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> Legale Dashcams: Was ist erlaubt?, Anforderungen an legale Dashcams in Bayern und Empfehlungen von YT
Lukasch
Beitrag 17.09.2024, 21:02
Beitrag #1


Neuling


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Soweit ich weiß, wird in Bayern der anlassbezogene Betrieb von Dashcams durch Privatpersonen nicht sanktioniert, selbst wenn Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DSGVO unbewusst nicht gegeben wurden. Auch eine 30-sekündige Vorabaufzeichnung (Prerecording) wird toleriert, solange diese nur bei einem Ereignis gesichert und anschließend gelöscht wird, wenn sie nicht benötigt wird.
30 Sekunden, leider gibt es folgendes Problem:

Bekannte YouTuber wie "Fahrnünftig" und "DDG"empfehlen Dashcams von Viofo und Vantrue, die jedoch nur eine Vorabaufzeichnung von bis zu 1 Minute ermöglichen, was rechtlich problematisch sein könnte. Um legal zu handeln, sollte die Vorabaufzeichnung so kurz wie möglich eingestellt und nach Nutzung nicht benötigtes Material unverzüglich gelöscht werden.

Kennt jemand von euch eine legale Dashcam, soll ich die Hersteller anschreiben und um einen "Privacy Germany" Modus bitte und wie verhalte ich mich in einer Polizeikontrolle, was kann und sollte ich sagen, um keine Probleme zu bekommen?
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meisterLars
Beitrag 18.09.2024, 07:05
Beitrag #2


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Wieso sollte eine Dashcam nicht legal in D sein?

Solange alle datenschutzrelevanten Features integriert sind, sollte es keine Probleme geben.

Diese sind:

Loop-Funktion, damit eine dauerhafte Speicherung auf der SD-Karte verhindert werden kann.
G-Sensor, um Gefahrensituationen wahrnehmen zu können.
GPS-Sensor, um den Unfallort anzeigen zu können.
Datums- und Uhrzeiterfassung.

Ne Dashcam wird in Kürze auch in mein Auto eingebaut werden...
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ToxicWaste
Beitrag 18.09.2024, 10:39
Beitrag #3


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Eine Loop-Funktion hat meine Dashcam auch. Alle 40 Stunden wird überschrieben thread.gif
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azrael
Beitrag 18.09.2024, 14:19
Beitrag #4


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Zwei Links zu dem Thema:

1: https://www.techstage.de/bestenliste/top-10...-und-co/e15bmps

Das ist ein Vergleichstest von Techstage/Heise, bei dem insbesondere Wert auf den legalen Betrieb in Deutschland gelegt wird.


2: https://www.youtube.com/watch?v=gkKVjiCNK9g&t=0s

Ein Vergleichtestvideo von SaschaFahrnünftig, der mit seiner bekannten charmanten Art das Thema Dashcam sehr praktisch angeht und ab etwa 4.45 Min auch auf das Thema Legalität eingeht. Ist für Dashcam "Neulinge" wie ich einer war sehr informativ.


ps: Ich persönlich habe mich an den zweiten Link gehalten und habe eine Viofo 229...
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Mueck
Beitrag 18.09.2024, 17:46
Beitrag #5


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Also besser versteckt einbauen ... thread.gif
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dopero
Beitrag 19.09.2024, 06:00
Beitrag #6


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Zitat (azrael @ 18.09.2024, 15:19) *
1: https://www.techstage.de/bestenliste/top-10...-und-co/e15bmps

Das ist ein Vergleichstest von Techstage/Heise, bei dem insbesondere Wert auf den legalen Betrieb in Deutschland gelegt wird.

Testsieger ist eine Kamera mit gerade mal 111° Aufnahmewinkel. Aha.
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OlafSt
Beitrag 19.09.2024, 08:31
Beitrag #7


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Dann solltest noch mal lesen. Die 622GW hat 140° Sichtfeld, mehr als genug für den Blick nach vorn.


--------------------
ZITAT(blue0711)
Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen.
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dopero
Beitrag 19.09.2024, 18:48
Beitrag #8


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Ich habe die Tabelle gelesen. Da steht 111°.
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azrael
Beitrag 19.09.2024, 19:00
Beitrag #9


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Das wird ein Fehler in der Tabelle sein, in Testberichten steht überall 140°.
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Tanker
Beitrag 21.09.2024, 22:16
Beitrag #10


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Es gibt im Internet auch Leute die beruflich unterwegs sind und ihre Fahrscenen in Internetportal einstellen. Was wenn nun ein Unfall oder ähnliches passiert. Da ja keine Loopfunktion in Betrieb ist kann das derjenige das trotzdem als Beweismittel anführen ohne bestraft zu werden. Die Aufnahme wurde eigetlich für einen ganz anderen Zweck gemacht. Wobei mir das als Richter sogar ganz recht wäre. Wenn die "Vorgeschichte" auch dabei wäre. Denn dann würde ich nicht nur einen Halbschuldigen verurteilen.
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nachteule
Beitrag 22.09.2024, 11:49
Beitrag #11


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Hallo, Lukasch,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Der Großteil der Dashcam - Nutzer dürfte diese wohl betreiben, um sich bei einer möglichen Anzeige, einem Unfall oder ähnlichem durch die Aufnahme abzusichern und nicht, um diese überall zu veröffentlichen.

Wie viele Anzeigen bzw. Verfahren sind Dir aus der letzten Zeit bekannt, bei denen jemand nur diese kurze Sequenz, um diese geht, an die Polizei bzw. Justiz weiter gegeben hat, um sich selber zu entlasten oder um diese als Beweismittel für deren Verfahren zur Verfahren zur Verfügung zu stellen? think.gif

Rein persönliche Ansicht, die aber von vielen meiner (ehemaligen) Kollegen geteilt wird: Die Polizei und die Justiz sind oft auf solche Aufnahmen (Dashcam, Handy) angewiesen, um in ihren Ermittlungen weiter zu kommen und haben deshalb gar kein Interesse daran, ohne weiteren Anlass nachzuprüfen, ob man vielleicht vorher schon die ganze Zeit die Fahrt aufgezeichnet hat, denn dann würde es sich jeder zweimal überlegen, ob er das Risiko eingeht, seine Aufzeichnung der Polizei zur Verfügung zu stellen.

Das Problem sind doch diejenigen, die alles ungefiltert ins Netz stellen, nicht diejenigen, die verantwortlich damit umgehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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azrael
Beitrag 22.09.2024, 14:44
Beitrag #12


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Das Problem ist, dass das ganze eine riesige Grauzone laut DSGVO ist.
(Oder wenn man die DSGVO streng auslegt sind gefühlt 90 % der Dashcams die sich auf dem Markt befinden in Deutschland nicht legal zu betreiben.
Hat jemand "TESLA" gesagt? )

Guck Dir mal das Video von Sascha
https://www.youtube.com/watch?v=gkKVjiCNK9g&t=0s
ab Minute 4.45 an,
da erzählt er Beispiele was passieren kann wenn man eine Dashcam hat...

Man hat ein Problem wenn man an einen Deiner wenigen Kollegen gerät der nicht Deine Meinung teilt...
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Eifelmerlin
Beitrag 22.09.2024, 15:36
Beitrag #13


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Mir hat so eine Dash Cam einmal den A.. gerettet. Das war ein Unfall auf der Autobahn (Rechte Spur) wo mir jemand richtig heftig ins Heck gerauscht ist. Angeblich hätte ich plötzlich stark gebremst, die Aufnahmen zeigten aber etwas anderes.


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Ein Augenblick der Geduld kann vor großem Unheil bewahren, ein Augenblick der Ungeduld ein ganzes Leben zerstören. (Chinesische Weisheit)
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azrael
Beitrag 22.09.2024, 16:37
Beitrag #14


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In welchem Jahr ist das passiert?
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Eifelmerlin
Beitrag 22.09.2024, 18:49
Beitrag #15


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2020

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 22.09.2024, 21:11
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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azrael
Beitrag 22.09.2024, 20:06
Beitrag #16


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Danke.
Ich fragte weil es 2018 ein Urteil über die Zulässigkeit von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vom BGH gab, nachzulesen u.A. hier:
https://www.test.de/Dashcam-im-Auto-Wann-Vi...sind-5020412-0/
Vorher waren wohl die Aufnahmen in der Regel nicht zugelassen worden.

Beim googeln nach dem BGH Urteil ist mir dann folgendes vor die Maus gekommen:
https://www.dr-datenschutz.de/urteil-dashca...el-unzulaessig/
Ein Urteil eines LG von 2020 das ausdrücklich entegen des BGH Urteils die Zulässigkeit von Dashcamaufnahmen verneint.

Es bleibt also kompliziert.
Wer bei einer Dashcam Wert auf den legalen Betrieb legt, sollte sich an den Techstage Test halten.
Wer mehr Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legt, sollte Saschas Video sehen.
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Tanker
Beitrag 23.09.2024, 22:39
Beitrag #17


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@nachteule Mir persönlich ist gar kein Verfahren bekannt. blushing.gif Aber.... wenn ich so manche Anfrage hier lese oder auf gewissen Internetportale unterwegs bin so indirekt einige. Quasi 2. Hand.
Warum sucht hier in der Gegend die Polizei wohl öfters Zeugen wegen Verkehrsgefährdung? Wenn ich nun nur mal als Beispiel hinter einem Betrunkenen herfahren und die Kamera zeichnet eine Gefährdung auf. Warum sollte ich die Aufnahme der Gefährdung der Polizei vorlegen? Denn die Aufnahmefrist ist doch auch max. 5 Minuten festgelegt. Aber dass ich den Aufruf auf die Gefährdung erst am nächsten Tag lese. Ist doch länger wie 5 Minuten. Also kann es sein dass die Polizei gern die Aufnahme sehen würde. wegen der Statisik. Und gleichzeitig vom Aufnehmer auch noch wegen DSGVO noch ein paar Euro eintreiben kann. So die Denke in Zeiten von Fangquoten. Gibt es offiziel ja nicht, aber dann erklär mir mal Anfragen und ähliches aus diesem Forum. Ausserden habe ich in meiner beruflichen Laufbahn schon mit Kunden aller Art zu tun gehabt. Und nicht alle haben gelogen. Denn meine eigene Erfahrungen sind oft die gleichen. Also Vorsicht mit Onkel Lügenbaron.
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Söne spitze Steine
Beitrag 25.09.2024, 19:43
Beitrag #18


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Für den besteb Kompromiß halte ich die Garmin Dash Cam 57 (rund 160 Euro). Hat den Sony-Sensor und knackscharfes Bild, Bewegungssensor und Loop-Funktion.

Damit läßt sich die Kamera datenschutzkonform betreiben.

Nehmen wir zum Vergleich die „intelligenten Ampeln“ mit Kameras wie Siemens Sicore, die Kennzeichen scannen und „pseudonymisieren“. Damit wollen die Ampelfritzen rausfinden, welchen Weg du fährst und damit dann die Ampelphasen berechnen. Nun haben schon zig Länderpolizeien diese Kameras an Autobahnen gestellt und geschaut, ob da vielleicht mit einem gesuchten Kennzeichen vorbeifährt. Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher jedes Mal abgeblockt und Fahdung/Kennzeichenerfassung „ins Blaue hinein“ für verfassungswidrig erklärt.

Interessanterweise argumentieren die oder einige Datenschutzbehörden, die Kennzeichenerfassung an Ampeln sei okay, weil die Kfz-Kennzeichen als personenbezogene Daten ja nicht die Kamera verlassen würden, sondern pseudonymisiert würden.

Analog dazu läuft eine Dashcam mit Loop-Funktion zwar 24 Stunden und erfaßt damit auch personenbezogene Daten. Diese verlassen aber die Kamera im Regelfall nur, wenn etwas passiert ist – also entweder durch den Bewegungssensor eine Kollision, oder der Fahrer manuell eine Aufnahme gesichert hat. Dann liegt in der Regel ein anlaßbezogenes Interesse vor wie Unfall, Straftat oder Owi, um die von der Kamera aufgezeichneten Daten zu verarbeiten. Erst in diesem Fall entnimmt der Fahrer die Speicherkarte und die darauf aufgezeichneten personenbezogenen Daten.

Ein weiteres Argument für Wenigfahrer ist die Tatsache, daß die Bedienung oder das „Aufnehmen“ (in der Hand halten) von elektronischen Geräten dem Fahrer untersagt ist. Dazu gehören auch Kameras. Eine Dashcam erlaubt mir also die legale Aufnahme während der Fahrt für den Urlaubsfilm oder das Einschlafvideo (z.B. der schöne Abendhimmel, bis der im Dunkeln verschwunden ist). Dazu nutze ich die Panoramafreiheit.


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mir
Beitrag 25.09.2024, 21:39
Beitrag #19


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Zitat (Söne spitze Steine @ 25.09.2024, 20:43) *
Interessanterweise argumentieren die oder einige Datenschutzbehörden, die Kennzeichenerfassung an Ampeln sei okay, weil die Kfz-Kennzeichen als personenbezogene Daten ja nicht die Kamera verlassen würden, sondern pseudonymisiert würden.


Hast Du dazu irgendeine Quelle? Ich habe dazu nichts gefunden.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.10.2024 - 12:23