maximal etwa 1,3‰. Wird bei einem Kraftfahrer ein Wert um oder über 1,5‰ gemessen, ist die Vermutung eines chronischen Alkoholkonsums mit besonderer Gewöhnung und Verlust der kritischen Einschätzung des Verkehrsrisikos begründet." So steht es im MPG. Aber soweit sind wir ja noch nicht, dass wir uns über Trinkmengen und Konsumverhalten unterhalten Müssen wir hoffentlich auch nicht |
|
|
17.09.2024, 14:08
Beitrag
#17
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1167 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Ohne große Geldsorgen könntest du dir einen Studenten, Rentner, etc suchen der dich täglich (mit deinem Wagen) zur Arbeit fährt und abholt. Wird bei >200km pro Tag zwar sicher kein Schnäppchen, aber damit wäre eines deiner größten (Neben-)Probleme gelöst. ICH komme zunächst nur auf 2 x 56 km pro Tag.Aber was macht der Rentner bzw. Student dann während der Arbeitszeit des Vielfahrers? - Zwischendurch mit dessen Auto 2 x 56 km nach Hause fahren? - die arbeitstäglich 8 Stunden an dessen Arbeitsort in ner Kneipe warten? - sich dort ebenfalls einen Job suchen (könnte sich für die angesprochenen 9 Monate schon fast lohnen)? Ber DIESER Entfernung lässt sich das auch pragmatischer handhaben: Ich bin (vor über 40 Jahren) mal von meinem Arbeitgeber für ein Jahr von Hannover nach Krefeld versetzt worden. Da ein täglicher Arbeitsweg von 2 x 300 km schlichtweg nicht handhabbar war habe ich mir kurzerhand in Krefeld ein möbliertes Zimmer in der Nähe meiner Arbeitsstelle gesucht und bin am Wochenende per Bahn gependelt. Naja es gibt ja noch das Betreuungs"problem" der Kinder, was sich in der bisherigen Form schon nicht mehr lösen lässt wenn er mit den Öffentlichen pendelt. Daher habe ich einen Wohnungswechsel, auch nur Mo-Fr direkt ausgeschlossen. Und auf über 200km komme ich eben weil eben wohl kaum jemand den kompletten Arbeitstag wartet zum zurück fahren, jedenfalls nicht zum gleichen Satz den man für die 100km zusätzliche Fahrt bekommt |
|
|
17.09.2024, 14:29
Beitrag
#18
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92011 |
Zitat Naja es gibt ja noch das Betreuungs"problem" der Kinder So sieht es aus. Ich habe die Möglichkeit auf der Arbeit zu schlafen und das werde ich auch tun müssen wenn meine Frau mal 2-3 Tage am Stück frei hat. Die überwiegende Zeit ist es aber so dass ich rechtzeitig nach Hause kommen muss. Wenn es dazu kommt das ich den Führerschein für die bisher angesprochenen Dauern (9 bis 12 Monate) nicht wiederbekommen kann werde ich wohl den Arbeitsplatz wechseln müssen. Das habe ich meinem Arbeitgeber auch bereits so kommuniziert. (Antwort war: "Du hast doch wohl ne Macke und willst mich verarschen") Ich sehe da für mich aktuell keine andere Lösung. Der Weg mit den öffentlichen ist am aktuellen Standort einfach nicht realisierbar für mich. Ich hab von "Härtefall Entscheidungen" gelesen. Hier wurde unter anderem auch die Pflege von Personen mit aufgeführt. Habe das aber nur im Bezug auf Fahrverbote gefunden und nicht im Fall des Entzug der Fahrerlaubnis. Hat dazu jemand Erfahrungen die er teilen kann? |
|
|
18.09.2024, 18:00
Beitrag
#19
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13488 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Theoretisch kann ein Strafgericht im Urteil feststellen, dass die Fahrgeeignetheit wieder gegeben ist. Daran ist die FEB gebunden. In diesen Fällen wird mit dem Urteil die FE wieder ausgehändigt. Gleichbedeutend, sie war vorher vorläufig entzogen.
Wann geschieht eine solche Feststellung? Bei einer langen vorläufigen Entziehung der FE, so dass diese bereits in etwa die Sperrfrist umfasst. Und wenn Betroffene außerordentlich viel vor dem Urteil nachweisbar gegen ihre Tat(und eine Wiederholung unternommen haben. Und ein fähiger Anwalt weist das Gericht auf diese Umstände hin, das Gericht ist willens mitzuspielen. Hülfe dir dieses? Eher nicht, denn du wärst deine FE ja ebenfalls längerer Zeit verlustig. Du kannst nur nochmals mit deinem Arbeitgeber sprechen, ob der eine Lösung für dich hat. Sag ihm, du willst an sich nicht kündigen, findest nur keinen anderen Weg. Ob er einen wüsste. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
|
|
19.09.2024, 18:10
Beitrag
#20
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91217 |
Moin moin…kann dir soviel sagen das ich mit 1,42 Promille angehalten wurde…eine MPU musste ich nicht machen aufgrund von Erstmaliges auffallen und dokumentierten Ausfallerscheinungen der Polizei ( schlängenlinie von 0,5 Meter sowie verwaschener Aussprache und den berühmten Finger auf die Nasenspitze nicht hinbekommen)…Strafe waren damals vor 2 Jahren 12 Monate Fahrverbot (vorsätzliche Tat) wobei mein RA es auf 9 Monate runtergehandelt hat, gegen eine höhere Strafe (2200€) was wohl aber auch nur aufgrund meiner Einsicht und Reuhe bei der Verhandlung wohl möglich war…
|
|
|
19.09.2024, 19:05
Beitrag
#21
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 |
Darf ich fragen aus welchem Bundesland du kommst, damit die Entscheidung so ausgefallen ist?
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.09.2024, 20:35
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
20.09.2024, 07:59
Beitrag
#22
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 21.11.2023 Mitglieds-Nr.: 91217 |
Ja klar komme aus Thüringen…das Vergehen war übrigens um 01:30 in der Nacht…hatte ich vergessen zu erwähnen
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.09.2024, 17:15
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
20.09.2024, 10:58
Beitrag
#23
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 17 Beigetreten: 07.07.2024 Mitglieds-Nr.: 91873 |
Danke für die Info! Würde jetzt mal behaupten Thüringen gehört da noch zu den „chilligeren“ Bundesländern. Bei einer wie dir beschriebenen Uhrzeit der TF unter 1,6 Promille und noch mit dokumentierten Ausfallerscheinungen dürfte dort bei erstmaliger Auffälligkeit mit Alkohol auch nichts passieren. Hab den Post mal kurz überflogen, konnte jetzt leider nicht herauslesen, aus welchem Bundesland der TE kommt? Vielleicht könnte er auch Glück haben und eine MPU umgehen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich auch erstmalig mit 1,58 Promille erwischt wurde von Samstag auf Sonntag um 02:11 Uhr mit dokumentieren Ausfallerscheinungen. Allerdings ist es in Bayern passiert, was die Verhinderung einer MPU-Anordnung um einiges schwieriger gestaltet. Das Bundesland spielt insgesamt also auch eine wichtige Rolle.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 20.09.2024, 17:15
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
|
|
|
20.09.2024, 17:16
Beitrag
#24
|
|
Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13776 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Moderativer Hinweis:
Wenn Ihr antworten wollt, benutzt bitte den Knopf "Antworten". Eure vollkommen unnötigen Vollzitate des gerade aktuellen Postings rauben den hilfsbereiten Forenmitgliedern Zeit und nehmen die Lust, Euch zu helfen. |
|
|
25.09.2024, 19:37
Beitrag
#25
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 |
Das mit den Bundesländern stimmt.
Ich hatte mal so einen Fall, bei dem ich den FS verloren hatte, war deutlich unter 1,6 Promille erstmals auffällig, und mein Bundesland forderte eine MPU. Ich habe vorher telefonisch abgeklärt, ob eine MPU notwendig sein wird, und dann keinen Antrag gestellt auf Wiedererteilung, da es bejaht wurde. Ich bin dann während der Sperrfrist umgezogen in ein anderes Bundesland und bekam dann ein halbes Jahr später meinen FS ohne MPU, direkt nach Ablauf der Sperrfrist. Deine Führerscheinakte wird dann vom alten Wohnort an den neuen Wohnort geschickt und die Beamten am neuen Wohnort entscheiden dann über den Sachverhalt. Irgendwann bin ich dann wieder zurückgezogen in mein altes Bundesland und seitdem fahre ich ohne Probleme. Ist aber schon 15 Jahre oder so her. Lohnt sich nicht für jeden, aber bei so Grenzfällen kann das erfolgreich sein, wenn du Ersttäter bist. Einziger Unterschied ist, dass man jetzt halt einen Führerschein nicht von seiner Heimatstadt hat, sondern vom damaligen Wohnort im anderen Bundesland. Edit: Nicht aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass manchmal innerhalb eines Bundeslands einige Führerscheinstellen strenger oder weniger streng sind als andere. Das weiß ich nicht, aber habe ich von Erzählungen gehört. Aber dass die Bundesländer "Grenzfälle" bei Ersttätern unterschiedlich streng handhaben, ist wahr. Gruß und viel Glück, Fragen/Anrufen kostet nichts. |
|
|
25.09.2024, 20:13
Beitrag
#26
|
|
Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 55 Beigetreten: 09.01.2024 Mitglieds-Nr.: 91345 |
Was ich noch vergessen hatte: die Sperrfrist zu verkürzen, wird glaube ich schwerer,
d.h. ich glaube nicht, dass du unter 9 Monate Sperrfrist davon kommst. Sehr unwahrscheinlich, aber vielleicht kennt sich da ja jemand aus, ob man das irgendwie auf 6 Monate drücken kann? Standard ist glaub so 9-12 Monate bei Ersttätern, wenn man ohne weitere Auffälligkeiten mit zu viel Alkohol aufgefallen ist. In irgendwelchen Ausnahmefällen ist es vielleicht möglich, wäre mal interessant, davon etwas zu hören. Gruß und viel Glück |
|
|
30.10.2024, 15:32
Beitrag
#27
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 8 Beigetreten: 05.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92011 |
Gleich Termin beim Anwalt zur Akteneinsicht.
Schauen was so drin steht. Gerade weil die Angabe von Ausfallerscheinungen und so ja doch von relevanz sind und ich da noch keinerlei infos zu bekommen hatte. Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis ist im Übrigen bereits durch einen Richter entschieden worden. |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 31.10.2024 - 11:16 |