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> Habe ich einen gültigen Führerschein
Andreas76
Beitrag 19.09.2024, 20:36
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

Ich weiß nicht, ob ich einen gültigen Führerschein habe. Wie kann ich das ausfindig machen?
Das habe ich bisher gemacht:
a) Auf dem Amt habe ich keine Antwort erhalten.
b) Auf seiner MPU-Wir-Helfen-Euch-Anbieter wurde mir versprochen eine Anfrage an das Amt zu machen. Ich habe keine Antwort erhalten.
c) Ich habe meinen Führerschein letztens verlängert und einen Neuen erhalten.

Was mir noch einfällt.
a) Zur Polizei gehen
b) Zum Anwalt gehen

grüße
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Q-Treiberin
Beitrag 19.09.2024, 20:57
Beitrag #2


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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jan47
Beitrag 19.09.2024, 20:58
Beitrag #3


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Beantrage doch einen KBA Auszug aus dem Fahrerlaubnis Register. Da sollte alles schwarz auf weiss drin stehen.
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durban
Beitrag 19.09.2024, 21:59
Beitrag #4


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Warum solltest Du keine Fahrerlaubnis haben? Und bei welchem Amt hast Du gefragt?


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ujgm
Beitrag 20.09.2024, 07:13
Beitrag #5


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Wer kurz fragt, bekommt auch eine kurze Antwort:

Zitat (Andreas76 @ 19.09.2024, 20:36) *
c) Ich habe meinen Führerschein letztens verlängert und einen Neuen erhalten.

Guggst du auf deinen neuen Führerschein im Feld 4b und da steht das Gültigkeitsdatum des Führerscheins.
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ilam
Beitrag 20.09.2024, 07:39
Beitrag #6


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Zitat (Andreas76 @ 19.09.2024, 20:36) *
b) Auf seiner MPU-Wir-Helfen-Euch-Anbieter wurde mir versprochen eine Anfrage an das Amt zu machen. Ich habe keine Antwort erhalten.


Wieviel hat der Spaß gekostet?
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Andreas76
Beitrag 23.09.2024, 22:22
Beitrag #7


Neuling


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Zitat (ilam @ 20.09.2024, 08:39) *
Zitat (Andreas76 @ 19.09.2024, 20:36) *
b) Auf seiner MPU-Wir-Helfen-Euch-Anbieter wurde mir versprochen eine Anfrage an das Amt zu machen. Ich habe keine Antwort erhalten.


Wieviel hat der Spaß gekostet?


Oh man viel zu viel... 120 Euro. Ganz fürchterlich. Clever MPU heißen die. Erstmal haben die versprochen, dass sie nur die Information einholen und dann haben sie ihr Programm runtergespult ohne die Information am Ende zu liefern.

Zitat (Q-Treiberin @ 19.09.2024, 21:57) *
Wie wäre es wenn Du den Hintergrund Deiner Frage(n) auch posten würdest? dry.gif

Unsere Glaskugeln sind zur Zeit alle zur Inspektion… thread.gif


Der Hintergrund ist, dass ich so 2008, 2009 unter THC Einfluss Auto gefahren bin. Ich war knapp über der Grenze (Am Abend davor geraucht).
Es gab eine medizinische Untersuchung (ohne den psychologischen Teil). Ich war ein Jahr sauber, aber ich bin dann doch durchgefallen (eine psychologische Bewertung).
Dann habe ich erst einen Anwalt genommen. Das war wohl zu spät. Ich habe kein Schreiben mehr. Den Führerschein habe ich nicht abgegeben.
Ich habe mein Auto verkauft und bin in die Stadt gezogen.
Mittlerweile möchte ich gerne Klarheit haben. Ich war hier beim Verkehrsamt vor Jahren. Dort habe ich keine Antwort erhalten.
Den alten Führerschein habe ich letztens verlängert im Glauben eine Absage oder einen Führerschein zu erhalten.
Jetzt habe ich den Führerschein erhalten, hab aber Angst bei einem Unfall plötzlich als Schwarzfahrer dazustehen.

Zitat (ujgm @ 20.09.2024, 08:13) *
Wer kurz fragt, bekommt auch eine kurze Antwort:

Zitat (Andreas76 @ 19.09.2024, 20:36) *
c) Ich habe meinen Führerschein letztens verlängert und einen Neuen erhalten.

Guggst du auf deinen neuen Führerschein im Feld 4b und da steht das Gültigkeitsdatum des Führerscheins.


bis 2039.... alles neu

Zitat (durban @ 19.09.2024, 22:59) *
Warum solltest Du keine Fahrerlaubnis haben? Und bei welchem Amt hast Du gefragt?


Das steht weiter oben. Ein Amt in Hamburg

Zitat (jan47 @ 19.09.2024, 21:58) *
Beantrage doch einen KBA Auszug aus dem Fahrerlaubnis Register. Da sollte alles schwarz auf weiss drin stehen.


Als ich Kunde bei Clever MPU war, hatte ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) erhalten.
Dem KBA ist keine Eintragung bekannt.
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Jens
Beitrag 24.09.2024, 06:18
Beitrag #8


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Zitat (Andreas76 @ 23.09.2024, 23:22) *
Den alten Führerschein habe ich letztens verlängert
Spätestens da wäre aufgefallen, wenn du keine Fahrerlaubnis mehr hättest.

Zitat (Andreas76 @ 23.09.2024, 23:22) *
Zitat (jan47 @ 19.09.2024, 21:58) *
Beantrage doch einen KBA Auszug aus dem Fahrerlaubnis Register. Da sollte alles schwarz auf weiss drin stehen.

Als ich Kunde bei Clever MPU war, hatte ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) erhalten.
@jan47 meinte das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER). Frag doch einfach mal ab, was da eingetragen ist. Kannst du selber (hier klicken) und ist kostenlos, dafür brauchst du keinen was-auch-immer-Anbieter, der dafür Geld von dir haben will.


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jan47
Beitrag 24.09.2024, 06:19
Beitrag #9


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Zitat
Als ich Kunde bei Clever MPU war, hatte ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) erhalten.
Dem KBA ist keine Eintragung bekannt.


Mach das jetzt, nachdem du den neuen FS erhalten hast. Es kann nicht sein, dass im FAER nichts steht und dir ein neuer FS ausgestellt wurde. Die werden nicht mal eben hinten im Amt gedruckt sondern zentral in Berlin? und dafur muss der FAER Eintrag stimmen.
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Jens
Beitrag 24.09.2024, 06:27
Beitrag #10


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@jan47: Ich denke, dass du FAER und ZFER vermischst. Ins FAER werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und deren Folgen eingetragen, z.B. Fahrverbote, Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn 2008/2009 die FE entzogen worden wäre, dann wär das aber inzwischen auch wieder aus dem FAER getilgt.
Und das ZFER gibt es erst seit 1999. Alte, vor 1999 erteilte Fahrerlaubnisse sind dort nicht eingetragen. Das ist ja auch der Grund, warum bei der Umstellung einer alten, vor 1999 erteilten Fahrerlaubnis (grauer bzw. rosa Lappen) in eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein) u.U. eine Karteikartenabschrift von der amals ausstellenden Behörde erforderlich sein kann.
Aber bei @Andreas76 sollten spätestens jetzt, nach dem Umtausch, die entsprechenden Eintragungen im ZFER vorhanden sein.


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jan47
Beitrag 24.09.2024, 06:49
Beitrag #11


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Ja, entschuldige, habe mich vertan, ist noch zu fruh biggrin.gif

ZFER meinte ich naturlich.
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Majesto
Beitrag 25.09.2024, 01:45
Beitrag #12


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Zitat (durban @ 19.09.2024, 22:59) *
Warum solltest Du keine Fahrerlaubnis haben? Und bei welchem Amt hast Du gefragt?


Als ich den Beitrag gelesen habe, habe ich erst gedacht, es geht um den Umtausch der Führerscheine in das EU-Format. Auch wenn es immer wieder Berichte in den Medien gibt, hat es sich offensichtlich noch nicht ganz rumgesprochen, daß viele alte Führerscheine ungültig werden. Irgendwie bin ich da auch ein bißchen verunsichert.

Viele Grüße
Majesto
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Q-Treiberin
Beitrag 25.09.2024, 11:19
Beitrag #13


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Zitat (Majesto @ 25.09.2024, 02:45) *
Berichte in den Medien gibt, hat es sich offensichtlich noch nicht ganz rumgesprochen, daß viele alte Führerscheine ungültig werden. Irgendwie bin ich da auch ein bißchen verunsichert.

Vielleicht einfach mal Google nutzen…. think.gif https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktu...mtausch-1842574


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Andreas76
Beitrag 25.09.2024, 21:34
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (Jens @ 24.09.2024, 07:18) *
Frag doch einfach mal ab, was da eingetragen ist. Kannst du selber (hier klicken) und ist kostenlos


Das ist ja eine tolle Sache. Vielen Dank für die Hilfe. Zum Glück habe ich schon den ganzen Ausweis-App-Kram. Ich habe das PDF "Kraftfahrt-Bundesamt - ZFER-Auskunft" heruntergeladen.
unter den folgenden Angaben zur Person XXXX sind im ZFER zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung die in der Anlage aufgeführten Fahrerlaubnisdaten
gespeichert.

Mitteilungsgrund: Ersatzführerschein; Ersatz einer Prüfungsbescheinigung oder eines
befristeten Nachweises der Fahrberechtigung durch eine
Führerscheinkarte (03)
Mitteilungsart: Allgemeine Fahrerlaubnis (10)
Mitteilungsdatum: XX.YY.2024
---- Das ist die Eintragung zur Beantragung meines neuen Führerscheins, bzw. der alte wurde kurzzeitig zum ersatzführerschein. Zumindest verstehe ich das so.

Dann sind dort noch die Behörden aufgeführt und die Fahrerlaubnisklassen. Darunter auch
A Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ----- Zusatzangaben: 79.03,79.04
B Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ------

Demnach hätte ich dann auch einen Motorrad-Führerschein. blink.gif

Zitat (Majesto @ 25.09.2024, 02:45) *
Als ich den Beitrag gelesen habe, habe ich erst gedacht, es geht um den Umtausch der Führerscheine in das EU-Format.


Kein Problem. Ich drücke mich häufig ungenau aus und so ist es ja nur etwas konkreter geworden.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.09.2024, 21:44
Bearbeitungsgrund: Unnötige Vollzitate auf das Wesentliche gekürzt
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ulm
Beitrag 25.09.2024, 21:47
Beitrag #15


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Zitat (Andreas76 @ 25.09.2024, 22:34) *
Dann sind dort noch die Behörden aufgeführt und die Fahrerlaubnisklassen. Darunter auch
A Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ----- Zusatzangaben: 79.03,79.04
B Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ------

Demnach hätte ich dann auch einen Motorrad-Führerschein. blink.gif

Nein! Du hast keinen Motorrad-Führerschein!
Das ist lediglich der Besitzstand aus der alten Klasse 3 für Trikes, die damals als Pkw gerechnet wurden und mittlerweile zu den Motorrädern zählen:
Zitat
79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
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Andreas76
Beitrag 25.09.2024, 21:51
Beitrag #16


Neuling


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Ach das sind midlife-crisis-taugliche Trykes.

Danke.... das hätte mich auch stark gewundert. laugh2.gif

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.09.2024, 22:00
Bearbeitungsgrund: Unnötige Vollzitate gelöscht
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cybershadow
Beitrag 29.09.2024, 22:22
Beitrag #17


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27.03.1995 ... müssten dann nicht auch BE, C1, C1E und CE79 (C1E >12000kg, L<3) enthalten sein? Oder gab es 2008/2009 doch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilung? Dann müsste in der Registerauskunft bei Erteilung aber doch das Datum der Wiedererteilung stehen, oder nicht? think.gif
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Andreas76
Beitrag 30.09.2024, 20:41
Beitrag #18


Neuling


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Zitat (cybershadow @ 29.09.2024, 23:22) *
27.03.1995 ... müssten dann nicht auch BE, C1, C1E und CE79 (C1E >12000kg, L<3) enthalten sein? Oder gab es 2008/2009 doch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilung? Dann müsste in der Registerauskunft bei Erteilung aber doch das Datum der Wiedererteilung stehen, oder nicht? think.gif

CE79 hab ich nicht, den Rest schon. Es ist keine Entziehung oder eine Wiedererteilung verzeichnet.
Was ich nur nicht so 100% verstehe sind diese Zeilen:
Mitteilungsgrund:
Ersatzführerschein; Ersatz einer Prüfungsbescheinigung oder eines befristeten Nachweises der Fahrberechtigung durch eine Führerscheinkarte (03)
Mitteilungsart:
Allgemeine Fahrerlaubnis (10)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 23:43