... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> MPU noch möglich ? - Fahrrad Sturz mit 1,47
Vivalostios
Beitrag 19.09.2024, 12:43
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 19.09.2024
Mitglieds-Nr.: 92039



    
 
Hallo, kurz zu meinem Fall:

Ende Mai mit dem Fahrrad gestürzt - niemanden verletzt oder ähnlich außer mich selbst. Dann unglücklicher Weise vor den Zeugen verhaspelt dass ich gefahren sei.
Polizei kam auch später hinzu, gepustet 1,2 - BA war 1,47.

Verhandlung wegen §316 - Verfahren eingestellt gegen Geldzahlung.

Muss ich hier ggf. noch mit nem Brief von der Führerscheinstelle rechnen bezüglich MPU Anordnung ?

Vorher nie auffällig gewesen.

Grüße und vielen Dank.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MsTaxi
Beitrag 19.09.2024, 14:44
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5468
Beigetreten: 08.06.2011
Wohnort: Mittelhessen
Mitglieds-Nr.: 59720



Hast du denn außer dem Sturz, den man wohl als Ausfallerscheinung werten muss, andere Anzeichen von Trunkenheit gezeigt? Lallen, Schwanken, unangemessene Heiterkeit, irgendwie sowas?


--------------------
"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kai R.
Beitrag 19.09.2024, 16:08
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 26756
Beigetreten: 21.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36827



Da das Verfahren eingestellt wurde, kann es gut sein, dass die Angelegenheit in Vergessenheit gerät und Du nichts mehr hörst.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2024, 16:42
Beitrag #4


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17286
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Hm, steh ich auf dem Schlauch (dann helft mir bitte runter), aber warum sollte man bei einer Fahrradfahrt mit unter 1,6 Umdrehungen eine MPU in Betracht ziehen?

Wegen des Sturzes?


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
chris72
Beitrag 19.09.2024, 19:33
Beitrag #5


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 304
Beigetreten: 23.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24392



Wenn der oder die TE Angaben zum Trinkanfang und / oder Trinkende bei der Polizei gemacht haben sollte, die bei der Rückrechnung 1,6 Promille oder mehr ergeben, könnte die Aufforderung zur MPU möglich sein.
Ggf. auch andere Umstände wie Tageszeit der Auffälligkeit könnten Fragen aufwerfen ob eine Alkoholproblematik vorliegt.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 19.09.2024, 20:31
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2024, 20:39
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17286
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Von Angaben zu einer möglichen Rückrechnung steht im Erstpost aber nichts und auch nichts zu Tageszeiten, wobei ich bei einem Fahrradfahrer auch da keine (zwingenden) Hinweise zu einer MPU-Anordnung erkennen könnte….


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
chris72
Beitrag 19.09.2024, 20:48
Beitrag #7


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 304
Beigetreten: 23.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24392



Das weiß ich auch dass das da nicht steht, aber deine Frage zielte ja konkret auf die 1,6 Promille Grenze ab, und ich habe Möglichkeiten aufgezeigt wie so eine MPU Aufforderung auch unterhalb 1,6 zustande kommen könnte. Von zwingend habe ich dementsprechend auch nicht gesprochen.
Und ich denke halt schon, dass eine Verkehrsteilnahme mit dem Fahrrad mit über Rückrechnung ermittelten Werten, die auf eine Alkoholproblematik hindeuten, Eignungszweifel bei der FEB wecken könnten. Ebenso wenn sich jemand Dienstag Vormittags um 10 mit 1,47 Promille auf die Nase legt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2024, 21:03
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 17286
Beigetreten: 07.12.2006
Wohnort: Gaaanz hoch im Norden..
Mitglieds-Nr.: 26234



Zitat (chris72 @ 19.09.2024, 21:48) *
aber deine Frage zielte ja konkret auf die 1,6 Promille Grenze ab, und ich habe Möglichkeiten aufgezeigt wie so eine MPU Aufforderung auch unterhalb 1,6 zustande kommen könnte
Meine Frage an die „Wissenden“ zielte eben genau auf eine TF bei einem Fahrradfahrer ab…. unsure.gif


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
chris72
Beitrag 19.09.2024, 21:15
Beitrag #9


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 304
Beigetreten: 23.10.2006
Mitglieds-Nr.: 24392



Ja schon klar. Und ich "weiß" dass es schon Leute gab, die eine MPU Aufforderung bekommen hatten, obwohl sie nur einen Trinkanfang angegeben haben, und der Sachbearbeiter von der FEB trotzdem eine Rückrechnung zu was auch immer vorgenommen hatte, die (natürlich) horrende Promillewerte ergab. Hört sich komisch an, war aber so. Da dürften die von mir hier geschilderten Szenarien weitaus plausibler sein.
Aber vielleicht meldet sich ja auch noch einer der "Wissenden" zu Wort ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ujgm
Beitrag 20.09.2024, 07:26
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1566
Beigetreten: 19.05.2006
Mitglieds-Nr.: 19496



Wenn das Gericht festgestellt hat, dass eine TF mit 1,47 %0 vorgelegen hat, dann sehe ich keinen Raum für die Führerscheinstelle, eigene Rückrechnungen anzustellen.
§ 3 Abs. 4 StVG.

Die 1,47 %0 sind also fix.

Theoretisch könnten besondere Umstände eine MPU rechtfertigen, z.B. Trunkenheitsfahrt an einem normalen Werktag in der Mittagspause, wo normale Menschen ohne Alkoholproblematik keine 1,47 %0 haben.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
gruenerTeich
Beitrag 20.09.2024, 08:44
Beitrag #11


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 466
Beigetreten: 24.05.2023
Mitglieds-Nr.: 90691



Es gibt hier aber gerade kein Strafurteil, sondern das Verfahren wurde eingestellt. Die 1,47 sind also nicht "fix", sondern den Ausführungen von chris ist prinzipiell zuzustimmen.
Allerdings wird man hier wohl, vergleichbar mit strafrechtlicher Dogmatik, eine Anflutungsphase von 2h berücksichtigen müssen.

Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.09.2024 - 04:12