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> 22 Punkte, 31 Monate Fahrverbot und 17.000 Euro Bußgeld, Motorradfahrer fährt 15 Mal vorsätzlich mit überhöhter Geschwindigkeit
Rhein-Main
Beitrag 18.09.2024, 09:19
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

ich bin soeben über folgenden Presseartikel gestolpert:

Dreister Motorrad-Raser posiert 15 Mal vor Blitzer | hessenschau.de

In diesem Artikel wird zusammengefasst, dass dem Motorradfahrer bereits 22 Punke in Flensburg, 31 Monate Fahrverbot und 17.000 Euro Bußgeld rechtskräftig anzulasten sind.

1. Stellt sich bei einem derartigen Verhalten nicht vielmehr die Frage, ob der Motorradfahrer grundsätzlich zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist?
2. Und ganz so weit entfernt dürfte doch auch zumindest ein Anfangsverdacht nach § 315d StGB (verbotenes Kraftfahrzeugrennen) nicht liegen, oder?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen! wavey.gif
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ToxicWaste
Beitrag 18.09.2024, 10:21
Beitrag #2


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Mal davon abgesehen, dass er keine 31 Monate "Fahrverbot" bekommen hat, finde ich die Summe von 17000 Euro für so einen Dauerraser durchaus angemessen.

Die MPU dürfte schwierig werden. Aber er hat ja fast 3 Jahre Zeit für die Vorbereitung rolleyes.gif
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Jens
Beitrag 18.09.2024, 10:27
Beitrag #3


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Zitat (ToxicWaste @ 18.09.2024, 11:21) *
Mal davon abgesehen, dass er keine 31 Monate "Fahrverbot" bekommen hat,
Warum nicht? unsure.gif
Laut Artikel gibt es bereits 11 rechtskräftige Bußgeldverfahren. In jedem davon können, je nach Höhe der Übertretung, bis zu drei Monate Fahrverbot verhängt worden sein.


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MsTaxi
Beitrag 18.09.2024, 11:53
Beitrag #4


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Je nachdem welche V-Hypothese da zur Anwendung kommt, braucht er ja auch bis zu 24 Monate, bevor eine MPU Sinn macht.


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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Rhein-Main
Beitrag 18.09.2024, 17:58
Beitrag #5


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Zitat (Jens @ 18.09.2024, 11:27) *
Laut Artikel gibt es bereits 11 rechtskräftige Bußgeldverfahren.
Gibt es im Owi-Recht tatsächlich keine Möglichkeit, diese Verfahren "gesammelt" dem Betroffenen zur Last zu legen? Und so wie ich das sehe, tatsächlich auch keine Möglichkeit, etwas wie eine "Gesamtstrafe" zu bilden, oder?

Ich finde es in solch gravierenden Fällen wie diesem eher fraglich, dass die Verwaltungsbehörde das jeweilige Owi-Verfahren konsequent durchzieht, ohne dabei das Gesamtbild im Auge zu haben. Da 11 Owi-Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, verliert sich so leider auch die Möglichkeit, die diesen 11 Verfahren zu Grunde liegenden Taten in ein oder mehrere Strafverfahren münden zu lassen.
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hk_do
Beitrag 18.09.2024, 19:26
Beitrag #6


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"Drei Ecken ein Elfer" gibt es hier aber nicht.

Wenn es keine Straftat ist, dann ist es auch beim 15. Mal keine.

Im Übrigen kann die Behörde dem Raser noch nichtmals die Fahrerlaubnis aufgrund der Punkte entziehen, wenn er nicht vorher schon sechs oder sieben Punkte hatte und dafür ermahnt worden ist. Hatte er vorher gar nicht mehr als drei Punkte, dann wird sein Punktestand erstmal auf fünf gedeckelt.

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ToxicWaste
Beitrag 18.09.2024, 20:59
Beitrag #7


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Zitat (Jens @ 18.09.2024, 11:27) *
Zitat (ToxicWaste @ 18.09.2024, 11:21) *
Mal davon abgesehen, dass er keine 31 Monate "Fahrverbot" bekommen hat,
Warum nicht? unsure.gif
Laut Artikel gibt es bereits 11 rechtskräftige Bußgeldverfahren. In jedem davon können, je nach Höhe der Übertretung, bis zu drei Monate Fahrverbot verhängt worden sein.


Ok, ich bin davon ausgegangen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Scheint dann nicht so zu sein.
Aber ich hoffe, es wird so oder so länger dauern, bis der wieder auf den Straßenverkehr losgelassen wird.
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Söne spitze Steine
Beitrag 19.09.2024, 02:51
Beitrag #8


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Nach dem hr-Artikel ist der Lappen des Kradfahrers erst einmal weg. Wenn er dann die MPU besteht, kann er einen neuen machen. Die Überschrift spricht von „Fahrverbot“.

Aber:

Zitat
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 Satz 1 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV - hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies gilt insbesondere auch, wenn erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist (§ 46 Abs. 1 Satz 2 FeV).

– VG München, Urteil vom 25.01.2008 - M 6a K 07.3574

Bei 22 Punkten liegt eindeutig eine Untauglichkeitg zuim Führen von Fahrzeugen vor, daher ist m.E. § 3 StVG einschlägig und die Fahrerlaubnis zu entziehen. § 4 StVG hat ja eine Warn- und Erziehungsfunktion; diese ist bei dem Kradfahrer allein von der Punktzezahl mehrfach überschritten und daher wirkungslos.


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HaWeThie
Beitrag 19.09.2024, 07:05
Beitrag #9


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Zitat
Im Übrigen kann die Behörde dem Raser noch nichtmals die Fahrerlaubnis aufgrund der Punkte entziehen,
nicht aufgrund der Punkte... aber die charakterliche Eignung lässt sich nicht nur aufgrund der Punkte anzweifeln.
ME wäre das her ein Punkt, wo die Behörde auch schon vorher tätig werden kann


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Jens
Beitrag 19.09.2024, 07:14
Beitrag #10


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Zitat (Söne spitze Steine @ 19.09.2024, 03:51) *
Nach dem hr-Artikel ist der Lappen des Kradfahrers erst einmal weg. Wenn er dann die MPU besteht, kann er einen neuen machen. Die Überschrift spricht von „Fahrverbot“.

Welchen Artikel hast du gelesen? Die Überschrift des Artikels, der im Eingangsbeitrag verlinkt ist, lautet: "22 Punkte und 17.000 Euro Bußgeld Dreister Motorrad-Raser posiert 15 Mal vor Blitzer"

Zitat (Söne spitze Steine @ 19.09.2024, 03:51) *
VG München, Urteil vom 25.01.2008 - M 6a K 07.3574
Hast du das ganze Urteil gelesen? Dort ging es um einen Fall nach dem alten Punktesystem (bis 2014). Der Betroffene wurde beim Erreichen von 8 Punkten verwarnt und auf die Möglichkeit hingewiesen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Beim Erreichen von 14 Punkten wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Und als er danach dann die 18 Punkte erreichte, wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Alles ist genau so gelaufen, wie es der § 4 StVG alter Fassung vorsah.
Nach der aktuell geltenden Fassung des § 4 StVG ist der Betroffene beim Erreichen von 4/5 Punkten zu ermahnen, beim Erreichen von 6/7 Punkten zu verwarnen und danach beim Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn eine der Stufen nicht ergriffen wurde, ist der Punktestand zu reduzieren, so dass keine 8 Punkte erreicht werden. Darauf hat @hk_do ja bereits hingewiesen. Es ist also durchaus denkbar, dass der Punktestand des Motorradfahrers trotz der schlagzeilenträchtigen 22 Punkte in Wirklichkeit per Reduzierung durch das StVG erst bei 5 Punkten liegt.

Zitat (Söne spitze Steine @ 19.09.2024, 03:51) *
§ 4 StVG hat ja eine Warn- und Erziehungsfunktion; diese ist bei dem Kradfahrer allein von der Punktzezahl mehrfach überschritten und daher wirkungslos.
Damit die Warn- und Erziehungsfunktion greifen kann, müssen aber die von mir bereits genannten Maßnahmen zur Warnung und Erziehung ergriffen werden. So einfach sagen: "22 Punkte auf einen Schlag, jetzt entziehen wir", kann die Behörde meiner Meinung nach nicht. Allerdings kann sie meiner Meinung nach eine MPU anordnen, da aufgrund der gehäuften und massiven Verstöße durchaus Zweifel an der Eignung gerechtfertigt sind, um dann gegebenenfalls die Fahrerlaubnis zu entziehen.


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TAK
Beitrag 19.09.2024, 08:48
Beitrag #11


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ist es denn immer noch so, dass die Fahrverbote - wenn keine 4 Monats-Frist besteht - parallel abgegolten werden, da diese sofort bei Rechtskraft fällig werden?


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Jens
Beitrag 19.09.2024, 09:17
Beitrag #12


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Nein, das ist nicht mehr so:
Zitat (§ 25 Abs. 2b StVG)
Werden gegen die betroffene Person mehrere Fahrverbote rechtskräftig verhängt, so sind die Verbotsfristen nacheinander zu berechnen. Die Verbotsfrist auf Grund des früher wirksam gewordenen Fahrverbots läuft zuerst. Werden Fahrverbote gleichzeitig wirksam, so läuft die Verbotsfrist auf Grund des früher angeordneten Fahrverbots zuerst, bei gleichzeitiger Anordnung ist die frühere Tat maßgebend.


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TAK
Beitrag 19.09.2024, 09:39
Beitrag #13


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Dankeschön Jens.

na scheinbar hat es zumindest in diesem Punkt eine sinnvolle Änderung gegeben...


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Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2024, 17:03
Beitrag #14


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Zitat (Söne spitze Steine @ 19.09.2024, 03:51) *
Nach dem hr-Artikel ist der Lappen des Kradfahrers erst einmal weg.
Nö, wenn überhaupt (s. Beitrag von @Jens),
Zitat (Jens)
Nach der aktuell geltenden Fassung des § 4 StVG ist der Betroffene beim Erreichen von 4/5 Punkten zu ermahnen, beim Erreichen von 6/7 Punkten zu verwarnen und danach beim Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wenn eine der Stufen nicht ergriffen wurde, ist der Punktestand zu reduzieren, so dass keine 8 Punkte erreicht werden. Darauf hat @hk_do ja bereits hingewiesen. Es ist also durchaus denkbar, dass der Punktestand des Motorradfahrers trotz der schlagzeilenträchtigen 22 Punkte in Wirklichkeit per Reduzierung durch das StVG erst bei 5 Punkten liegt.
ansonsten wäre er dauerhaft bzw. für 15 Jahre weg….

Zitat (Söne spitze Steine @ 19.09.2024, 03:51) *
Wenn er dann die MPU besteht, kann er einen neuen machen.
Nö, dann bekäme er ihn (wahrscheinlich sogar prüfungsfrei) neu erteilt…



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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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hk_do
Beitrag 19.09.2024, 18:26
Beitrag #15


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Ich würde davon ausgehen, dass "der Lappen" im Sinne von "Führerschein" jetzt tatsächlich "erstmal weg" ist in dem Sinn, dass der Betroffene ihn bei der Behörde abgeben musste und derzeit keinen Gebrauch von seiner Fahrerlaubnis machen darf. Eben weil für die Dauer des Fahrverbots der Führerschein in amtliche Verwahrung zu nehmen ist.

Damit hat die Behörde nun erstmal reichlich Zeit, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu betreiben. Nach meinem Verständnis ist ohne das Erreichen von 8 Punkten die Nichteignung nicht nachgewiesen, sondern es bestehen "nur" (erhebliche) Eignungszweifel. Demnach müsste die Behörde jetzt also erstmal eine MPU fordern und dafür eine Frist setzen. Wenn die Frist ohne Vorlage einer positiven MPU verstrichen ist, kann sie die FE entziehen und es gibt in den nächsten 15 Jahren ohne positive MPU keine neue.

(Oder?)
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Der_Veranstalter
Beitrag 19.09.2024, 18:33
Beitrag #16


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11 rechtskräftige Bußgeldbescheide führten bisher zu 31 Monaten FV. Dann können die restlichen vier ja sicher auch noch zu 4 x 3 Monaten führen. Ergo ist die FE für knapp dreieinhalb Jahre weg.

Auch ganz ohne Entzug der FE und MPU-Anordnung.


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Firefighter im Ruhestand....

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Jens
Beitrag 19.09.2024, 18:55
Beitrag #17


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Zitat (hk_do @ 19.09.2024, 19:26) *
Oder?
Ja genau das denke ich auch.

Ein andres Szenario wäre, dass er die 8 Punkte doch erreicht, denn bei den Punkten gilt das Tattagprinzip. Das ist allerdings aufgrund der zeitlichen Nähe der Taten eher unwahrscheinlich. Dafür müsste die Behörde nach der Ermahnung wegen des Erreichens von 4/5 Punkten Kenntnis von weiteren Taten bekommen, die Punkte dafür würden dann voll berechnet, auch wenn die Tattage vor der Ermahnung liegen. Wenn sie dann wegen des Erreichens von 6/7 Punkten verwarnt und danach Kenntnis von weiteren Taten bekommt, würden die Punkte auch wieder voll berechnet, auch wenn die Tattage vor der Verwarnung liegen.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.09.2024 - 03:39