Überliegefrist bei ERSTerteilung |
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Überliegefrist bei ERSTerteilung |
17.09.2024, 21:10
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 17.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92035 |
Ich habe folgendes anliegen und hoffe hier Hilfe zu bekommen: Ich hatte vor knapp 15 Jahren einen Unfall mit 1.8 Promille und ohne Führerschein. Ich war noch nie im besitz eines Führerscheines. Momentan warte ich darauf, dass die Tilgung im FAER eintritt, das ist im August 2025 der Fall. Frage: Wenn ich nun, wenn die Tilgung eingetreten ist, einen Antrag für die Ersterteilung stelle, wird mir da die "Überliegefrist“ Probleme machen? Denn es steht ja geschrieben, dass diese Einträge, die sich in der Überliegefrist befinden, noch für Massnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Proble übermittelt werden, und bei einer Ersterteilung bekomme ich den Führerschein ja nur mit einer Probezeit. Ich hoffe, jemand kann mich da aufklären und bedanke mich im voraus 😊 |
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18.09.2024, 05:38
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Überliegefrist wird dir keine Probleme bereiten.
Die in der Tilgung befindlichen Eintragungen dürfen laut Gesetzestext verwendet werden "zur Verwendung zur Anordnung von Maßnahmen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe nach § 2a". Gemeint sind damit die Maßnahmen, die ergriffen werden, wenn du innerhalb der Probezeit Verstöße begehst. Aber dafür wird die Tat aus 2010 nicht herangezogen. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:42 |