Habe ich einen gültigen Führerschein |
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Habe ich einen gültigen Führerschein |
19.09.2024, 20:36
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 19.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92040 |
Ich weiß nicht, ob ich einen gültigen Führerschein habe. Wie kann ich das ausfindig machen? Das habe ich bisher gemacht: a) Auf dem Amt habe ich keine Antwort erhalten. b) Auf seiner MPU-Wir-Helfen-Euch-Anbieter wurde mir versprochen eine Anfrage an das Amt zu machen. Ich habe keine Antwort erhalten. c) Ich habe meinen Führerschein letztens verlängert und einen Neuen erhalten. Was mir noch einfällt. a) Zur Polizei gehen b) Zum Anwalt gehen grüße |
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19.09.2024, 20:57
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17357 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Wie wäre es wenn Du den Hintergrund Deiner Frage(n) auch posten würdest?
Unsere Glaskugeln sind zur Zeit alle zur Inspektion… -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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19.09.2024, 20:58
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 326 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Beantrage doch einen KBA Auszug aus dem Fahrerlaubnis Register. Da sollte alles schwarz auf weiss drin stehen.
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19.09.2024, 21:59
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Warum solltest Du keine Fahrerlaubnis haben? Und bei welchem Amt hast Du gefragt?
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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20.09.2024, 07:13
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1575 Beigetreten: 19.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19496 |
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20.09.2024, 07:39
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
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23.09.2024, 22:22
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#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 19.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92040 |
b) Auf seiner MPU-Wir-Helfen-Euch-Anbieter wurde mir versprochen eine Anfrage an das Amt zu machen. Ich habe keine Antwort erhalten. Wieviel hat der Spaß gekostet? Oh man viel zu viel... 120 Euro. Ganz fürchterlich. Clever MPU heißen die. Erstmal haben die versprochen, dass sie nur die Information einholen und dann haben sie ihr Programm runtergespult ohne die Information am Ende zu liefern. Wie wäre es wenn Du den Hintergrund Deiner Frage(n) auch posten würdest? Unsere Glaskugeln sind zur Zeit alle zur Inspektion… Der Hintergrund ist, dass ich so 2008, 2009 unter THC Einfluss Auto gefahren bin. Ich war knapp über der Grenze (Am Abend davor geraucht). Es gab eine medizinische Untersuchung (ohne den psychologischen Teil). Ich war ein Jahr sauber, aber ich bin dann doch durchgefallen (eine psychologische Bewertung). Dann habe ich erst einen Anwalt genommen. Das war wohl zu spät. Ich habe kein Schreiben mehr. Den Führerschein habe ich nicht abgegeben. Ich habe mein Auto verkauft und bin in die Stadt gezogen. Mittlerweile möchte ich gerne Klarheit haben. Ich war hier beim Verkehrsamt vor Jahren. Dort habe ich keine Antwort erhalten. Den alten Führerschein habe ich letztens verlängert im Glauben eine Absage oder einen Führerschein zu erhalten. Jetzt habe ich den Führerschein erhalten, hab aber Angst bei einem Unfall plötzlich als Schwarzfahrer dazustehen. Wer kurz fragt, bekommt auch eine kurze Antwort: c) Ich habe meinen Führerschein letztens verlängert und einen Neuen erhalten. Guggst du auf deinen neuen Führerschein im Feld 4b und da steht das Gültigkeitsdatum des Führerscheins. bis 2039.... alles neu Warum solltest Du keine Fahrerlaubnis haben? Und bei welchem Amt hast Du gefragt? Das steht weiter oben. Ein Amt in Hamburg Beantrage doch einen KBA Auszug aus dem Fahrerlaubnis Register. Da sollte alles schwarz auf weiss drin stehen. Als ich Kunde bei Clever MPU war, hatte ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) erhalten. Dem KBA ist keine Eintragung bekannt. |
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24.09.2024, 06:18
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30553 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Den alten Führerschein habe ich letztens verlängert Spätestens da wäre aufgefallen, wenn du keine Fahrerlaubnis mehr hättest.Beantrage doch einen KBA Auszug aus dem Fahrerlaubnis Register. Da sollte alles schwarz auf weiss drin stehen. Als ich Kunde bei Clever MPU war, hatte ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) erhalten. -------------------- |
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24.09.2024, 06:19
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 326 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Zitat Als ich Kunde bei Clever MPU war, hatte ich eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) erhalten. Dem KBA ist keine Eintragung bekannt. Mach das jetzt, nachdem du den neuen FS erhalten hast. Es kann nicht sein, dass im FAER nichts steht und dir ein neuer FS ausgestellt wurde. Die werden nicht mal eben hinten im Amt gedruckt sondern zentral in Berlin? und dafur muss der FAER Eintrag stimmen. |
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24.09.2024, 06:27
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30553 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@jan47: Ich denke, dass du FAER und ZFER vermischst. Ins FAER werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und deren Folgen eingetragen, z.B. Fahrverbote, Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn 2008/2009 die FE entzogen worden wäre, dann wär das aber inzwischen auch wieder aus dem FAER getilgt.
Und das ZFER gibt es erst seit 1999. Alte, vor 1999 erteilte Fahrerlaubnisse sind dort nicht eingetragen. Das ist ja auch der Grund, warum bei der Umstellung einer alten, vor 1999 erteilten Fahrerlaubnis (grauer bzw. rosa Lappen) in eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein) u.U. eine Karteikartenabschrift von der amals ausstellenden Behörde erforderlich sein kann. Aber bei @Andreas76 sollten spätestens jetzt, nach dem Umtausch, die entsprechenden Eintragungen im ZFER vorhanden sein. -------------------- |
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24.09.2024, 06:49
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 326 Beigetreten: 01.05.2020 Wohnort: Krakau, Polen Mitglieds-Nr.: 86793 |
Ja, entschuldige, habe mich vertan, ist noch zu fruh
ZFER meinte ich naturlich. |
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25.09.2024, 01:45
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 223 Beigetreten: 17.01.2020 Mitglieds-Nr.: 86354 |
Warum solltest Du keine Fahrerlaubnis haben? Und bei welchem Amt hast Du gefragt? Als ich den Beitrag gelesen habe, habe ich erst gedacht, es geht um den Umtausch der Führerscheine in das EU-Format. Auch wenn es immer wieder Berichte in den Medien gibt, hat es sich offensichtlich noch nicht ganz rumgesprochen, daß viele alte Führerscheine ungültig werden. Irgendwie bin ich da auch ein bißchen verunsichert. Viele Grüße Majesto |
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25.09.2024, 11:19
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17357 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Berichte in den Medien gibt, hat es sich offensichtlich noch nicht ganz rumgesprochen, daß viele alte Führerscheine ungültig werden. Irgendwie bin ich da auch ein bißchen verunsichert. Vielleicht einfach mal Google nutzen…. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktu...mtausch-1842574 -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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25.09.2024, 21:34
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 19.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92040 |
Frag doch einfach mal ab, was da eingetragen ist. Kannst du selber (hier klicken) und ist kostenlos Das ist ja eine tolle Sache. Vielen Dank für die Hilfe. Zum Glück habe ich schon den ganzen Ausweis-App-Kram. Ich habe das PDF "Kraftfahrt-Bundesamt - ZFER-Auskunft" heruntergeladen. unter den folgenden Angaben zur Person XXXX sind im ZFER zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung die in der Anlage aufgeführten Fahrerlaubnisdaten gespeichert. Mitteilungsgrund: Ersatzführerschein; Ersatz einer Prüfungsbescheinigung oder eines befristeten Nachweises der Fahrberechtigung durch eine Führerscheinkarte (03) Mitteilungsart: Allgemeine Fahrerlaubnis (10) Mitteilungsdatum: XX.YY.2024 ---- Das ist die Eintragung zur Beantragung meines neuen Führerscheins, bzw. der alte wurde kurzzeitig zum ersatzführerschein. Zumindest verstehe ich das so. Dann sind dort noch die Behörden aufgeführt und die Fahrerlaubnisklassen. Darunter auch A Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ----- Zusatzangaben: 79.03,79.04 B Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ------ Demnach hätte ich dann auch einen Motorrad-Führerschein. Als ich den Beitrag gelesen habe, habe ich erst gedacht, es geht um den Umtausch der Führerscheine in das EU-Format. Kein Problem. Ich drücke mich häufig ungenau aus und so ist es ja nur etwas konkreter geworden. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.09.2024, 21:44
Bearbeitungsgrund: Unnötige Vollzitate auf das Wesentliche gekürzt
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25.09.2024, 21:47
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13798 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Dann sind dort noch die Behörden aufgeführt und die Fahrerlaubnisklassen. Darunter auch A Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ----- Zusatzangaben: 79.03,79.04 B Erteilung: 27.03.1995 Ablaufdatum: ------ Demnach hätte ich dann auch einen Motorrad-Führerschein. Nein! Du hast keinen Motorrad-Führerschein! Das ist lediglich der Besitzstand aus der alten Klasse 3 für Trikes, die damals als Pkw gerechnet wurden und mittlerweile zu den Motorrädern zählen: Zitat 79.03 Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04 Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg |
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25.09.2024, 21:51
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 19.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92040 |
Ach das sind midlife-crisis-taugliche Trykes.
Danke.... das hätte mich auch stark gewundert. Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 25.09.2024, 22:00
Bearbeitungsgrund: Unnötige Vollzitate gelöscht
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29.09.2024, 22:22
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1169 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
27.03.1995 ... müssten dann nicht auch BE, C1, C1E und CE79 (C1E >12000kg, L<3) enthalten sein? Oder gab es 2008/2009 doch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilung? Dann müsste in der Registerauskunft bei Erteilung aber doch das Datum der Wiedererteilung stehen, oder nicht?
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30.09.2024, 20:41
Beitrag
#18
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 19.09.2024 Mitglieds-Nr.: 92040 |
27.03.1995 ... müssten dann nicht auch BE, C1, C1E und CE79 (C1E >12000kg, L<3) enthalten sein? Oder gab es 2008/2009 doch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Wiedererteilung? Dann müsste in der Registerauskunft bei Erteilung aber doch das Datum der Wiedererteilung stehen, oder nicht? CE79 hab ich nicht, den Rest schon. Es ist keine Entziehung oder eine Wiedererteilung verzeichnet. Was ich nur nicht so 100% verstehe sind diese Zeilen: Mitteilungsgrund: Ersatzführerschein; Ersatz einer Prüfungsbescheinigung oder eines befristeten Nachweises der Fahrberechtigung durch eine Führerscheinkarte (03) Mitteilungsart: Allgemeine Fahrerlaubnis (10) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.11.2024 - 21:54 |